Elementarschäden sind IHR Problem!

Zugegeben, der heutige Titel ist reißerisch, doch der bayerische Finanzminister Markus Söder kündigte an, dass Bayern ab dem 1. Juli 2019 keine Soforthilfe für Hochwasseropfer (Elementarschäden) mehr leisten wird. Was in Bayern anfängt kann bald das ganze Bundesgebiet betreffen.

Bayern war auch eines der Bundesländer gewesen, das seine betroffenen Bürger bisher am unkompliziertesten und großzügigsten mit Hilfszahlungen unterstützte. Da die Millionen auch in Süddeutschland nicht auf den Bäumen wachsen, wird bereits seit einigen Jahren für mehr Eigenverantwortung bei der Absicherung gegen Elementarschäden geworben. Mit der Ankündigung soll wohl eindeutig klargestellt werden, dass Elementarschäden das Problem eines jeden Einzelnen sind.

Das trifft natürlich nicht nur auf Bayern, sondern auf ganz Deutschland zu. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Kraft der Natur sehr zerstörerisch sein kann. Sie erinnern sich sicher noch an die Bilder der Überschwemmung von Simbach am Inn. Neben Privathaushalten finden sich unter den Geschädigten natürlich auch viele Gewerbetreibende aus den unterschiedlichsten Branchen.

Der finanzielle Schaden ist meist gewaltig: Addiert man den Sachschaden an Gebäude und Betriebseinrichtung, die Betriebsunterbrechung, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, kann man schon verstehen, weshalb die Bundesländer nicht dauerhaft für diese Kosten einspringen können. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt regelmäßig, dass gut 99 % der Gebäude im Land ohne Probleme gegen Elementarschäden versichert werden können. Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss der Gebäude- bzw. Inhaltsversicherung) für alle anfallenden Kosten aufkommen. Diese sinnvollen Leistungserweiterungen kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämie.

Elementarschäden, das ist natürlich nicht nur Überschwemmung. Mit dem Einschluss sichern Sie Ihr Hab und Gut auch gegen die nachstehenden Schadensursachen ab: Starkregen/Überschwemmung/Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Es steckt also jede Menge Schutz in dieser sinnvollen Erweiterung. Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus, bevor aus „ich könnte…“ ein „ach, hätte ich nur…!“ geworden ist.

Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Entscheidung treffen können. Gehen Sie kein Risiko ein, das so einfach vermieden werden kann!

Unter der Telefonnummer 07181 9854-0 erhalten Sie mehr Informationen.


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Artikel: Bayern will Hochwasseropfer nicht mehr unterstützen

Wikipedia: Elementarschaden

Wechseln der Hausratversicherung kann sich lohnen

Eine Hausratversicherung ist ein sinnvoller Schutz. Doch das kommt immer ganz darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei älteren Verträgen besteht die Gefahr, dass Sie unterversichert sind. Im schlimmsten Fall würde die Versicherungsgesellschaft den Schaden daher nicht übernehmen.

Der Grund dafür ist, dass sich im Laufe der Jahre der Wert des Hausrates ändert. Es kommen hochwertigere Anschaffungen hinzu. Daher lohnt es sich seinen Vertrag zu überprüfen.

Sie sollten alte Verträge noch aus anderen Gründen auf den Prüfstand stellen. Jede Versicherungsgesellschaft ändern seine Versicherungsbedingungen (das „Kleingedruckte“), deshalb kann es gut sein das verschiedene Bausteine hinzukommen die in älteren Verträgen nicht mitversichert sind.

Ein Beispiel dafür ist (Thema „grobe Fahrlässigkeit“) wenn Sie ihr Fenster gekippt haben und eingebrochen wird. In solchen Fällen wird die Versicherungsgesellschaft zum Teil oder gar nicht zahlen. Daher kann sich eine Umstellung in ein aktuelles Bedingungswerk lohnen.

