Uhren sind keine Wertsachen … eigentlich

Uhren

Klischees: Frauen sammeln Handtaschen und Schuhe – vor allem Schuhe! Männer dagegen Schallplatten, Comics, Lego und nicht wenige auch Uhren!

Um Uhren geht es heute, denn auch bei wenigen (Sammler-)Stücken kann durchaus ein beträchtlicher Wert zusammenkommen. Versichert ist dieser Wert in der Hausratversicherung. Warum Uhren (eigentlich) nicht als Wertsachen gelten spielt dabei eine Rolle.

Wenn Sammler von Uhren sprechen, dann geht es meist weniger um Modelle der Marken Casio oder Meister Anker. Breitling, Glashütte oder – natürlich – auch Rolex zählen hier zu den begehrten Herstellern.

Der Einstieg bei hochwertigen Chronographen beginnt bereits bei rund 2.000 Euro und ist damit auch für den „Otto Normalverbraucher“ ersparbar. Wurde das Uhren-Gen vom Vater und/oder Großvater weitergegeben, kommen durch Geschenke oder Erbschaft recht große Werte zusammen. Werte, die natürlich über die Hausratversicherungen versichert sind. Oder?

Vom Gefühl her stuft man eine Uhr für 2.000 Euro schnell als Wertgegenstand ein. Sei es nun, weil man sie mehr als Schmuckstück, denn als Zeitmesser ansieht oder aber, weil 2.000 Euro einfach sehr viel Geld für einen so kleinen Gegenstand sind.

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in seinem Beschluss vom 10. November 2011 jedoch, dass es sich bei Uhren nicht um Wertsachen handle, selbst wenn diese mit Gold- oder Platin verziert oder besetzt sind. Grundsätzlich gehören Uhren damit zu Ihrem „normalen“ Hausrat – außer natürlich Ihr Versicherer erwähnt in seinen Bedingungen (das Kleingedruckte) explizit, dass auch Uhren zu Wertsachen zählen.

Warum ist das wichtig? Für Wertsachen gelten in den meisten Fällen Obergrenzen die nur einem Prozentsatz (z.B. 30%) der gesamten Versicherungssumme entsprechen. Wenn Sie also eine Hausratversicherung abgeschlossen haben bei der Uhren zu Wertgegenständen gehören und Sie besitzen eine Uhrensammlung im Wert mehreren Tausend Euro ist es möglich, dass Sie im Schadensfall nicht den gesamten Wert ihrer Wert- und Schmucksachen ersetzt bekommen. Bedenken Sie, dann zählen nicht nur Ihre Uhren zu den Wertsachen, sondern auch Ohringe, Ringe und Ketten.

Dabei sei gesagt, dass sich die Obergrenzen noch weiter verringern, wenn die Wertsachen nicht in verschlossenen Wertschutzschränken befinden.

Fazit: Für Sie als Uhrensammler ist es am besten, wenn bei Ihrer Hausratversicherung Uhren nicht als Wertsachen, sondern als normaler Hausrat zählen. Dennoch sollten Sie sich überlegen, ob Sie eine besonders große Sammlung separat versichern möchten.

Wissenswert: Unabhängig vom bisher genannten gelten „Gegenstände aus Gold und Platin“ meist als Wertsachen. Besteht eine Uhr überwiegend aus Gold oder Platin, dann kann man begründet an der Primäraufgabe des Zeitmessens zweifeln. Dann ist es wohl schon eher ein Schmuckgegenstand.

Mit einer günstigen Autoversicherung können Sie pro Jahr viel Geld sparen

Haftpflichtschaden Autoversicherung

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Als Vermieter lässt sich so gut wie alles absichern

Vermieter Immobilie

Vergangene Woche haben wir uns mit der Immobilien-Rechtsschutz beschäftigt. Heute werfen wir einen Blick auf weitere Versicherungen, die für Vermieter sinnvoll sein könnten.

Für Eigentümer von Wohnungen und Häusern gibt es neben der Rechtsschutzversicherung natürlich noch eine ganze Reihe von Versicherungen – die Auswahl ist groß, die Anbieter sind zahlreich. Es lassen sich so gut wie alle Risiken absichern (besonders bekannt ist die Wohngebäude- und die Hausratversicherung). Wir zeigen Ihnen, welche Absicherung darüber hinaus noch möglich sind:

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Nach dem Bundesgesetzbuch (BGB) ist der Vermieter verantwortlich für dein Hab und Gut und hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Haus und Grundstück gefahrenfrei und in sicherem Zustand ist. Vermieter müssen sich gesondert versichern, da im Vergleich zu einem Immobilienbesitzer, der sein Eigentum selbst bewohnt, eine Privathaftpflicht nicht ausreicht.

