Bereits im Mutterleib abgesichert

Mutterleib

Da dem Autor dieser Zeilen das heutige Thema persönlich am Herzen liegt, geht es um die Nachversicherungsgarantien unseres Nachwuchses.

Ohne Versicherungsdeutsch heißt das: Unser Nachwuchs erbt den Versicherungsschutz der Eltern bereits im Mutterleib, ohne dass eine separate Gesundheitsprüfung notwendig ist. 

Zwar kann man durch Voruntersuchungen bereits 90 % der möglichen Erkrankungen des Neugeborenen ausschließen bzw. erkennen, doch passiert es immer wieder, dass bei der Geburt etwas schief geht. Auch Fälle, bei denen Keime und Erreger im Krankenhaus zu Problemen bei Neugeborenen geführt haben, gingen in den letzten Jahren durch die Presse.

Das Kind wird direkt in eine Pflegestufe eingestuft und wird sein Leben lang mit den Folgen der Krankheit zu kämpfen haben. Die Eltern stehen nun – neben den seelischen – vor ungeheuren finanziellen Belastungen. Die seelischen Belastungen können Versicherungen den Eltern nicht abnehmen, aber finanziell hätte man hier frühzeitig vorsorgen können.

Im Versicherungsvertragsgesetz (§ 198 VVG) ist geregelt, dass eine Versicherung ein neugeborenes Kind ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen zu den gleichen Konditionen wie eines der Elternteile versichern muss. Mit anderen Worten: Hätte die Mutter oder der Vater bereits vor der Geburt eine Pflegeversicherung gehabt, so müsste die Versicherung das Kind ab Geburt ohne Gesundheitsfragen und Wartezeit versichern und den Eltern ab Geburt die Leistung für die diagnostizierte Pflegestufe bezahlen.

Gleiches gilt natürlich nicht nur für die Pflegeversicherung. Auch für stationäre, ambulante oder Zahnzusatzversicherungen gilt diese Regelung.

Für einen oder beide Elternteile kann es also Sinn machen vor einer geplanten Schwangerschaft die entsprechenden Versicherungen abzuschließen, so dass das Neugeborene bereits im Mutterleib den vollen Schutz genießt, falls doch etwas schief laufen sollte.

Die Kosten sind meist gering, während das gute Gefühl sind sehr viel wert ist.

Unter der Telefonnummer 07181 9854-0 erhalten Sie noch weitere Informationen. In unserem Blog finden Sie weitere interessante Themen.


Mehr zum Thema

Zum Abhacken: Die Klinik-Checkliste der AXA für die Geburtsvorbereitung
Rechtliches: § 198 Versicherungsvertragsgesetz
Wikipedia: Kindernachversicherung
aloga24: Kosten für Pflegetagegeld vergleichen

Risiko Brustkrebs – fast jede achte Frau erkrankt daran

Vergangener Donnerstag, am 8. März, war Weltfrauentag. Unabhängig von mehr oder weniger geglückten Werbemaßnahmen anderer Firmen heute ein Thema, das wirklich nur Frauen betrifft*. Statistisch erkrankt damit fast jede achte Frau irgendwann in ihrem Leben einmal an Brustkrebs – in rund 30 % aller Fälle ist die Betroffene noch keine 55 Jahre alt.

Risiko Brustkrebs

Die Behandlungsmöglichkeiten sind – auch dank Früherkennung durch Vorsorgeuntersuchungen – sehr gut, so dass weit über 80 % der Erkrankten überleben. Hierfür ist nicht selten aber die Amputation der erkrankten Brust nötig. Dieser drastische Schritt gibt vielen Betroffenen – gänzlich unabhängig vom Alter – das Gefühl, als Frau nicht mehr komplett und attraktiv zu sein.

Zwar kommt die Krankenversicherung in den Fällen für eine Rekonstruktion der Brust auf, in denen sie als medizinisch indiziert eingestuft wird, aber eben nur dann. Auch kann es, abhängig vom individuellen Fall, unterschiedlich schwer sein, eine Rekonstruktion mit gutem Ergebnis vorzunehmen, so dass sich der Gang zu einem Spezialisten empfiehlt.

