Fasching – Was Sie beachten sollten

Fasching

Es wieder so weit: Die Faschingszeit steht vor der Tür. Konfetti fliegt, Bonbons regnen, Musik wummert durch die Straßen. Der Höhepunkt der fünften Jahreszeit steht bevor. Doch genau jetzt sollten Sie sich über eine Privathaftpflichtversicherung Gedanken machen, da eben auch an Fasching viel passieren kann.

Wenn Sie beim Faschingsumzug eine andere Person zu Fall bringen, so dass sich diese schwer verletzt, kann das schlimme Folgen haben. Die Person könnte sich so schwer verletzen, dass sie auf eine lebenslange Rente angewiesen ist. Sie als Verursacher müssten die entstehenden Kosten dafür tragen.

Um das zu vermeiden gibt es die Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt die kompletten Kosten, die Sie verursacht haben. Außerdem kommt die Versicherung auch für Sachschäden auf, wenn Sie beispielsweise das hochwertige Kostüm eines anderen ruinieren oder stark verschmutzen.

Sinnvoll ist auch eine Unfallversicherung. Damit können Narren sich selbst  absichern. Es könnte passieren, dass sie durch einen Unfall dauerhaft invalide werden, beispielsweise infolge des Rangelns um die besten Plätze beim Karnevalsumzug.

Sprechen Sie mit uns über die Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

„Woll mr se reilassa?“

Fasching

Fasching und Karneval steht vor der Tür. In einem Monat ist es wieder so weit: Das alljährliche Treiben der Narren verwandelt wieder zahlreiche Städte in ganz Deutschland in eine Hochburg voller guter Laune. Prunksitzen, Büttenabende und Bälle gehören zur fünften Jahreszeit wie das Amen in die Kirche. Auch wenn es noch so lustig zugeht, brauch auch Fasching und Karneval den richtigen Versicherungsschutz.

Wo gehobelt wird…

Wie in so vielen Fällen existieren auch bei den diversen Karnevalsaktivitäten aufgrund der großen Anzahl an Teilnehmern eine Vielzahl an Risiken, Verletzungen und sonstigen unangenehmen Zwischenfällen, die kaum alle aufzuzählen sind. Häufig kippt die Stimmung bei beschädigten Autos oder alkoholbedingten Stürzen. Im schlimmsten Fall erreichen Personenschäden die Millionen, vor allem, wenn lange Klinikaufenthalte folgen.

Wer haftet in diesen Fällen? Oft ist der Veranstalter derjenige, der für den Schaden gerade stehen muss. Und da fängt es an kompiziert zu werden. Denn zu Fasching trägt eine solche Veranstaltung meist kein alleiniger Verein oder eine geschlossene Gruppe aus, daher lässt sich pauschal sagen, dass die Betriebs- oder Vereinshaftpflicht in diesem Fall nicht leistet.

Eine andere Lösung muss für den Veranstalter her, wenn er nicht auf den möglichen Kosten sitzen bleiben möchte: Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Und da jede Veranstaltung sehr unterschiedlich ist, kann dieser Schutz ganz individuell an die Veranstaltung angepasst werden. Daher informieren wir Sie auch bereits jetzt, denn beispielsweise die Garderobe, Tribünen oder besondere Gegebenheiten werden nur dann versichert, wenn Sie das für Ihre Veranstaltung möchten.

Sprechen Sie mit uns über die Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de