Eine wichtige Frage ist außerdem, ob auch sogenannte Elementarschäden versichert sind. Dieser Schutz gilt vor allem bei Hochwasser, wenn bei starken Regen der Keller vollläuft. Das kann nach einem straken Regen auch dort passieren, wo kein Fluss oder Bach in der Nähe ist.

Eine Vertragsumstellung kann sich also aufgrund vieler Gründe lohnen. Und das Beste zu Schluss: Meist wird der Vertrag nicht teurer, oft sogar günstiger…

Um nähere Informationen zu erhalten, können Sie uns unter der Telefonnummer 07181 9854-0 erreichen. Auf unserer Website www.aloga.de finden Sie weitere wichtige Themen.


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Einfacher Vergleich: Hausratversicherung
Wikipedia: Hausratversicherung
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Der Wagen ist versichert – aber was ist mit der Ladung?

Fahrerschutzversicherung Insassenunfallversicherung

Meist gilt nach einem Unfall der erste Blick dem Wagen. Oft ist aber auch die Ladung durch den Zusammenstoß beschädigt oder sogar zerstört worden…

Gehuldigt sei derjenige, der diese Situation nicht kennt: Man fährt Auto, ist gerade mit dem Kopf bei etwas anderem und plötzlich knallt’s. Der Schock! Kann das Auto noch gerettet werden oder ist es ganz hinüber?

Was ist aber mit der Ladung? Diese ist oft auch durch den Zusammenstoß beschädigt oder sogar zerstört.

Das ist besonders für Selbstständige und kleine Betriebe ein riesen Thema. Wer eigene Waren transportiert oder Kundenbesuche mit eigenem Werkzeug unternimmt, bringt schnell große Werte auf die Straße. Werden diese Werte z. B. bei einem Verkehrsunfall beschädigt oder das noch beladene Transportfahrzeug gestohlen, sind sie nicht Teil der Erstattung. Nicht einmal durch die Kaskoversicherung! Sie wissen selbst am besten, wie hoch in einem solchen Fall Ihr Schaden ausfallen kann.

Eine Werkverkehrsversicherung schafft hier Abhilfe. Die Bezeichnung mag seltsam klingen, aber es geht dabei um den Transport von Waren, also dem „Werk“ das man im „Verkehr“ transportiert. Sie kommt u. a. für die genannten Schadensereignisse auf, deckt darüber auch den Einbruchdiebstahl ins Fahrzeug, Elementarereignisse, Raub und weitere Risiken ab. Versicherungsschutz besteht erst einmal in Deutschland. Je nach Bedarf kann der Geltungsbereich auf weitere Länder erweitert werden.

Eine Werkverkehrsversicherung schließt eine wesentliche Lücke in der Absicherung Ihrer betrieblichen Sachwerte.


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Vorsätze für das neue Jahr – Hab und Gut gegen Elementarschäden absichern!

Elementarschäden Überschwemmung

Wir hoffen, dass Sie einen guten Start ins neue Jahr hatten! So ein Jahreswechsel ist ja immer ein willkommener Anlass, Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man schon viel zu lange vor sich her schiebt. Wir haben uns auch mal so unsere Gedanken gemacht und Ihnen Anregungen für einen guten Vorsatz erstellt.

Der Vorsatz lautet: Absicherung Ihres Hab und Guts gegen Elementarschäden. Dieses Thema liegt uns sehr am Herzen, da die Gefahr immer noch von vielen unterschätzt wird. In den nächsten Jahren wird diese Form der Absicherung aus unserer Sicht noch wichtiger, denn die Naturgewalten können jeden treffen.

