Elementarschäden sind IHR Problem!

Zugegeben, der heutige Titel ist reißerisch, doch der bayerische Finanzminister Markus Söder kündigte an, dass Bayern ab dem 1. Juli 2019 keine Soforthilfe für Hochwasseropfer (Elementarschäden) mehr leisten wird. Was in Bayern anfängt kann bald das ganze Bundesgebiet betreffen.

Bayern war auch eines der Bundesländer gewesen, das seine betroffenen Bürger bisher am unkompliziertesten und großzügigsten mit Hilfszahlungen unterstützte. Da die Millionen auch in Süddeutschland nicht auf den Bäumen wachsen, wird bereits seit einigen Jahren für mehr Eigenverantwortung bei der Absicherung gegen Elementarschäden geworben. Mit der Ankündigung soll wohl eindeutig klargestellt werden, dass Elementarschäden das Problem eines jeden Einzelnen sind.

Das trifft natürlich nicht nur auf Bayern, sondern auf ganz Deutschland zu. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Kraft der Natur sehr zerstörerisch sein kann. Sie erinnern sich sicher noch an die Bilder der Überschwemmung von Simbach am Inn. Neben Privathaushalten finden sich unter den Geschädigten natürlich auch viele Gewerbetreibende aus den unterschiedlichsten Branchen.

Der finanzielle Schaden ist meist gewaltig: Addiert man den Sachschaden an Gebäude und Betriebseinrichtung, die Betriebsunterbrechung, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, kann man schon verstehen, weshalb die Bundesländer nicht dauerhaft für diese Kosten einspringen können. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt regelmäßig, dass gut 99 % der Gebäude im Land ohne Probleme gegen Elementarschäden versichert werden können. Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss der Gebäude- bzw. Inhaltsversicherung) für alle anfallenden Kosten aufkommen. Diese sinnvollen Leistungserweiterungen kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämie.

Elementarschäden, das ist natürlich nicht nur Überschwemmung. Mit dem Einschluss sichern Sie Ihr Hab und Gut auch gegen die nachstehenden Schadensursachen ab: Starkregen/Überschwemmung/Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Es steckt also jede Menge Schutz in dieser sinnvollen Erweiterung. Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus, bevor aus „ich könnte…“ ein „ach, hätte ich nur…!“ geworden ist.

Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Entscheidung treffen können. Gehen Sie kein Risiko ein, das so einfach vermieden werden kann!

Unter der Telefonnummer 07181 9854-0 erhalten Sie mehr Informationen.


Mehr zum Thema

Artikel: Bayern will Hochwasseropfer nicht mehr unterstützen

Wikipedia: Elementarschaden

Vorsätze für das neue Jahr – Hab und Gut gegen Elementarschäden absichern!

Elementarschäden Überschwemmung

Wir hoffen, dass Sie einen guten Start ins neue Jahr hatten! So ein Jahreswechsel ist ja immer ein willkommener Anlass, Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man schon viel zu lange vor sich her schiebt. Wir haben uns auch mal so unsere Gedanken gemacht und Ihnen Anregungen für einen guten Vorsatz erstellt.

Der Vorsatz lautet: Absicherung Ihres Hab und Guts gegen Elementarschäden. Dieses Thema liegt uns sehr am Herzen, da die Gefahr immer noch von vielen unterschätzt wird. In den nächsten Jahren wird diese Form der Absicherung aus unserer Sicht noch wichtiger, denn die Naturgewalten können jeden treffen.

Gerade jetzt zeigt uns die Natur wieder, wie unberechenbar sie ist. Nach wenigen Wochen mit Schnee setzt plötzlich Tauwetter mit starken Regenfällen ein. DieFolge: Wieder einmal Überschwemmungen. Auch ohne Katastrophen wie 2015 in Simbach entstehen schnell Schäden an der Bausubstanz und an Hausrat, die gestemmt werden wollen. Die meisten Regierungen der verschiedenen Bundesländer äußerten sich bereits sinngemäß, dass man künftig nur noch dann unterstützen wird, wenn man sich nicht gegen Elementarschäden hat absichern können, weil die Lage des Gebäudes es nicht zuließ. Im Klartext bedeutet dies: Sie müssen sich selbst um dieses Problem kümmern, es geht ja schließlich auch um Ihr Eigentum.

Bewohner höherer Lagen fühlen sich beim Thema Elementarschutz oft sehr sicher. „Wenn wir überschwemmt sind, haben wir ganz andere Probleme…“, hört man da. Das mag für Überschwemmungen schon stimmen. Googeln Sie aber doch z. B. mal „Erdrutsch durch Starkregen“ oder „Reichenhall Schneelast“. Jede Region hat ihre eigenen Elementarprobleme. Daher darf dieses Thema von niemandem auf die leichte Schulter genommen werden. Egal, ob Sie ein Eigenheim haben oder Mieter sind. Im Schadensfall sind Sie der Betroffene, der zumindest den finanziellen Schaden hätte absichern können. 

Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Absicherung haben. Wir helfen gerne!

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Richtig abgesichert gegen Elementarschäden

Elementarschäden Überschwemmung

In den nächsten Jahren wird die Absicherung Ihres Hab und Guts immer wichtiger. Denn Naturgewalten, wie beispielsweise Überschwemmungen, können jeden treffen. Die Kraft der Natur kann sehr zerstörerisch sein. Mit der richtigen Wohngebäude- und Hausratsversicherung sind Sie dagegen abgesichert.

Zu den Elementarschäden gehören Starkregen/ Überschwemmung, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/ Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Wenn Sie eine Wohngebäude- und Hausratsversicherung abschließen, sind Sie gegen diese Schadensursachen abgesichert.

