„Woll mr se reilassa?“

Fasching

Fasching und Karneval steht vor der Tür. In einem Monat ist es wieder so weit: Das alljährliche Treiben der Narren verwandelt wieder zahlreiche Städte in ganz Deutschland in eine Hochburg voller guter Laune. Prunksitzen, Büttenabende und Bälle gehören zur fünften Jahreszeit wie das Amen in die Kirche. Auch wenn es noch so lustig zugeht, brauch auch Fasching und Karneval den richtigen Versicherungsschutz.

Wo gehobelt wird…

Wie in so vielen Fällen existieren auch bei den diversen Karnevalsaktivitäten aufgrund der großen Anzahl an Teilnehmern eine Vielzahl an Risiken, Verletzungen und sonstigen unangenehmen Zwischenfällen, die kaum alle aufzuzählen sind. Häufig kippt die Stimmung bei beschädigten Autos oder alkoholbedingten Stürzen. Im schlimmsten Fall erreichen Personenschäden die Millionen, vor allem, wenn lange Klinikaufenthalte folgen.

Wer haftet in diesen Fällen? Oft ist der Veranstalter derjenige, der für den Schaden gerade stehen muss. Und da fängt es an kompiziert zu werden. Denn zu Fasching trägt eine solche Veranstaltung meist kein alleiniger Verein oder eine geschlossene Gruppe aus, daher lässt sich pauschal sagen, dass die Betriebs- oder Vereinshaftpflicht in diesem Fall nicht leistet.

Eine andere Lösung muss für den Veranstalter her, wenn er nicht auf den möglichen Kosten sitzen bleiben möchte: Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Und da jede Veranstaltung sehr unterschiedlich ist, kann dieser Schutz ganz individuell an die Veranstaltung angepasst werden. Daher informieren wir Sie auch bereits jetzt, denn beispielsweise die Garderobe, Tribünen oder besondere Gegebenheiten werden nur dann versichert, wenn Sie das für Ihre Veranstaltung möchten.

Sprechen Sie mit uns über die Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de
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