Gerade jetzt zeigt uns die Natur wieder, wie unberechenbar sie ist. Nach wenigen Wochen mit Schnee setzt plötzlich Tauwetter mit starken Regenfällen ein. DieFolge: Wieder einmal Überschwemmungen. Auch ohne Katastrophen wie 2015 in Simbach entstehen schnell Schäden an der Bausubstanz und an Hausrat, die gestemmt werden wollen. Die meisten Regierungen der verschiedenen Bundesländer äußerten sich bereits sinngemäß, dass man künftig nur noch dann unterstützen wird, wenn man sich nicht gegen Elementarschäden hat absichern können, weil die Lage des Gebäudes es nicht zuließ. Im Klartext bedeutet dies: Sie müssen sich selbst um dieses Problem kümmern, es geht ja schließlich auch um Ihr Eigentum.

Bewohner höherer Lagen fühlen sich beim Thema Elementarschutz oft sehr sicher. „Wenn wir überschwemmt sind, haben wir ganz andere Probleme…“, hört man da. Das mag für Überschwemmungen schon stimmen. Googeln Sie aber doch z. B. mal „Erdrutsch durch Starkregen“ oder „Reichenhall Schneelast“. Jede Region hat ihre eigenen Elementarprobleme. Daher darf dieses Thema von niemandem auf die leichte Schulter genommen werden. Egal, ob Sie ein Eigenheim haben oder Mieter sind. Im Schadensfall sind Sie der Betroffene, der zumindest den finanziellen Schaden hätte absichern können. 

Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Absicherung haben. Wir helfen gerne!

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Cyber-Kriminalität bei kleinen und mittelständischen Betrieben

Cyber-Kriminalität

Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Cyber-Angriffen sollten sich vor allem kleine und mittelständische Unternehmen besser schützen. Diese sind oftmals von diesen Angriffen betroffen. Sie wollen wissen, wie Sie sich davor schützen können? Dann sollten Sie unbedingt weiter lesen.

Es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis etwas passiert. So oder so ähnlich könnte es dann geschehen:

Ein Mitarbeiter Ihrer Firma öffnet die „Versandbestätigung“ von DHL.ru oder die „Rechnung“ der Telecom.com. Aus dem Nichts ist Ihr ganzes Netzwerk lahmgelegt. Möglicherweise passiert im ersten Moment gar nichts bzw. sie bemerken die Folgen erst gar nicht.

Im Hintergrund werden aber Ihre Cookies mit den gespeicherten Passwörtern ausgelesen, TANs beim Onlinebanking abgefischt oder die Bankdaten Ihrer Kunden aus Ihrer Buchhaltung abgelesen. Ein paar Wochen später könnten sich nun die Anrufe häufen, weshalb Sie 10 Euro vom Konto Ihres Kunden abgebucht haben und dass offenbar von jedem Kunden. Nun müsste Ihnen dämmern, dass irgendetwas nicht stimmen kann.

So oder so ähnlich kann es sich zutragen. Vielleicht auch ganz anders, die von Jahr zu Jahr zunehmende Anzahl von Cyber-Angriffen gibt aber wenig Anlass, optimistisch zu sein. Speziell kleinere und mittelständische Unternehmen rücken zunehmend in den Fokus von Hakern und Cyber-Kriminellen.

In der Regel schlecht geschützt und wenig für die Gefahren sensibilisiert, sind sie meist leichte Beute. Ob letztlich Ihr Unternehmen selbst oder aber Ihre Geschäftspartner die Geschädigten sind, das ist fast egal. So oder so bedeutet es Kosten! Kosten, die Sie auf eine Cyber-Versicherung auslagern können.19

Herbstzeit ist Einbruchszeit!

Im Herbst wird es eher dunkel, bleibt es länger dunkel. Wind, Wetter und Finsternis treiben die Menschen von der Straße in ihre warmen Stuben. Das sind perfekte Bedingungen für Einbrecher! Im Schutz der Dunkelheit können sie in aller Ruhe und ungestört nach Schwachstellen an Fenstern und Türen suchen, durch die sie ins Haus gelangen können. Deshalb ist der Herbst auch die typische Einbruchszeit. Wie Sie hierbei beachten sollte finden Sie hier.

