Elementarschäden sind IHR Problem!

Zugegeben, der heutige Titel ist reißerisch, doch der bayerische Finanzminister Markus Söder kündigte an, dass Bayern ab dem 1. Juli 2019 keine Soforthilfe für Hochwasseropfer (Elementarschäden) mehr leisten wird. Was in Bayern anfängt kann bald das ganze Bundesgebiet betreffen.

Bayern war auch eines der Bundesländer gewesen, das seine betroffenen Bürger bisher am unkompliziertesten und großzügigsten mit Hilfszahlungen unterstützte. Da die Millionen auch in Süddeutschland nicht auf den Bäumen wachsen, wird bereits seit einigen Jahren für mehr Eigenverantwortung bei der Absicherung gegen Elementarschäden geworben. Mit der Ankündigung soll wohl eindeutig klargestellt werden, dass Elementarschäden das Problem eines jeden Einzelnen sind.

Das trifft natürlich nicht nur auf Bayern, sondern auf ganz Deutschland zu. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Kraft der Natur sehr zerstörerisch sein kann. Sie erinnern sich sicher noch an die Bilder der Überschwemmung von Simbach am Inn. Neben Privathaushalten finden sich unter den Geschädigten natürlich auch viele Gewerbetreibende aus den unterschiedlichsten Branchen.

Der finanzielle Schaden ist meist gewaltig: Addiert man den Sachschaden an Gebäude und Betriebseinrichtung, die Betriebsunterbrechung, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, kann man schon verstehen, weshalb die Bundesländer nicht dauerhaft für diese Kosten einspringen können. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt regelmäßig, dass gut 99 % der Gebäude im Land ohne Probleme gegen Elementarschäden versichert werden können. Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss der Gebäude- bzw. Inhaltsversicherung) für alle anfallenden Kosten aufkommen. Diese sinnvollen Leistungserweiterungen kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämie.

Elementarschäden, das ist natürlich nicht nur Überschwemmung. Mit dem Einschluss sichern Sie Ihr Hab und Gut auch gegen die nachstehenden Schadensursachen ab: Starkregen/Überschwemmung/Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Es steckt also jede Menge Schutz in dieser sinnvollen Erweiterung. Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus, bevor aus „ich könnte…“ ein „ach, hätte ich nur…!“ geworden ist.

Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Entscheidung treffen können. Gehen Sie kein Risiko ein, das so einfach vermieden werden kann!

Unter der Telefonnummer 07181 9854-0 erhalten Sie mehr Informationen.


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Artikel: Bayern will Hochwasseropfer nicht mehr unterstützen

Wikipedia: Elementarschaden

Wechseln der Hausratversicherung kann sich lohnen

Eine Hausratversicherung ist ein sinnvoller Schutz. Doch das kommt immer ganz darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei älteren Verträgen besteht die Gefahr, dass Sie unterversichert sind. Im schlimmsten Fall würde die Versicherungsgesellschaft den Schaden daher nicht übernehmen.

Der Grund dafür ist, dass sich im Laufe der Jahre der Wert des Hausrates ändert. Es kommen hochwertigere Anschaffungen hinzu. Daher lohnt es sich seinen Vertrag zu überprüfen.

Sie sollten alte Verträge noch aus anderen Gründen auf den Prüfstand stellen. Jede Versicherungsgesellschaft ändern seine Versicherungsbedingungen (das „Kleingedruckte“), deshalb kann es gut sein das verschiedene Bausteine hinzukommen die in älteren Verträgen nicht mitversichert sind.

Ein Beispiel dafür ist (Thema „grobe Fahrlässigkeit“) wenn Sie ihr Fenster gekippt haben und eingebrochen wird. In solchen Fällen wird die Versicherungsgesellschaft zum Teil oder gar nicht zahlen. Daher kann sich eine Umstellung in ein aktuelles Bedingungswerk lohnen.

Eine wichtige Frage ist außerdem, ob auch sogenannte Elementarschäden versichert sind. Dieser Schutz gilt vor allem bei Hochwasser, wenn bei starken Regen der Keller vollläuft. Das kann nach einem straken Regen auch dort passieren, wo kein Fluss oder Bach in der Nähe ist.