Thema Kostenrisiko

Hinsichtlich der Übernahme anfallender Kosten besteht also ein relativ hohes Streitpotential. Dies in einer Phase, in der man als Betroffene sicher nicht in der belastbarsten Konstitution ist. Daher kann es überlegenswert sein selbst dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, wenn es nötig ist. Dies ist neben frühzeitigem Sparen natürlich auch über spezielle Versicherungsstarife möglich. Sollten Sie besonders gut abgesichert sein kommt möglicherweise auch Ihre Unfallversicherung bis zu fünfstellige Summen für kosmetische Behandlungen auf. Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

PS: Ja, auch Männer können an Brustkrebs erleiden. Jährlich gibt es ca. 600 – 700 Fälle in Deutschland. Dennoch ist Brustkrebs ein Thema, das insbesondere Frauen betrifft.


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„Riester“ und „Rürup“ – sollten Sie „auffüllen“?

Nachversicherungsgarantien

Die Riester- und die Basis- oder Rürup-Rente zeichnet eine Gemeinsamkeit besonders aus: Sie genießen ein ausgesprochen hohes Maß an staatlicher Förderung. Die Basis-Rente wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen. Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup.

Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ihr Alterssparen mindert also Ihre Steuerlast

Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2%-Punkte, bis im Jahr 2025 dann 100 % angerechnet werden (2016: 82 %). Maximal können Ledige 23.362 € und Verheiratete 46.724 € jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EstG absetzen. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen. Wenn Sie den Maximalbetrag noch nicht ausschöpfen, haben Sie die Möglichkeit, durch Sonderzahlungen noch zusätzliche Steuerersparnisse zu realisieren.

Bei der Riester-Rente müssen in der Summe 4 % Ihres zu versteuernden Vorjahreseinkommens durch Beiträge und Förderung in Ihren Vertrag fließen, um die volle Zulagenförderung zu erhalten. Für eine zusätzliche, maximale Steuerförderung müssen in der Summe 2.100 Euro pro Jahr im Vertrag landen.

Falls sich Ihr Einkommen geändert hat, sollte Ihr regelmäßiger Beitrag entsprechend angepasst werden bzw. für dieses Jahr noch eine Sonderzahlung geleistet werden, um nichts zu verschenken. Gerne prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen, ob Bedarf zum Handeln besteht, wenn Sie es wünschen.


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Bereit für den Urlaub – Ihre Versicherung auch?

In den Sommerferien fahren oder fliegen die meisten Leute in den Urlaub. Wenn Sie in den Urlaub möchten ist nicht nur die richtige Wahl des Hotels und Fluges wichtig. Es gibt noch viele weitere Sachen, die Sie unbedingt beachten sollten, damit Sie sich im Urlaub wirklich richtig entspannen und die Seele baumeln lassen können. Haben Sie sich bereits Gedanken über Ihren Versicherungsschutz während Ihres Aufenthaltes im Urlaub gemacht?

Beim Versicherungsschutz ist es besonders wichtig, dass Sie nicht alles dem Reisebüro überlassen. Werden Sie selbst aktiv und kümmern Sie sich um den für Sie passenden Versicherungsschutz, damit Sie im „Schadensfall“ auch wirklich Ihr Geld erhalten.

Mit einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchsversicherung können Sie nie etwas falsch machen. Denn bei einer Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Verspätungen im Nah- und Fernverkehr oder gar einer plötzlichen Erkrankung können Sie Ihre Reise nicht antreten. In einem solchen Fall gilt: Je später Sie die Reise stornieren, desto höher fallen die Kosten für Sie aus. Die Versicherung bewahrt Sie vor dem Stress und den immensen Kosten, da Sie für die auftretenden Kosten aufkommt.

