Mehr als Fachwerk! – Wenn Denkmäler auf Versicherung treffen

Denkmäler

In Deutschland gibt es rund eine Million Denkmäler. Diese Zahl schließt Einzeldenkmäler, städtebauliche Ensembles und Quartiere mit ein. Nachstehend haben wir Fragen aufgegriffen, wie ein Denkmal definiert wird, welche Unterschiede zu beachten sind und auf was bei Gebäudeversicherungen geachtet werden sollte.

Der größte Anteil der denkmalgeschützten Anlagen in Deutschland fällt auf den Süden. Ca. 200.000 dieser Anlagen sind in Bayern und Baden-Württemberg zu finden. Doch wie definiert sich ein Denkmal? Und was gibt es für Besonderheiten? Daher jetzt einige Definitionen (die sich komplizierter Lesen, als sie eigentlich sind).

Was ist ein Einzeldenkmal?

Ein Einzeldenkmal (Baudenkmal) ist eine bauliche Anlage, an deren Erhalt aufgrund z. B. einer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen, volkskundlichen oder technischen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht und die entweder durch Verwaltungsakt oder kraft Gesetzes Denkmaleigenschaft erlangt hat. Auch die Umgebung eines Einzeldenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist, darf nicht so verändert werden, dass die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden (denkmalschutzrechtlicher Umgebungsschutz).

Was ist ein Ensemble?

Unter Ensemble versteht man eine Gruppe baulicher Anlagen wie z.B. historische Stadt- und Ortskerne, Straßenzüge, Plätze und Gebäudegruppen, bei der nicht jede einzelne Anlage selbst Baudenkmal sein muss, die aber als Ganzes ein Denkmal darstellen.

Teile des Ensembles können eigenständige Baudenkmäler mit besonderer Ausstattung sein. Der Ensembleschutz zielt auf die Denkmal- und Erhaltungswürdigkeit ganzer Orts-, Platz- und Straßenbilder ab. Der denkmalschutzrechtliche Umgebungsschutz gilt für Ensembles ebenfalls.

Was müssen Eigentümer beachten?

Eigentümer einer als Einzeldenkmal geschützten Immobilie müssen sämtliche Baumaßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen und genehmigen lassen.

Das gilt sowohl für Arbeiten im Inneren des Gebäudes als auch an der Außenfassade und am Dach. Unterliegt die Immobilie ausschließlich dem Ensembleschutz, sind nur Baumaßnahmen genehmigungspflichtig, die das Äußere des Gebäudes betreffen.

Zu beachten ist ebenfalls, dass nach einem Brandschaden die Denkmalschutzbehörde vorschreiben kann, wie der Wiederaufbau zu erfolgen hat. Die Kosten hierfür trägt der Eigentümer, weshalb auch die Gesellschaften höhere Versicherungssummen ansetzen bzw. Zuschläge erheben.

Was muss bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz beachtet werden?

Grundsätzlich muss man sagen, dass das Risiko fast immer mit einem Mehraufwand bei der Suche nach einem geeigneten Versicherungsschutz verbunden ist. Die meisten Versicherer benötigen hierfür weitere Unterlagen (spezielle Fragebögen/Fotos) und dann gibt es natürlich auch Gesellschaften die solche Gebäude gar nicht absichern.

Aus diesen Gründen ist es gerade für die Absicherung von denkmalgeschützen Objekten sinnvoll einen Partner an der Seite zu haben, der Ihnen hilft die richtigen Fragen zu stellen. Denn gerade Mehrkosten durch behördliche Auflagen können dem stolzen Besitzer einer wunderschönen, denkmalgeschützen Immobilie die Sorgenfalten auf die Stirn treiben.


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Safety First – Absicherung vom Bankschließfach

Bankschließfach

Wer wertvolle Sammlerstücke, Gold, Schmuck, wichtige Papiere oder große Mengen an Bargeld in seinem Besitz hat, dem stellt sich nicht selten die Frage nach einer sicheren Verwahrungsmöglichkeit. Ein Bankschließfach scheint die unkomplizierteste Lösung zu sein.

Im Falle einer Überschwemmung, eines Brandes oder eines Bankraubs ist jedoch der Inhalt von Schließfächern nicht automatisch versichert.

Wenn es um den Versicherungsschutz für ein Bankschließfach geht, so unterscheiden sich die
einzelnen Kreditinstitute sehr stark voneinander. Manche vermieten die Schließfächer inklusive Versicherung, bei anderen wiederum können Kunden den Schutz extra hinzubuchen oder einen Grundschutz gegen Aufpreis aufstocken.

Abhilfe kann eine gute Hausratversicherung schaffen, denn in vielen leistungsstarken Hausratversicherungen ist ein Schließfach bei einer Bank mitversichert.

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Auf unserem transparenten Versicherungs-Vergleichs-Portal aloga24.de gibt es die Möglichkeit nach Tarifen zu Filtern, die auch Wertsachen in Bankschließfächern mitversichern.