Eine Vertragsumstellung kann sich also aufgrund vieler Gründe lohnen. Und das Beste zu Schluss: Meist wird der Vertrag nicht teurer, oft sogar günstiger…

Um nähere Informationen zu erhalten, können Sie uns unter der Telefonnummer 07181 9854-0 erreichen. Auf unserer Website www.aloga.de finden Sie weitere wichtige Themen.


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Einfacher Vergleich: Hausratversicherung
Wikipedia: Hausratversicherung
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Vorsätze für das neue Jahr – Hab und Gut gegen Elementarschäden absichern!

Elementarschäden Überschwemmung

Wir hoffen, dass Sie einen guten Start ins neue Jahr hatten! So ein Jahreswechsel ist ja immer ein willkommener Anlass, Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man schon viel zu lange vor sich her schiebt. Wir haben uns auch mal so unsere Gedanken gemacht und Ihnen Anregungen für einen guten Vorsatz erstellt.

Der Vorsatz lautet: Absicherung Ihres Hab und Guts gegen Elementarschäden. Dieses Thema liegt uns sehr am Herzen, da die Gefahr immer noch von vielen unterschätzt wird. In den nächsten Jahren wird diese Form der Absicherung aus unserer Sicht noch wichtiger, denn die Naturgewalten können jeden treffen.

Gerade jetzt zeigt uns die Natur wieder, wie unberechenbar sie ist. Nach wenigen Wochen mit Schnee setzt plötzlich Tauwetter mit starken Regenfällen ein. DieFolge: Wieder einmal Überschwemmungen. Auch ohne Katastrophen wie 2015 in Simbach entstehen schnell Schäden an der Bausubstanz und an Hausrat, die gestemmt werden wollen. Die meisten Regierungen der verschiedenen Bundesländer äußerten sich bereits sinngemäß, dass man künftig nur noch dann unterstützen wird, wenn man sich nicht gegen Elementarschäden hat absichern können, weil die Lage des Gebäudes es nicht zuließ. Im Klartext bedeutet dies: Sie müssen sich selbst um dieses Problem kümmern, es geht ja schließlich auch um Ihr Eigentum.

Bewohner höherer Lagen fühlen sich beim Thema Elementarschutz oft sehr sicher. „Wenn wir überschwemmt sind, haben wir ganz andere Probleme…“, hört man da. Das mag für Überschwemmungen schon stimmen. Googeln Sie aber doch z. B. mal „Erdrutsch durch Starkregen“ oder „Reichenhall Schneelast“. Jede Region hat ihre eigenen Elementarprobleme. Daher darf dieses Thema von niemandem auf die leichte Schulter genommen werden. Egal, ob Sie ein Eigenheim haben oder Mieter sind. Im Schadensfall sind Sie der Betroffene, der zumindest den finanziellen Schaden hätte absichern können. 

Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Absicherung haben. Wir helfen gerne!

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Herbstzeit ist Einbruchszeit!

Im Herbst wird es eher dunkel, bleibt es länger dunkel. Wind, Wetter und Finsternis treiben die Menschen von der Straße in ihre warmen Stuben. Das sind perfekte Bedingungen für Einbrecher! Im Schutz der Dunkelheit können sie in aller Ruhe und ungestört nach Schwachstellen an Fenstern und Türen suchen, durch die sie ins Haus gelangen können. Deshalb ist der Herbst auch die typische Einbruchszeit. Wie Sie hierbei beachten sollte finden Sie hier.

Um rund 40 % steigt die Anzahl von Einbrüchen in der Zeit von Oktober bis März gegenüber den restlichen Monaten des Jahres. Zwar wurde im vergangenen Jahr wieder etwas weniger eingebrochen als in den Vorjahren. 140.000 Einbrüche mit einem Gesamtschaden von 470 Mio. Euro sprechen aber weiterhin eine klare Sprache: Das Risiko ist real für jeden in Stadt und Land!

