Bereits im Mutterleib abgesichert

Mutterleib

Da dem Autor dieser Zeilen das heutige Thema persönlich am Herzen liegt, geht es um die Nachversicherungsgarantien unseres Nachwuchses.

Ohne Versicherungsdeutsch heißt das: Unser Nachwuchs erbt den Versicherungsschutz der Eltern bereits im Mutterleib, ohne dass eine separate Gesundheitsprüfung notwendig ist. 

Zwar kann man durch Voruntersuchungen bereits 90 % der möglichen Erkrankungen des Neugeborenen ausschließen bzw. erkennen, doch passiert es immer wieder, dass bei der Geburt etwas schief geht. Auch Fälle, bei denen Keime und Erreger im Krankenhaus zu Problemen bei Neugeborenen geführt haben, gingen in den letzten Jahren durch die Presse.

Das Kind wird direkt in eine Pflegestufe eingestuft und wird sein Leben lang mit den Folgen der Krankheit zu kämpfen haben. Die Eltern stehen nun – neben den seelischen – vor ungeheuren finanziellen Belastungen. Die seelischen Belastungen können Versicherungen den Eltern nicht abnehmen, aber finanziell hätte man hier frühzeitig vorsorgen können.

Im Versicherungsvertragsgesetz (§ 198 VVG) ist geregelt, dass eine Versicherung ein neugeborenes Kind ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen zu den gleichen Konditionen wie eines der Elternteile versichern muss. Mit anderen Worten: Hätte die Mutter oder der Vater bereits vor der Geburt eine Pflegeversicherung gehabt, so müsste die Versicherung das Kind ab Geburt ohne Gesundheitsfragen und Wartezeit versichern und den Eltern ab Geburt die Leistung für die diagnostizierte Pflegestufe bezahlen.

Gleiches gilt natürlich nicht nur für die Pflegeversicherung. Auch für stationäre, ambulante oder Zahnzusatzversicherungen gilt diese Regelung.

Für einen oder beide Elternteile kann es also Sinn machen vor einer geplanten Schwangerschaft die entsprechenden Versicherungen abzuschließen, so dass das Neugeborene bereits im Mutterleib den vollen Schutz genießt, falls doch etwas schief laufen sollte.

Die Kosten sind meist gering, während das gute Gefühl sind sehr viel wert ist.

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Mehr zum Thema

Zum Abhacken: Die Klinik-Checkliste der AXA für die Geburtsvorbereitung
Rechtliches: § 198 Versicherungsvertragsgesetz
Wikipedia: Kindernachversicherung
aloga24: Kosten für Pflegetagegeld vergleichen

Frühlingszeit ist auch Zeckenzeit

Im Frühjahr beginnt die Zeckenzeit. Die kleinen Plagegeister sorgen als potenzielle Überträger von Krankheiten seit vielen Jahren für Schrecken. Daher erklären wir Ihnen, warum besonders in diesem Fall die Unfallversicherung von großer Bedeutung ist.

Vor allem Borreliose und Meningoenzephalitis (FSME) tauchen als Krankheits-Schreckgespenster alljährlich in den Medien auf und können zu bleibenden Schäden führen. Besonders schlimm: Durch Ausbreitung der Auwaldzecke in Deutschland gibt es eine weitere Gattung, die Krankheiten übertragen kann.

Die „Chance“ auf eine Infektion steigt also. Einen wirklich zuverlässigen Schutz vor Zecken gibt es nicht, daher ist ein Abtasten des Körpers nach den anfangs sehr kleinen Tieren im Grunde die einzige ernsthafte Präventionsmaßnahme vor einer Infektion.

Nach einem Waldspaziergang mögen hieran noch viele denken – gerade aber der Aufenthalt im heimischen Garten wird meist zu locker gesehen. Zecken können überall lauern: In Hecken, in Büschen, im Gras und selbst in der Stadt leben sie. Erwischt einen die Zecke, kann dies vor allem für Kinder ernste gesundheitliche Konsequenzen haben.

