Bereits im Mutterleib abgesichert

Mutterleib

Da dem Autor dieser Zeilen das heutige Thema persönlich am Herzen liegt, geht es um die Nachversicherungsgarantien unseres Nachwuchses.

Ohne Versicherungsdeutsch heißt das: Unser Nachwuchs erbt den Versicherungsschutz der Eltern bereits im Mutterleib, ohne dass eine separate Gesundheitsprüfung notwendig ist. 

Zwar kann man durch Voruntersuchungen bereits 90 % der möglichen Erkrankungen des Neugeborenen ausschließen bzw. erkennen, doch passiert es immer wieder, dass bei der Geburt etwas schief geht. Auch Fälle, bei denen Keime und Erreger im Krankenhaus zu Problemen bei Neugeborenen geführt haben, gingen in den letzten Jahren durch die Presse.

Das Kind wird direkt in eine Pflegestufe eingestuft und wird sein Leben lang mit den Folgen der Krankheit zu kämpfen haben. Die Eltern stehen nun – neben den seelischen – vor ungeheuren finanziellen Belastungen. Die seelischen Belastungen können Versicherungen den Eltern nicht abnehmen, aber finanziell hätte man hier frühzeitig vorsorgen können.

Im Versicherungsvertragsgesetz (§ 198 VVG) ist geregelt, dass eine Versicherung ein neugeborenes Kind ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen zu den gleichen Konditionen wie eines der Elternteile versichern muss. Mit anderen Worten: Hätte die Mutter oder der Vater bereits vor der Geburt eine Pflegeversicherung gehabt, so müsste die Versicherung das Kind ab Geburt ohne Gesundheitsfragen und Wartezeit versichern und den Eltern ab Geburt die Leistung für die diagnostizierte Pflegestufe bezahlen.

Gleiches gilt natürlich nicht nur für die Pflegeversicherung. Auch für stationäre, ambulante oder Zahnzusatzversicherungen gilt diese Regelung.

Für einen oder beide Elternteile kann es also Sinn machen vor einer geplanten Schwangerschaft die entsprechenden Versicherungen abzuschließen, so dass das Neugeborene bereits im Mutterleib den vollen Schutz genießt, falls doch etwas schief laufen sollte.

Die Kosten sind meist gering, während das gute Gefühl sind sehr viel wert ist.

Unter der Telefonnummer 07181 9854-0 erhalten Sie noch weitere Informationen. In unserem Blog finden Sie weitere interessante Themen.


Mehr zum Thema

Zum Abhacken: Die Klinik-Checkliste der AXA für die Geburtsvorbereitung
Rechtliches: § 198 Versicherungsvertragsgesetz
Wikipedia: Kindernachversicherung
aloga24: Kosten für Pflegetagegeld vergleichen

Risiko Brustkrebs – fast jede achte Frau erkrankt daran

Vergangener Donnerstag, am 8. März, war Weltfrauentag. Unabhängig von mehr oder weniger geglückten Werbemaßnahmen anderer Firmen heute ein Thema, das wirklich nur Frauen betrifft*. Statistisch erkrankt damit fast jede achte Frau irgendwann in ihrem Leben einmal an Brustkrebs – in rund 30 % aller Fälle ist die Betroffene noch keine 55 Jahre alt.

Risiko Brustkrebs

Die Behandlungsmöglichkeiten sind – auch dank Früherkennung durch Vorsorgeuntersuchungen – sehr gut, so dass weit über 80 % der Erkrankten überleben. Hierfür ist nicht selten aber die Amputation der erkrankten Brust nötig. Dieser drastische Schritt gibt vielen Betroffenen – gänzlich unabhängig vom Alter – das Gefühl, als Frau nicht mehr komplett und attraktiv zu sein.

