Oldtimer und Youngtimer

Oldtimer und Youngtimer

In letzter Zeit spürt man wieder einen anhaltenden Trend zur Nostalgie. Vieles ist wieder etwas mehr „retro“. Die Verkaufszahlen für die Schallplatten steigen, immer mehr Möbel werden aus „richtigem“ Holz gebaut und auch auf den Straßen zeigen sie sich, die letzten Überlebenden ihrer Art: Oldtimer und Youngtimer.

Sie stellen eine willkommene Abwechslung im Alltag und ein Stück weit Erinnerung an die eigene Jugend dar. Erinnern Sie sich noch an Ihren ersten Wagen? Es wäre sicherlich schön wieder so einen zu haben. Für wenig tausen Euro bekommen Sie sicher ein gutes Exemplar. Wenn Sie sich mit einem BMW 635 CSi Ihren Jugendtraum erfüllen möchten, müssen Sie auch hierfür nicht wohlhabend sein.

Wegen der Marktpreise und der immer noch sehr guten Ersatzteilversorgung sind besonders Youngtimer ein sehr bezahlbares Hobby. Grundsätzlich steht die Zulassung mit H-Kennzeichen offen, wenn der Wagen ein Alter von 30 Jahren erreicht hat. Dies beschränkt die jährliche Steuer auch ohne Kat auf angenehme 198 Euro. Dieser Steuersatz ist pauschal und für alle „H-Fahrzeuge“ identisch. Somit ist auch Versicherungsschutz äußerst preiswert erhältlich. Für Haftpflicht und Vollkasko für z.B. einen Opel Ascona B zahlen Sie je nach Anbieter um 200 Euro im Jahr! Frei von Schadenfreiheitsklassen bleibt der Beitrag grundsätzlich von Jahr zu Jahr gleich.  Einige Anbieter von Old- und Youngtimerversicherungen verlangen ein Gutachten sogar erst dann, wenn der Wagen einen höheren fünfstelligen Wert hat. Das macht es für Sie noch unkomplizierter und einfacher.

Gerne zeigen wir Ihnen, wie Ihr versicherungstechnischer Einstieg in dieses schöne Hobby aussehen kann.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Die Kosten verstehen

Auf die Kosten kommt es an. Ganz gleich, ob Sie sich ein Auto kaufen oder eine Investmentstrategie auswählen – die Kosten, die auf Sie zukommen werden, dürften ein wichtiger Faktor bei jeder größeren finanziellen Entscheidung sein.

Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, verlassen sich die Menschen dabei auf zahlreiche unterschiedliche Informationen über die Kosten. Wenn Sie beispielsweise ein Auto kaufen, sagt Ihnen der Listenpreis in etwa, was Sie wahrscheinlich für das Auto selbst zahlen müssen. Der Listenpreis ist jedoch nur ein Teil der Gesamtkosten, die durch den Besitz eines Autos auf Sie zukommen.

Andere Faktoren wie Mehrwertsteuer, Versicherungskosten, erwartete Wartungskosten sowie mögliche Kosten durch unerwartete Reparaturen müssen ebenfalls unbedingt berücksichtigt werden. Einige dieser Kosten lassen sich leicht ermitteln, andere sind schwieriger zu beurteilen. In gleicher Weise müssen bei Investments in Fonds verschiedene Variablen berücksichtigt werden, um zu beurteilen, wie kostengünstig eine Strategie für einen bestimmten Anleger sein kann.

DIE LAUFENDEN KOSTEN

Die Nettorendite, die Anleger erzielen können, wird durch unterschiedliche Arten von Kosten geschmälert. Eine wichtige Kostenart sind die laufenden Kosten. Ähnlich wie beim Listenpreis eines Autos sagen Ihnen die laufenden Kosten viel darüber, was Sie voraussichtlich für eine Investmentstrategie zahlen müssen.

Abbildung 1 verdeutlicht, warum die angegebenen Kosten wichtig sind und wie sehr sich die Kosten auf die Wertentwicklung auswirken können.