Durch eine plötzlich eintretende Krankheit oder durch Krankheit oder Tod eines Angehörigen kann es zu einer vorzeitigen oder verspäteten Rückreise kommen. In dem Fall brauchen Sie sich auch keine Gedanken oder weiteren Stress zu machen, da glücklicherweise die Reiseabbruchversicherung die anfallenden Extrakosten übernimmt. Zu den Kosten zählen zusätzlich entstandene Hotelkosten, Umbuchungsgebühren oder sonstige Kosten.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge

Zurzeit hört man viel von Nachhaltigkeit, denn sie ist sehr wichtig. Doch was ist Nachhaltigkeit überhaupt? Die am weitesten verbreitete Definition ist: „Nachhaltigkeit gewährt, dass künftige Generationen nicht schlechter gestellt sind, ihre Bedürfnisse zu befriedigen als gegenwärtig lebende.“ Damit sind nicht nur umweltpolitische Angelegenheiten gemeint. Inzwischen bieten auch immer mehr Versicherungsgesellschaften ökologisch vertretbare Investments an.

Gesellschaften geben ihren Kunden die Möglichkeit, zwei wichtige Dinge zu verbinden: Zum einen ihre eigene Altersvorsorge „grün“ zu gestalten und zum anderem so zu handeln, dass das Prinzip zur Ressourcennutzung im Vordergrund steht. Momentan weisen die „grünen“ Fonds eine hohe Rendite auf. Jedoch werden ausschließlich Aktien gewählt, die ökologisch und ethisch sind. Länder oder Branchen, die ethische Grundsätze missachten, werden ausgeschlossen. Außerdem wird Wert darauf gelegt, dass Unternehmen und Fonds, in die investiert wird, sozialen Kriterien gerecht werden. Daher werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die ihren Mitarbeitern gute Arbeitsbedingungen bieten.

Insbesondere die Krankenversicherungen arbeiten nachhaltig. Dazu gehören alternative und naturheilkundliche Behandlungsmethoden, sowie die Berücksichtigung von nachhaltigem Verhalten des Kunden (z. B. vegane Ernährung).

Dasselbe gilt auch für Banken. Gegenwärtig gibt es bereits vier „grüne“ Banken mit dem Grundsatz, auf zweifelhafte Geschäftspraktiken zu verzichten und Geld sinnvoll zu investieren. Sie als Kunde müssen keine Angst vor einem Wechsel haben, da dieser nicht aufwändiger als bei konventionellen Banken ist. Das „Zahlungskontengesetz“ erlegt den Banken auf, dem Kunden auf dessen Wunsch hin beim Wechsel zu helfen.

Bei der ökologischen Altersvorsorge müssen Sie sich jedoch etwas mehr mühen. Wenn Sie hier gute Rendite erzielen möchten, müssen Sie sich noch mehr als sonst mit den verschiedenen Produkten auseinandersetzen.

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Nachversicherungsgarantien nutzen

Nachversicherungsgarantien

Bei Versicherungen handelt man meist wie bei Autos. Denn irgendwann mal orientiert man sich am eigenen Bedarf und legt sich einen entsprechenden fahrbaren Untersatz bzw. Schutz zu. Jedoch bleibt das Leben eines Menschen nur in den seltensten Fällen über Jahrzehnte frei von Veränderungen.

Die Veränderungen am Bedarf oder Anspruch an Absicherung und Fahrzeug können durch viele verschiedene Ereignisse geschehen. Ein Smart mit drei Kindern wird beispielsweise einfach zu klein sein und daher muss man etwas ändern. Ganz ähnlich ist es mit Versicherungen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, in regelmäßigen Abständen jeglichen Schutz zu überprüfen. Dabei können wir Ihnen selbstverständlich helfen.

Besonders Einkommensabsicherungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Hinterbliebenenversorgung werden zunächst meist so abgeschlossen, dass sie für die aktuelle Situation zum Zeitpunkt des Abschlusses passen. Heirat, Kind, Immobilienerwerb,… – und schon genügt die ursprünglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr. Denn diese kann nicht mehr alle Verpflichtungen abdecken und das gewohnte Leben weiterhin ermöglichen. Beim Todesfallschutz wird oft zunächst für die Absicherung der Familie abgeschlossen. Doch, wenn später die Absicherung einer Immobilienfinanzierung hinzukommt, verzichten viele auf zusätzlichen Schutz. Lediglich mit einer bezahlten Immobile ist es für die Angehörigen dabei eben nicht getan.