Den „totalen Einbruch“ wie im Film, bei dem eine komplette Wohnung ausgeräumt wird, gibt es nur selten. Zu groß ist die Gefahr, dass Nachbarn aufmerksam werden und abtransportiert werden müssen so viele Dinge ja auch irgendwie. Nein, der typische Einbrecher ist eher nach kleineren, wertvollen Dingen (Uhren, Wertsachen, Bargeld, Elektronik…) aus. Fix rein ins Haus, umschauen, greifen, was interessant wirkt, und wieder raus. Dabei wird dann je nach Mentalität mehr oder weniger viel Verwüstung angerichtet. Eine Hausratversicherung löst die finanziellen Folgen, die so ein Einbruch hat zwar, erwartet allerdings auch, dass ein paar Spielregeln eingehalten werden. Unter den Obliegenheiten, die Sie vor einem Schadensfall einhalten müssen, findet sich u. a. auch, dass Sie mögliche Sicherungen anwenden müssen, wenn Sie das Haus verlassen. Was bedeutet das?

Fenster dürfen beispielsweise nicht gekippt gelassen werden, da sie von außen so sehr leicht entriegelt werden können. Terrassentüren dürfen nicht unabgeschlossen bleiben etc. Hält man dies nicht ein, hat der Versicherer ggf. die Möglichkeit, seine Entschädigungsleistung zu kürzen oder komplett zu streichen. Wir raten daher ausdrücklich dazu, vor jedem Verlassen der Wohnung, alle Fenster und Türen zu kontrollieren, ob diese fest verschlossen sind. Natürlich kann man so was schnell vergessen. Das verstehen natürlich auch die Versicherer und einzelne davon haben begonnen, zumindest bis zu gewissen Schadenshöhen entspannter mit Obliegenheitsverletzungen umzugehen.


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Stimmt der 1914er Wert Ihres Hauses noch?

Beim eigenen Heim handelt es sich um eine der der größten Investitionen, die ein Normalbürger in seinem ganzen Leben tätigt. Folglich braucht jeder, der ein Haus hat selbstverständlich auch eine Versicherung. Neben einem umfangreichen Versicherungsschutz, der die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und mindestens auch eine Deckung für Elementarschäden beinhalten sollte, ist vor allem die Versicherungssumme ein essentieller Punkt Ihrer Police.

Wie Sie eventuell bereits wissen, wird dieser in der Regel als 1914er Wert ausgewiesen. Das liegt daran, weil 1914 das letzte Jahr mit linearer Preisentwicklung war. Um eine gemeinsame Berechnungsgrundlage für die verschiedenen Gebäude im Land zu bieten, wurde dieses heute historisch anmutende Jahr gewählt. Bei neueren Häusern muss auf diesen Wert umgerechnet werden. Dies ist auf verschiedene Arten möglich. Im Laufe der Jahre verändern sich Häuser üblicherweise: Nebengebäude, Anbauten, Umbauten, qualitative Verbesserungen… Schnell stimmt der irgendwann berechnete 1914er Wert schon nicht mehr. Damit ist dann auch die  Basis gelegt, dass Sie im Schadensfall nicht mehr ausreichend, sondern nur noch anteilig entschädigt werden. Es ist nämlich nur ein Teil des Gesamtwertes versichert worden.
Daher empfehlen wir, den 1914er Wert regelmäßig zu überprüfen. Wir nehmen gerne eine aktuelle Einwertung Ihres Eigenheims vor. Wenn Sie daran interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte. Somit gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Lohnt sich eine Fahrrad-Versicherung überhaupt?

Auch trotz einer Fahrrad-Versicherung kann man am Ende böse überrascht werde. Wenn der Drahtesel mal geklaut werden sollte, zahlt nicht jede Versicherung. Denn manche Versicherer schreiben sogar vor, mit welchem Schloss Sie Ihr Fahrrad abschließen müssen und wo Sie es abstellen müssen.

Vor allem bei älteren Hausrat-Versicherungen sind Fahrräder kostenlos mitversichert. Doch Sie sollten das unbedingt nachprüfen lassen. Denn bei neueren Hausrat-Versicherungen ist es meistens anders und sie schließen eine Fahrrad-Versicherung nicht mehr automatisch ein. Hier sollte man am im besten Fall prüfen, ob sich die Hausrat-Versicherung um eine Fahrrad-Versicherung erweitern lässt.

