Informationen rund um den Abgasskandal

Wenn Sie im Zeitraum von 2008 bis September 2015 ein gebrauchtes oder neuwertiges Fahrzeug der unten im Artikel aufgeführten Hersteller gekauft haben, dann sind die höchstwahrscheinlich wie Millionen anderer in Deutschland durch den Abgasskandal betroffen. Natürlich lassen wir Sie damit nicht im Stich, sondern unterstützen und begleiten Sie kompetent und zuverlässig dabei.

Fahrzeuge der Hersteller VW, Seat, Audi, Skoda, Porsche und Mercedes sind aktuell betroffen. Was jedoch viele nicht wissen ist, dass Sie Schadensersatz erhalten. Es ist möglich, dass Sie eine Rückzahlung bis zur Höhe Ihres Autokaufpreises erhalten. Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge und finanzierte Fahrzeuge!

Mittels einer sogenannten „Schummel-Software“ wurde das Prüfergebnis derart manipuliert, dass der Eindruck entstand, die Werte der Abgasnorm eingehalten worden. Der CO2-Ausstoß war tatsächlich um einiges höher. Somit täuschte der Schein eines „sauberen Dieselfahrzeugs“ und selbstverständlich auch der Wert eines solchen Fahrzeugs.

Daraus lässt sich erschließen, dass Ihnen ein Schaden und Wertverlust entstanden ist! Das sollten Sie keinesfalls einfach hinnehmen, denn Sie wurden betrogen. Werden Sie jetzt tätig!

Sie können hier eine kostenlose und risikofreie Prüfung anfordern! Hierzu entstehen für Sie keine Anzahlungen, keine Gerichtskosten oder sonstige Kosten. Für Sie versuchen wir das meiste rauszuholen!


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„Riester“ und „Rürup“ – sollten Sie „auffüllen“?

Nachversicherungsgarantien

Die Riester- und die Basis- oder Rürup-Rente zeichnet eine Gemeinsamkeit besonders aus: Sie genießen ein ausgesprochen hohes Maß an staatlicher Förderung. Die Basis-Rente wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen. Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup.

Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ihr Alterssparen mindert also Ihre Steuerlast

Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2%-Punkte, bis im Jahr 2025 dann 100 % angerechnet werden (2016: 82 %). Maximal können Ledige 23.362 € und Verheiratete 46.724 € jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EstG absetzen. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen. Wenn Sie den Maximalbetrag noch nicht ausschöpfen, haben Sie die Möglichkeit, durch Sonderzahlungen noch zusätzliche Steuerersparnisse zu realisieren.

Bei der Riester-Rente müssen in der Summe 4 % Ihres zu versteuernden Vorjahreseinkommens durch Beiträge und Förderung in Ihren Vertrag fließen, um die volle Zulagenförderung zu erhalten. Für eine zusätzliche, maximale Steuerförderung müssen in der Summe 2.100 Euro pro Jahr im Vertrag landen.

Falls sich Ihr Einkommen geändert hat, sollte Ihr regelmäßiger Beitrag entsprechend angepasst werden bzw. für dieses Jahr noch eine Sonderzahlung geleistet werden, um nichts zu verschenken. Gerne prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen, ob Bedarf zum Handeln besteht, wenn Sie es wünschen.


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Auf den Straßen Eis und Schnee…

Bei dem momentanen Wetter kann schnell mal ein Autounfall passieren. Vor allem, wenn es regnet oder bei Eis und Schnee kann es auf den Straßen sehr gefährlich werden. Kaum ein Unternehmen macht sich Gedanken darüber, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf die Firma zukommen, wenn ein Mitarbeiter auf der Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug einen Unfall hat. Doch das sollten Sie unbedingt. Wer im Voraus nachdenkt, kann sich im Nachhinein viel Ärger und Geld einsparen.

Im oben genannten Fall ist die rechtliche Lage eindeutig. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den Schaden ersetzen – und zwar unabhängig von einer Schuldfrage. Zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigten dies. Lediglich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer selbst tragen. Die Erstattung einer üblichen Kilometergeldpauschale befreit den Arbeitgeber nicht von der Haftung.

Für Firmen gibt es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, sich vor solchen Schadenersatzansprüchen zu schützen: Entweder stellt man den Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug zur Verfügung oder man schließt eineDienstreisekaskoversicherung ab. Ein solcher Vertrag übernimmt im Umfang der bekannten Vollkaskoversicherung die Kosten für fahrlässig erlittene Schäden an den Fahrzeugen Ihrer Mitarbeiter auf Dienstfahrten. 

Beachten Sie bitte, dass nicht jeder Versicherer dieses Risiko zeichnet. Weiterhin ist die Vergabe einer Dienstreisekaskoversicherung in aller Regel auch an die Bedingung geknüpft, dass auch reguläre Firmenfahrzeuge beim jeweiligen Anbieter versichert sind oder künftig versichert werden.


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Vorsätze für das neue Jahr – Hab und Gut gegen Elementarschäden absichern!

Elementarschäden Überschwemmung

Wir hoffen, dass Sie einen guten Start ins neue Jahr hatten! So ein Jahreswechsel ist ja immer ein willkommener Anlass, Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man schon viel zu lange vor sich her schiebt. Wir haben uns auch mal so unsere Gedanken gemacht und Ihnen Anregungen für einen guten Vorsatz erstellt.

Der Vorsatz lautet: Absicherung Ihres Hab und Guts gegen Elementarschäden. Dieses Thema liegt uns sehr am Herzen, da die Gefahr immer noch von vielen unterschätzt wird. In den nächsten Jahren wird diese Form der Absicherung aus unserer Sicht noch wichtiger, denn die Naturgewalten können jeden treffen.

Gerade jetzt zeigt uns die Natur wieder, wie unberechenbar sie ist. Nach wenigen Wochen mit Schnee setzt plötzlich Tauwetter mit starken Regenfällen ein. DieFolge: Wieder einmal Überschwemmungen. Auch ohne Katastrophen wie 2015 in Simbach entstehen schnell Schäden an der Bausubstanz und an Hausrat, die gestemmt werden wollen. Die meisten Regierungen der verschiedenen Bundesländer äußerten sich bereits sinngemäß, dass man künftig nur noch dann unterstützen wird, wenn man sich nicht gegen Elementarschäden hat absichern können, weil die Lage des Gebäudes es nicht zuließ. Im Klartext bedeutet dies: Sie müssen sich selbst um dieses Problem kümmern, es geht ja schließlich auch um Ihr Eigentum.

Bewohner höherer Lagen fühlen sich beim Thema Elementarschutz oft sehr sicher. „Wenn wir überschwemmt sind, haben wir ganz andere Probleme…“, hört man da. Das mag für Überschwemmungen schon stimmen. Googeln Sie aber doch z. B. mal „Erdrutsch durch Starkregen“ oder „Reichenhall Schneelast“. Jede Region hat ihre eigenen Elementarprobleme. Daher darf dieses Thema von niemandem auf die leichte Schulter genommen werden. Egal, ob Sie ein Eigenheim haben oder Mieter sind. Im Schadensfall sind Sie der Betroffene, der zumindest den finanziellen Schaden hätte absichern können. 

Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Absicherung haben. Wir helfen gerne!

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