Donnerblitz – Überspannungsschäden nicht immer mitversichert!

36 Grad und es wird noch heißer… Bald ist Sommeranfang und Deutschland verzeichnet Rekordtemperaturen. Doch eben dies hat auch Schattenseiten. Besonders dann, wenn die feuchtwarme Luft nach oben steigt und sich wieder abkühlt. Dann zieht sich der Himmel zusammen und es blitzt und kracht.

Besonders in der heißen Jahreszeit kommt es statistisch gesehen häufiger zu Gewittern, teils mit bösen Überraschungen für den Verbraucher: Alleine im vergangenen Jahr regulierten die deutschen Sachversicherer über 300.000 Blitz- und Überspannungsschäden. „Opfer“ sind meist Haushalts- und Elektrogeräte. Doch ob ein solcher Schaden versichert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Insbesondere in Altverträgen der Wohngebäude- und Hausratversicherungen wird häufig der Zusatz „Überspannungsschäden“ vermisst.

Daher unser Rat: Prüfen Sie in Ihren Policen, ob Schäden bei Überspannung versichert sind – und wenn ja, in welcher Höhe. Darüber hinaus lohnt sich in diesem Zusammenhang auch eine Prüfung der Versicherungssumme! Hierbei können wir Ihnen selbstverständlich weiterhelfen.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie den optimalen Versicherungsschutz haben, den Sie benötigen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07181 9854-0. In unserem Blog finden Sie weitere interessante Themen.


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Unwetterzentrale: Aktuelle Wetterlage und Unwettervorhersage
aloga24: Wohngebäudeversicherung
Wikipedia: Überspannung (Elektrotechnik)

Mehr als jemals zuvor: Datenschutz ist Chefsache!

Am 25. Mai ist Stichtag! Ab dann hat ausnahmslos jedes Unternehmen in Deutschland die Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) zu erfüllen. Bei Verstößen muss mit erheblichen Bußgeldern gerechnet werden. Hier sind bereits bei leichten Verstößen bis zu 10 Mio. Euro (oder 2 % des weltweiten Konzern-Jahresumsatzes) vorgesehen. Bei schwerwiegenderen Verstößen sogar das Doppelte (z. B. Missachtung der Grundprinzipien der DSVGO).

Die Verordnung macht es grundsätzlich bereits nötig, das Thema Datenschutz quer durch alle Abteilungen Ihres Betriebs neu zu bewerten. Zudem sollte wirklich jeder Mitarbeiter bzgl. der hohen Bedeutung, die dem Datenschutz beizumessen ist, sensibilisiert werden. Jedes Unternehmen, das mehr als neun Mitarbeiter hat und in dem personenbezogene Daten IT-gestützt verarbeitet werden, muss laut DSGVO einen Datenschutzbeauftragten vorweisen können.

Damit eine Firma unter diese Vorschrift fällt, genügt bereits die Verwendung von E-Mails! Als Datenschutzbeauftragter kann ein Mitarbeiter eingesetzt werden – allerdings ist auch ein externer Datenschutzbeauftragter eine erlaubte Lösung. Dass die Inhalte der DSGVO den Nerv der Zeit treffen, muss von einem sehr konsequenten Vorgehen der Aufsichtsbehörden ausgegangen werden. Entsprechend hoch werden Bußgelder bei Verstößen künftig ausfallen.

Ein Abwälzen der Bußgelder auf eine Haftpflichtversicherung ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Lediglich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sind rechtliche Auseinandersetzungen beinhaltet. Hierüber können Sie sich aber „nur“ gegen Vorwürfe verteidigen. Im Falle eines Schuldspruchs müssen Sie das Bußgeld dennoch selbst aufbringen. Wir empfehlen daher, den Lösungsweg über einen externen Datenschutzbeauftragten zu wählen, an den man sich im Fall der Fälle dann mit den eigenen Ansprüchen richten kann. Für Ihre Fragen sind wir sehr gerne da!

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Artikel: Rechtsberatung
aloga24: RechtsschutzversicherungenWikipedia: Rechtsschutzversicherung

Auf den Straßen Eis und Schnee…

Bei dem momentanen Wetter kann schnell mal ein Autounfall passieren. Vor allem, wenn es regnet oder bei Eis und Schnee kann es auf den Straßen sehr gefährlich werden. Kaum ein Unternehmen macht sich Gedanken darüber, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf die Firma zukommen, wenn ein Mitarbeiter auf der Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug einen Unfall hat. Doch das sollten Sie unbedingt. Wer im Voraus nachdenkt, kann sich im Nachhinein viel Ärger und Geld einsparen.

