Da dem Autor dieser Zeilen das heutige Thema persönlich am Herzen liegt, geht es um die Nachversicherungsgarantien unseres Nachwuchses.
Ohne Versicherungsdeutsch heißt das: Unser Nachwuchs erbt den Versicherungsschutz der Eltern bereits im Mutterleib, ohne dass eine separate Gesundheitsprüfung notwendig ist.
Zwar kann man durch Voruntersuchungen bereits 90 % der möglichen Erkrankungen des Neugeborenen ausschließen bzw. erkennen, doch passiert es immer wieder, dass bei der Geburt etwas schief geht. Auch Fälle, bei denen Keime und Erreger im Krankenhaus zu Problemen bei Neugeborenen geführt haben, gingen in den letzten Jahren durch die Presse.
Das Kind wird direkt in eine Pflegestufe eingestuft und wird sein Leben lang mit den Folgen der Krankheit zu kämpfen haben. Die Eltern stehen nun – neben den seelischen – vor ungeheuren finanziellen Belastungen. Die seelischen Belastungen können Versicherungen den Eltern nicht abnehmen, aber finanziell hätte man hier frühzeitig vorsorgen können.
Im Versicherungsvertragsgesetz (§ 198 VVG) ist geregelt, dass eine Versicherung ein neugeborenes Kind ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen zu den gleichen Konditionen wie eines der Elternteile versichern muss. Mit anderen Worten: Hätte die Mutter oder der Vater bereits vor der Geburt eine Pflegeversicherung gehabt, so müsste die Versicherung das Kind ab Geburt ohne Gesundheitsfragen und Wartezeit versichern und den Eltern ab Geburt die Leistung für die diagnostizierte Pflegestufe bezahlen.
Gleiches gilt natürlich nicht nur für die Pflegeversicherung. Auch für stationäre, ambulante oder Zahnzusatzversicherungen gilt diese Regelung.
Für einen oder beide Elternteile kann es also Sinn machen vor einer geplanten Schwangerschaft die entsprechenden Versicherungen abzuschließen, so dass das Neugeborene bereits im Mutterleib den vollen Schutz genießt, falls doch etwas schief laufen sollte.
Die Kosten sind meist gering, während das gute Gefühl sind sehr viel wert ist.
Unter der Telefonnummer 07181 9854-0 erhalten Sie noch weitere Informationen. In unserem Blog finden Sie weitere interessante Themen.
Zum Abhacken: Die Klinik-Checkliste der AXA für die Geburtsvorbereitung
Rechtliches: § 198 Versicherungsvertragsgesetz
Wikipedia: Kindernachversicherung
aloga24: Kosten für Pflegetagegeld vergleichen