Um rund 40 % steigt die Anzahl von Einbrüchen in der Zeit von Oktober bis März gegenüber den restlichen Monaten des Jahres. Zwar wurde im vergangenen Jahr wieder etwas weniger eingebrochen als in den Vorjahren. 140.000 Einbrüche mit einem Gesamtschaden von 470 Mio. Euro sprechen aber weiterhin eine klare Sprache: Das Risiko ist real für jeden in Stadt und Land!

Den „totalen Einbruch“ wie im Film, bei dem eine komplette Wohnung ausgeräumt wird, gibt es nur selten. Zu groß ist die Gefahr, dass Nachbarn aufmerksam werden und abtransportiert werden müssen so viele Dinge ja auch irgendwie. Nein, der typische Einbrecher ist eher nach kleineren, wertvollen Dingen (Uhren, Wertsachen, Bargeld, Elektronik…) aus. Fix rein ins Haus, umschauen, greifen, was interessant wirkt, und wieder raus. Dabei wird dann je nach Mentalität mehr oder weniger viel Verwüstung angerichtet. Eine Hausratversicherung löst die finanziellen Folgen, die so ein Einbruch hat zwar, erwartet allerdings auch, dass ein paar Spielregeln eingehalten werden. Unter den Obliegenheiten, die Sie vor einem Schadensfall einhalten müssen, findet sich u. a. auch, dass Sie mögliche Sicherungen anwenden müssen, wenn Sie das Haus verlassen. Was bedeutet das?

Fenster dürfen beispielsweise nicht gekippt gelassen werden, da sie von außen so sehr leicht entriegelt werden können. Terrassentüren dürfen nicht unabgeschlossen bleiben etc. Hält man dies nicht ein, hat der Versicherer ggf. die Möglichkeit, seine Entschädigungsleistung zu kürzen oder komplett zu streichen. Wir raten daher ausdrücklich dazu, vor jedem Verlassen der Wohnung, alle Fenster und Türen zu kontrollieren, ob diese fest verschlossen sind. Natürlich kann man so was schnell vergessen. Das verstehen natürlich auch die Versicherer und einzelne davon haben begonnen, zumindest bis zu gewissen Schadenshöhen entspannter mit Obliegenheitsverletzungen umzugehen.


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Stimmt der 1914er Wert Ihres Hauses noch?

Beim eigenen Heim handelt es sich um eine der der größten Investitionen, die ein Normalbürger in seinem ganzen Leben tätigt. Folglich braucht jeder, der ein Haus hat selbstverständlich auch eine Versicherung. Neben einem umfangreichen Versicherungsschutz, der die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und mindestens auch eine Deckung für Elementarschäden beinhalten sollte, ist vor allem die Versicherungssumme ein essentieller Punkt Ihrer Police.

Wie Sie eventuell bereits wissen, wird dieser in der Regel als 1914er Wert ausgewiesen. Das liegt daran, weil 1914 das letzte Jahr mit linearer Preisentwicklung war. Um eine gemeinsame Berechnungsgrundlage für die verschiedenen Gebäude im Land zu bieten, wurde dieses heute historisch anmutende Jahr gewählt. Bei neueren Häusern muss auf diesen Wert umgerechnet werden. Dies ist auf verschiedene Arten möglich. Im Laufe der Jahre verändern sich Häuser üblicherweise: Nebengebäude, Anbauten, Umbauten, qualitative Verbesserungen… Schnell stimmt der irgendwann berechnete 1914er Wert schon nicht mehr. Damit ist dann auch die  Basis gelegt, dass Sie im Schadensfall nicht mehr ausreichend, sondern nur noch anteilig entschädigt werden. Es ist nämlich nur ein Teil des Gesamtwertes versichert worden.
Daher empfehlen wir, den 1914er Wert regelmäßig zu überprüfen. Wir nehmen gerne eine aktuelle Einwertung Ihres Eigenheims vor. Wenn Sie daran interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte. Somit gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Obliegenheitsverletzungen

Obliegenheitsverletzungen

Wussten Sie, dass Sie als Versicherungsnehmer vor und bei Eintritt eines Versicherungsfalls verschiedene Obliegenheiten zu erfüllen haben? Dazu gehört beispielsweise die Anzeige gefahrerhöhender Umstände beim Versicherer. Das ist in den Bedingungen eines Vertrages unmissverständlich geregelt. Das Problem dabei: Vielen Kunden ist es nicht klar und sie sehen mitunter nicht, dass sie dagegen verstoßen.