Je nach Wohnort können die Kosten für ein etwa 1300 Euro teures Fahrrad je nach Wohnort zwischen 10 und 180 Euro variieren. Das Fahrrad ist meist aber nur in abgeschlossenen Räumen mitversichert. Das gilt für beide Varianten. Ein Nachteil der Hausrat-Versicherungen mit Fahrrad-Versicherung ist jedoch, dass damit nur rund fünf Prozent des Wertes einer Wohnung abgedeckt sind. Auch wenn Ihr Fahrrad aus einem abgeschlossenem Raum gestohlen wird bekommen Sie unter Umständen den kompletten Wert nicht erstattet. Daher kann sich gerade bei Fahrrädern gehobener Preisklassen eine spezielle Fahrrad-Versicherung rentieren.

Jedoch sollte erwähnt werden, dass spezielle Fahrrad-Versicherungen teuer sind. Wenn Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl vom Laternenpfahl oder vom Gartenzaun sichern wollen, sollten Sie sich dennoch eine gesonderte Fahrrad-Versicherung abschließen. Es gibt Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben und sogar Teil- und Vollkaskoschutz anbieten. Die Kosten unterscheiden sich von Wohnort zu Wohnort und können teils recht teuer sein. Bei einem Wert Ihres Fahrrads bis zu 500 Euro kann die Fahrrad-Versicherung jährlich 45 Euro kosten. Bei einem Kaufpreis bis 800 Euro kann die Versicherung 77 Euro koste. Die Prämie der Fahrrad-Versicherung kann auch auf 180 bis 200 Euro im Jahr steigen, wenn Ihr Rad in der Luxusklasse ab 1200 Euro liegt.

Hier ist trotzdem äußerste Vorsicht geboten. Denn manche Anbieter schreiben die Marke des Fahrradschlosses vor, das Sie verwenden müssen, damit Sie im Schadenfall Ihr Geld bekommen. Damit die Versicherung einen Verlust ersetzt, müssen Sie teilweise Ihr Fahrrad in geschlossenen Räumen abstellen. Wichtig ist also immer das Kleingedruckte zu lesen. Übrigens gilt als preisliche Faustregel dür ein gutes Schloss, dass es fünf Prozent des Fahrradwertes kosten sollte. Dennoch können auch gute Schlösser geknackt werden. Somit ist eine Fahrrad-Versicherung gar keine schlechte Idee.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Überspannungsschäden oftmals nicht mitversichert

Überspannungsschäden

Diese Woche erwarten uns in Deutschland wieder Höchsttemperaturen bis zu 35 Grad. Jedoch kann dies auch seine Schattenseiten haben. Besonders dann, wenn die feucht warme Luft nach oben steigt und sich wieder abkühlt. Der Himmel zieht sich dann nämlich zusammen und es fängt an zu blitzen und zu krachen.

Überwiegend in der heißen Sommerzeit kommt es statisch gesehen häufiger zu Gewittern. Teilweise bringen diese böse Überraschungen für den Verbraucher mit sich: Alleine im letzten Jahr regulierten die deutschen Sachversicherer über 300.000 Blitz- und Überspannungsschäden. Haushalts- und Elektrogeräte werden dadurch oftmals beschädigt. Doch ob ein solcher Schaden versichert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Überwiegend in Altverträgen der Wohngebäude- und Hausratversicherungen wird häufig der Zusatz „Überspannungsschäden“ vermisst.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen: Prüfen Sie in Ihren Policen, ob Schäden bei Überspannung versichert sind. Darüber hinaus sollten Sie schauen, in welcher Höhe die Schäden versichert sind. Außerdem lohnt sich in diesem Zusammenhang auch eine Prüfung der Versicherungssumme!

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Richtig abgesichert gegen Elementarschäden

Elementarschäden Überschwemmung

In den nächsten Jahren wird die Absicherung Ihres Hab und Guts immer wichtiger. Denn Naturgewalten, wie beispielsweise Überschwemmungen, können jeden treffen. Die Kraft der Natur kann sehr zerstörerisch sein. Mit der richtigen Wohngebäude- und Hausratsversicherung sind Sie dagegen abgesichert.

