Frühlingszeit ist auch Zeckenzeit

Im Frühjahr beginnt die Zeckenzeit. Die kleinen Plagegeister sorgen als potenzielle Überträger von Krankheiten seit vielen Jahren für Schrecken. Daher erklären wir Ihnen, warum besonders in diesem Fall die Unfallversicherung von großer Bedeutung ist.

Vor allem Borreliose und Meningoenzephalitis (FSME) tauchen als Krankheits-Schreckgespenster alljährlich in den Medien auf und können zu bleibenden Schäden führen. Besonders schlimm: Durch Ausbreitung der Auwaldzecke in Deutschland gibt es eine weitere Gattung, die Krankheiten übertragen kann.

Die „Chance“ auf eine Infektion steigt also. Einen wirklich zuverlässigen Schutz vor Zecken gibt es nicht, daher ist ein Abtasten des Körpers nach den anfangs sehr kleinen Tieren im Grunde die einzige ernsthafte Präventionsmaßnahme vor einer Infektion.

Nach einem Waldspaziergang mögen hieran noch viele denken – gerade aber der Aufenthalt im heimischen Garten wird meist zu locker gesehen. Zecken können überall lauern: In Hecken, in Büschen, im Gras und selbst in der Stadt leben sie. Erwischt einen die Zecke, kann dies vor allem für Kinder ernste gesundheitliche Konsequenzen haben.

Zumindest gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung können Sie aber mit einer Unfallversicherung vorsorgen. Viele Tarife am Markt bieten für zeckenbedingte Infektionen und deren dauerhafte Folgen Versicherungsschutz. Hierbei sollte tunlichst aufs Kleingedruckte geachtet werden, denn die Zecke selbst nennen nur recht wenige Anbieter auch beim Namen.

Oft ist von Insektenstichen und/oder -bissen die Rede. Nun ist die Zecke als Spinnentier (Arachnid) allerdings kein Insekt. Folge: Es gibt keinen entsprechenden Versicherungsschutz. Andere Anbieter sprechen von Tierbissen. Die Zecke beißt allerdings nur umgangssprachlich. In Wahrheit sticht sie eher (Anritzen der Haut, dann Stachel). Folge: Erneut ein guter Ansatzpunkt für den Versicherer, die Leistung zu verweigern. Nur bei korrekter Definition der Infektionsursache (inkl. des umgangssprachlichen Zeckenbisses als solchem) können Sie sicher gehen, dass die böse Überraschung im Schadensfall ausbleibt.

Gehen Sie hier für Ihre Angehörigen und auch für sich selbst kein unnötiges Risiko ein. Kinder können bereits bei deutlich niedrigerer Virenlast erkranken als Erwachsene! Gerne überprüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf diesen wichtigen Deckungsinhalt. Sie sind noch ungeschützt? Gerne zeigen wir Ihnen, wie preiswert hochwertiger Versicherungsschutz sein kann.

Unter der Telefonnummer 07181 9854-0 erhalten Sie mehr Informationen. Auf unserer Website www.aloga.de finden Sie weitere interessante Themen.


Mehr zum Thema

Artikel: Haftung Vereinsvorstände
aloga24: D&O-Versicherungen
Wikipedia: D&O-Versicherungen

Berufsstart nach dem Schulabschluss

Wenn Sie ein Kind haben, dass wie viele andere junge Leute dieses Jahr eine Ausbildung beginnt, dann gratulieren wir Ihnen. Denn eine gute Ausbildung ist noch immer ein ganz wesentlicher Baustein für eine gesunde berufliche Zukunft. Bei aller Freude über die ersten Schritte im Berufsleben Ihres Nachwuchses sollten Sie nicht übersehen, dass sich nun auch der Absicherungsbedarf Ihres Kindes ändert.

In aller Regel ist Ihr Kind in gängigen Versicherungssparten wie z. B. Privathaftpflicht und Rechtsschutz für die Dauer der Berufsausbildung noch mitversichert, es entstehen jedoch neue Problem, die nun noch preiswert gelöst werden können. Vor allem die Absicherung der Arbeitskraft stellt eine unglaublich wichtige Aufgabe dar. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Ihr Kind derzeit für alles andere mehr interessieren dürfte als für notwendigen Versicherungsschutz. Daher sind Sie gefragt, die Weichen rechtzeitig zu stellen, bevor es durch Krankheit oder Unfall schwierig wird, diesen wertvollen Berufsunfähigkeitsschutz ohne Einschränkungen zu erhalten.

