Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Viele Beiträge, die Sie für Ihre Versicherungen bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben. Heute mehr darüber.
Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Sind Sie schon so weit Ihre Steuererklärung für 2016 nächste Woche einzureichen? Glück denen, die eine Fristverlängerung beantragt haben, denn jene werden am langen Wochenende nicht wie wild Ihre Lohnzettel, Rechnungen und Quittungen zusammensuchen um dann des Nächtens Stunden vor dem PC zu sitzen und alles in die Steuerformulare eintragen.
Viele Beiträge, die Sie bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben, denn der Fiskus beteiligt sich an vielen Kosten, unter anderem für Versicherungen.
Altersvorsorgeaufwendung
Kosten für die Basisabsicherung in der Altersvorsorge können Steuerpflichtige als Sonderausgaben absetzen. Zu dieser Basisabsicherung zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu den jeweiligen berufsständigen Versorgungswerken, sowie die Basis-Rente (umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet). Der maximal abzugsfähige Betrag ist dabei auf 18.669 Euro begrenzt (verdoppelt für Ehepaare).
Riester-Rente
Die Riester-Rente bietet ebenfalls Steuervorteile, doch gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie diese zum Tragen kommen (direkt oder indirekt). Das Schöne ist, dass Sie sich als Steuerpflichtiger nicht um die Details kümmern müssen, sondern lediglich den Bogen Anlage AV auszufüllen haben.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Auch andere Ausgaben, die Vorsorgecharakter haben, können steuerlich geltent gemacht werden. Dazu gehören insbesondere Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Haftpflicht-, Risikoleben- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden können noch mit angegeben werden. Natürlich gibt es auch hier meist Höchstbeitrage, die in den meisten Fällen durch die Kranken- und Pflegeversicherung bereits erreicht werden. Ihre Aufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
Berufliche Versicherungen
Der Eine oder Andere von Ihnen mag vielleicht auch eine rein berufliche Versicherung haben, z.B. eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten gelten gemacht werden (Anlage N).
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