Die meisten Unfälle passieren im Haushalt und in der Freizeit – diese Tatsache ist längt bekannt. Doch dann gibt es tatsächlich Versicherer, die gerade für Haushalt und Freizeitbereich eine große Einschränkung im Kleingedruckten haben. Dazu heute mehr.
Eigentlich ist es ganz einfach. Sie haben eine Unfallversicherung, Ihnen passiert ein Unfall und der Versicherer bezahlt Ihnen Geld, damit Sie die Folgen des Unfalls ausgleichen können.
So zumindest die gängige Meinung bei diesem Thema. Doch es lohnt sich ein Blick in die zweite Ebene. Schauen wir uns zuerst die Definition eines Unfalles an. Hierfür gilt das Merkwort: PAUKE! Die Buchstaben stehen für ein Plötzlich von Außen Unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis.
Diese Definition ist soweit nachvollziehbar. Doch manche Versicherer haben diese mit diesem Satz eingeschränkt:
„…sofern die Unfallursache durch eine willensgesteuerte Eigenbewegung ausgelöst wurde, ist ein Unfallereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen zu verneinen.“
Was sich im ersten Moment seltsam verklausuliert liest, heißt im Klartext folgendes: Eigenbewegung wird nicht als von außen auf den Körper einwirkende Kraft eingestuft und damit ist kein Unfall gemäß der PAUKE-Definition gegeben. Der Versicherer müsste nicht bezahlen.
Zur Klarstellung ein paar Beispiele, was nicht versichert ist:
- Bei Gartenarbeiten hebt Frau N. eine bepflanzte Schale hoch und erleidet einen Bandscheibenvorfall.
~edit~ Bandscheibenvorfälle sind in den meisten Fällen nicht versichert. Selbst wenn Eigenbewegung mitversichert ist. - Herr W. knickt beim Spaziergang im Wald um und bricht sich den Fuß
- Frau M. stolpert beim Joggen über einen offenen Schnürsenkel, stürzt und bricht sich das Schlüsselbein.
- Beim Stadtspaziergang rennt Frau L. ein herrenloser Hund entgegen, worauf diese erschrickt und auf die Bordsteinkante stürzt. Ihre Schulter erleidet eine komplizierte Fraktur mit bleibenden Schäden.
Laut Gesellschaft für Konsumforschung (GfK, Studie aus 2012, beauftragt von der Gothaer Versicherung) enthielten etwa 60% der rund 30 Millionen bestehenden Unfallversicherungen nicht den Einschluss der Eigenbewegung. Überspitz gesprochen:
Mehr als die Hälfte der Versicherten zahlen Ihre Versicherung beinahe umsonst.