„Riester“ und „Rürup“ – sollten Sie „auffüllen“?

Nachversicherungsgarantien

Die Riester- und die Basis- oder Rürup-Rente zeichnet eine Gemeinsamkeit besonders aus: Sie genießen ein ausgesprochen hohes Maß an staatlicher Förderung. Die Basis-Rente wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen. Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup.

Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ihr Alterssparen mindert also Ihre Steuerlast

Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2%-Punkte, bis im Jahr 2025 dann 100 % angerechnet werden (2016: 82 %). Maximal können Ledige 23.362 € und Verheiratete 46.724 € jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EstG absetzen. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen. Wenn Sie den Maximalbetrag noch nicht ausschöpfen, haben Sie die Möglichkeit, durch Sonderzahlungen noch zusätzliche Steuerersparnisse zu realisieren.

Bei der Riester-Rente müssen in der Summe 4 % Ihres zu versteuernden Vorjahreseinkommens durch Beiträge und Förderung in Ihren Vertrag fließen, um die volle Zulagenförderung zu erhalten. Für eine zusätzliche, maximale Steuerförderung müssen in der Summe 2.100 Euro pro Jahr im Vertrag landen.

Falls sich Ihr Einkommen geändert hat, sollte Ihr regelmäßiger Beitrag entsprechend angepasst werden bzw. für dieses Jahr noch eine Sonderzahlung geleistet werden, um nichts zu verschenken. Gerne prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen, ob Bedarf zum Handeln besteht, wenn Sie es wünschen.


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Berufsstart nach dem Schulabschluss

Wenn Sie ein Kind haben, dass wie viele andere junge Leute dieses Jahr eine Ausbildung beginnt, dann gratulieren wir Ihnen. Denn eine gute Ausbildung ist noch immer ein ganz wesentlicher Baustein für eine gesunde berufliche Zukunft. Bei aller Freude über die ersten Schritte im Berufsleben Ihres Nachwuchses sollten Sie nicht übersehen, dass sich nun auch der Absicherungsbedarf Ihres Kindes ändert.

In aller Regel ist Ihr Kind in gängigen Versicherungssparten wie z. B. Privathaftpflicht und Rechtsschutz für die Dauer der Berufsausbildung noch mitversichert, es entstehen jedoch neue Problem, die nun noch preiswert gelöst werden können. Vor allem die Absicherung der Arbeitskraft stellt eine unglaublich wichtige Aufgabe dar. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Ihr Kind derzeit für alles andere mehr interessieren dürfte als für notwendigen Versicherungsschutz. Daher sind Sie gefragt, die Weichen rechtzeitig zu stellen, bevor es durch Krankheit oder Unfall schwierig wird, diesen wertvollen Berufsunfähigkeitsschutz ohne Einschränkungen zu erhalten.

Ob es da nicht auch eine gesetzliche Absicherung gibt? Jein, es gibt die Erwerbsminderungsrente, deren Leistungen aber winzig sind. Selbst in der maximalen Stufe werden nur rund 40 % des letzten Nettoeinkommens gezahlt. Dieser Betrag wird bei den meisten Menschen hinten und vorne nicht ausreichen. Allerdings muss man mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rente gezahlt haben, bevor dieser Schutz überhaupt greift. Ein Auszubildender wird normalerweise

also noch keinen Schutz genießen. Daher gilt speziell bei Auszubildenden, dass sie sich selber schützen sollten – und der Schutz ist zudem auch ausreichend hoch. Außerdem wird hochwertiger Schutz für Ihr Kind nie mehr so preiswert zu haben sein wie heute. Gehen Sie hier nicht leichtsinnig ein unnötiges Risiko ein!

Gerne besprechen wir mit Ihnen und Ihrem Kind, welche Absicherungen getroffen werden sollten und welche staatlichen Fördermöglichkeiten Ihrem Kind nun offen stehen. Kontaktieren Sie uns bitte, damit wir gemeinsam an der finanziellen Zukunft Ihres Kindes bauen können.