Im oben genannten Fall ist die rechtliche Lage eindeutig. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den Schaden ersetzen – und zwar unabhängig von einer Schuldfrage. Zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigten dies. Lediglich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer selbst tragen. Die Erstattung einer üblichen Kilometergeldpauschale befreit den Arbeitgeber nicht von der Haftung.

Für Firmen gibt es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, sich vor solchen Schadenersatzansprüchen zu schützen: Entweder stellt man den Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug zur Verfügung oder man schließt eineDienstreisekaskoversicherung ab. Ein solcher Vertrag übernimmt im Umfang der bekannten Vollkaskoversicherung die Kosten für fahrlässig erlittene Schäden an den Fahrzeugen Ihrer Mitarbeiter auf Dienstfahrten. 

Beachten Sie bitte, dass nicht jeder Versicherer dieses Risiko zeichnet. Weiterhin ist die Vergabe einer Dienstreisekaskoversicherung in aller Regel auch an die Bedingung geknüpft, dass auch reguläre Firmenfahrzeuge beim jeweiligen Anbieter versichert sind oder künftig versichert werden.


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Lohnt sich eine Fahrrad-Versicherung überhaupt?

Auch trotz einer Fahrrad-Versicherung kann man am Ende böse überrascht werde. Wenn der Drahtesel mal geklaut werden sollte, zahlt nicht jede Versicherung. Denn manche Versicherer schreiben sogar vor, mit welchem Schloss Sie Ihr Fahrrad abschließen müssen und wo Sie es abstellen müssen.

Vor allem bei älteren Hausrat-Versicherungen sind Fahrräder kostenlos mitversichert. Doch Sie sollten das unbedingt nachprüfen lassen. Denn bei neueren Hausrat-Versicherungen ist es meistens anders und sie schließen eine Fahrrad-Versicherung nicht mehr automatisch ein. Hier sollte man am im besten Fall prüfen, ob sich die Hausrat-Versicherung um eine Fahrrad-Versicherung erweitern lässt.

Je nach Wohnort können die Kosten für ein etwa 1300 Euro teures Fahrrad je nach Wohnort zwischen 10 und 180 Euro variieren. Das Fahrrad ist meist aber nur in abgeschlossenen Räumen mitversichert. Das gilt für beide Varianten. Ein Nachteil der Hausrat-Versicherungen mit Fahrrad-Versicherung ist jedoch, dass damit nur rund fünf Prozent des Wertes einer Wohnung abgedeckt sind. Auch wenn Ihr Fahrrad aus einem abgeschlossenem Raum gestohlen wird bekommen Sie unter Umständen den kompletten Wert nicht erstattet. Daher kann sich gerade bei Fahrrädern gehobener Preisklassen eine spezielle Fahrrad-Versicherung rentieren.

Jedoch sollte erwähnt werden, dass spezielle Fahrrad-Versicherungen teuer sind. Wenn Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl vom Laternenpfahl oder vom Gartenzaun sichern wollen, sollten Sie sich dennoch eine gesonderte Fahrrad-Versicherung abschließen. Es gibt Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben und sogar Teil- und Vollkaskoschutz anbieten. Die Kosten unterscheiden sich von Wohnort zu Wohnort und können teils recht teuer sein. Bei einem Wert Ihres Fahrrads bis zu 500 Euro kann die Fahrrad-Versicherung jährlich 45 Euro kosten. Bei einem Kaufpreis bis 800 Euro kann die Versicherung 77 Euro koste. Die Prämie der Fahrrad-Versicherung kann auch auf 180 bis 200 Euro im Jahr steigen, wenn Ihr Rad in der Luxusklasse ab 1200 Euro liegt.

