Mehr als jemals zuvor: Datenschutz ist Chefsache!

Am 25. Mai ist Stichtag! Ab dann hat ausnahmslos jedes Unternehmen in Deutschland die Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) zu erfüllen. Bei Verstößen muss mit erheblichen Bußgeldern gerechnet werden. Hier sind bereits bei leichten Verstößen bis zu 10 Mio. Euro (oder 2 % des weltweiten Konzern-Jahresumsatzes) vorgesehen. Bei schwerwiegenderen Verstößen sogar das Doppelte (z. B. Missachtung der Grundprinzipien der DSVGO).

Die Verordnung macht es grundsätzlich bereits nötig, das Thema Datenschutz quer durch alle Abteilungen Ihres Betriebs neu zu bewerten. Zudem sollte wirklich jeder Mitarbeiter bzgl. der hohen Bedeutung, die dem Datenschutz beizumessen ist, sensibilisiert werden. Jedes Unternehmen, das mehr als neun Mitarbeiter hat und in dem personenbezogene Daten IT-gestützt verarbeitet werden, muss laut DSGVO einen Datenschutzbeauftragten vorweisen können.

Damit eine Firma unter diese Vorschrift fällt, genügt bereits die Verwendung von E-Mails! Als Datenschutzbeauftragter kann ein Mitarbeiter eingesetzt werden – allerdings ist auch ein externer Datenschutzbeauftragter eine erlaubte Lösung. Dass die Inhalte der DSGVO den Nerv der Zeit treffen, muss von einem sehr konsequenten Vorgehen der Aufsichtsbehörden ausgegangen werden. Entsprechend hoch werden Bußgelder bei Verstößen künftig ausfallen.

Ein Abwälzen der Bußgelder auf eine Haftpflichtversicherung ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Lediglich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sind rechtliche Auseinandersetzungen beinhaltet. Hierüber können Sie sich aber „nur“ gegen Vorwürfe verteidigen. Im Falle eines Schuldspruchs müssen Sie das Bußgeld dennoch selbst aufbringen. Wir empfehlen daher, den Lösungsweg über einen externen Datenschutzbeauftragten zu wählen, an den man sich im Fall der Fälle dann mit den eigenen Ansprüchen richten kann. Für Ihre Fragen sind wir sehr gerne da!

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07181 9854-0. Auf unserer Website www.aloga.de finden Sie weitere wichtige Themen.


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Artikel: Rechtsberatung
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Weitere Informationen rund um den Abgasskandal

Nach dem hohen Andrang letzter Woche, geht es diese Woche nochmal um den Abgasskandal. Falls Sie unseren Newsletter vom letzten Dienstag noch nicht gelesen haben sollten, dann sollten Sie das nun machen. Es geht darum, wie Sie Schadensersatz erhalten können.

Die Konzerne VW, Porsche, Audi und Daimler sollen jahrelang bei ihren Dieselfahrzeugen geschummelt haben: Eine manipulierte Software sorgte dafür, dass Grenzwerte für Abgase nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalten werden. Um Autos nachzurüsten, starten die vier Hersteller Rückrufaktionen.

Mitte September 2015 erfährt die Öffentlichkeit von diesen Manipulationen – vorerst nur im Fall des Volkswagen-Konzerns. Allein elf Millionen Fahrzeuge von VW sind weltweit betroffen.

Auch gegen den französischen Autohersteller Renault und den italienisch-amerikanischen Konzern Fiat Chrysler werden nun Vorwürfe laut, lange Zeit Abgaswerte manipuliert zu haben.

Es ist möglich, dass Sie eine Rückzahlung bis zur Höhe Ihres Autokaufpreises erhalten. Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge und finanzierte Fahrzeuge!

Ihnen ist ein Schaden und Wertverlust entstanden! Das sollten Sie keinesfalls einfach hinnehmen, denn Sie wurden betrogen. Werden Sie jetzt tätig!

Sie können hier eine kostenlose und risikofreie Prüfung anfordern! Hierzu entstehen für Sie keine Anzahlungen, keine Gerichtskosten oder sonstige Kosten. Für Sie versuchen wir das meiste rauszuholen!

Informationen rund um den Abgasskandal

Wenn Sie im Zeitraum von 2008 bis September 2015 ein gebrauchtes oder neuwertiges Fahrzeug der unten im Artikel aufgeführten Hersteller gekauft haben, dann sind die höchstwahrscheinlich wie Millionen anderer in Deutschland durch den Abgasskandal betroffen. Natürlich lassen wir Sie damit nicht im Stich, sondern unterstützen und begleiten Sie kompetent und zuverlässig dabei.

Fahrzeuge der Hersteller VW, Seat, Audi, Skoda, Porsche und Mercedes sind aktuell betroffen. Was jedoch viele nicht wissen ist, dass Sie Schadensersatz erhalten. Es ist möglich, dass Sie eine Rückzahlung bis zur Höhe Ihres Autokaufpreises erhalten. Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge und finanzierte Fahrzeuge!

Mittels einer sogenannten „Schummel-Software“ wurde das Prüfergebnis derart manipuliert, dass der Eindruck entstand, die Werte der Abgasnorm eingehalten worden. Der CO2-Ausstoß war tatsächlich um einiges höher. Somit täuschte der Schein eines „sauberen Dieselfahrzeugs“ und selbstverständlich auch der Wert eines solchen Fahrzeugs.

Daraus lässt sich erschließen, dass Ihnen ein Schaden und Wertverlust entstanden ist! Das sollten Sie keinesfalls einfach hinnehmen, denn Sie wurden betrogen. Werden Sie jetzt tätig!

Sie können hier eine kostenlose und risikofreie Prüfung anfordern! Hierzu entstehen für Sie keine Anzahlungen, keine Gerichtskosten oder sonstige Kosten. Für Sie versuchen wir das meiste rauszuholen!


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Veränderungen früh genug mitteilen

Versicherungen

Unser Berufsstand als Versicherungsmakler ist als einziger alleine dem Auftrag des Kunden verpflichtet. Um Ihren Betrieb auch im Falle einer überraschenden, längerfristigen Erkrankung oder Genesungsphase funktionsfähig zu erhalten, empfehlen wir mit einer Unternehmensvollmacht vorzusorgen. Hierbei können wir Ihnen helfen. Damit wir Ihnen bei allen Angelegenheiten helfen können, ist es notwendig, dass Sie uns Veränderungen zeitnah mitteilen. 

Es ist unsere Pflicht Versicherungslösungen für Sie zu finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Geben Sie uns daher bitte umgehend Bescheid, wenn sich etwas ändert. Beispielsweise sollten Sie uns melden, wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen, einen weiteren Standort beziehen, neue Betriebseinrichtung anschaffen, die Rechtsform wechseln, bauen, Ihr Angebot um neue Dienstleistungen erweitern und Ihr Jahresumsatz steigt. Diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen können wir das aber eben nur, wenn Sie uns dies schon um Vorfeld mitteilen.

Demnach können Sie uns dabei helfen, dass wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir stehen Ihnen gern für alle Fragen rund um den Versicherungsschutz zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter der  Telefonnummer
07181 98540 erreichen. Oder Sie schauen auf unserer Website wilkommen@aloga.de vorbei.


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