Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung wird das Schadenpotenzial von Leitungswasserschäden oft unterschätzt. Dass Versicherer gerade in diesem Bereich empfindlich reagieren und bei mehreren – auch kleinen – Schäden recht schnell die Reißleine ziehen, überrascht viele.
Ein Fall aus der Praxis: Es ist jetzt gut zwei Jahre her, da kam es an einem Mehrfamilienhaus in einer oberfränkischen Kleinstadt zu einem spektakulären Fall: Ein Wasserzulaufschlauch löste sich kurz nach dem Einschalten einer Waschmaschine und tausende Liter suchten sich über Stunden lautlos und ungehindert den Weg in jeden Winkel des Hauses. Lehmdecken, Böden und die Wände des knapp 30 Jahre alten Gebäudes saugten sich wie ein Schwamm voll. Das Gebäude drohte einzustürzen und alle Bewohner mussten evakuiert werden . Die Schadensumme erreichte einen hohen sechsstelligen Bereich. Der Schadenverursacher war übrigens zur Arbeit gegangen und wurde erst sehr viel später mit dem Ergebnis konfrontiert.
Ein Szenario, von dem viele Wohngebäudeversicherer ein Lied singen könnten. Wie eine Statistik des GDVⓘ zeigt, häuften sich in den letzten Jahren im Bereich der Wohngebäudeversicherung insbesondere die Schäden im Bereich Leitungswasser immens. Hierunter fallen auch Kosten für Trockenlegungen, Austausch von Fliesen und Parkettböden. Ebenso die Unterbringungskosten des Versicherungsnehmers in ein Hotel bei (temporärer) Unbewohnbarkeit der Wohnräume (vergleichen Sie zu den abgedeckten Kosten bitte die Bedingungswerke).
Fehlverhalten und Materialalterung
Alleine im Jahr 2016 sprechen wir von weit über einer Million versicherter Schäden. Tendenz steigend. Das hat natürlich Gründe: Das Problem liegt vor allem im immer älter werdenden Bestand der versicherten Gebäude und der rückläufigen Zahl der Neubauten. Die Ursachen sind neben den geringeren Planungs- und Ausführungsfehlern sowie den falschen Betriebsbedingungen (z. B. unzureichende Beheizung von Gebäuden während der Frostperioden), vor allem die Alterung der Rohrsysteme und Installationen. Ein Schaden wird von Jahr zu Jahr also immer sicherer.
Hier gilt: Lag einmal ein Schaden vor, kann man davon ausgehen, dass der nächste nicht lange auf sich warten lässt. Als Beispiel wäre hier der klassische Rohrbruch zu nennen. Er liegt vor, wenn ein Rohr bricht oder durch Korrosion Risse oder Löcher im Rohr entstehen, was verstärkt bei alten Bleileitungen, die durch Lötstellen bereits in Mitleidenschaft gezogen worden sind, auftritt. Doch auch abstrakte Schäden, bei denen man zuerst vielleicht nicht an Leitungswasser denkt, sind bei den meisten Gesellschaften abgedeckt, wie z. B. Schäden durch geplatzte Aquarien oder Wasserbetten.
Ein Streitthema, welches sogar vor Gericht diskutiert wurde und welches an dieser Stelle unbedingt erwähnenswert ist, ist die Schadensursache „undichte Fugen“. Einige Versicherungsgesellschaften sehen das Problem nicht in der Dusch- oder Wannenvorrichtung, aus denen das Wasser ja letztendlich bestimmungsgemäß dringt. Vielmehr werden die Fugen Abflusses als Problem betrachtet, was bedeutete, dass der Schaden nicht übernommen werden würde. Hier handelt es sich tatsächlich um Auslegungssachen der jeweiligen Gesellschaften.
Versicherer sagen immer schneller „bye bye“
Leider haben es die meisten Gesellschaften in der Vergangenheit versäumt, ihre Beiträge anzupassen, was die Beitragsexplosion der Wohngebäudeversicherung (resp. Leitungswasserschutz) für die immer älter werdenden Gebäude begründet. Aufgrund dieser Unwirtschaftlichkeit haben sich viele Versicherer von der Sparte Wohngebäudeversicherung schlichtweg verabschiedet. Bei anderen hat sich eine recht kurze Toleranz gegenüber Schäden ausgebildet – übrigens: Es ist enorm schwer für einen schadenbedingt gekündigten Vertrag Ersatz zu finden.
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