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Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge

Zurzeit hört man viel von Nachhaltigkeit, denn sie ist sehr wichtig. Doch was ist Nachhaltigkeit überhaupt? Die am weitesten verbreitete Definition ist: „Nachhaltigkeit gewährt, dass künftige Generationen nicht schlechter gestellt sind, ihre Bedürfnisse zu befriedigen als gegenwärtig lebende.“ Damit sind nicht nur umweltpolitische Angelegenheiten gemeint. Inzwischen bieten auch immer mehr Versicherungsgesellschaften ökologisch vertretbare Investments an.

Gesellschaften geben ihren Kunden die Möglichkeit, zwei wichtige Dinge zu verbinden: Zum einen ihre eigene Altersvorsorge „grün“ zu gestalten und zum anderem so zu handeln, dass das Prinzip zur Ressourcennutzung im Vordergrund steht. Momentan weisen die „grünen“ Fonds eine hohe Rendite auf. Jedoch werden ausschließlich Aktien gewählt, die ökologisch und ethisch sind. Länder oder Branchen, die ethische Grundsätze missachten, werden ausgeschlossen. Außerdem wird Wert darauf gelegt, dass Unternehmen und Fonds, in die investiert wird, sozialen Kriterien gerecht werden. Daher werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die ihren Mitarbeitern gute Arbeitsbedingungen bieten.

Insbesondere die Krankenversicherungen arbeiten nachhaltig. Dazu gehören alternative und naturheilkundliche Behandlungsmethoden, sowie die Berücksichtigung von nachhaltigem Verhalten des Kunden (z. B. vegane Ernährung).

Dasselbe gilt auch für Banken. Gegenwärtig gibt es bereits vier „grüne“ Banken mit dem Grundsatz, auf zweifelhafte Geschäftspraktiken zu verzichten und Geld sinnvoll zu investieren. Sie als Kunde müssen keine Angst vor einem Wechsel haben, da dieser nicht aufwändiger als bei konventionellen Banken ist. Das „Zahlungskontengesetz“ erlegt den Banken auf, dem Kunden auf dessen Wunsch hin beim Wechsel zu helfen.

Bei der ökologischen Altersvorsorge müssen Sie sich jedoch etwas mehr mühen. Wenn Sie hier gute Rendite erzielen möchten, müssen Sie sich noch mehr als sonst mit den verschiedenen Produkten auseinandersetzen.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Diese Versicherungsbeiträge können Sie von der Steuer absetzen

Steuern

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Viele Beiträge, die Sie für Ihre Versicherungen bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben. Heute mehr darüber.

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Sind Sie schon so weit Ihre Steuererklärung für 2016 nächste Woche einzureichen? Glück denen, die eine Fristverlängerung beantragt haben, denn jene werden am langen Wochenende nicht wie wild Ihre Lohnzettel, Rechnungen und Quittungen zusammensuchen um dann des Nächtens Stunden vor dem PC zu sitzen und alles in die Steuerformulare eintragen.

Viele Beiträge, die Sie bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben, denn der Fiskus beteiligt sich an vielen Kosten, unter anderem für Versicherungen.

Altersvorsorgeaufwendung

Kosten für die Basisabsicherung in der Altersvorsorge können Steuerpflichtige als Sonderausgaben absetzen. Zu dieser Basisabsicherung zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu den jeweiligen berufsständigen Versorgungswerken, sowie die Basis-Rente (umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet). Der maximal abzugsfähige Betrag ist dabei auf 18.669 Euro begrenzt (verdoppelt für Ehepaare).