Diese Ungewissheit ist schlecht, denn der Versicherer hat auch hier ein grundsätzliches Recht zur Leistungskürzung im Schadensfall. Hier schafft ein Beispiel Klarheit: Eine kleine Buchhandlung ist in einer Gewerbeimmobilie untergebracht. Im Laufe der Jahre eröffnet in der ersten Etage ein Rock-Club, der nur nachts geöffnet hat und somit keinen anderen Gewerbetreibenden stört. Durch einen Kurzschluss kommt es im Club zu einem Brand, der auch auf die Buchhandlung übergreift und den Warenbestand zerstört. Der Versicherer verweigert die Leistung, da unterlassen wurde, den Versicherer vom Einzug des Clubs als gefahrerhöhenden Umstand zu berichten. Dem Ladenbesitzer hatte gar nicht daran gedacht, dass von dem Club ein erhöhtes Risiko ausging.

Die Risiko-Eischätzung von Versicherungen basiert auf Schadensstatistiken. Die Einschätzung von Kunden dagegen auf der eigenen Erfahrung. Beide Seiten sind verständlich. Damit keine Probleme entstehen und die Versicherungen im Schadensfall kundenfreundlich reagieren können, schränken einige Versicherer ihr Recht auf Leistungskürzung bei Verstoß gegen Obliegenheiten stark ein.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Safety First – Absicherung vom Bankschließfach

Bankschließfach

Wer wertvolle Sammlerstücke, Gold, Schmuck, wichtige Papiere oder große Mengen an Bargeld in seinem Besitz hat, dem stellt sich nicht selten die Frage nach einer sicheren Verwahrungsmöglichkeit. Ein Bankschließfach scheint die unkomplizierteste Lösung zu sein.

Im Falle einer Überschwemmung, eines Brandes oder eines Bankraubs ist jedoch der Inhalt von Schließfächern nicht automatisch versichert.

Wenn es um den Versicherungsschutz für ein Bankschließfach geht, so unterscheiden sich die
einzelnen Kreditinstitute sehr stark voneinander. Manche vermieten die Schließfächer inklusive Versicherung, bei anderen wiederum können Kunden den Schutz extra hinzubuchen oder einen Grundschutz gegen Aufpreis aufstocken.

Abhilfe kann eine gute Hausratversicherung schaffen, denn in vielen leistungsstarken Hausratversicherungen ist ein Schließfach bei einer Bank mitversichert.

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Auf unserem transparenten Versicherungs-Vergleichs-Portal aloga24.de gibt es die Möglichkeit nach Tarifen zu Filtern, die auch Wertsachen in Bankschließfächern mitversichern.

ABER VORSICHT: Nur TOP-Tarife versichern Bankschließfächer bis zu vollen Versicherungssumme (z.B. „Einfach-Besser“ von der Haftpflichtkasse Darmstadt). Viele günstige Versicherungstarife versichern z.B. nur 20% oder 50% Ihrer Versicherungssumme.
Nutzen Sie diesen beispielhaften aloga 1-Klick-Vergleich um sich die Unterschiede in einzelnen Tarifen selbst anzuschauen:

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Ergänzendes:

Aus einem Online-Artikel von Focus:

„Die Ausgeraubten sind entsetzt. Mehrere Volksbankkunden beteuerten gegenüber FOCUS, sie hätten den brisanten Passus im Kleingedruckten des Vertrags nicht gekannt. Sie seien fest davon ausgegangen, dass ihre Einlagen im Safe geschützt sind und dass die Bank bei Schadensfällen wie Feuer, Überschwemmung oder Einbruch haftet.“

Hätten diese Kunden eine Hausratversicherung mit Top-Konditionen gehabt, wäre es egal gewesen, ob sie den Passus im Kleingedruckten der Bank gelesen hätten oder nicht.

