Die Saison der Mofas beginnt

Mofas

Im März beginnt traditionell wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder. Diese dürfen mit Versicherungszeichen bewegt werden. Aus dem Straßenverkehr waren sie diesmal wegen des milden Winters nicht komplett verschwunden, aber jetzt geht es erst richtig los. Damit Sie sorglos in den Frühling düsen können, gibt es noch einige Dinge zu beachten.

Die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist mal wieder klassisch schwarz. Wenn Sie nun aber mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs sind, genießen Sie kein Versicherungsschutz. Abgesehen davon verstoßen Sie damit gleichzeitig gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Falls Sie erwischt werden, müssen Sie mit einem Strafverfahren rechnen. Die Strafe kann ein Bußgeld oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sein. Außerdem kann auch ein Führerscheinentzug für circa drei Monate drohen. Demnach bahnt sich viel Ärger und Stress an, den Sie sich ersparen können.

Inzwischen berücksichtigt der größte Teil der Versicherer in der Prämienfindung auch das Alter der Fahrer. Dabei sollte man nicht schummeln, da sonst mindestens eine Vertragsstrafe droht!

Bitte beachten Sie, dass andere Fahrzeuge (z.B. eBikes, Buggys…), die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegt werden, versicherungspflichtig sind.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Pflegevorsorge für die ganze Familie treffen

Veränderungen Pflegevorsorge Pflege

Nun zum Jahreswechsel griff die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes. Die Pflege ist ein Thema, das jeden von uns betrifft. Das geht nicht nur ältere Menschen etwas an, da sich die Regierung auch mit dem Problem befasst und versucht es mit Reformen in den Griff zu bekommen.

Damit die Situation im Pflegefall nicht zur finanziellen Bruchlandung für Sie wird, sollten Sie sich mit dem eher unerfreulichen Thema befassen. Es geht um das Thema Pflegevorsorge. Wenn Sie sich jetzt schon für Ihren eigenen Pflegefall kümmern, ersparen Sie sich und Ihrer Familie später mal viel Ärger. Wieso?

Mittlerweile zahlen Sie für einen Platz im Pflegeheim mit dem Pflegegrad 2 eine Eigenbeteiligung von circa 1.600 Euro. Der Betrag kann sich von Heim zu Heim unterscheiden. Einen kleinen Teil des Betrages können Sie sicherlich aus Ihrer Altersrente bezahlen. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass Sie so eine hohe Nettorente erhalten. Das bedeutet, dass Sie das Geld anders bezahlen müssen. Sie müssen Vermögenswerte verkaufen oder – wie in den meisten Fällen – müssen Ihre Kinder Unterhalt für Sie zahlen.

Wenn Sie frühzeitig an Ihre Zukunft denken und Vorsorge schaffen, müssen Sie sich später darüber keine Gedanken mehr machen.
Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Richtig abgesichert gegen Elementarschäden

Elementarschäden Überschwemmung

In den nächsten Jahren wird die Absicherung Ihres Hab und Guts immer wichtiger. Denn Naturgewalten, wie beispielsweise Überschwemmungen, können jeden treffen. Die Kraft der Natur kann sehr zerstörerisch sein. Mit der richtigen Wohngebäude- und Hausratsversicherung sind Sie dagegen abgesichert.

Zu den Elementarschäden gehören Starkregen/ Überschwemmung, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/ Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Wenn Sie eine Wohngebäude- und Hausratsversicherung abschließen, sind Sie gegen diese Schadensursachen abgesichert.

Die Kosten, die bei einer Überschwemmung entstehen, können sehr hoch sein. Addiert man den Sachschaden, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, sind diese Kosten sehr schnell fünfstellig. Außerdem kann es sogar sein, dass Ihr Haus gar nicht mehr zu retten ist und deshalb abgerissen werden muss.

Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus und sichern Sie sich richtig dagegen ab.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Auslandskrankenversicherung

Urlaub Auslandskrankenversicherung Reiosegepäckversicherung Reiseversicherung

Wenn Sie sich schon mal im Urlaub im Ausland verletzt haben oder krank geworden sind und dadurch auf ärztliche Hilfe angewiesen waren, wissen Sie, dass eine Auslandskrankenversicherung äußerst wichtig ist. Dabei gibt es viele Sachen, die Sie vielleicht noch gar nicht wissen.

Viele von Ihnen glauben fälschlicherweise, dass man bei Auslandsaufenthalten bereits durch die gesetzliche Krankenkasse versichert ist. Das stimmt leider nicht so ganz. Denn nur innerhalb der „Schengener Staaten“ übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Es besteht daher kein Versicherungsschutz außerhalb dieser Länder. Daher benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Aber auch, wenn man Urlaub innerhalb der „Schengener Staaten“ macht, ist ein guter Krankenversicherungsschutz aus folgenden Gründen unentbehrlich.

Sie müssen beispielsweise für dieselbe Behandlung im Ausland, für die es in Deutschland festgelegte Standardsätze gibt, mehr Geld bezahlen. Die Abrechnung erfolgt dann nach den deutschen Sätzen und ist dadurch sehr teuer.

Gewisse Krankheiten oder Verletzungen können im Ausland nicht angemessen behandelt werden. In so einem Fall gibt es ein Krankenrücktransport nach Deutschland. Die entstehenden Kosten werden weder innerhalb noch außerhalb Europas von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
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