Riester-Rente

Die Riester-Rente bietet ebenfalls Steuervorteile, doch gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie diese zum Tragen kommen (direkt oder indirekt). Das Schöne ist, dass Sie sich als Steuerpflichtiger nicht um die Details kümmern müssen, sondern lediglich den Bogen Anlage AV auszufüllen haben.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Auch andere Ausgaben, die Vorsorgecharakter haben, können steuerlich geltent gemacht werden. Dazu gehören insbesondere Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Haftpflicht-, Risikoleben- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden können noch mit angegeben werden. Natürlich gibt es auch hier meist Höchstbeitrage, die in den meisten Fällen durch die Kranken- und Pflegeversicherung bereits erreicht werden. Ihre Aufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Berufliche Versicherungen

Der Eine oder Andere von Ihnen mag vielleicht auch eine rein berufliche Versicherung haben, z.B. eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten gelten gemacht werden (Anlage N).

 

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Steuerliche Hilfe im Detail bietet Ihnen Ihr Steuerberater.


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Pflegevorsorge für die ganze Familie treffen

Veränderungen Pflegevorsorge Pflege

Nun zum Jahreswechsel griff die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes. Die Pflege ist ein Thema, das jeden von uns betrifft. Das geht nicht nur ältere Menschen etwas an, da sich die Regierung auch mit dem Problem befasst und versucht es mit Reformen in den Griff zu bekommen.

Damit die Situation im Pflegefall nicht zur finanziellen Bruchlandung für Sie wird, sollten Sie sich mit dem eher unerfreulichen Thema befassen. Es geht um das Thema Pflegevorsorge. Wenn Sie sich jetzt schon für Ihren eigenen Pflegefall kümmern, ersparen Sie sich und Ihrer Familie später mal viel Ärger. Wieso?

Mittlerweile zahlen Sie für einen Platz im Pflegeheim mit dem Pflegegrad 2 eine Eigenbeteiligung von circa 1.600 Euro. Der Betrag kann sich von Heim zu Heim unterscheiden. Einen kleinen Teil des Betrages können Sie sicherlich aus Ihrer Altersrente bezahlen. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass Sie so eine hohe Nettorente erhalten. Das bedeutet, dass Sie das Geld anders bezahlen müssen. Sie müssen Vermögenswerte verkaufen oder – wie in den meisten Fällen – müssen Ihre Kinder Unterhalt für Sie zahlen.

Wenn Sie frühzeitig an Ihre Zukunft denken und Vorsorge schaffen, müssen Sie sich später darüber keine Gedanken mehr machen.
Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Richtige Absicherung in der Ausbildung

Ausbildung

Ein Auszubildender darf maximal vier Monate Probezeit haben – die sind jetzt um! Zumindest für die nächsten zweieinhalb bzw. drei Jahre ist sein Weg recht klar vorgegeben: Ausbildung erfolgreich abschließen! Und die meisten schaffen das auch. Jedenfalls ist das Ende der Probezeit doch ein sehr schöner Anlass, spätestens jetzt als Azubi (oder dessen Eltern) darüber nachzudenken, was man in Sachen Absicherung machen könnte oder sollte.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann man gar nicht früh genug starten. Laut Statistik werden über 40% der Arbeitnehmer vor Erreichen des Regelrentenalters berufsunfähig und können ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Bei Auszubildenden kann eine Berufsunfähigkeit doppelt schwer wiegen. Denn ist die fünfjährige Wartezeit für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt, werden hieraus im Ernstfall auch keine Leistungen erbracht.
Durch den meist guten Gesundheitszustand  und das junge Eintrittsalter kann die Absicherung der Fähigkeit einen Beruf auszuüben meist zu relativ günstigen Prämien umgesetzt werden – auch bei vielen handwerklichen Berufen!
Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir für Sie unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de erreichbar.

 

Altersvorsorge

Je früher man dieses Thema angeht, desto besser. In jungen Jahren muss man noch deutlich weniger Geld für ein gewünschtes Sparziel ausgeben, als mit einem höheren Eintrittsalter. Möchte man beispielsweise bis zur Rente 60.000 Euro sparen, dann müsste ein 17-jähriger jeden Monat 100 Euro auf die Seite legen. Ein 30-jähriger bereits 135 Euro und ein 40-jähriger 185 Euro. Nimmt man an, dass für das gesparte Geld noch Zinsen (2,5% p.a.) bezahlt werden, reichen dem 17-jährigen bereit 50 Euro monatlich.