Hier ist trotzdem äußerste Vorsicht geboten. Denn manche Anbieter schreiben die Marke des Fahrradschlosses vor, das Sie verwenden müssen, damit Sie im Schadenfall Ihr Geld bekommen. Damit die Versicherung einen Verlust ersetzt, müssen Sie teilweise Ihr Fahrrad in geschlossenen Räumen abstellen. Wichtig ist also immer das Kleingedruckte zu lesen. Übrigens gilt als preisliche Faustregel dür ein gutes Schloss, dass es fünf Prozent des Fahrradwertes kosten sollte. Dennoch können auch gute Schlösser geknackt werden. Somit ist eine Fahrrad-Versicherung gar keine schlechte Idee.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Oldtimer und Youngtimer

Oldtimer und Youngtimer

In letzter Zeit spürt man wieder einen anhaltenden Trend zur Nostalgie. Vieles ist wieder etwas mehr „retro“. Die Verkaufszahlen für die Schallplatten steigen, immer mehr Möbel werden aus „richtigem“ Holz gebaut und auch auf den Straßen zeigen sie sich, die letzten Überlebenden ihrer Art: Oldtimer und Youngtimer.

Sie stellen eine willkommene Abwechslung im Alltag und ein Stück weit Erinnerung an die eigene Jugend dar. Erinnern Sie sich noch an Ihren ersten Wagen? Es wäre sicherlich schön wieder so einen zu haben. Für wenig tausen Euro bekommen Sie sicher ein gutes Exemplar. Wenn Sie sich mit einem BMW 635 CSi Ihren Jugendtraum erfüllen möchten, müssen Sie auch hierfür nicht wohlhabend sein.

Wegen der Marktpreise und der immer noch sehr guten Ersatzteilversorgung sind besonders Youngtimer ein sehr bezahlbares Hobby. Grundsätzlich steht die Zulassung mit H-Kennzeichen offen, wenn der Wagen ein Alter von 30 Jahren erreicht hat. Dies beschränkt die jährliche Steuer auch ohne Kat auf angenehme 198 Euro. Dieser Steuersatz ist pauschal und für alle „H-Fahrzeuge“ identisch. Somit ist auch Versicherungsschutz äußerst preiswert erhältlich. Für Haftpflicht und Vollkasko für z.B. einen Opel Ascona B zahlen Sie je nach Anbieter um 200 Euro im Jahr! Frei von Schadenfreiheitsklassen bleibt der Beitrag grundsätzlich von Jahr zu Jahr gleich.  Einige Anbieter von Old- und Youngtimerversicherungen verlangen ein Gutachten sogar erst dann, wenn der Wagen einen höheren fünfstelligen Wert hat. Das macht es für Sie noch unkomplizierter und einfacher.

Gerne zeigen wir Ihnen, wie Ihr versicherungstechnischer Einstieg in dieses schöne Hobby aussehen kann.

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Haftung von Vereinsvorständen

Haftung

In den Vorstand eines Vereines gewählt zu werden zeugt davon aus, dass einem die anderen Mitglieder ein hohes Maß an Vertrauen entgegen bringen. Darauf können Sie schon ein wenig stolz sein. Sind Sie sich jedoch darüber bewusst, welches hohe Risiko der Haftung Sie mit dem Amt übernehmen?

Die meisten Betroffenen sind meistens  erstaunt, wenn man sie auf das Thema anspricht. Auch bei Vorständen, die ihre Position bereits seit vielen Jahren vertreten. Machen Sie als Vorstandsmitglied beispielsweise einen Fehler, der Ihrem Verein einen Vermögensschaden zufügt, haften Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen dafür. Der im Jahr 2009 eingeführte § 31a BGB ist Basis dieser Haftung.

Laut diesem Paragrafen werden Sie bei grob fahrlässigen Fehlern dem Verein gegenüber schadenersatzpflichtig. Das kann der Fall sein, wenn Sie Abbuchungen zu oberflächlich ko9ntrollieren und somit ein Kassenfehlbetrag zustande kommt. Oder wenn Sie überhöhte Rechnungen ohne Prüfung zahlen. Außerdem können Sie zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Sie vergessen Fördermittel zu beantragen oder die Gemeinnützigkeit verloren geht.

