Gesetzlich unfallversichert als Angestellter?

Sind Sie als Angestellter gesetzlich unfallversichert? Nicht überall und zu jeder Zeit. In zwei verschiedenen Fällen hat das Bundessozialgericht ganz unterschiedlich geurteilt.

Unter folgenden Voraussetzungen sind Sie bei der Weihnachtsfeier einer kleineren Abteilung in einem Unternehmen gesetzlich krankenversichert: Die Veranstaltung muss im Einvernehmen mit der Betriebsleitung stattfinden, die Teamleitung muss daran teilnehmen und alle Mitarbeiter einer Abteilung müssen eingeladen sein. Die Anzahl der Teilnehmer spielt hierbei keine Rolle.

Eine Frau aus Kassel hat sich bei einer Weihnachtsfeier am Arm verletzt, nachdem sie gestürzt ist. Dies wurde vom Sozialgericht als Arbeitsunfall gewertet. Jedoch kam es in diesem Fall zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht.

Bei Heimarbeit jedoch herrscht eingeschränkter Unfallschutz. Daraus folgt, dass Angestellte, die zu Hause im Home-Office arbeiten, weniger Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen können als bei der Arbeit im Betrieb. Nehmen wir an, Sie wollen sich zu Hause etwas zu trinken holen. In diesem Fall ist der Weg zur Küche nicht gesetzlich unfallversichert. Wenn Sie sich wiederum auf einem Betriebsgelände befinden, ist der Weg zur Kantine gesetzlich unfallversichert.

In einem anderen Fall, arbeitet eine Frau von einem Tele-Arbeitsplatz von Zuhause aus. Auf dem Weg zur Küche stürzte sie auf der Treppe und brach sich den Fuß. Die Unfallkasse erkannte den konkreten Fall nicht als Arbeitsunfall an, da der Sturz auf der Treppe nicht der „betrieblichen Sphäre“ zuzuordnen sei. Die Begründung war, dass die Versicherung eines solchen Weges einer „Rund-um-die-Uhr“-Versicherung gleichkommen würde. Wann ein Unfall betrieblich und wann privat veranlasst war, lässt sich hier schwer unterscheiden.

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Artikel: Frühlingszeit ist auch Zeckenzeit
aloga24.de: Unfallversicherung
Artikel: Mehr als die Hälfte der Versicherten zahlen Ihre Versicherung beinahe umsonst

Frühlingszeit ist auch Zeckenzeit

Im Frühjahr beginnt die Zeckenzeit. Die kleinen Plagegeister sorgen als potenzielle Überträger von Krankheiten seit vielen Jahren für Schrecken. Daher erklären wir Ihnen, warum besonders in diesem Fall die Unfallversicherung von großer Bedeutung ist.

Vor allem Borreliose und Meningoenzephalitis (FSME) tauchen als Krankheits-Schreckgespenster alljährlich in den Medien auf und können zu bleibenden Schäden führen. Besonders schlimm: Durch Ausbreitung der Auwaldzecke in Deutschland gibt es eine weitere Gattung, die Krankheiten übertragen kann.

Die „Chance“ auf eine Infektion steigt also. Einen wirklich zuverlässigen Schutz vor Zecken gibt es nicht, daher ist ein Abtasten des Körpers nach den anfangs sehr kleinen Tieren im Grunde die einzige ernsthafte Präventionsmaßnahme vor einer Infektion.

Nach einem Waldspaziergang mögen hieran noch viele denken – gerade aber der Aufenthalt im heimischen Garten wird meist zu locker gesehen. Zecken können überall lauern: In Hecken, in Büschen, im Gras und selbst in der Stadt leben sie. Erwischt einen die Zecke, kann dies vor allem für Kinder ernste gesundheitliche Konsequenzen haben.

Zumindest gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung können Sie aber mit einer Unfallversicherung vorsorgen. Viele Tarife am Markt bieten für zeckenbedingte Infektionen und deren dauerhafte Folgen Versicherungsschutz. Hierbei sollte tunlichst aufs Kleingedruckte geachtet werden, denn die Zecke selbst nennen nur recht wenige Anbieter auch beim Namen.