Wie und wo ein Auszubildender oder vielleicht auch die Eltern des Auszubildenden sein Geld spart, kann je nach Persönlichkeitstyp, Lebenszielen und aktuellen Begebenheiten ganz unterschiedliche sein. Nicht immer ist ein Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung das geeignete Mittel um seine Zeile zu erreichen. Ob eine in Aussicht gestellte Förderung unter dem Strich die gewünschten Ergebnisse erzielt sollte regelmäßig hinterfragt werden.

Sprechen Sie uns einfach an unter 07181 9854-0 oder schreiben Sie eine Mail an willkommen@aloga.de.

 

Hausratversicherung

Mit Beginn einer Ausbildung steht für viele Berufsanfänger auch der Umzug in eine neue Stadt an. Bei vielen Versicherern ist der Hausrat des Auszubildenden noch über die Außenversicherung mitversichert, wenn der Versicherer die neue Wohnsituation noch nicht als eigenen Hausstand wertet. Zur Sicherheit sollten Sie aber dennoch auf Ihren Versicherer zugehen und eine schriftliche Bestätigung anfordern.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie aktuelle Versicherer aufaloga24.de vergleichen. Wählen Sie im Detailcheck „Außenversicherung“ (und andere Details, die Ihnen wichtig sind) aus um sicher zu sein, dass diese auch im Vertrag enthalten ist.

Achtung: Oft gilt die Außenversicherung nur für einen begrenzten Zeitraum und es ist eine geringere Summe versichert. Soll die Wohnung länger als 3 Monate versichert sein, sollten Sie darüber nachdenken, eine eigenständige Versicherung abzuschließen.

 


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Fast jedem Zweiten droht eine Armutsrente

Armutsrente

„Altersarmut“, „Kalte Progression“, “ Rente unterhalb der Armutsgrenze“, „Armutsrente“ … diese und weitere Begriffe geistern nun schon Jahre durch die Medienlandschaft. Doch was bedeutet das für Sie genau? Dazu heute mehr in Text und Ton.

Natürlich bezieht sich die im Titel genannte Aussage lediglich auf eine Prognose. Letztendlich heißt es doch: „Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.“ Sie wird es bestimmt nicht treffen, doch lesen Sie einfach weiter.

Laut einer Studie des WDR droht eine gesetzliche Rente auf Hartz IV Niveau in Deutschland künftig vielen. Den ganzen Bericht können Sie sich in der Mediathek des WDR anhören.

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Hier geht es zum Audio Beitrag des WDR

 

Anders herum betrachtet: Wer erhält der Statistik nach eine Rente die über dem Grundsicherungsniveau (ca. 770 – 850 € Rente monatlich) liegt? Hier zitieren wir gerne das Ergebnis des WDR: „Um 2030 eine Rente über dem Grundsicherungsniveau zu erhalten, müssen Arbeitnehmer 40 Jahre lang ununterbrochen mindestens 2.097 Euro brutto monatlich verdienen.“

Nach der Prognose des WDR liegen immerhin der 53,7 Millionen heute Beschäftigten über dieser Grenze.

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Welche Fragen kommen nun als nächstes auf? Werde ich 40 Jahre ununterbrochen arbeiten? Grundsicherungsniveau bei ca. 800 € und vorher fast 2.100 €, wo bleiben die anderen 1.300 €? Reichen mir 800 € monatlich aus?

Auch die aloga beschäftigt sich mit diesen Fragen. Das Team der aloga nimmt sich gerne Zeit um mit Ihnen diese Fragen zu Ergründen und mögliche Lösungswege zu finden. Anrufen können Sie die aloga unter 07181 9854-0 oder senden Sie eine E-Mail an willkommen@aloga.de.
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