Zwar kommt die Krankenversicherung in den Fällen für eine Rekonstruktion der Brust auf, in denen sie als medizinisch indiziert eingestuft wird, aber eben nur dann. Auch kann es, abhängig vom individuellen Fall, unterschiedlich schwer sein, eine Rekonstruktion mit gutem Ergebnis vorzunehmen, so dass sich der Gang zu einem Spezialisten empfiehlt.

Thema Kostenrisiko

Hinsichtlich der Übernahme anfallender Kosten besteht also ein relativ hohes Streitpotential. Dies in einer Phase, in der man als Betroffene sicher nicht in der belastbarsten Konstitution ist. Daher kann es überlegenswert sein selbst dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, wenn es nötig ist. Dies ist neben frühzeitigem Sparen natürlich auch über spezielle Versicherungsstarife möglich. Sollten Sie besonders gut abgesichert sein kommt möglicherweise auch Ihre Unfallversicherung bis zu fünfstellige Summen für kosmetische Behandlungen auf. Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

PS: Ja, auch Männer können an Brustkrebs erleiden. Jährlich gibt es ca. 600 – 700 Fälle in Deutschland. Dennoch ist Brustkrebs ein Thema, das insbesondere Frauen betrifft.


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Wenn der Chef ausfällt

Pflegeversicherung Frühpensionierung

In manchen Betrieben führt bereits der Ausfall einer Person zum Stillstand. Daraus ergeben sich persönliche und betriebliche Schwierigkeiten. Heute mehr dazu…

Zugegeben, es erscheint uns allen wohl etwas befremdlich, sich mit der eigenen Gesundheit bzw. einer eintretenden Krankheit auseinanderzusetzen. Wir sind doch von Natur aus gesund. Aber was is wenn…?

Besonders dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens von einer einzelnen Person abhängig ist, ist diese Absicherung von besonderer Bedeutung, um im Krankheitsfall den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Das private Risiko des Ausfallenden lässt sich einfach durch eine Krankentagegeldversicherung abdecken. Die ist kostengünstig und deckt die persönlichen Verbindlichkeiten ab.

Aber was ist mit dem Betrieb?

Um sämtliche Fixkosten (Lohn/Gehalt der Angestellten, Leasingraten, Finanzierungskosten, Miete, Auftragsfertigstellung, Managementkosten usw.) abdecken zu können und eine Existenzbedrohung des Betriebs und dessen Mitarbeiter zu vermeiden muss eine andere Lösung her:

Diese Lösung trägt den Namen Betriebsausfallversicherung (oder Betriebsunterbrechungsversicherung). Ausschließlich sie gleicht den finanziellen Verlust, der durch den gesundheitsbedingten Ausfall des Firmeninhabers entsteht, aus und leistet nach einer Karenzzeit Kapitalentschädigung zur Verwendung der beispielshaft oben aufgeführten Kosten.
Darüber hinaus sind Ausfallschäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser und Sturm/Hagel grundsätzlich versichert.


Mehr zum Thema

Details: Die Betriebsausfallversicherung
Privat: Absicherung über Krankentagegeld
Wikipedia: Eine zweite Meinung zum Thema

Im Frühjahr beginnt die Zeckenzeit

Zeckenzeit

Wie wir alle bereits schon wissen hat im Frühjahr die Zeckenzeit begonnen. Schon seit vielen Jahren sorgen die kleinen Plagegeister als potentielle Überträger von Krankheiten für Schrecken. Besonders schlimm ist die Ausbreitung der Auwaldzecke in Deutschland. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit auf eine Infektion.

Einen wirklich zuverlässigen Schutz vor Zecken gibt es nicht. Die einzig ernsthafte Präventionsmaßnahme vor einer Infektion ist daher ein Abtasten des Körpers nach den anfangs sehr kleinen Tieren. Nach einem Waldspaziergang mögen hieran noch viele denken – gerade aber der Aufenthalt im heimischen Garten wird meist zu locker gesehen. Zecken lauern überall: in Hecken, in Büschen, im Gras und selbst in der Stadt leben sie. Vor allem für Kinder kann es ernste gesundheitliche Konsequenzen haben, wenn die Zecke sie erwischt.