Oft ist von Insektenstichen und/oder -bissen die Rede. Nun ist die Zecke als Spinnentier (Arachnid) allerdings kein Insekt. Folge: Es gibt keinen entsprechenden Versicherungsschutz. Andere Anbieter sprechen von Tierbissen. Die Zecke beißt allerdings nur umgangssprachlich. In Wahrheit sticht sie eher (Anritzen der Haut, dann Stachel). Folge: Erneut ein guter Ansatzpunkt für den Versicherer, die Leistung zu verweigern. Nur bei korrekter Definition der Infektionsursache (inkl. des umgangssprachlichen Zeckenbisses als solchem) können Sie sicher gehen, dass die böse Überraschung im Schadensfall ausbleibt.

Gehen Sie hier für Ihre Angehörigen und auch für sich selbst kein unnötiges Risiko ein. Kinder können bereits bei deutlich niedrigerer Virenlast erkranken als Erwachsene! Gerne überprüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf diesen wichtigen Deckungsinhalt. Sie sind noch ungeschützt? Gerne zeigen wir Ihnen, wie preiswert hochwertiger Versicherungsschutz sein kann.

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Artikel: Haftung Vereinsvorstände
aloga24: D&O-Versicherungen
Wikipedia: D&O-Versicherungen

Wie der Frühjahrsputz nicht im Krankenhaus endet

Jetzt wird es wieder wärmer und wir somit auch wieder aktiver. So steht auch in vielen Haushalten auch der Frühjahrsputz an. Dieser birgt jedoch einige Gefahren, denn es gibt keinen Ort an dem mehr Unfälle passieren als im Haushalt. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie beachten sollen, damit der Frühjahrsputz nicht im Krankenhaus endet.

Sich Zeit lassen.
Sie sollten sich nicht so viel auf einmal vornehmen, denn die meisten Unfälle geschehen, wenn man zu hektisch ist und alles schnell und auf einmal machen möchte. Das gilt besonders für den Staubsauger: Will man die komplette Wohnung auf einmal saugen, so wird das Kabel schnell zu einer Stolperfalle.

Das richtige Schuhwerk.
Da will man schnell etwas aus dem anderen Zimmer holen, da rutscht man mit den FlipFlops auf dem frisch gewischten Boden aus.
Da kann es schonmal vorkommen das man sich schnell einen Knöchel bricht oder
die Bänder angerissen sind. Mit festen Schuhen hingegen wäre diese Gefahr geringer und die Folgen weniger schlimm.

Leichtsinn.
Man möchte eine bestimmte Stelle ein Regal oder an der Decke etwas putzen und klettert auf einen (Dreh-)Stuhl oder den Hocker. Das ist jedoch meist keine gute Idee, denn die Abrutsch- und Sturzgefahr ist ziemlich hoch. Hier kann der Leichtsinn schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Private Unfallversicherung.
Passiert trotz allem etwas, ist man mit einer privaten Unfallversicherung auf der sichersten Seite. Jedoch sollte man darauf achten das der Vertrag nicht zu alt ist, da einige Merkmale bei älteren Tarifen nicht mitversichert sind.
Diese ist notwendig, denn für Unfälle, die im Haushalt passieren, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf.

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Einfacher Vergleich und mehr Infos: Die Unfallversicherung
Wikipedia: Unfallversicherung, privat und gesetzlich
Im Detail: Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung

Unfallfrei durch die Motorradsaison

Jetzt geht es wieder los, die Motorradsaison ist seit diesem Monat wieder eröffnet. Jährlich werden rund 30.000 Motorradfahrer- und Mitfahrer bei Verkehrsunfällen mit dem Bike verletzt, 600 sogar tödlich. Doch mit einigen einfachen Tipps können Motorradfahrer ihr Unfallrisiko minimieren.

Vorbereiten und trainieren

Aufgrund mangelnder Fahrroutine während der langen Winterpause ereignen sich oft schwere Unfälle. Um sich wieder mit dem Motorrad vertraut zu machen, kann man zum Beispiel an einem Sicherheitstraining teilnehmen. Dabei übt man das Kurvenfahren, Überholen und Bremsen und frischt so die Fahrpraxis wieder auf. Das Trainings gibt so wieder ein Gefühl für das Motorradfahren, was einiges an Sicherheit bringt.

Kürzer treten

Gerade wegen der mangelnden Fahrpraxis nach der Winterpause sollte man nicht all zu große und anpruchsvolle Strecken fahren. Sinnvoll ist es sich mit jeder Ausfahrt langsam zu steigern, was Anspruch und Länge der Strecke angeht. So entsteht wieder ein Gefühl für Motorrad und Straße aufzubauen, was das Unfallrisiko stark minimiert.