Versicherungen bieten Ihnen in aller Regel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit, Ihre Absicherung zu bestimmten Lebensereignissen, wie z.B. Heirat, Kind, Haus und Karrieresprung, zumindest innerhalb bestimmter Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Es gibt solche Möglichkeiten vereinzelt auch bei der Risikolebensversicherung.

Diese wertvollen Möglichkeiten sollten Sie nicht verschenken. Wir schauen sehr gerne für Sie nach, welche Nachversicherung bei Ihrem nächsten Lebensereignis möglich ist. Auf diese Weise ist bereits alles in der Zukunft gut und Sie haben bereits jetzt schon umfassend vorgesorgt.

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Mitarbeiter im Ausland einsetzen

Geschäftsführer Mitarbeiter Ausland

In unserer zunehmend globalisierten Welt ist es mittlerweile alles andere als außergewöhnlich, dass Mitarbeiter für eine befristete Zeit im Ausland eingesetzt werden. Beispielsweise kommen Facharbeiter in anderen Ländern bei Montagearbeiten zum Einsatz. „Made in Germany“ wird immer noch von Menschen gemacht. Für den Arbeitgeber stellt sich jedoch die Frage: Wie ist  die Haftungssituation?

Es kann bei der Betriebshaftpflicht bereits Einschränkungen in der Leistung geben, wenn man mal den Versicherungsaspekt bei einer Mitarbeiterentsendung  betrachtet.  Daher sollten Sie uns bitte rechtzeitig vor einer Entsendung kontaktieren. Wir prüfen gerne für Sie, ob eventuell Lücken auftreten und können diese vorzeitig schließen.

Den Krankenversicherungsschutz Ihres Mitarbeiters sollten Sie auch unbedingt beachten, denn laut Gesetz steht dem Arbeitnehmer bei einem Einsatz im Ausland eine Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber zu. Gegenüber der Krankenkasse des Arbeitnehmers besteht außerdem noch ein Erstattungsanspruch, da im Ausland oft deutlich höhere Behandlungskosten auftreten. Sie als Arbeitgeber würden Sie demnach auf respektablen Restkosten sitzen bleiben. Im Normalfall decken vorhandene Auslandskrankenversicherungen Ihrer Arbeitnehmer nur Urlaubsreisen.

Daher empfehlen wir Ihnen eine spezielle Krankenversicherung abzuschließen. So sichern Sie sich mit kleiner Prämie gegen möglicherweise hohe Forderungen ab.

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Diese Versicherungsbeiträge können Sie von der Steuer absetzen

Steuern

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Viele Beiträge, die Sie für Ihre Versicherungen bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben. Heute mehr darüber.

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Sind Sie schon so weit Ihre Steuererklärung für 2016 nächste Woche einzureichen? Glück denen, die eine Fristverlängerung beantragt haben, denn jene werden am langen Wochenende nicht wie wild Ihre Lohnzettel, Rechnungen und Quittungen zusammensuchen um dann des Nächtens Stunden vor dem PC zu sitzen und alles in die Steuerformulare eintragen.

Viele Beiträge, die Sie bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben, denn der Fiskus beteiligt sich an vielen Kosten, unter anderem für Versicherungen.

Altersvorsorgeaufwendung

Kosten für die Basisabsicherung in der Altersvorsorge können Steuerpflichtige als Sonderausgaben absetzen. Zu dieser Basisabsicherung zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu den jeweiligen berufsständigen Versorgungswerken, sowie die Basis-Rente (umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet). Der maximal abzugsfähige Betrag ist dabei auf 18.669 Euro begrenzt (verdoppelt für Ehepaare).