Ob es da nicht auch eine gesetzliche Absicherung gibt? Jein, es gibt die Erwerbsminderungsrente, deren Leistungen aber winzig sind. Selbst in der maximalen Stufe werden nur rund 40 % des letzten Nettoeinkommens gezahlt. Dieser Betrag wird bei den meisten Menschen hinten und vorne nicht ausreichen. Allerdings muss man mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rente gezahlt haben, bevor dieser Schutz überhaupt greift. Ein Auszubildender wird normalerweise

also noch keinen Schutz genießen. Daher gilt speziell bei Auszubildenden, dass sie sich selber schützen sollten – und der Schutz ist zudem auch ausreichend hoch. Außerdem wird hochwertiger Schutz für Ihr Kind nie mehr so preiswert zu haben sein wie heute. Gehen Sie hier nicht leichtsinnig ein unnötiges Risiko ein!

Gerne besprechen wir mit Ihnen und Ihrem Kind, welche Absicherungen getroffen werden sollten und welche staatlichen Fördermöglichkeiten Ihrem Kind nun offen stehen. Kontaktieren Sie uns bitte, damit wir gemeinsam an der finanziellen Zukunft Ihres Kindes bauen können.


Mehr zum Thema:

Nachversicherungsgarantien nutzen

Nachversicherungsgarantien

Bei Versicherungen handelt man meist wie bei Autos. Denn irgendwann mal orientiert man sich am eigenen Bedarf und legt sich einen entsprechenden fahrbaren Untersatz bzw. Schutz zu. Jedoch bleibt das Leben eines Menschen nur in den seltensten Fällen über Jahrzehnte frei von Veränderungen.

Die Veränderungen am Bedarf oder Anspruch an Absicherung und Fahrzeug können durch viele verschiedene Ereignisse geschehen. Ein Smart mit drei Kindern wird beispielsweise einfach zu klein sein und daher muss man etwas ändern. Ganz ähnlich ist es mit Versicherungen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, in regelmäßigen Abständen jeglichen Schutz zu überprüfen. Dabei können wir Ihnen selbstverständlich helfen.

Besonders Einkommensabsicherungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Hinterbliebenenversorgung werden zunächst meist so abgeschlossen, dass sie für die aktuelle Situation zum Zeitpunkt des Abschlusses passen. Heirat, Kind, Immobilienerwerb,… – und schon genügt die ursprünglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr. Denn diese kann nicht mehr alle Verpflichtungen abdecken und das gewohnte Leben weiterhin ermöglichen. Beim Todesfallschutz wird oft zunächst für die Absicherung der Familie abgeschlossen. Doch, wenn später die Absicherung einer Immobilienfinanzierung hinzukommt, verzichten viele auf zusätzlichen Schutz. Lediglich mit einer bezahlten Immobile ist es für die Angehörigen dabei eben nicht getan.

Versicherungen bieten Ihnen in aller Regel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit, Ihre Absicherung zu bestimmten Lebensereignissen, wie z.B. Heirat, Kind, Haus und Karrieresprung, zumindest innerhalb bestimmter Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Es gibt solche Möglichkeiten vereinzelt auch bei der Risikolebensversicherung.

Diese wertvollen Möglichkeiten sollten Sie nicht verschenken. Wir schauen sehr gerne für Sie nach, welche Nachversicherung bei Ihrem nächsten Lebensereignis möglich ist. Auf diese Weise ist bereits alles in der Zukunft gut und Sie haben bereits jetzt schon umfassend vorgesorgt.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


Mehr zum Thema:

Im Frühjahr beginnt die Zeckenzeit

Zeckenzeit

Wie wir alle bereits schon wissen hat im Frühjahr die Zeckenzeit begonnen. Schon seit vielen Jahren sorgen die kleinen Plagegeister als potentielle Überträger von Krankheiten für Schrecken. Besonders schlimm ist die Ausbreitung der Auwaldzecke in Deutschland. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit auf eine Infektion.