Zurückhaltend fahren

Auch für die Autofahrer ist es nach der Winterpause noch ungewohnt wieder den Zweiradfahrern auf der Straße zu begegnen. Daher sollte man als Biker besonders aufmerksam sein und eher zurückhaltend fahren. Das Abblendlicht ist sowieso eingeschaltet um besser gewesehn zu werden, aber auch helle Motorradkleidung und Reflektoren helfen bei der Sicherheit.

Sicherheitscheck für das Motorrad

Da das Motorrad lange gestanden ist, könnten einige wichtige Funktionen ausgefallen sein: Lichter sind defekt, der Reifendruck ist zu gering oder Rost an gefährlichen Stellen sind nur einige wenige Beispiele.
Unter „Mehr zum Thema“  haben wir einen Link für Sie mit einer „Checkliste Saisoneröffnung“ vom ADAC um kein technisches Detail zu vergessen.

Die Motorradsaison kann starten

Wenn alles in Ordnung ist und Sie sich fit fühlen kann die Motorradsaison starten. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und eine gute Fahrt.


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Der Wagen ist versichert – aber was ist mit der Ladung?

Fahrerschutzversicherung Insassenunfallversicherung

Meist gilt nach einem Unfall der erste Blick dem Wagen. Oft ist aber auch die Ladung durch den Zusammenstoß beschädigt oder sogar zerstört worden…

Gehuldigt sei derjenige, der diese Situation nicht kennt: Man fährt Auto, ist gerade mit dem Kopf bei etwas anderem und plötzlich knallt’s. Der Schock! Kann das Auto noch gerettet werden oder ist es ganz hinüber?

Was ist aber mit der Ladung? Diese ist oft auch durch den Zusammenstoß beschädigt oder sogar zerstört.

Das ist besonders für Selbstständige und kleine Betriebe ein riesen Thema. Wer eigene Waren transportiert oder Kundenbesuche mit eigenem Werkzeug unternimmt, bringt schnell große Werte auf die Straße. Werden diese Werte z. B. bei einem Verkehrsunfall beschädigt oder das noch beladene Transportfahrzeug gestohlen, sind sie nicht Teil der Erstattung. Nicht einmal durch die Kaskoversicherung! Sie wissen selbst am besten, wie hoch in einem solchen Fall Ihr Schaden ausfallen kann.

Eine Werkverkehrsversicherung schafft hier Abhilfe. Die Bezeichnung mag seltsam klingen, aber es geht dabei um den Transport von Waren, also dem „Werk“ das man im „Verkehr“ transportiert. Sie kommt u. a. für die genannten Schadensereignisse auf, deckt darüber auch den Einbruchdiebstahl ins Fahrzeug, Elementarereignisse, Raub und weitere Risiken ab. Versicherungsschutz besteht erst einmal in Deutschland. Je nach Bedarf kann der Geltungsbereich auf weitere Länder erweitert werden.

Eine Werkverkehrsversicherung schließt eine wesentliche Lücke in der Absicherung Ihrer betrieblichen Sachwerte.


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Weihnachtszeit

In vielen Firmen ist in der Weihnachtszeit so manches los. Diesen Umstand möchten wir gerne zum Anlass nehmen, mögliche Probleme zu durchleuchten, die sich in der wohl hektischsten Zeit des Jahres ergeben können und Ihnen Verbesserungsvorschläge für die Zukunft bieten.

Beginnen wir gleich mit dem, worauf sich sicher auch in Ihrem Unternehmen schon viele Mitarbeiter gefreut haben: die Weihnachtsfeier und ähnliche Betriebsfeiern. Wir hoffen natürlich, dass bei Ihren Weihnachtsfeiern und sonstigen betrieblichen Feiern alles gut gelaufen ist und Sie eine schöne Zeit mir Ihrer Belegschaft verbringen konnten. Nichtsdestotrotz möchten wir Ihnen gerne für die Zukunft ein paar Ratschläge mitgeben, damit Sie die Weihnachtszeit ohne Stress genießen können.

Davon ausgehend, dass Sie nur Betriebsangehörige einladen, ist Ihre Feier im Rahmen der Betriebshaftpflicht bereits mit abgesichert. Für das Wegerisiko und den Besuch der Feier greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Grundsätzlich besteht also zumindest dieser Basisschutz, wenn einem Ihrer Arbeitnehmer etwas passiert. Ist jedoch Alkoholkonsum Hauptursache eines Unfalls, kann der Schutz der Berufsgenossenschaft entfallen. Auch wird von Gerichten sehr unterschiedlich entschieden, wann diese Feier (und damit der Schutz der GUV) endet.