Wegen der oben genannten Gründe empfehlen wir immer zur normalen Haftpflicht eine D & O Versicherung für den Verein abzuschließen. Diese schützt die gesamte Vorstandschaft vor der Haftungsfalle und erstattet möglicherweise die Schuldensumme an den Verein.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Die Saison der Mofas beginnt

Mofas

Im März beginnt traditionell wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder. Diese dürfen mit Versicherungszeichen bewegt werden. Aus dem Straßenverkehr waren sie diesmal wegen des milden Winters nicht komplett verschwunden, aber jetzt geht es erst richtig los. Damit Sie sorglos in den Frühling düsen können, gibt es noch einige Dinge zu beachten.

Die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist mal wieder klassisch schwarz. Wenn Sie nun aber mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs sind, genießen Sie kein Versicherungsschutz. Abgesehen davon verstoßen Sie damit gleichzeitig gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Falls Sie erwischt werden, müssen Sie mit einem Strafverfahren rechnen. Die Strafe kann ein Bußgeld oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sein. Außerdem kann auch ein Führerscheinentzug für circa drei Monate drohen. Demnach bahnt sich viel Ärger und Stress an, den Sie sich ersparen können.

Inzwischen berücksichtigt der größte Teil der Versicherer in der Prämienfindung auch das Alter der Fahrer. Dabei sollte man nicht schummeln, da sonst mindestens eine Vertragsstrafe droht!

Bitte beachten Sie, dass andere Fahrzeuge (z.B. eBikes, Buggys…), die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegt werden, versicherungspflichtig sind.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Winterzeit ist Unfallzeit

Unfallzeit

Viele von Ihnen gehen wahrscheinlich gerne Skifahren oder Snowboarden. Jedoch bringen viele winterliche Freizeitaktivitäten einige Gefahren mit sich. Diese kann man leicht mit einem Unfallversicherungsschutz versichern lassen. Damit haben Sie eine Sorge weniger.

Im Winter nutzt man die Zeit, um Freizeitaktivitäten nachzugehen. Schnee und Glätte sorgen dabei jedoch im Straßenverkehr für Probleme und verursachen auch für Fußgänger Beeinträchtigungen. Es wäre also sinnvoll, sich genau jetzt im Winter Gedanken über einen Unfallversicherungsschutz zu machen.

Ein wichtiges Thema, über das es sich lohnt Gedanken zu machen, ist die Absicherung von Bergungskosten.

Unter Bergungskosten versteht man die Aufwendungen, die bei einem Unfall durch die Maßnahmen zur Rettung des Verunglückten entstehen. Die Kosten ergeben sich durch Rettungsdienste, beispielsweise durch den Einsatz von Suchhunden oder Bergungsarbeiten. Eine Suchaktion im Schneegebiet kann mehrere Tage dauern. Da können Sie sich die hohe Summe an Bergungskosten selbst vorstellen.

Die Bergungskosten sind bei einigen Versicherungsgesellschaften beitragsfrei in derprivaten Unfallversicherung mitversichert. Jedoch überwiegen die Gesellschaften, bei denen die Bergungskosten als eine zusätzliche Leistung zur privaten Unfallversicherung berechnet wird. Diese können gegen einen Mehrbetrag mitversichert werden. Vor allem für diejenigen, die gerne Wandern, Skifahren oder Segeln gehen, machen die Bergungskosten Sinn.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter der  Telefonnummer 07181 98540 erreichen. Oder Sie schauen auf unserer Website willkommen@aloga.de vorbei.


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Safety First – Absicherung vom Bankschließfach

Bankschließfach

Wer wertvolle Sammlerstücke, Gold, Schmuck, wichtige Papiere oder große Mengen an Bargeld in seinem Besitz hat, dem stellt sich nicht selten die Frage nach einer sicheren Verwahrungsmöglichkeit. Ein Bankschließfach scheint die unkomplizierteste Lösung zu sein.

Im Falle einer Überschwemmung, eines Brandes oder eines Bankraubs ist jedoch der Inhalt von Schließfächern nicht automatisch versichert.

Wenn es um den Versicherungsschutz für ein Bankschließfach geht, so unterscheiden sich die
einzelnen Kreditinstitute sehr stark voneinander. Manche vermieten die Schließfächer inklusive Versicherung, bei anderen wiederum können Kunden den Schutz extra hinzubuchen oder einen Grundschutz gegen Aufpreis aufstocken.

Abhilfe kann eine gute Hausratversicherung schaffen, denn in vielen leistungsstarken Hausratversicherungen ist ein Schließfach bei einer Bank mitversichert.