Zumindest gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung können Sie aber mit einer Unfallversicherung vorsorgen. Viele Tarife am Markt bieten für zeckenbedingte Infektionen und deren dauerhafte Folgen Versicherungsschutz. Hierbei sollte tunlichst aufs Kleingedruckte geachtet werden, denn die Zecke selbst nennen nur recht wenige Anbieter auch beim Namen.

Oft ist von Insektenstichen und/oder -bissen die Rede. Nun ist die Zecke als Spinnentier (Arachnid) allerdings kein Insekt. Folge: Es gibt keinen entsprechenden Versicherungsschutz. Andere Anbieter sprechen von Tierbissen. Die Zecke beißt allerdings nur umgangssprachlich. In Wahrheit sticht sie eher (Anritzen der Haut, dann Stachel). Folge: Erneut ein guter Ansatzpunkt für den Versicherer, die Leistung zu verweigern. Nur bei korrekter Definition der Infektionsursache (inkl. des umgangssprachlichen Zeckenbisses als solchem) können Sie sicher gehen, dass die böse Überraschung im Schadensfall ausbleibt.

Gehen Sie hier für Ihre Angehörigen und auch für sich selbst kein unnötiges Risiko ein. Kinder können bereits bei deutlich niedrigerer Virenlast erkranken als Erwachsene! Gerne überprüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf diesen wichtigen Deckungsinhalt. Sie sind noch ungeschützt? Gerne zeigen wir Ihnen, wie preiswert hochwertiger Versicherungsschutz sein kann.

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Mehr zum Thema

Artikel: Haftung Vereinsvorstände
aloga24: D&O-Versicherungen
Wikipedia: D&O-Versicherungen

Diese Versicherungsbeiträge können Sie von der Steuer absetzen

Steuern

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Viele Beiträge, die Sie für Ihre Versicherungen bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben. Heute mehr darüber.

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Sind Sie schon so weit Ihre Steuererklärung für 2016 nächste Woche einzureichen? Glück denen, die eine Fristverlängerung beantragt haben, denn jene werden am langen Wochenende nicht wie wild Ihre Lohnzettel, Rechnungen und Quittungen zusammensuchen um dann des Nächtens Stunden vor dem PC zu sitzen und alles in die Steuerformulare eintragen.

Viele Beiträge, die Sie bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben, denn der Fiskus beteiligt sich an vielen Kosten, unter anderem für Versicherungen.

Altersvorsorgeaufwendung

Kosten für die Basisabsicherung in der Altersvorsorge können Steuerpflichtige als Sonderausgaben absetzen. Zu dieser Basisabsicherung zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu den jeweiligen berufsständigen Versorgungswerken, sowie die Basis-Rente (umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet). Der maximal abzugsfähige Betrag ist dabei auf 18.669 Euro begrenzt (verdoppelt für Ehepaare).

Riester-Rente

Die Riester-Rente bietet ebenfalls Steuervorteile, doch gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie diese zum Tragen kommen (direkt oder indirekt). Das Schöne ist, dass Sie sich als Steuerpflichtiger nicht um die Details kümmern müssen, sondern lediglich den Bogen Anlage AV auszufüllen haben.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Auch andere Ausgaben, die Vorsorgecharakter haben, können steuerlich geltent gemacht werden. Dazu gehören insbesondere Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Haftpflicht-, Risikoleben- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden können noch mit angegeben werden. Natürlich gibt es auch hier meist Höchstbeitrage, die in den meisten Fällen durch die Kranken- und Pflegeversicherung bereits erreicht werden. Ihre Aufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Berufliche Versicherungen

Der Eine oder Andere von Ihnen mag vielleicht auch eine rein berufliche Versicherung haben, z.B. eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten gelten gemacht werden (Anlage N).

