Hundebesitzer haften generell für ihre Vierbeiner

Hundebesitzer

Hundebesitzer haften generell für ihre Hunde in jedem Fall, auch wenn sie selbst keine Schuld trifft. Grund dafür ist die Gefährdungshaftung. Anders wie bei Vögeln und Katzen, sind Hunde nicht über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Daher benötigen Hunde eine eigene Versicherung.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie als Herrchen in unbegrenzter Höhe. Demzufolge ist die Tierhalterhaftpflicht für jeden Hundebesitzer ein Muss. Wie Sie bereits wissen sollten, können die Folgen eines Hundebisses fatal sein. Die Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeldansprüche werden an den Tierhalter gestellt. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt aber auch bei Sachschäden auf.

Wenn Sie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen, sind Sie als Versicherungsnehmer als Tierhalter versichert. Allerdings müssen Sie bedenken, dass jeder Hund, der zur Familie gehört, versichert werden muss. Falls Sie sich einen neuen Hund anschaffen sollten, ist dieser üblicherweise für einen Monat mitversichert. Danach sollten Sie den Hund der Versicherung melden. Der Beitrag, den Sie für Ihren Hund zahlen kann sich von anderen Hunden unterscheiden. Bei der Beitragshöhe spielt die Rasse, die Anzahl der Hunde und ob ihr Hund eventuell ein Kampfhund ist eine Rolle.

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadenseratzansprüche gerechtfertigt sind. Folglich überprüft die Versicherung, ob Sie bei dem Schaden überhaupt verpflichtet sind zu leisten.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

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