Einen wirklich zuverlässigen Schutz vor Zecken gibt es nicht. Die einzig ernsthafte Präventionsmaßnahme vor einer Infektion ist daher ein Abtasten des Körpers nach den anfangs sehr kleinen Tieren. Nach einem Waldspaziergang mögen hieran noch viele denken – gerade aber der Aufenthalt im heimischen Garten wird meist zu locker gesehen. Zecken lauern überall: in Hecken, in Büschen, im Gras und selbst in der Stadt leben sie. Vor allem für Kinder kann es ernste gesundheitliche Konsequenzen haben, wenn die Zecke sie erwischt.

Sie können zumindest gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung vorsorgen, indem Sie eine Unfallversicherung abschließen. Viele Tarife am Markt bieten für zeckenbedingte Infektionen und deren dauerhafte Folgen Versicherungsschutz. Dabei sollten Sie ausdrücklich auf das Kleingedruckte achten, denn die Zecke selbst nennen nur recht wenige Anbieter auch bei Namen. Oftmals ist von Insektenstichen und/oder Insektenbissen die Rede. Die Zecke allerdings ist kein Insekt, sondern ein Spinnentier (Arachnid). Daraus folgt, dass es keinen entsprechenden Versicherungsschutz gibt.

Andere Anbieter sprechen von Tierbissen. Allerdings beißt die Zecke nur umgangssprachlich. In Wahrheit sticht sie eher, da sie die Haut erst aufritzt und dann sticht. Infolgedessen ist dies wieder ein weiterer guter Ansatzpunkt für den Versicherer, die Leistung zu verweigern. Lediglich bei korrekter Definition der Infektionsursache (inklusive des umgangssprachlichen Zeckenbisses als solchem) können Sie sicher sein, dass die böse Überraschung im Schadensfall ausbleibt. Für Ihre Angehörigen und auch für sich selbst sollten Sie hier kein unnötiges Risiko eingehen. Kinder können bereits bei deutlich niedrigerer Virenlast erkranken als Erwachsene.

Wir überprüfen gerne Ihren bereits bestehenden Versicherungsschutz auf diesen wichtigen Deckungsinhalt. Falls Sie noch ungeschützt sind, zeigen wir Ihnen gerne, wie preiswert hochwertiger Versicherungsschutz sein kann.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Diese Versicherungsbeiträge können Sie von der Steuer absetzen

Steuern

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Viele Beiträge, die Sie für Ihre Versicherungen bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben. Heute mehr darüber.

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Sind Sie schon so weit Ihre Steuererklärung für 2016 nächste Woche einzureichen? Glück denen, die eine Fristverlängerung beantragt haben, denn jene werden am langen Wochenende nicht wie wild Ihre Lohnzettel, Rechnungen und Quittungen zusammensuchen um dann des Nächtens Stunden vor dem PC zu sitzen und alles in die Steuerformulare eintragen.

Viele Beiträge, die Sie bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben, denn der Fiskus beteiligt sich an vielen Kosten, unter anderem für Versicherungen.

Altersvorsorgeaufwendung

Kosten für die Basisabsicherung in der Altersvorsorge können Steuerpflichtige als Sonderausgaben absetzen. Zu dieser Basisabsicherung zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu den jeweiligen berufsständigen Versorgungswerken, sowie die Basis-Rente (umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet). Der maximal abzugsfähige Betrag ist dabei auf 18.669 Euro begrenzt (verdoppelt für Ehepaare).

Riester-Rente

Die Riester-Rente bietet ebenfalls Steuervorteile, doch gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie diese zum Tragen kommen (direkt oder indirekt). Das Schöne ist, dass Sie sich als Steuerpflichtiger nicht um die Details kümmern müssen, sondern lediglich den Bogen Anlage AV auszufüllen haben.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Auch andere Ausgaben, die Vorsorgecharakter haben, können steuerlich geltent gemacht werden. Dazu gehören insbesondere Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Haftpflicht-, Risikoleben- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden können noch mit angegeben werden. Natürlich gibt es auch hier meist Höchstbeitrage, die in den meisten Fällen durch die Kranken- und Pflegeversicherung bereits erreicht werden. Ihre Aufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Berufliche Versicherungen

Der Eine oder Andere von Ihnen mag vielleicht auch eine rein berufliche Versicherung haben, z.B. eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten gelten gemacht werden (Anlage N).

 

Sprechen Sie mit uns über weitere Details zu Versicherungthemen. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de
Steuerliche Hilfe im Detail bietet Ihnen Ihr Steuerberater.