ABER VORSICHT: Nur TOP-Tarife versichern Bankschließfächer bis zu vollen Versicherungssumme (z.B. „Einfach-Besser“ von der Haftpflichtkasse Darmstadt). Viele günstige Versicherungstarife versichern z.B. nur 20% oder 50% Ihrer Versicherungssumme.
Nutzen Sie diesen beispielhaften aloga 1-Klick-Vergleich um sich die Unterschiede in einzelnen Tarifen selbst anzuschauen:

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Ergänzendes:

Aus einem Online-Artikel von Focus:

„Die Ausgeraubten sind entsetzt. Mehrere Volksbankkunden beteuerten gegenüber FOCUS, sie hätten den brisanten Passus im Kleingedruckten des Vertrags nicht gekannt. Sie seien fest davon ausgegangen, dass ihre Einlagen im Safe geschützt sind und dass die Bank bei Schadensfällen wie Feuer, Überschwemmung oder Einbruch haftet.“

Hätten diese Kunden eine Hausratversicherung mit Top-Konditionen gehabt, wäre es egal gewesen, ob sie den Passus im Kleingedruckten der Bank gelesen hätten oder nicht.

 


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Pflegeversicherung im Wandel

Pflegeversicherung Frühpensionierung

Zum 01.01.2017 tritt die neue Pflegereform in Kraft: Die Pflegestärkungsgesetze. Mehr darüber, was das genau für Sie bedeutet und ob der gesetzliche Schutz künftig ausreichend ist erfahren sie heute.

Bis ins hohe Alter selbstständig bleiben, dabei finanziell unabhängig sein, einfach das Leben genießen – diese Wünsche hat wohl jeder für seine Zukunft. Seltener dagegen denkt man dabei an die Kehrseite der Medaille. Dazu gehört unter anderem auch das Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit. Das Durchschnittalter der Bevölkerung wächst stetig und auch die Anzahl der Pflegebedürftigen.

Um den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen werden zum 01.01.2017 die gesetzlichen Grundlagen zur Pflege reformiert. Ganz vorne steht der Pflegebedürftigkeitsbegriff. Ziel der Reform ist es, den tatsächlichen Pflegebedarf besser zu erfassen. Erstmals wird der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person dabei in seiner Gesamtheit betrachtet.

Die zwei maßgeblichen Faktoren bei der neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind (1) die Pflegebedürftigkeit an sich und (2) die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Durch diese Änderung geht es bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit künftig eher darum, ob eine erforderliche Fähigkeit (z.B. Anziehen, Waschen, …) grundsätzlich noch vorhanden ist und ob diese eigenständig ausgeführt werden kann. Es wird unterschieden zwischen: Selbstständig, teilweise selbstständig und unselbstständig.

Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge werden zum 01.01.2017 wirksam. Die bisherige Einteilung in Pflegestufen wird dann ersetzt durch eine Gliederung in fünf Pflegegrade.

Pflegegrade in der Übersicht:
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WICHTIG:
Trotz der Pflegereform bleibt es dabei, dass die gesetzlichen Leistungen nur eine Grundabsicherung bieten. Nach wie vor empfiehlt sich eine zusätzliche private Pflegevorsorge.

Nach dem 30.11. ist vor dem 30.11.

Auto-Versicherung Grüne Karte

Sie haben jetzt erst die Beitragsrechnung Ihrer Auto-Versicherung erhalten und denken es sei zu spät jetzt noch zu kündigen? Da können wir Sie trösten, denn dafür haben Sie immer noch bis zu 4 Wochen Zeit.

Vielleicht Fragen Sie sich, warum Sie überhaupt wechseln sollen. Hier ein Rückmeldung eines zufriedenen aloga Kunden:

Letzte Woche habe ich meine KFZ Versicherungsrechnung mit einer Erhöhung um 180 Euro erhalten.

 

Der KFZ-Vergleichsrechner bei aloga24 generierte bei der ersten Berechnung vor 2 Jahren einen Link. Mit einem Klick habe ich diesen Link in der dazugehörigen e-mail aufgerufen und angeklickt. 30 Sekunden später sah ich das neue Berechnungsergebnis und stellte fest, dass ich anstatt 180 Euro mehr zu zahlen, ca. 140 Euro sparen könne. Dann habe ich kurz den Filter über dem Berechnungsergebnis genutzt und nachgeschaut, ob ich auf irgendwas verzichten muss, was mir wichtig erscheint. Alles gut. Der ganze Vorgang hat weniger als eine Minute gedauert und ich kann, anstatt 180 Euro mehr zu zahlen, 140 Euro sparen.

 

Vielen, vielen Dank!

Der Link, von dem unser Kunde spricht, ist der aloga 1-Klick-Vergleich. Den Rechner mit dem 1-Klick-Vergleich können Sie jederzeit auf aloga24.de nutzen. Wenn Sie möchten helfen wir Ihnen gerne dabei.
Mehr dazu auch im heutigen Podcast von aloga holiday

Damit noch nicht genug. Wie in jedem Jahr melden sich täglich Kunden mit der Frage, ob eine allgemeine Versicherungsprüfung Sinn macht. Die Antwort ist einfach. Ja! Prüfen Sie, ob die einmal abgeschlossene Versicherung noch passt. „Passen“ muss nicht billig sein.

Wenn Sie die beste Versicherung wollten, müssen Sie prüfen, ob diese Ihrem Anspruch noch gerecht wird. Wollten Sie die billigste Versicherung, dann geht es eben um den Preis. Wichtig ist, dass Sie sich darum kümmern.

Wenn Sie nun meinen, dass man das kaum schaffen kann, dann haben Sie Recht. Deshalb bauen wir Techniken, die Ihnen die Zeit verschafft, die Dinge zu erledigen. Lassen Sie sich unsere Lösungen doch mal zeigen und vor allem erklären.
Sie erreichen uns unter 07181 9854-0. Wir helfen Ihnen gerne.