Hier ein paar Beispiele für die ein Vermieter haftbar gemacht werden könnte:

  • Eine Person wird durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt.
  • Ein Baum kippt um und richtet auf dem Nachbargrundstück einen Schaden an.
  • Die Räumpflicht wird im Winter nicht eingehalten und ein Spaziergänger kommt zu Fall und verletzt sich.
  • Als Vermieter einer Wohnung können Sie für Schäden haftbar gemacht werden, die Ihr Mieter anderen Eigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zufügt.

Mietnomaden

Der Horror eines jeden Vermieters! Sie hinterlassen eine Spur der Verwüstung im Wohneigentum des Vermieters, nicht selten mit der Einbürgerung von Ungeziefer, zahlen keine Miete und sind schwer loszuwerden – oder sie sind über Nacht plötzlich verschwunden.

Die Mietnomadenversicherung soll diesen Schrecken nehmen und setzt genau dort an, wo Vermieter verzweifeln. Sie erstattet Mietausfälle und leistet finanzielle Hilfe bei Sachschäden, die die Mietnomaden durch Verwahrlosung, Verschmutzung oder Zerstörung anrichten.

Was es sonst noch gibt…

  • Möblierte Wohnungen
    Vermieten Sie eine möblierte Wohnung, sind diese nicht über die Gebäudeversicherung mit abgesichert. Die Absicherung ist über verschiedene Arten möglich. Entweder über eine separate Inhalts- oder Hausratversicherung oder Sie wälzen das Risiko vertraglich an den Mieter ab. Diese kann die Möbel dann selbst über eine Hausratversicherung absichern.
  • Mietkautionsversicherung
    Früher oder später werden Vermieter damit konfrontiert werden, dass ein Mieter eine Mietkautionsversicherung statt einer Mietkaution hinterlegen möchte. Die Vorteile für den Mieter liegen auf der Hand: Geld wird nicht gebunden und steht zur freien Verfügung. Eine Kautionsversicherung kann auch für einen Vermieter von Vorteil sein. Die Sicherheit ist identisch und bemängelte Punkten bei der Wohnungsübergabe können darüber meist entspannter abgewickelt werden, als wenn es „um das Geld“ des Mieters geht.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie vom Team der aloga unter 07181 9854-0 und per Email an willkommen@aloga.de oder folgend bei den weiterführenden Links.

Mehr zum Thema:

Gut Recht bedarf oft guter Hilfe

Vermieter Immobilie

Eine Immobilie als Sachwertanlage gehört zu den Klassikern der Vermögensbildung. Gleichgültig, ob als Eigennutzer oder als Vermieter. Doch gerade als Vermieter ist die kurz-, mittel-, und langfristigen Planung existentiell wichtig. 

Während notwendige Sanierungen mit der frühzeitigen Bildung von entsprechenden Rückstellungen noch gut planbar sind, können bereits Unstimmigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung, die Freigabe einer Kaution oder Kündigung des Mieters wegen angeblicher Mängel für Unannehmlichkeiten im Vermieteralltag sorgen.

Generell läuft man als Vermieter schnell Gefahr, in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu werden. Mieter stellen heute hohe Ansprüche an die gemieteten Objekte. Internetforen sind voll Tipps, aus welchen Gründen und in welcher Höhe eine Mietminderung vorgenommen werden kann. Geld, das Ihrem Kunden zum Begleichen der laufenden Kosten fehlt.

Während es für Eigentümer von Häusern und Wohnungen eine ganze Reihe von Versicherungen gibt, konzentrieren wir uns zunächst auf die Vermieter-Rechtsschutzversicherung. Sie kommt für die Kosten auf, die dem Vermieter beim Anwalt oder vor Gericht entstehen.

Wichtig: Nicht zwangsweise muss der Vermieter-Rechtsschutz beim selben Versicherer sein wie der restliche Rechtsschutz. Oft kann es sinnvoller sein, dies aufgrund der angebotenen Leistungen und möglicher Schäden getrennt zu behandeln.

Die Vermieter-Rechtsschutz unterstützt Sie beispielsweise wenn

  • der Mieter plötzlich untertaucht und offene Mietforderungen hinterlässt
  • beim Auszug des Mieters Schäden entstehen und Sie Ansprüche einklagen möchten
  • der Mieter wegen angeblicher Mängel fristlos kündigt
  • es Streitigkeiten wegen Umbauarbeiten gibt
  • Sie den Vertrag wegen Eigenbedarf kündigen möchten.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie vom Team der aloga unter 07181 9854-0 und per Email an willkommen@aloga.de oder folgend bei den weiterführenden Links.

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