Mehr zum Thema:

Richtige Absicherung in der Ausbildung

Ausbildung

Ein Auszubildender darf maximal vier Monate Probezeit haben – die sind jetzt um! Zumindest für die nächsten zweieinhalb bzw. drei Jahre ist sein Weg recht klar vorgegeben: Ausbildung erfolgreich abschließen! Und die meisten schaffen das auch. Jedenfalls ist das Ende der Probezeit doch ein sehr schöner Anlass, spätestens jetzt als Azubi (oder dessen Eltern) darüber nachzudenken, was man in Sachen Absicherung machen könnte oder sollte.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann man gar nicht früh genug starten. Laut Statistik werden über 40% der Arbeitnehmer vor Erreichen des Regelrentenalters berufsunfähig und können ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Bei Auszubildenden kann eine Berufsunfähigkeit doppelt schwer wiegen. Denn ist die fünfjährige Wartezeit für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt, werden hieraus im Ernstfall auch keine Leistungen erbracht.
Durch den meist guten Gesundheitszustand  und das junge Eintrittsalter kann die Absicherung der Fähigkeit einen Beruf auszuüben meist zu relativ günstigen Prämien umgesetzt werden – auch bei vielen handwerklichen Berufen!
Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir für Sie unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de erreichbar.

 

Altersvorsorge

Je früher man dieses Thema angeht, desto besser. In jungen Jahren muss man noch deutlich weniger Geld für ein gewünschtes Sparziel ausgeben, als mit einem höheren Eintrittsalter. Möchte man beispielsweise bis zur Rente 60.000 Euro sparen, dann müsste ein 17-jähriger jeden Monat 100 Euro auf die Seite legen. Ein 30-jähriger bereits 135 Euro und ein 40-jähriger 185 Euro. Nimmt man an, dass für das gesparte Geld noch Zinsen (2,5% p.a.) bezahlt werden, reichen dem 17-jährigen bereit 50 Euro monatlich.

Wie und wo ein Auszubildender oder vielleicht auch die Eltern des Auszubildenden sein Geld spart, kann je nach Persönlichkeitstyp, Lebenszielen und aktuellen Begebenheiten ganz unterschiedliche sein. Nicht immer ist ein Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung das geeignete Mittel um seine Zeile zu erreichen. Ob eine in Aussicht gestellte Förderung unter dem Strich die gewünschten Ergebnisse erzielt sollte regelmäßig hinterfragt werden.

Sprechen Sie uns einfach an unter 07181 9854-0 oder schreiben Sie eine Mail an willkommen@aloga.de.

 

Hausratversicherung

Mit Beginn einer Ausbildung steht für viele Berufsanfänger auch der Umzug in eine neue Stadt an. Bei vielen Versicherern ist der Hausrat des Auszubildenden noch über die Außenversicherung mitversichert, wenn der Versicherer die neue Wohnsituation noch nicht als eigenen Hausstand wertet. Zur Sicherheit sollten Sie aber dennoch auf Ihren Versicherer zugehen und eine schriftliche Bestätigung anfordern.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie aktuelle Versicherer aufaloga24.de vergleichen. Wählen Sie im Detailcheck „Außenversicherung“ (und andere Details, die Ihnen wichtig sind) aus um sicher zu sein, dass diese auch im Vertrag enthalten ist.

Achtung: Oft gilt die Außenversicherung nur für einen begrenzten Zeitraum und es ist eine geringere Summe versichert. Soll die Wohnung länger als 3 Monate versichert sein, sollten Sie darüber nachdenken, eine eigenständige Versicherung abzuschließen.

 


Mehr zum Thema:

Gefahr: Frühpensionierung

Pflegeversicherung Frühpensionierung

Vergangene Woche haben wir die Absicherungung von Grundfähigkeiten behandelt. Diese Woche werfen wir einen Blick auf Beamten bzw. Beamtenanwärter, denn der Jahrgang der neuen Beamtenanwärter beginnt bald. Was passiert, wenn bei einem Beamten wegen Dienstunffähigkeit die Frühpensionierung droht?

Beamtenanwärter müssen vorsorgen

Wie jeder Arbeitnehmer oder Auszubildende kann auch ein Beamter bzw. Beamtenanwärter berufsunfähig werden. Allerdings nennt man es hier Dienstunfähig.