Sicherer hingegen ist der Schutz Ihrer Belegschaft durch eine Gruppenunfallversicherung. Hier sind in zeitgemäßen Tarifen auch solche Unfälle mit gedeckt, die ein Mitarbeiter in alkoholisiertem Zustand erleidet – lediglich bei der aktiven Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr kann es hier Ausnahmen oder Einschränkungen (z. B. nur bis zu einem bestimmten Promillesatz) geben.

Nicht nur für solche Fälle untermauert eine Gruppenunfallversicherung für überschaubare Beiträge, dass Sie Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommen. Nicht wenige Mitarbeiter machen sich die Winterzeit am Arbeitsplatz etwas besinnlicher und zünden Kerzen an. Leider führt auch das immer wieder zu Problemen. Offenes Feuer – so klein die Flammen auch sein mögen – erhöht die Brandgefahr. „Gesteck mal eben ungünstig verschoben, in Besprechung gerufen worden und die Kerze unbeaufsichtigt brennen lassen.“ So beginnen Schadensmeldungen…

Leider kann diese Brandursache auch als Verstoß gegen Brandbestimmungen oder zumindest als grob fahrlässige Begünstigung des Schadens gewertet werden. Viele Versicherer haben in diesem Fall die grundsätzliche Möglichkeit, die Entschädigungsleistung zu kürzen. Sowohl Inhalts- wie ggf. auch Gebäudeversicherung sollten daher über entsprechende Klauseln verfügen, die den Versicherungsschutz bestmöglich sichern. So können Sie auch Ihren Kunden ein wenig schöne Stimmung im Betrieb bieten, ohne ständig an die Versicherung denken zu müssen.

Wir wünschen Ihnen bereits jetzt schon schöne Weihnachtsfeiertage und ein erfolgreiches neues Jahr!

Im Frühjahr beginnt die Zeckenzeit

Zeckenzeit

Wie wir alle bereits schon wissen hat im Frühjahr die Zeckenzeit begonnen. Schon seit vielen Jahren sorgen die kleinen Plagegeister als potentielle Überträger von Krankheiten für Schrecken. Besonders schlimm ist die Ausbreitung der Auwaldzecke in Deutschland. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit auf eine Infektion.

Einen wirklich zuverlässigen Schutz vor Zecken gibt es nicht. Die einzig ernsthafte Präventionsmaßnahme vor einer Infektion ist daher ein Abtasten des Körpers nach den anfangs sehr kleinen Tieren. Nach einem Waldspaziergang mögen hieran noch viele denken – gerade aber der Aufenthalt im heimischen Garten wird meist zu locker gesehen. Zecken lauern überall: in Hecken, in Büschen, im Gras und selbst in der Stadt leben sie. Vor allem für Kinder kann es ernste gesundheitliche Konsequenzen haben, wenn die Zecke sie erwischt.

Sie können zumindest gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung vorsorgen, indem Sie eine Unfallversicherung abschließen. Viele Tarife am Markt bieten für zeckenbedingte Infektionen und deren dauerhafte Folgen Versicherungsschutz. Dabei sollten Sie ausdrücklich auf das Kleingedruckte achten, denn die Zecke selbst nennen nur recht wenige Anbieter auch bei Namen. Oftmals ist von Insektenstichen und/oder Insektenbissen die Rede. Die Zecke allerdings ist kein Insekt, sondern ein Spinnentier (Arachnid). Daraus folgt, dass es keinen entsprechenden Versicherungsschutz gibt.

Andere Anbieter sprechen von Tierbissen. Allerdings beißt die Zecke nur umgangssprachlich. In Wahrheit sticht sie eher, da sie die Haut erst aufritzt und dann sticht. Infolgedessen ist dies wieder ein weiterer guter Ansatzpunkt für den Versicherer, die Leistung zu verweigern. Lediglich bei korrekter Definition der Infektionsursache (inklusive des umgangssprachlichen Zeckenbisses als solchem) können Sie sicher sein, dass die böse Überraschung im Schadensfall ausbleibt. Für Ihre Angehörigen und auch für sich selbst sollten Sie hier kein unnötiges Risiko eingehen. Kinder können bereits bei deutlich niedrigerer Virenlast erkranken als Erwachsene.