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Auf unserem transparenten Versicherungs-Vergleichs-Portal aloga24.de gibt es die Möglichkeit nach Tarifen zu Filtern, die auch Wertsachen in Bankschließfächern mitversichern.

ABER VORSICHT: Nur TOP-Tarife versichern Bankschließfächer bis zu vollen Versicherungssumme (z.B. „Einfach-Besser“ von der Haftpflichtkasse Darmstadt). Viele günstige Versicherungstarife versichern z.B. nur 20% oder 50% Ihrer Versicherungssumme.
Nutzen Sie diesen beispielhaften aloga 1-Klick-Vergleich um sich die Unterschiede in einzelnen Tarifen selbst anzuschauen:

aloga 1-Klick-Vergleich für ein Einfamilienhaus mit 150 qm

 

 

Ergänzendes:

Aus einem Online-Artikel von Focus:

„Die Ausgeraubten sind entsetzt. Mehrere Volksbankkunden beteuerten gegenüber FOCUS, sie hätten den brisanten Passus im Kleingedruckten des Vertrags nicht gekannt. Sie seien fest davon ausgegangen, dass ihre Einlagen im Safe geschützt sind und dass die Bank bei Schadensfällen wie Feuer, Überschwemmung oder Einbruch haftet.“

Hätten diese Kunden eine Hausratversicherung mit Top-Konditionen gehabt, wäre es egal gewesen, ob sie den Passus im Kleingedruckten der Bank gelesen hätten oder nicht.

 


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Nach dem 30.11. ist vor dem 30.11.

Auto-Versicherung Grüne Karte

Sie haben jetzt erst die Beitragsrechnung Ihrer Auto-Versicherung erhalten und denken es sei zu spät jetzt noch zu kündigen? Da können wir Sie trösten, denn dafür haben Sie immer noch bis zu 4 Wochen Zeit.

Vielleicht Fragen Sie sich, warum Sie überhaupt wechseln sollen. Hier ein Rückmeldung eines zufriedenen aloga Kunden:

Letzte Woche habe ich meine KFZ Versicherungsrechnung mit einer Erhöhung um 180 Euro erhalten.

 

Der KFZ-Vergleichsrechner bei aloga24 generierte bei der ersten Berechnung vor 2 Jahren einen Link. Mit einem Klick habe ich diesen Link in der dazugehörigen e-mail aufgerufen und angeklickt. 30 Sekunden später sah ich das neue Berechnungsergebnis und stellte fest, dass ich anstatt 180 Euro mehr zu zahlen, ca. 140 Euro sparen könne. Dann habe ich kurz den Filter über dem Berechnungsergebnis genutzt und nachgeschaut, ob ich auf irgendwas verzichten muss, was mir wichtig erscheint. Alles gut. Der ganze Vorgang hat weniger als eine Minute gedauert und ich kann, anstatt 180 Euro mehr zu zahlen, 140 Euro sparen.

 

Vielen, vielen Dank!

Der Link, von dem unser Kunde spricht, ist der aloga 1-Klick-Vergleich. Den Rechner mit dem 1-Klick-Vergleich können Sie jederzeit auf aloga24.de nutzen. Wenn Sie möchten helfen wir Ihnen gerne dabei.
Mehr dazu auch im heutigen Podcast von aloga holiday

Damit noch nicht genug. Wie in jedem Jahr melden sich täglich Kunden mit der Frage, ob eine allgemeine Versicherungsprüfung Sinn macht. Die Antwort ist einfach. Ja! Prüfen Sie, ob die einmal abgeschlossene Versicherung noch passt. „Passen“ muss nicht billig sein.

Wenn Sie die beste Versicherung wollten, müssen Sie prüfen, ob diese Ihrem Anspruch noch gerecht wird. Wollten Sie die billigste Versicherung, dann geht es eben um den Preis. Wichtig ist, dass Sie sich darum kümmern.

Wenn Sie nun meinen, dass man das kaum schaffen kann, dann haben Sie Recht. Deshalb bauen wir Techniken, die Ihnen die Zeit verschafft, die Dinge zu erledigen. Lassen Sie sich unsere Lösungen doch mal zeigen und vor allem erklären.
Sie erreichen uns unter 07181 9854-0. Wir helfen Ihnen gerne.