Meist gilt nach einem Unfall der erste Blick dem Wagen. Oft ist aber auch die Ladung durch den Zusammenstoß beschädigt oder sogar zerstört worden…
Gehuldigt sei derjenige, der diese Situation nicht kennt: Man fährt Auto, ist gerade mit dem Kopf bei etwas anderem und plötzlich knallt’s. Der Schock! Kann das Auto noch gerettet werden oder ist es ganz hinüber?
Was ist aber mit der Ladung? Diese ist oft auch durch den Zusammenstoß beschädigt oder sogar zerstört.
Das ist besonders für Selbstständige und kleine Betriebe ein riesen Thema. Wer eigene Waren transportiert oder Kundenbesuche mit eigenem Werkzeug unternimmt, bringt schnell große Werte auf die Straße. Werden diese Werte z. B. bei einem Verkehrsunfall beschädigt oder das noch beladene Transportfahrzeug gestohlen, sind sie nicht Teil der Erstattung. Nicht einmal durch die Kaskoversicherung! Sie wissen selbst am besten, wie hoch in einem solchen Fall Ihr Schaden ausfallen kann.
Eine Werkverkehrsversicherung schafft hier Abhilfe. Die Bezeichnung mag seltsam klingen, aber es geht dabei um den Transport von Waren, also dem „Werk“ das man im „Verkehr“ transportiert. Sie kommt u. a. für die genannten Schadensereignisse auf, deckt darüber auch den Einbruchdiebstahl ins Fahrzeug, Elementarereignisse, Raub und weitere Risiken ab. Versicherungsschutz besteht erst einmal in Deutschland. Je nach Bedarf kann der Geltungsbereich auf weitere Länder erweitert werden.
Eine Werkverkehrsversicherung schließt eine wesentliche Lücke in der Absicherung Ihrer betrieblichen Sachwerte.