Abbildung 1: Hohe Kosten können die Wertentwicklung schmälern

Diese Daten zeigen, dass Fonds, die US-Anlegern zur Verfügung stehen und bei denen höhere Durchschnittskosten (Kostenquoten) anfielen, in geringerem Maße eine überdurchschnittliche Wertentwicklung aufwiesen. Im Zeitraum von 15 Jahren bis 2016 entwickelten sich nur 9% der Aktienfonds mit den höchsten Kosten besser als ihre Benchmarks.

Diese Daten weisen darauf hin, dass eine hohe Kostenquote häufig eine schwierige Hürde ist, die Fonds vor allem über einen längeren Horizont überwinden müssen. Aus Sicht des Anlegers belaufen sich die Einsparungen durch eine Kostenquote von 0,25% gegenüber 0,75% bei einem Depot von 1 Mio. EUR auf 5.000 EUR pro Jahr. Wie Abbildung 2 deutlich macht, kann das über einen längeren Zeitraum eine erhebliche Summe ergeben.

Abbildung 2: Hypothetisches Wachstum von 1 Mio EUR

Die laufenden Kosten sind zwar wichtige Informationen, die ein Anleger beurteilen muss. Am wichtigsten bei der Beurteilung der wahren Kosteneffizienz einer Investmentstrategie sind jedoch die Gesamtkosten.

Ähnlich wie beim Beispiel mit dem Auto sind die Gesamtkosten umfassender als einzelne Kostenaspekte. Sie beinhalten Faktoren, die einfach zu beobachten sind, wie etwa die laufenden Kosten. Aber sie beziehen sich auch auf Faktoren, die schwieriger zu beurteilen sind, wie etwa die Handelskosten und steuerliche Auswirkungen. Anleger müssen sich dieser und anderer Kosten unbedingt bewusst sein und erkennen, dass die laufenden Kosten zwar eine hilfreiche Kenngröße sind, aber keine allumfassende Kennzahl für die Gesamtkosten darstellen.

HANDELSKOSTEN

Die laufenden Kosten beinhalten zwar die Investmentmanagementgebühr und die Aufwendungen für Kontoführung und Berichterstattung an die Aktionäre des Fonds und dergleichen. Sie umfassen jedoch nicht die möglicherweise erheblichen Kosten für den Wertpapierhandel innerhalb des Fonds. Die allgemeinen Handelskosten sind eine Funktion des Handelsumfangs bzw. Kapitalumschlags und der Kosten der jeweiligen Transaktionen. Tätigt ein Investmentmanager zu viele Handelsgeschäfte, können Kosten wie Provisionen und handelsbedingte Preiseffekte die Renditen aufzehren.

Betrachtet man dies aus Sicht unseres Beispiels mit dem Auto, entsprechen diese Auswirkungen dem ständigen übermäßigen Bremsen oder dem raschen Beschleunigen. Da aber ständiges Bremsen und Beschleunigen nicht immer unbedingt nötig sind, verschleißt Ihr Auto schneller, und Sie verbrauchen mehr Kraftstoff. Dadurch können Ihre Gesamtbetriebskosten steigen.

Zudem kann ein übermäßiger Handel auch negative steuerliche Auswirkungen für den Fonds haben. Dadurch können wiederum die Betriebskosten für Anleger steigen, die Fonds in steuerpflichtigen Konten halten. Die beste Möglichkeit, um die Auswirkungen von Handelskosten zu senken, ist, dass Fonds übermäßigen Handel vermeiden und sorgsam darauf achten, die Kosten pro Transaktion effektiv zu verringern. Eine Option, dieses Ziel leichter zu erreichen, ist, einen flexiblen Investmentansatz zu verfolgen, sodass man opportunistisch handeln kann.

Wenn Sie den Kapitalumschlag niedrig halten, flexibel bleiben und nur dann Transaktionen ausführen, wenn die möglichen Vorteile eines Handelsgeschäfts dessen Kosten aufwiegen, können Sie Ihre allgemeinen Handelskosten niedrig halten und dazu beitragen, die Gesamtkosten zu verringern. Die britische Aufsichtsbehörde hat dies erkannt und die Investmentmanagementbranche jüngst dazu aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Gesamtkosten vollständig offen gelegt werden.