Wir überprüfen gerne Ihren bereits bestehenden Versicherungsschutz auf diesen wichtigen Deckungsinhalt. Falls Sie noch ungeschützt sind, zeigen wir Ihnen gerne, wie preiswert hochwertiger Versicherungsschutz sein kann.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Skuriler Haftpflichtschaden

Haftpflichtschaden Autoversicherung

Ein 53 Jahre alter Mann und seine 14-jährige Tochter hatten vor einigen Wochen in Altomünster einen skurilen Haftpflichtschadensfall. Bei einer gemeinsamen Ausfahrt mit dem Cabrio haben die beiden eine unglücklliche Begegnung mit einem Landwirt gehabt.

Bei schönem Wetter waren der Cabrio-Fahrer und seine Tochter mit offenem Verdeck unterwegs. Der ihnen entgegenkommende Landwirt musste einem parkendem Auto ausweichen. Dabei geriet seine stinkende Fracht in Wallung und die Gülle schwappte in das Cabrio.

Die Insassen des Cabrios wurden nicht verletzt. Sie waren lediglich „gebräunt und brauchten eine Dusche“, meinte ein Sprecher der Polizei. Der Deckel des Güllefasses war nicht ordnungsgemäß verschlossen gewesen. Somit sei der Unfall nun ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Landwirts.

Hundebesitzer haften generell für ihre Vierbeiner

Hundebesitzer

Hundebesitzer haften generell für ihre Hunde in jedem Fall, auch wenn sie selbst keine Schuld trifft. Grund dafür ist die Gefährdungshaftung. Anders wie bei Vögeln und Katzen, sind Hunde nicht über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Daher benötigen Hunde eine eigene Versicherung.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie als Herrchen in unbegrenzter Höhe. Demzufolge ist die Tierhalterhaftpflicht für jeden Hundebesitzer ein Muss. Wie Sie bereits wissen sollten, können die Folgen eines Hundebisses fatal sein. Die Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeldansprüche werden an den Tierhalter gestellt. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt aber auch bei Sachschäden auf.

Wenn Sie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen, sind Sie als Versicherungsnehmer als Tierhalter versichert. Allerdings müssen Sie bedenken, dass jeder Hund, der zur Familie gehört, versichert werden muss. Falls Sie sich einen neuen Hund anschaffen sollten, ist dieser üblicherweise für einen Monat mitversichert. Danach sollten Sie den Hund der Versicherung melden. Der Beitrag, den Sie für Ihren Hund zahlen kann sich von anderen Hunden unterscheiden. Bei der Beitragshöhe spielt die Rasse, die Anzahl der Hunde und ob ihr Hund eventuell ein Kampfhund ist eine Rolle.

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadenseratzansprüche gerechtfertigt sind. Folglich überprüft die Versicherung, ob Sie bei dem Schaden überhaupt verpflichtet sind zu leisten.

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Patientenverfügung

Patientenverfügung

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, was Sie nach einem schweren Unfall, einem Schlaganfall oder bei lebensgefährlichen Verletzungen an Behandlungen wünschen bzw. nicht möchten? Dann sollten Sie darüber mit Ihrer Familie reden. Bei der Patientenverfügung gibt es einige Dinge, auf die Sie achten sollten.

Die Patientenverfügung soll Klarheit über den Willen des Patienten bringen. Aber es kann schwer sein mit einem kühlen Kopf Extremsituationen durchzuspielen. Trotzdem ist es äußerst wichtig, dass  man seine Patientenverfügung so genau wie möglich formuliert. Aussagen wie „Im Falle eines schweren Dauerschadens des Gehirns, wünsche ich keine lebensverlängernden Maßnahmen.“ oder „Ich wünsche keine Schläuche an mir.“ Diese Sätze könnten problematisch werden, da sie für die Ärzte zu ungenau sind. Außerdem weiß der Arzt dann nicht, ob Sie mit intensivmedizinische lebenserhaltende Maßnahmen generell oder nur für bestimmte Situationen ablehnen. Sie müssen konkreter auf die Belegungssituationen und Maßnahmen eingehen, die vorzunehmen oder zu unterlassen sind.

Es sind aktuell circa 260 unterschiedliche Muster-Patientenverfügungen im Umlauf. Bedenklich ist nur, ob sie alle den medizinischen und juristischen Ansprüchen gerecht werden. Daher sollten Sie dies überprüfen lassen. Zusätzlich ist es ratsam, möglichst viele Regelbeispiele zu nennen, damit im Ernstfall keine Missverständnisse auftreten.

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