Die Kosten, die bei einer Überschwemmung entstehen, können sehr hoch sein. Addiert man den Sachschaden, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, sind diese Kosten sehr schnell fünfstellig. Außerdem kann es sogar sein, dass Ihr Haus gar nicht mehr zu retten ist und deshalb abgerissen werden muss.

Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus und sichern Sie sich richtig dagegen ab.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Safety First – Absicherung vom Bankschließfach

Bankschließfach

Wer wertvolle Sammlerstücke, Gold, Schmuck, wichtige Papiere oder große Mengen an Bargeld in seinem Besitz hat, dem stellt sich nicht selten die Frage nach einer sicheren Verwahrungsmöglichkeit. Ein Bankschließfach scheint die unkomplizierteste Lösung zu sein.

Im Falle einer Überschwemmung, eines Brandes oder eines Bankraubs ist jedoch der Inhalt von Schließfächern nicht automatisch versichert.

Wenn es um den Versicherungsschutz für ein Bankschließfach geht, so unterscheiden sich die
einzelnen Kreditinstitute sehr stark voneinander. Manche vermieten die Schließfächer inklusive Versicherung, bei anderen wiederum können Kunden den Schutz extra hinzubuchen oder einen Grundschutz gegen Aufpreis aufstocken.

Abhilfe kann eine gute Hausratversicherung schaffen, denn in vielen leistungsstarken Hausratversicherungen ist ein Schließfach bei einer Bank mitversichert.

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Auf unserem transparenten Versicherungs-Vergleichs-Portal aloga24.de gibt es die Möglichkeit nach Tarifen zu Filtern, die auch Wertsachen in Bankschließfächern mitversichern.

ABER VORSICHT: Nur TOP-Tarife versichern Bankschließfächer bis zu vollen Versicherungssumme (z.B. „Einfach-Besser“ von der Haftpflichtkasse Darmstadt). Viele günstige Versicherungstarife versichern z.B. nur 20% oder 50% Ihrer Versicherungssumme.
Nutzen Sie diesen beispielhaften aloga 1-Klick-Vergleich um sich die Unterschiede in einzelnen Tarifen selbst anzuschauen:

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Ergänzendes:

Aus einem Online-Artikel von Focus:

„Die Ausgeraubten sind entsetzt. Mehrere Volksbankkunden beteuerten gegenüber FOCUS, sie hätten den brisanten Passus im Kleingedruckten des Vertrags nicht gekannt. Sie seien fest davon ausgegangen, dass ihre Einlagen im Safe geschützt sind und dass die Bank bei Schadensfällen wie Feuer, Überschwemmung oder Einbruch haftet.“

Hätten diese Kunden eine Hausratversicherung mit Top-Konditionen gehabt, wäre es egal gewesen, ob sie den Passus im Kleingedruckten der Bank gelesen hätten oder nicht.

 


Mehr zum Thema:

1,2 Milliarden Euro

Schaden

1,2 Milliarden Euro! Das ist die Summe, auf die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorläufig den entstandenen Schaden durch die Sturmtiefs „Elvira“ und „Friederike“ schätzen. Mehr dazu erfahren Sie im heutigen Artikel.


 

Jüngste Unwetter kosten 1,2 Mrd. Euro

Die Szenen, die sich dieses Jahr bisher in Deutschland abspielten waren dramatisch: Anhaltender Starkregen entwurzelte Bäume, überschwemmte Innenstädte, seichte „Bächla“ wurden zu reißenden Strömen, Autos wurden mitgerissen und wohl tausende Häuser können aufgrund von Einsturzgefahr überhaupt nicht mehr bewohnt werden. Wir haben schnell reagiert und ihnen die Notfallrufnummern der Versicherer genannt, damit Sie möglichst schnell Hilfe erhalten.

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) hat es nun gewagt eine erste Schätzung über die mögliche Höhe der Schäden durch die Sturmtiefs „Elvira“ und „Friederike“ anzustellen: 1,2 Milliarden Euro. Der Präsident des GDV, Herr Alexander Erdland sagte bezogen auf diese Zahl: „Noch nie haben Unwetter mit heftigen Regenfällen innerhalb so kurzer Zeit so hohe Schäden verursacht“.

Das besonders traurige an dieser Statistik ist, dass in dieser Zahl nur die Fälle enthalten sind, die auch Entschädigungszahlungen erhalten haben. Bundesweit sind gerade einmal 40 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland gegen Unwetterschäden versichert, obwohl mehr als 99% der Häuser gegen Hochwasser oder Starkregen versicherbar sind.

Nach Expertenmeinung werden die Schäden durch Überschwemmung und Hochwasser in den nächsten Jahrzehnten noch weiter steigen. Bis zum Ende des Jahrhunderts gehen die Experten sogar von einer Verdopplung wenn nicht gar einer Verdreifachung der Schäden aus.

Wenn Sie mehr erfahren möchten oder sich unsicher sind, ob Sie mit Ihrem Vertrag richtig abgesichert sind, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Per Telefon: 07181 9854-0

Per E-Mail: willkommen@aloga.de

Von Regen, Schneeschmelze und der Feststellung, dass Überschwemmung nicht gleich Überschwemmung ist…

Elementarschäden Überschwemmung

Die Thematik „Wann liegt eine Überschwemmung vor?“ bzw. „Wie wird diese definiert?“ sorgt für ordentlich Diskussionsstoff. Daher haben wir uns dies zum Anlass genommen, das Thema etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

Grundsätzlich wird bei nahezu allen Versicherungen die Überschwemmung wie folgt definiert:

Überschwemmung ist eine Überflutung von Grund und Boden, auf dem das versicherte Gebäude steht.

 

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