 

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Patientenverfügung

Patientenverfügung

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, was Sie nach einem schweren Unfall, einem Schlaganfall oder bei lebensgefährlichen Verletzungen an Behandlungen wünschen bzw. nicht möchten? Dann sollten Sie darüber mit Ihrer Familie reden. Bei der Patientenverfügung gibt es einige Dinge, auf die Sie achten sollten.

Die Patientenverfügung soll Klarheit über den Willen des Patienten bringen. Aber es kann schwer sein mit einem kühlen Kopf Extremsituationen durchzuspielen. Trotzdem ist es äußerst wichtig, dass  man seine Patientenverfügung so genau wie möglich formuliert. Aussagen wie „Im Falle eines schweren Dauerschadens des Gehirns, wünsche ich keine lebensverlängernden Maßnahmen.“ oder „Ich wünsche keine Schläuche an mir.“ Diese Sätze könnten problematisch werden, da sie für die Ärzte zu ungenau sind. Außerdem weiß der Arzt dann nicht, ob Sie mit intensivmedizinische lebenserhaltende Maßnahmen generell oder nur für bestimmte Situationen ablehnen. Sie müssen konkreter auf die Belegungssituationen und Maßnahmen eingehen, die vorzunehmen oder zu unterlassen sind.

Es sind aktuell circa 260 unterschiedliche Muster-Patientenverfügungen im Umlauf. Bedenklich ist nur, ob sie alle den medizinischen und juristischen Ansprüchen gerecht werden. Daher sollten Sie dies überprüfen lassen. Zusätzlich ist es ratsam, möglichst viele Regelbeispiele zu nennen, damit im Ernstfall keine Missverständnisse auftreten.

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Pflegevorsorge für die ganze Familie treffen

Veränderungen Pflegevorsorge Pflege

Nun zum Jahreswechsel griff die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes. Die Pflege ist ein Thema, das jeden von uns betrifft. Das geht nicht nur ältere Menschen etwas an, da sich die Regierung auch mit dem Problem befasst und versucht es mit Reformen in den Griff zu bekommen.

Damit die Situation im Pflegefall nicht zur finanziellen Bruchlandung für Sie wird, sollten Sie sich mit dem eher unerfreulichen Thema befassen. Es geht um das Thema Pflegevorsorge. Wenn Sie sich jetzt schon für Ihren eigenen Pflegefall kümmern, ersparen Sie sich und Ihrer Familie später mal viel Ärger. Wieso?

Mittlerweile zahlen Sie für einen Platz im Pflegeheim mit dem Pflegegrad 2 eine Eigenbeteiligung von circa 1.600 Euro. Der Betrag kann sich von Heim zu Heim unterscheiden. Einen kleinen Teil des Betrages können Sie sicherlich aus Ihrer Altersrente bezahlen. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass Sie so eine hohe Nettorente erhalten. Das bedeutet, dass Sie das Geld anders bezahlen müssen. Sie müssen Vermögenswerte verkaufen oder – wie in den meisten Fällen – müssen Ihre Kinder Unterhalt für Sie zahlen.

Wenn Sie frühzeitig an Ihre Zukunft denken und Vorsorge schaffen, müssen Sie sich später darüber keine Gedanken mehr machen.
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Pflegeversicherung im Wandel

Pflegeversicherung Frühpensionierung

Zum 01.01.2017 tritt die neue Pflegereform in Kraft: Die Pflegestärkungsgesetze. Mehr darüber, was das genau für Sie bedeutet und ob der gesetzliche Schutz künftig ausreichend ist erfahren sie heute.

Bis ins hohe Alter selbstständig bleiben, dabei finanziell unabhängig sein, einfach das Leben genießen – diese Wünsche hat wohl jeder für seine Zukunft. Seltener dagegen denkt man dabei an die Kehrseite der Medaille. Dazu gehört unter anderem auch das Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit. Das Durchschnittalter der Bevölkerung wächst stetig und auch die Anzahl der Pflegebedürftigen.

Um den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen werden zum 01.01.2017 die gesetzlichen Grundlagen zur Pflege reformiert. Ganz vorne steht der Pflegebedürftigkeitsbegriff. Ziel der Reform ist es, den tatsächlichen Pflegebedarf besser zu erfassen. Erstmals wird der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person dabei in seiner Gesamtheit betrachtet.

Die zwei maßgeblichen Faktoren bei der neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind (1) die Pflegebedürftigkeit an sich und (2) die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Durch diese Änderung geht es bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit künftig eher darum, ob eine erforderliche Fähigkeit (z.B. Anziehen, Waschen, …) grundsätzlich noch vorhanden ist und ob diese eigenständig ausgeführt werden kann. Es wird unterschieden zwischen: Selbstständig, teilweise selbstständig und unselbstständig.

Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge werden zum 01.01.2017 wirksam. Die bisherige Einteilung in Pflegestufen wird dann ersetzt durch eine Gliederung in fünf Pflegegrade.

Pflegegrade in der Übersicht:
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WICHTIG:
Trotz der Pflegereform bleibt es dabei, dass die gesetzlichen Leistungen nur eine Grundabsicherung bieten. Nach wie vor empfiehlt sich eine zusätzliche private Pflegevorsorge.

Was fehlt übernimmt doch eh das Amt!

Sozialhilfe

An diesem Argument ist durchaus etwas dran. Nach §61 SGB XII haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe. Doch bevor das Amt bezahlt, müssen Ihre eigenen Mittel und Mittel über die Regelung des Elternunterhalts ausgeschöpft sein.

In der Praxis bedeutet das folgendes. Können Sie die Pflege nicht aus Ihren liquiden Mitteln bezahlen, müssen zuerst Ihr Besitz und Ihr Vermögen zu Geld gemacht werden. Ein Haus ist in diesem Fall sehr schnell weg.

Ist nichts mehr vorhanden, so treten verschiedene Regelungen in Kraft: Zu allererst muss der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner für die Kosten aufkommen. Anschließend sind Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet untereinander Unterhalt zu gewähren, also Kinder, Eltern, Enkelkinder und Großeltern. (Näheres dazu §§ 1601, 1606 BGB)

Erst wenn all diese Unterhalsmöglichkeiten ausgeschöpft sind springt das Amt ein. Und sollte das Amt vorher schon einspringen, wird es die Kosten für die Pflege von den unterhaltspflichtigen Angehörigen zurückfordern.

Fazit: Wenn Sie selbst nicht für die Deckung Ihrer Pflegekosten sorgen, haften Sie, Ihre Eltern und Ihre Nachkommen mit Ihrem gesamten Vermögen.

So teuer kann Pflege nicht sein!

Veränderungen Pflegevorsorge Pflege

Immer mehr Menschen sind sensibilisiert und wissen, dass sie für den Pflegefall vorsorgen sollten. Es gibt aber immer noch einen Teil an Menschen, die das Thema Pflege für sich gedanklich in weite Ferne schieben. Dann heißt es beispielsweise: „Meine Rente ist ausreichend.“

Der deutsche Eckrentner hat Anspruch auf eine gesetzliche Rente von 1.175,78 € (West). Dafür muss er 45 Jahre lang Beiträge in Höhe des Beitrags für ein Durchschnittsgehalt in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben.

(Für 2016 wird ein vorläufiges Jahresdurchschnittsgehalt von 36.267 € veranschlagt. Das bedeutet, dass für die Höhe der Rente in unserem Beispiel ein Bruttomonatsgehalt von 3.022,25 € vorhanden ein muss. Sollte es geringer sein, fällt auch die Rente geringer aus.)

Diese 1.175,78 € sind Brutto, was bedeutet, dass davon noch Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgehen. Im genannten Fall würden noch 1.060,57 € übrigbleiben. Monatlich!

Dieser Rente gegenüber stehen die Kosten für die Pflege. Hierzu ein Bild:
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Wie viel Pflege bei Ihnen kostet, können Sie mit Hilfe des BKK Pflegefinder herausfinden.