Bei Veranstaltungen – speziell, wenn es sich um ein Firmenfest handelt – stellt sich immer die Frage, handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung oder nicht? Die Grenzen können dabei recht fließend sein.
Ein Sommerfest für die Belegschaft ist sicherlich eine geschlossene Veranstaltung – aber was, wenn auch die Partner und Familien der Mitarbeiter geladen sind? Oder auch Geschäftspartner? Recht schnell kommt man in einen Bereich, den Ihre Betriebshaftpflichtversicherung nicht mehr ausreichen wird. Diese soll schließlich Schutz bei der Tagesarbeit bieten.
Damit Sie aich auch bei einem Firmenfest, wie z.B. dem Sommerfest, sicher fühlen können ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung in der Regel unumgänglich.
Über eine solche lassen sich auch Sonderrisiken, die auf der Veranstaltung geboten sind, meist recht einfach mit absichern. Das kann z. B. eine Hüpfburg für Kinder sein, aber auch ein Feuerwerk, das in den Abendstunden gezündet wird.
Sehr gerne prüfen wir für Sie, wie Ihre Firmenveranstaltung korrekt abzusichern ist, damit Ihnen keine bösen Überraschungen drohen. Auch für die Absicherung von gemieteter Bühnentechnik (z. B. PA, Lasershow…), Zelten und ähnlichem finden wir gerne eine Absicherungsmöglichkeit für Sie. Da es sich hier um nicht ganz alltäglichen Schutz handelt, möchten wir Sie bitten, uns mit einem ausreichenden Vorlauf zu informieren, damit wir in gewohnt solider und zuverlässiger Art und Weise für Sie tätig werden können.
Im Bereich „Mehr zum Thema“ finden Sie eine Broschüre mit weiteren Informationen zu den Absicherungsmöglichkeiten und weitere Beispiele, was alles passieren kann. Wir möchten, dass Sie optimal informiert sind und helfen gerne!
Unter der Telefonnummer 07181 9854-0 erhalten Sie noch weitere Informationen. In unserem Blog finden Sie weitere interessante Themen.
Broschüre: Schutz für Veranstalter – Damit die Veranstaltung keine Pleite wird
Artikel: Nach dem Hüpfburg-Unfall ermittelt die Polizei
Wikipedia: Was ist eine Veranstaltung?