Gefahr: Frühpensionierung

Pflegeversicherung Frühpensionierung

Vergangene Woche haben wir die Absicherungung von Grundfähigkeiten behandelt. Diese Woche werfen wir einen Blick auf Beamten bzw. Beamtenanwärter, denn der Jahrgang der neuen Beamtenanwärter beginnt bald. Was passiert, wenn bei einem Beamten wegen Dienstunffähigkeit die Frühpensionierung droht?

Beamtenanwärter müssen vorsorgen

Wie jeder Arbeitnehmer oder Auszubildende kann auch ein Beamter bzw. Beamtenanwärter berufsunfähig werden. Allerdings nennt man es hier Dienstunfähig.

Nicht nur die Bezeichnung ist eine andere, auch die Definition unterscheidet sich. Berufsunfähig ist in der Regel, wer seine berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausführen kann.

Bei Beamten dagegen entscheidet der Dienstherr, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Das bedeutet in der Regel, dass der Beamte seinen Dienstpflichten nicht mehr dauerhaft nachkommen kann. Daraufhin wird der Beamte als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt und erhält künftig Bezüge in Höhe des erworbenen Anspruchs. Nach 40 Dienstjahren wären das 70 Prozent des letzten Dienstbezuges und entsprechend weniger, wenn weniger Dienstjahre absolviert wurden. In den ersten fünf Jahren entfällt der Bezug sogar komplett.

Genau hier liegt das Risiko für Beamtenanwärter. Insbesondere in den Vollzugsdiensten scheiden bereits während der ersten Jahre eine große Anzahl an Anwärter aus. Nach dem Ausscheiden bleibt meist nur noch der Gang zum Sozialamt. Daher der Rat an alle Beamten und insbesondere an Beamtenanwärter: Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ab.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie am Ende des Textes oder von Ihrem persönlichen Berater bei der aloga unter 07181 9854-0 und per Email an willkommen@aloga.de.


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