Riester-Rente

Die Riester-Rente bietet ebenfalls Steuervorteile, doch gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie diese zum Tragen kommen (direkt oder indirekt). Das Schöne ist, dass Sie sich als Steuerpflichtiger nicht um die Details kümmern müssen, sondern lediglich den Bogen Anlage AV auszufüllen haben.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Auch andere Ausgaben, die Vorsorgecharakter haben, können steuerlich geltent gemacht werden. Dazu gehören insbesondere Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Haftpflicht-, Risikoleben- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden können noch mit angegeben werden. Natürlich gibt es auch hier meist Höchstbeitrage, die in den meisten Fällen durch die Kranken- und Pflegeversicherung bereits erreicht werden. Ihre Aufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Berufliche Versicherungen

Der Eine oder Andere von Ihnen mag vielleicht auch eine rein berufliche Versicherung haben, z.B. eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten gelten gemacht werden (Anlage N).

 

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Hundebesitzer haften generell für ihre Vierbeiner

Hundebesitzer

Hundebesitzer haften generell für ihre Hunde in jedem Fall, auch wenn sie selbst keine Schuld trifft. Grund dafür ist die Gefährdungshaftung. Anders wie bei Vögeln und Katzen, sind Hunde nicht über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Daher benötigen Hunde eine eigene Versicherung.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie als Herrchen in unbegrenzter Höhe. Demzufolge ist die Tierhalterhaftpflicht für jeden Hundebesitzer ein Muss. Wie Sie bereits wissen sollten, können die Folgen eines Hundebisses fatal sein. Die Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeldansprüche werden an den Tierhalter gestellt. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt aber auch bei Sachschäden auf.

Wenn Sie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen, sind Sie als Versicherungsnehmer als Tierhalter versichert. Allerdings müssen Sie bedenken, dass jeder Hund, der zur Familie gehört, versichert werden muss. Falls Sie sich einen neuen Hund anschaffen sollten, ist dieser üblicherweise für einen Monat mitversichert. Danach sollten Sie den Hund der Versicherung melden. Der Beitrag, den Sie für Ihren Hund zahlen kann sich von anderen Hunden unterscheiden. Bei der Beitragshöhe spielt die Rasse, die Anzahl der Hunde und ob ihr Hund eventuell ein Kampfhund ist eine Rolle.

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadenseratzansprüche gerechtfertigt sind. Folglich überprüft die Versicherung, ob Sie bei dem Schaden überhaupt verpflichtet sind zu leisten.

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Patientenverfügung

Patientenverfügung

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, was Sie nach einem schweren Unfall, einem Schlaganfall oder bei lebensgefährlichen Verletzungen an Behandlungen wünschen bzw. nicht möchten? Dann sollten Sie darüber mit Ihrer Familie reden. Bei der Patientenverfügung gibt es einige Dinge, auf die Sie achten sollten.

Die Patientenverfügung soll Klarheit über den Willen des Patienten bringen. Aber es kann schwer sein mit einem kühlen Kopf Extremsituationen durchzuspielen. Trotzdem ist es äußerst wichtig, dass  man seine Patientenverfügung so genau wie möglich formuliert. Aussagen wie „Im Falle eines schweren Dauerschadens des Gehirns, wünsche ich keine lebensverlängernden Maßnahmen.“ oder „Ich wünsche keine Schläuche an mir.“ Diese Sätze könnten problematisch werden, da sie für die Ärzte zu ungenau sind. Außerdem weiß der Arzt dann nicht, ob Sie mit intensivmedizinische lebenserhaltende Maßnahmen generell oder nur für bestimmte Situationen ablehnen. Sie müssen konkreter auf die Belegungssituationen und Maßnahmen eingehen, die vorzunehmen oder zu unterlassen sind.

Es sind aktuell circa 260 unterschiedliche Muster-Patientenverfügungen im Umlauf. Bedenklich ist nur, ob sie alle den medizinischen und juristischen Ansprüchen gerecht werden. Daher sollten Sie dies überprüfen lassen. Zusätzlich ist es ratsam, möglichst viele Regelbeispiele zu nennen, damit im Ernstfall keine Missverständnisse auftreten.

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