 


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Uhren sind keine Wertsachen … eigentlich

Uhren

Klischees: Frauen sammeln Handtaschen und Schuhe – vor allem Schuhe! Männer dagegen Schallplatten, Comics, Lego und nicht wenige auch Uhren!

Um Uhren geht es heute, denn auch bei wenigen (Sammler-)Stücken kann durchaus ein beträchtlicher Wert zusammenkommen. Versichert ist dieser Wert in der Hausratversicherung. Warum Uhren (eigentlich) nicht als Wertsachen gelten spielt dabei eine Rolle.

Wenn Sammler von Uhren sprechen, dann geht es meist weniger um Modelle der Marken Casio oder Meister Anker. Breitling, Glashütte oder – natürlich – auch Rolex zählen hier zu den begehrten Herstellern.

Der Einstieg bei hochwertigen Chronographen beginnt bereits bei rund 2.000 Euro und ist damit auch für den „Otto Normalverbraucher“ ersparbar. Wurde das Uhren-Gen vom Vater und/oder Großvater weitergegeben, kommen durch Geschenke oder Erbschaft recht große Werte zusammen. Werte, die natürlich über die Hausratversicherungen versichert sind. Oder?

Vom Gefühl her stuft man eine Uhr für 2.000 Euro schnell als Wertgegenstand ein. Sei es nun, weil man sie mehr als Schmuckstück, denn als Zeitmesser ansieht oder aber, weil 2.000 Euro einfach sehr viel Geld für einen so kleinen Gegenstand sind.

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in seinem Beschluss vom 10. November 2011 jedoch, dass es sich bei Uhren nicht um Wertsachen handle, selbst wenn diese mit Gold- oder Platin verziert oder besetzt sind. Grundsätzlich gehören Uhren damit zu Ihrem „normalen“ Hausrat – außer natürlich Ihr Versicherer erwähnt in seinen Bedingungen (das Kleingedruckte) explizit, dass auch Uhren zu Wertsachen zählen.

Warum ist das wichtig? Für Wertsachen gelten in den meisten Fällen Obergrenzen die nur einem Prozentsatz (z.B. 30%) der gesamten Versicherungssumme entsprechen. Wenn Sie also eine Hausratversicherung abgeschlossen haben bei der Uhren zu Wertgegenständen gehören und Sie besitzen eine Uhrensammlung im Wert mehreren Tausend Euro ist es möglich, dass Sie im Schadensfall nicht den gesamten Wert ihrer Wert- und Schmucksachen ersetzt bekommen. Bedenken Sie, dann zählen nicht nur Ihre Uhren zu den Wertsachen, sondern auch Ohringe, Ringe und Ketten.

Dabei sei gesagt, dass sich die Obergrenzen noch weiter verringern, wenn die Wertsachen nicht in verschlossenen Wertschutzschränken befinden.

Fazit: Für Sie als Uhrensammler ist es am besten, wenn bei Ihrer Hausratversicherung Uhren nicht als Wertsachen, sondern als normaler Hausrat zählen. Dennoch sollten Sie sich überlegen, ob Sie eine besonders große Sammlung separat versichern möchten.

Wissenswert: Unabhängig vom bisher genannten gelten „Gegenstände aus Gold und Platin“ meist als Wertsachen. Besteht eine Uhr überwiegend aus Gold oder Platin, dann kann man begründet an der Primäraufgabe des Zeitmessens zweifeln. Dann ist es wohl schon eher ein Schmuckgegenstand.