Zu den Elementarschäden gehören Starkregen/ Überschwemmung, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/ Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Wenn Sie eine Wohngebäude- und Hausratsversicherung abschließen, sind Sie gegen diese Schadensursachen abgesichert.

Die Kosten, die bei einer Überschwemmung entstehen, können sehr hoch sein. Addiert man den Sachschaden, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, sind diese Kosten sehr schnell fünfstellig. Außerdem kann es sogar sein, dass Ihr Haus gar nicht mehr zu retten ist und deshalb abgerissen werden muss.

Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus und sichern Sie sich richtig dagegen ab.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Richtige Absicherung in der Ausbildung

Ausbildung

Ein Auszubildender darf maximal vier Monate Probezeit haben – die sind jetzt um! Zumindest für die nächsten zweieinhalb bzw. drei Jahre ist sein Weg recht klar vorgegeben: Ausbildung erfolgreich abschließen! Und die meisten schaffen das auch. Jedenfalls ist das Ende der Probezeit doch ein sehr schöner Anlass, spätestens jetzt als Azubi (oder dessen Eltern) darüber nachzudenken, was man in Sachen Absicherung machen könnte oder sollte.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann man gar nicht früh genug starten. Laut Statistik werden über 40% der Arbeitnehmer vor Erreichen des Regelrentenalters berufsunfähig und können ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Bei Auszubildenden kann eine Berufsunfähigkeit doppelt schwer wiegen. Denn ist die fünfjährige Wartezeit für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt, werden hieraus im Ernstfall auch keine Leistungen erbracht.
Durch den meist guten Gesundheitszustand  und das junge Eintrittsalter kann die Absicherung der Fähigkeit einen Beruf auszuüben meist zu relativ günstigen Prämien umgesetzt werden – auch bei vielen handwerklichen Berufen!
Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir für Sie unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de erreichbar.

 

Altersvorsorge

Je früher man dieses Thema angeht, desto besser. In jungen Jahren muss man noch deutlich weniger Geld für ein gewünschtes Sparziel ausgeben, als mit einem höheren Eintrittsalter. Möchte man beispielsweise bis zur Rente 60.000 Euro sparen, dann müsste ein 17-jähriger jeden Monat 100 Euro auf die Seite legen. Ein 30-jähriger bereits 135 Euro und ein 40-jähriger 185 Euro. Nimmt man an, dass für das gesparte Geld noch Zinsen (2,5% p.a.) bezahlt werden, reichen dem 17-jährigen bereit 50 Euro monatlich.

Wie und wo ein Auszubildender oder vielleicht auch die Eltern des Auszubildenden sein Geld spart, kann je nach Persönlichkeitstyp, Lebenszielen und aktuellen Begebenheiten ganz unterschiedliche sein. Nicht immer ist ein Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung das geeignete Mittel um seine Zeile zu erreichen. Ob eine in Aussicht gestellte Förderung unter dem Strich die gewünschten Ergebnisse erzielt sollte regelmäßig hinterfragt werden.

Sprechen Sie uns einfach an unter 07181 9854-0 oder schreiben Sie eine Mail an willkommen@aloga.de.

 

Hausratversicherung

Mit Beginn einer Ausbildung steht für viele Berufsanfänger auch der Umzug in eine neue Stadt an. Bei vielen Versicherern ist der Hausrat des Auszubildenden noch über die Außenversicherung mitversichert, wenn der Versicherer die neue Wohnsituation noch nicht als eigenen Hausstand wertet. Zur Sicherheit sollten Sie aber dennoch auf Ihren Versicherer zugehen und eine schriftliche Bestätigung anfordern.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie aktuelle Versicherer aufaloga24.de vergleichen. Wählen Sie im Detailcheck „Außenversicherung“ (und andere Details, die Ihnen wichtig sind) aus um sicher zu sein, dass diese auch im Vertrag enthalten ist.

Achtung: Oft gilt die Außenversicherung nur für einen begrenzten Zeitraum und es ist eine geringere Summe versichert. Soll die Wohnung länger als 3 Monate versichert sein, sollten Sie darüber nachdenken, eine eigenständige Versicherung abzuschließen.

 


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