FAZIT

Die Gesamtkosten eines Fonds lassen sich möglicherweise nur schwer beurteilen. Zudem benötigen Sie ein eingehendes Verständnis der Kosten, das über die Bedeutung der Kostenquote allein hinausgeht. Ein guter Berater kann Anleger dabei unterstützen, nicht nur eine Kostenkennzahl zu verstehen, sondern die Gesamtkosten eines Investmentprogramms zu beurteilen. So kann er den Kunden letztlich bei der Entscheidung helfen, ob eine bestimmte Strategie für Sie die richtige ist.


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Überspannungsschäden oftmals nicht mitversichert

Überspannungsschäden

Diese Woche erwarten uns in Deutschland wieder Höchsttemperaturen bis zu 35 Grad. Jedoch kann dies auch seine Schattenseiten haben. Besonders dann, wenn die feucht warme Luft nach oben steigt und sich wieder abkühlt. Der Himmel zieht sich dann nämlich zusammen und es fängt an zu blitzen und zu krachen.

Überwiegend in der heißen Sommerzeit kommt es statisch gesehen häufiger zu Gewittern. Teilweise bringen diese böse Überraschungen für den Verbraucher mit sich: Alleine im letzten Jahr regulierten die deutschen Sachversicherer über 300.000 Blitz- und Überspannungsschäden. Haushalts- und Elektrogeräte werden dadurch oftmals beschädigt. Doch ob ein solcher Schaden versichert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Überwiegend in Altverträgen der Wohngebäude- und Hausratversicherungen wird häufig der Zusatz „Überspannungsschäden“ vermisst.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen: Prüfen Sie in Ihren Policen, ob Schäden bei Überspannung versichert sind. Darüber hinaus sollten Sie schauen, in welcher Höhe die Schäden versichert sind. Außerdem lohnt sich in diesem Zusammenhang auch eine Prüfung der Versicherungssumme!

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Auch Gesellschafter-Geschäftsführer haften privat

Geschäftsführer Mitarbeiter Ausland

Viele  Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Deutschland sind ausschließlich inhabergeführt. Die GmbHs werden im Normalfall hauptsächlich dafür gegründet, dass die persönliche Haftung des Selbstständigen außen vor ist. Laut § 13 Abs. 2 GmbH-Gesetz ist die Haftung im Außenverhältnis auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Jedoch kommt hier die Frage auf: Wie ist die Haftung im Innerverhältnis geregelt?

„Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entsprechenden Schaden.“ Das besagt § 43 Abs. 2 GmbH. Als eigenständige juristische Person kann die Gesellschaft also Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen. Das Gesetz kennt keine Unterscheidung zwischen angestelltem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Rechtsprechung in den letzten Jahren tendiert stark dazu, Gläubigern der GmbH eine direkte Inanspruchnahme des Geschäftsführers zu ermöglichen, wenn dessen Fehler ursächlich für z.B. einen Forderungsfall war. Ein Widerspruch zur beschränkten Haftung des Unternehmens ist dies natürlich nicht, da das Vermögen des Verantwortlichen herangezogen wird.

Im schlimmsten Fall muss sich ein Insolvenzverwalter der weiteren Geschicke der Firma annehmen und dieser wird selbstverständlich alle Möglichkeiten ausnutzen, an die nötigen Finanzmittel zu kommen. Der ursprüngliche Zweck der GmbH, das private Vermögen zu schützen, kann somit dahin sein. Diese Problematik ist vielen Gesellschafter-Geschäftsführern nicht bewusst!  Für einen solchen Fall kann eine D & O Versicherung („Directors & Officers“) die Rettung sein. Dieser Haftpflichtschutz prüft, ob ein rechtlicher Anspruch gegen den Geschäftsführer besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme ggf. dafür auf. Damit bleibt bei ausreichend hoher Versicherungssumme das Privatvermögen verschont.

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