Diese Versicherungsbeiträge können Sie von der Steuer absetzen

Steuern

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Viele Beiträge, die Sie für Ihre Versicherungen bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben. Heute mehr darüber.

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Sind Sie schon so weit Ihre Steuererklärung für 2016 nächste Woche einzureichen? Glück denen, die eine Fristverlängerung beantragt haben, denn jene werden am langen Wochenende nicht wie wild Ihre Lohnzettel, Rechnungen und Quittungen zusammensuchen um dann des Nächtens Stunden vor dem PC zu sitzen und alles in die Steuerformulare eintragen.

Viele Beiträge, die Sie bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben, denn der Fiskus beteiligt sich an vielen Kosten, unter anderem für Versicherungen.

Altersvorsorgeaufwendung

Kosten für die Basisabsicherung in der Altersvorsorge können Steuerpflichtige als Sonderausgaben absetzen. Zu dieser Basisabsicherung zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu den jeweiligen berufsständigen Versorgungswerken, sowie die Basis-Rente (umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet). Der maximal abzugsfähige Betrag ist dabei auf 18.669 Euro begrenzt (verdoppelt für Ehepaare).

Riester-Rente

Die Riester-Rente bietet ebenfalls Steuervorteile, doch gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie diese zum Tragen kommen (direkt oder indirekt). Das Schöne ist, dass Sie sich als Steuerpflichtiger nicht um die Details kümmern müssen, sondern lediglich den Bogen Anlage AV auszufüllen haben.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Auch andere Ausgaben, die Vorsorgecharakter haben, können steuerlich geltent gemacht werden. Dazu gehören insbesondere Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Haftpflicht-, Risikoleben- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden können noch mit angegeben werden. Natürlich gibt es auch hier meist Höchstbeitrage, die in den meisten Fällen durch die Kranken- und Pflegeversicherung bereits erreicht werden. Ihre Aufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Berufliche Versicherungen

Der Eine oder Andere von Ihnen mag vielleicht auch eine rein berufliche Versicherung haben, z.B. eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten gelten gemacht werden (Anlage N).

 

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Vergangene Woche haben wir die Absicherungung von Grundfähigkeiten behandelt. Diese Woche werfen wir einen Blick auf Beamten bzw. Beamtenanwärter, denn der Jahrgang der neuen Beamtenanwärter beginnt bald. Was passiert, wenn bei einem Beamten wegen Dienstunffähigkeit die Frühpensionierung droht?

Beamtenanwärter müssen vorsorgen

Wie jeder Arbeitnehmer oder Auszubildende kann auch ein Beamter bzw. Beamtenanwärter berufsunfähig werden. Allerdings nennt man es hier Dienstunfähig.

Nicht nur die Bezeichnung ist eine andere, auch die Definition unterscheidet sich. Berufsunfähig ist in der Regel, wer seine berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausführen kann.

Bei Beamten dagegen entscheidet der Dienstherr, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Das bedeutet in der Regel, dass der Beamte seinen Dienstpflichten nicht mehr dauerhaft nachkommen kann. Daraufhin wird der Beamte als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt und erhält künftig Bezüge in Höhe des erworbenen Anspruchs. Nach 40 Dienstjahren wären das 70 Prozent des letzten Dienstbezuges und entsprechend weniger, wenn weniger Dienstjahre absolviert wurden. In den ersten fünf Jahren entfällt der Bezug sogar komplett.

Genau hier liegt das Risiko für Beamtenanwärter. Insbesondere in den Vollzugsdiensten scheiden bereits während der ersten Jahre eine große Anzahl an Anwärter aus. Nach dem Ausscheiden bleibt meist nur noch der Gang zum Sozialamt. Daher der Rat an alle Beamten und insbesondere an Beamtenanwärter: Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ab.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie am Ende des Textes oder von Ihrem persönlichen Berater bei der aloga unter 07181 9854-0 und per Email an willkommen@aloga.de.


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