Sie können zumindest gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung vorsorgen, indem Sie eine Unfallversicherung abschließen. Viele Tarife am Markt bieten für zeckenbedingte Infektionen und deren dauerhafte Folgen Versicherungsschutz. Dabei sollten Sie ausdrücklich auf das Kleingedruckte achten, denn die Zecke selbst nennen nur recht wenige Anbieter auch bei Namen. Oftmals ist von Insektenstichen und/oder Insektenbissen die Rede. Die Zecke allerdings ist kein Insekt, sondern ein Spinnentier (Arachnid). Daraus folgt, dass es keinen entsprechenden Versicherungsschutz gibt.

Andere Anbieter sprechen von Tierbissen. Allerdings beißt die Zecke nur umgangssprachlich. In Wahrheit sticht sie eher, da sie die Haut erst aufritzt und dann sticht. Infolgedessen ist dies wieder ein weiterer guter Ansatzpunkt für den Versicherer, die Leistung zu verweigern. Lediglich bei korrekter Definition der Infektionsursache (inklusive des umgangssprachlichen Zeckenbisses als solchem) können Sie sicher sein, dass die böse Überraschung im Schadensfall ausbleibt. Für Ihre Angehörigen und auch für sich selbst sollten Sie hier kein unnötiges Risiko eingehen. Kinder können bereits bei deutlich niedrigerer Virenlast erkranken als Erwachsene.

Wir überprüfen gerne Ihren bereits bestehenden Versicherungsschutz auf diesen wichtigen Deckungsinhalt. Falls Sie noch ungeschützt sind, zeigen wir Ihnen gerne, wie preiswert hochwertiger Versicherungsschutz sein kann.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Diese Versicherungsbeiträge können Sie von der Steuer absetzen

Steuern

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Viele Beiträge, die Sie für Ihre Versicherungen bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben. Heute mehr darüber.

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Sind Sie schon so weit Ihre Steuererklärung für 2016 nächste Woche einzureichen? Glück denen, die eine Fristverlängerung beantragt haben, denn jene werden am langen Wochenende nicht wie wild Ihre Lohnzettel, Rechnungen und Quittungen zusammensuchen um dann des Nächtens Stunden vor dem PC zu sitzen und alles in die Steuerformulare eintragen.

Viele Beiträge, die Sie bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben, denn der Fiskus beteiligt sich an vielen Kosten, unter anderem für Versicherungen.

Altersvorsorgeaufwendung

Kosten für die Basisabsicherung in der Altersvorsorge können Steuerpflichtige als Sonderausgaben absetzen. Zu dieser Basisabsicherung zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu den jeweiligen berufsständigen Versorgungswerken, sowie die Basis-Rente (umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet). Der maximal abzugsfähige Betrag ist dabei auf 18.669 Euro begrenzt (verdoppelt für Ehepaare).

Riester-Rente

Die Riester-Rente bietet ebenfalls Steuervorteile, doch gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie diese zum Tragen kommen (direkt oder indirekt). Das Schöne ist, dass Sie sich als Steuerpflichtiger nicht um die Details kümmern müssen, sondern lediglich den Bogen Anlage AV auszufüllen haben.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Auch andere Ausgaben, die Vorsorgecharakter haben, können steuerlich geltent gemacht werden. Dazu gehören insbesondere Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Haftpflicht-, Risikoleben- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden können noch mit angegeben werden. Natürlich gibt es auch hier meist Höchstbeitrage, die in den meisten Fällen durch die Kranken- und Pflegeversicherung bereits erreicht werden. Ihre Aufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Berufliche Versicherungen

Der Eine oder Andere von Ihnen mag vielleicht auch eine rein berufliche Versicherung haben, z.B. eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten gelten gemacht werden (Anlage N).

 

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Patientenverfügung

Patientenverfügung

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, was Sie nach einem schweren Unfall, einem Schlaganfall oder bei lebensgefährlichen Verletzungen an Behandlungen wünschen bzw. nicht möchten? Dann sollten Sie darüber mit Ihrer Familie reden. Bei der Patientenverfügung gibt es einige Dinge, auf die Sie achten sollten.

Die Patientenverfügung soll Klarheit über den Willen des Patienten bringen. Aber es kann schwer sein mit einem kühlen Kopf Extremsituationen durchzuspielen. Trotzdem ist es äußerst wichtig, dass  man seine Patientenverfügung so genau wie möglich formuliert. Aussagen wie „Im Falle eines schweren Dauerschadens des Gehirns, wünsche ich keine lebensverlängernden Maßnahmen.“ oder „Ich wünsche keine Schläuche an mir.“ Diese Sätze könnten problematisch werden, da sie für die Ärzte zu ungenau sind. Außerdem weiß der Arzt dann nicht, ob Sie mit intensivmedizinische lebenserhaltende Maßnahmen generell oder nur für bestimmte Situationen ablehnen. Sie müssen konkreter auf die Belegungssituationen und Maßnahmen eingehen, die vorzunehmen oder zu unterlassen sind.

Es sind aktuell circa 260 unterschiedliche Muster-Patientenverfügungen im Umlauf. Bedenklich ist nur, ob sie alle den medizinischen und juristischen Ansprüchen gerecht werden. Daher sollten Sie dies überprüfen lassen. Zusätzlich ist es ratsam, möglichst viele Regelbeispiele zu nennen, damit im Ernstfall keine Missverständnisse auftreten.

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Betriebliche Altersversicherung

Betriebliche

Es ist sehr schwierig geworden geeignete Fachkräfte zu finden. Ein weiteres Problem in vielen Firmen ist die Last hoher Krankenbestände. Wussten Sie, dass die betriebliche Krankenversicherung ein recht gutes und neues Mittel ist, Sie als Arbeitgeber attraktiv zu machen?

Zunehmend sind es freiwillige Sozialleistungen, die positiv in die Entscheidung eines Mitarbeiters hineinspielen, sich für einen neuen Arbeitsgeber zu entscheiden. Dies kann auch dazu führen, dass die Mitarbeiter trotz anderer Angebote dem alten Arbeitgeber treu bleiben.

Es handelt sich hierbei um eine kollektive Krankenzusatzversicherung, die teilweise auch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist. Das hängt von dem Versicherungsunternehmen, Tarif und Ihrer Mitarbeiterzahl ab. Da diese Tarife in der Regel ohne Altersrückstellung kalkuliert sind, fallen die Beiträge relativ niedrig aus.
Mit sehr überschaubarem Aufwand können Sie Ihre Mitarbeiter so zum Beispiel in den Genuss privatärztlicher Leistungen bringen. Das führt zu kürzeren Verweilzeiten im Krankenstand, da man üblicherweise eine bessere medizinische Versorgung erhält. Auf diese Weise können Sie die Krankheitstage Ihrer Belegschaft möglichst niedrig halten.

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Pflegevorsorge für die ganze Familie treffen

Veränderungen Pflegevorsorge Pflege

Nun zum Jahreswechsel griff die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes. Die Pflege ist ein Thema, das jeden von uns betrifft. Das geht nicht nur ältere Menschen etwas an, da sich die Regierung auch mit dem Problem befasst und versucht es mit Reformen in den Griff zu bekommen.

Damit die Situation im Pflegefall nicht zur finanziellen Bruchlandung für Sie wird, sollten Sie sich mit dem eher unerfreulichen Thema befassen. Es geht um das Thema Pflegevorsorge. Wenn Sie sich jetzt schon für Ihren eigenen Pflegefall kümmern, ersparen Sie sich und Ihrer Familie später mal viel Ärger. Wieso?

Mittlerweile zahlen Sie für einen Platz im Pflegeheim mit dem Pflegegrad 2 eine Eigenbeteiligung von circa 1.600 Euro. Der Betrag kann sich von Heim zu Heim unterscheiden. Einen kleinen Teil des Betrages können Sie sicherlich aus Ihrer Altersrente bezahlen. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass Sie so eine hohe Nettorente erhalten. Das bedeutet, dass Sie das Geld anders bezahlen müssen. Sie müssen Vermögenswerte verkaufen oder – wie in den meisten Fällen – müssen Ihre Kinder Unterhalt für Sie zahlen.

Wenn Sie frühzeitig an Ihre Zukunft denken und Vorsorge schaffen, müssen Sie sich später darüber keine Gedanken mehr machen.
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Auslandskrankenversicherung

Urlaub Auslandskrankenversicherung Reiosegepäckversicherung Reiseversicherung

Wenn Sie sich schon mal im Urlaub im Ausland verletzt haben oder krank geworden sind und dadurch auf ärztliche Hilfe angewiesen waren, wissen Sie, dass eine Auslandskrankenversicherung äußerst wichtig ist. Dabei gibt es viele Sachen, die Sie vielleicht noch gar nicht wissen.

Viele von Ihnen glauben fälschlicherweise, dass man bei Auslandsaufenthalten bereits durch die gesetzliche Krankenkasse versichert ist. Das stimmt leider nicht so ganz. Denn nur innerhalb der „Schengener Staaten“ übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Es besteht daher kein Versicherungsschutz außerhalb dieser Länder. Daher benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Aber auch, wenn man Urlaub innerhalb der „Schengener Staaten“ macht, ist ein guter Krankenversicherungsschutz aus folgenden Gründen unentbehrlich.

Sie müssen beispielsweise für dieselbe Behandlung im Ausland, für die es in Deutschland festgelegte Standardsätze gibt, mehr Geld bezahlen. Die Abrechnung erfolgt dann nach den deutschen Sätzen und ist dadurch sehr teuer.

Gewisse Krankheiten oder Verletzungen können im Ausland nicht angemessen behandelt werden. In so einem Fall gibt es ein Krankenrücktransport nach Deutschland. Die entstehenden Kosten werden weder innerhalb noch außerhalb Europas von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
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Was ist ab der siebten Woche?

Grippezeit

Alle Jahre wieder… kommt die Grippezeit. Die Medien titeln dieser Tage schon Die Grippe steht in den Startlöchern.

Glücklicherweise ist eine Grippe in den meisten Fällen rasch wieder ausgeheilt. Doch was wenn Sie durch eine Krankheit, egal ob Grippe oder eine andere, nach 6 Wochen nicht wieder fit sind? Die Lohnfortzahlung endet nach 6 Wochen.

Wer als Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen am Stück krankgeschrieben ist, erhält in dieser Zeit weiterhin wie gewohnt sein Geld vom Arbeitgeber. Ab der siebten Woche endet die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall jedoch und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Dieses fällt im Vergleich zum gewohnten Einkommen allerdings deutlich niedriger aus. Ganz grob dürfen Sie auf rund 30 % Ihres bisherigen Nettoeinkommens verzichten. Je nachdem, wie Ihre Fixkosten ausfallen, kann das schon eine Einbuße sein, die weh tut – wenn der Krankenstand über längere Zeit anhält, dann allemal.

Diese Lücke, die sich bei längerer Krankheit auftut, können Sie sehr einfach und preisgünstig mit einem Krankentagegeld auffüllen. Teilweise sogar weniger als 5 Euro im Monat. Kleiner Beitrag, große Wirkung! Inzwischen bieten einzelne Versicherer auch Lösungen an, die speziell für Personen mit bewegterer gesundheitlicher Vorgeschichte interessant sind und keine Gesundheitsprüfung vorsehen.

Wir nehmen uns gerne Zeit für alle Ihre Fragen. Wir möchten, dass Sie eine Sorge weniger haben.

Einen ersten Eindruck über mögliche Lösungen erhalten Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit bereits auf aloga24.de

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