Nicht nur die Bezeichnung ist eine andere, auch die Definition unterscheidet sich. Berufsunfähig ist in der Regel, wer seine berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausführen kann.

Bei Beamten dagegen entscheidet der Dienstherr, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Das bedeutet in der Regel, dass der Beamte seinen Dienstpflichten nicht mehr dauerhaft nachkommen kann. Daraufhin wird der Beamte als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt und erhält künftig Bezüge in Höhe des erworbenen Anspruchs. Nach 40 Dienstjahren wären das 70 Prozent des letzten Dienstbezuges und entsprechend weniger, wenn weniger Dienstjahre absolviert wurden. In den ersten fünf Jahren entfällt der Bezug sogar komplett.

Genau hier liegt das Risiko für Beamtenanwärter. Insbesondere in den Vollzugsdiensten scheiden bereits während der ersten Jahre eine große Anzahl an Anwärter aus. Nach dem Ausscheiden bleibt meist nur noch der Gang zum Sozialamt. Daher der Rat an alle Beamten und insbesondere an Beamtenanwärter: Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ab.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie am Ende des Textes oder von Ihrem persönlichen Berater bei der aloga unter 07181 9854-0 und per Email an willkommen@aloga.de.


Mehr zum Thema:

Grundunfähigkeitsversicherung – Wenn nichts anderes möglich ist

Grundunfähigkeitsversicherung

Um problemlos durch den Alltag zu kommen, bedarf es einer ganzen Reihe von Fähigkeiten. Sie müssen Dinge anfassen, vor dem Schreibtisch sitzen, dorthin laufen, Verkehrszeichen sehen, die Kollegen hören usw. Der Verlust bereits nur einer dieser Fähigkeiten schränkt uns spürbar ein. Im Extremfall können wir nicht mehr arbeiten.

Bereits jeder fünfte scheidet vor Rentenbeginn gesundheitlich bedingt aus dem Berufsleben aus. Dies kann immense finanzielle Folgen mit sich ziehen. Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft sollte daher eine hohe Priorität im Leben eines jeden darstellen, der Geld verdient. Gerade auch im Blick auf die eher magere Untersetzung, die vom Staat gewährt wird, wenn man tatsächlich berufsunfähig werden sollte. Ohne private Vorsorge wird man daher schnell zum Sozialhilfefall.

Um sich abzusichern stellt der Berufsunfähigkeitsschutz sicherlich die Krönung und erste Wahl dar. Nun hat aber nicht jeder die Chance eine Berufsunfähigkeitsversicheurung abzuschließen – oder nur unter erschwerten Bedingungen.

Gehören Sie einer risikoreicher Berufsgruppen an? Sind Sie vielleicht Sprengmeister, Musiker oder ein anderer Künstler? Oder leiden Sie bereits an Vorerkrankungen? Dann ist es tatsächlich sehr schwierig guten Schutz zum guten Preis zu bekommen. Im „worst case“ werden Sie, wie die Überschrift schon titelte, überhaupt keinen Schutz erhalten.

Auch für diesen Fall gibt es natürlich – wie für nahezu jeden denkbaren Bereich im Leben – eine Möglichkeit der Versicherung: Seit etwa 15 Jahren werden hierzulande sogenannte Grundunfähigkeitsversicherungen angeboten. Das Prinzip ist einfach: Verliert die versicherte Person spezielle elementare Fähigkeiten (z.B. Sehen, Greifen, Laufen, Orientierungssinn, Intellekt,…), erhält dieser eine monatliche Rente.

Faktencheck – Pro und Contra einer Grundunfähigkeitsabsicherung

niedrige monatliche Kosten
einfache Beweisbarkeit und Eindeutigkeit der eingeschränkten Grundfähigkeit
Leistungsauszahlung auch, wenn der Beruf noch ausgeführt werden kann

oftmals keine Berücksichtigung von psychologischen Erkrankungen
Voraussetzung ist der Wegfall der betreffenden Fähigkeit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Grundunfähigkeitsversicherung insbesondere für diejenigen in Frage kommt, die keine adäquate Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder deren Grundfähigkeiten stark gefährdet sind. Zusätzlich sollte in jedem Fall an weitere Absicherung gedacht werden!


Mehr zum Thema: