Versicherungen gegen Regen?

Regen im Freizeitpark

Geregnet hat es die letzten Tage selten, aber dafür umso stärker. Über Sinn und Zweck einer Wohngebäudeversicherung haben wir schon oft berichtet. Heute eine etwas andere Betrachtungsweise: Dauer Regen im Sommerurlaub oder ein verregneter Hochzeitstag ist für viele ein Albtraum. Da wünschen sich die eine Versicherung gegen das schlechte Wetter. Doch gibt es so etwas überhaupt? Auch wenn es komisch klingt, die Antwortdarauf ist ja.

Mittlerweile gibt es immer mehr Freizeitparks, Bootsverleiher und sogar Badeorte, die eine Versicherung gegen das schlechte Wetter anbieten. Dabei bekommt man eine Entschädigung, wenn es regnen sollte und das gute Wetter einfach ausbleibt. Es gibt hierbei jedoch strenge Bedingungen. Ist so eine Versicherung sinnvoll, sodass man sich in Zukunft keine Sorgen mehr über schlechtes Wetter machen muss?

Zum besseren Verständnis hier ein kleines Beispiel: Für zwei Euro zusätzlich im Fort Fun Park (Tagesticket: 27 Euro) und für einen Euro zusätzlich in Hellendoorn (Tagesticket: 22,50 Euro) lässt sich die Versicherung beim Kauf des Tickets im Internet oder am Eingang des Parks dazu buchen.

Dabei ist „Regenwetter“ genau definiert: Fallen zwischen 10 und 16 Uhr mindestens vier Millimeter Niederschlag – was etwa einer Stunde Dauerregen entspricht – gibt es eine Tageskarte gratis. So kann man während der Saison noch einmal bei besserem Wetter wiederkommen.

Wer auch eine Versicherung gegen Regen für den Strandurlaub möchte, kann nach Italien fahren. An der italienischen Adriaküste hat sich der Bürgermeister des Badeorts Pesaro etwas Außergewöhnliches ausgedacht. Mit dem Spruch: „Bei uns ist die Sonne garantiert“ wirbt er. Denn wenn die Sonne mal doch wegbleibt, erhalten die Gäste Entschädigung. Sie dürfen an einem Wochenende in der Nebensaison wiederkommen. Dabei erhalten die drei Nächte all-inclusive. Jedoch ist auch hier genau geregelt, was unter schlechtem Wetter zu verstehen ist.

Das Ungewöhnliche daran ist, dass es die Versicherung kostenlos gibt. Dadurch entsteht für niemanden ein Nachteil. Damit man eine Entschädigung erhält, muss man den Aufenthalt eine Woche im Voraus buchen.

Anders ist die Sache dagegen im Freizeitpark. Hier kann der Besucher noch am Parkeingang kurzfristig entscheiden, ob er die zusätzliche Versicherung abschließen möchte. Möchte man den Besuch also nicht absagen, trotz der schlechten Wettervorhersagen, kann sich die Investition von ein oder zwei Euro durchaus lohnen. Jedoch muss man sagen, dass ein ordentlicher Schauer entstehen müsst, um die geforderte Regenmenge zu erreichen. Letzten Endes bringt ein stundenlanger Nieselregen nichts, auch wenn dieser besonders stören mag.

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07181 9854-0. In unserem Blog finden Sie weitere interessante Themen.


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Der Wagen ist versichert – aber was ist mit der Ladung?

Fahrerschutzversicherung Insassenunfallversicherung

Meist gilt nach einem Unfall der erste Blick dem Wagen. Oft ist aber auch die Ladung durch den Zusammenstoß beschädigt oder sogar zerstört worden…

Gehuldigt sei derjenige, der diese Situation nicht kennt: Man fährt Auto, ist gerade mit dem Kopf bei etwas anderem und plötzlich knallt’s. Der Schock! Kann das Auto noch gerettet werden oder ist es ganz hinüber?

Was ist aber mit der Ladung? Diese ist oft auch durch den Zusammenstoß beschädigt oder sogar zerstört.

Das ist besonders für Selbstständige und kleine Betriebe ein riesen Thema. Wer eigene Waren transportiert oder Kundenbesuche mit eigenem Werkzeug unternimmt, bringt schnell große Werte auf die Straße. Werden diese Werte z. B. bei einem Verkehrsunfall beschädigt oder das noch beladene Transportfahrzeug gestohlen, sind sie nicht Teil der Erstattung. Nicht einmal durch die Kaskoversicherung! Sie wissen selbst am besten, wie hoch in einem solchen Fall Ihr Schaden ausfallen kann.

Eine Werkverkehrsversicherung schafft hier Abhilfe. Die Bezeichnung mag seltsam klingen, aber es geht dabei um den Transport von Waren, also dem „Werk“ das man im „Verkehr“ transportiert. Sie kommt u. a. für die genannten Schadensereignisse auf, deckt darüber auch den Einbruchdiebstahl ins Fahrzeug, Elementarereignisse, Raub und weitere Risiken ab. Versicherungsschutz besteht erst einmal in Deutschland. Je nach Bedarf kann der Geltungsbereich auf weitere Länder erweitert werden.

Eine Werkverkehrsversicherung schließt eine wesentliche Lücke in der Absicherung Ihrer betrieblichen Sachwerte.


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Bereit für den Urlaub – Ihre Versicherung auch?

In den Sommerferien fahren oder fliegen die meisten Leute in den Urlaub. Wenn Sie in den Urlaub möchten ist nicht nur die richtige Wahl des Hotels und Fluges wichtig. Es gibt noch viele weitere Sachen, die Sie unbedingt beachten sollten, damit Sie sich im Urlaub wirklich richtig entspannen und die Seele baumeln lassen können. Haben Sie sich bereits Gedanken über Ihren Versicherungsschutz während Ihres Aufenthaltes im Urlaub gemacht?

Beim Versicherungsschutz ist es besonders wichtig, dass Sie nicht alles dem Reisebüro überlassen. Werden Sie selbst aktiv und kümmern Sie sich um den für Sie passenden Versicherungsschutz, damit Sie im „Schadensfall“ auch wirklich Ihr Geld erhalten.

Mit einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchsversicherung können Sie nie etwas falsch machen. Denn bei einer Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Verspätungen im Nah- und Fernverkehr oder gar einer plötzlichen Erkrankung können Sie Ihre Reise nicht antreten. In einem solchen Fall gilt: Je später Sie die Reise stornieren, desto höher fallen die Kosten für Sie aus. Die Versicherung bewahrt Sie vor dem Stress und den immensen Kosten, da Sie für die auftretenden Kosten aufkommt.

Durch eine plötzlich eintretende Krankheit oder durch Krankheit oder Tod eines Angehörigen kann es zu einer vorzeitigen oder verspäteten Rückreise kommen. In dem Fall brauchen Sie sich auch keine Gedanken oder weiteren Stress zu machen, da glücklicherweise die Reiseabbruchversicherung die anfallenden Extrakosten übernimmt. Zu den Kosten zählen zusätzlich entstandene Hotelkosten, Umbuchungsgebühren oder sonstige Kosten.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Auslandskrankenversicherung

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Wenn Sie sich schon mal im Urlaub im Ausland verletzt haben oder krank geworden sind und dadurch auf ärztliche Hilfe angewiesen waren, wissen Sie, dass eine Auslandskrankenversicherung äußerst wichtig ist. Dabei gibt es viele Sachen, die Sie vielleicht noch gar nicht wissen.

Viele von Ihnen glauben fälschlicherweise, dass man bei Auslandsaufenthalten bereits durch die gesetzliche Krankenkasse versichert ist. Das stimmt leider nicht so ganz. Denn nur innerhalb der „Schengener Staaten“ übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Es besteht daher kein Versicherungsschutz außerhalb dieser Länder. Daher benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Aber auch, wenn man Urlaub innerhalb der „Schengener Staaten“ macht, ist ein guter Krankenversicherungsschutz aus folgenden Gründen unentbehrlich.

Sie müssen beispielsweise für dieselbe Behandlung im Ausland, für die es in Deutschland festgelegte Standardsätze gibt, mehr Geld bezahlen. Die Abrechnung erfolgt dann nach den deutschen Sätzen und ist dadurch sehr teuer.

Gewisse Krankheiten oder Verletzungen können im Ausland nicht angemessen behandelt werden. In so einem Fall gibt es ein Krankenrücktransport nach Deutschland. Die entstehenden Kosten werden weder innerhalb noch außerhalb Europas von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Reisegepäckversicherung

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Nehmen wir mal an Sie kommen im Urlaub an – aber Ihr Reisegepäck ist abhanden gekommen. Der Urlaub ist ruiniert, Sie sind gestresst und Sie bleiben auf vielen Kosten sitzen. Damit Sie sich diese schlimme Situation ersparen können, sollten Sie sich über eine Reisegepäckversicherung Gedanken machen.

Letzte Woche haben wir darüber berichtet, welche Versicherungen es gibt, falls man eine Reise nicht antreten kann oder auch frühzeitig abreisen muss. Es war von der Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung die Rede.

Nun gibt es aber noch viele weitere Versicherungen, die von größter Bedeutung sind, wenn es um das Thema Reisen geht.

Was ist, wenn ihr Gepäck verloren geht, zerstört oder beschädigt wird? Wer kommt für die entstandenen Kosten auf? Beim Nachdenken an diese Frage schwindet die Urlaubsfreude allmählich. Damit Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen, ist eineReisegepäckversicherung von Vorteil.

Diese erstattet Ihnen die Kosten bis zur vereinbarten Höchstgrenze, die durch Abhandenkommen, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks entstehen können. Daher kommt die Versicherung auch für Aufwendungen auf, falls Ihr Gepäck verspätet am Urlaubsort eintrifft. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Reisegepäck aufgeben oder mitgeführt haben.

Mit der Reisegepäckversicherung brauchen Sie sich in Zukunft keine Sorgen mehr machen!

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Weil immer etwas dazwischen kommen kann

Urlaub Auslandskrankenversicherung Reiosegepäckversicherung Reiseversicherung

Sind Sie auch schon urlaubsreif? Bei den momentanen winterlichen Temperaturen will man wieder in Sonne und am Strand die Seele baumeln lassen. Damit Sie sorgenfrei in Ihren wohlverdienten Urlaub starten können, ist ein Versicherungsschutz unerlässlich.

Kaum wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt, wird man mit dem unangenehmen Winterwetter in Deutschland konfrontiert. Bei grauem Himmel, Nieselregen und Temperaturen um den Gefrierpunkt will man schnell wieder zurück in die Sonne. Vor allem nachdem man in dem Arbeitsalltag drinnen ist, fängt man an von der letzten Reise zu träumen. Geleitet vom Fernweh, plant man schon den nächsten Sommerurlaub.

Bereit für den Urlaub – Ihre Versicherung auch?

Dabei ist nicht nur die richtige Wahl des Hotels und Fluges von Bedeutung. Der Versicherungsschutz sollte niemals vergessen werden. Außerdem ist es wichtig, selbst aktiv zu werden und nicht alles dem Reisebüro zu überlassen.

Eine Reiserücktritts-/abbruchversicherung ist in allen Fällen von Vorteil. Bei einer Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Verspätungen im Nah- und Fernverkehr oder gar einer plötzlichen Erkrankung können Sie Ihre Reise verständlicherweise nicht antreten. Es gilt: Je später die Reise storniert wird, desto höher fallen die Kosten aus. Die Versicherung bewahrt Sie vor dem Stress und den immensen Kosten.

Zusätzlich erstatten die Reiseabbruchversicherung Ihnen die Kosten, die durch eine vorzeitige oder verspätete Rückreise anfallen. Das kann durch eine plötzlich eintretende Krankheit oder durch Krankheit oder Tod eines Angehörigen der Fall sein. Zu den Kosten zählen zusätzlich entstandene Hotelkosten, Umbuchungsgebühren oder sonsige Kosten.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Urlaub auf vier Rädern – KFZ-Versicherungsschutz im Ausland

Auto-Versicherung Grüne Karte
Bereits in den 1960er Jahren war die Urlaubsfahrt mit dem Auto eine beliebte Alternative zu den damals noch recht teuren Flugreisen. Heute denkt man anders: Durch die Öffnung der Grenzen und die moderne Technik der Navigationsgeräte, Routenplaner usw. wird das Reisen mit dem Auto noch einfacher und nach 50 Jaren fortschreitender Automobiltechnik natürlich auch immer komfortabler mit einem Hauch Freiheit.

Wenn Sie sich bei der Planung der Urlaubsfahrt auch Ihren Versicherungsschutz betrachteten und sich z.B. über das Internet weiter informieren werden Sie früher oder später auf die „Grüne Karte“ stoßen.

Was hat es mit der „Grünen Karte“ auf sich?

Die „Grüne Karte“, offiziell „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“, ist Bestand eines überwiegend europäischen Systems und bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen. Sie wird gewöhnlich vom Versicherer bei Sendung der Police mitgeschickt.

Bevor die „Grüne Karte“ im Jahr 1949 eingeführt wurde, mussten Fahrzeughalter an jeder Grenze eine dem Land entsprechende KFZ-Haftpflichtversicherung nachkaufen. Dies fiel somit weg. 1974 wurde das Kennzeichenabkommen geschlossen, nach dem in Ländern die das Abkommen unterschrieben hatten, keine „Grüne Karte“ mehr erforderlich war.

Das Mitführen der „Grünen Karte“ kann aber auch heute noch nützlich sein. Am besten führen Sie auch noch eine Kopie mit, die Sie dem Unfallgegner aushändigen können, sowie den Europäischen Unfallbericht. Der Aufwand ist nicht erwähnenswert, doch der Nutzen im Schadenfall kann groß sein!

Reiseversicherung und chronische Erkrankung: Auf was ist zu achten?

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Diabetes oder Rheuma sorgen schon im Alltag für Erschwernis. Wenn es dann um das Thema Urlaub geht, trifft man schnell auf einige Hindernisse und Fallstricke.Gerade für chronisch kranke Menschen ist es häufig schwieriger, ihre Urlaubsreise abzusichern. Das Problem: Vorhersehbare Krankheiten sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Bianca Boss vom Bund der Versicherten erzählt mehr dazu.Bei der aloga haben wir in der Produktauswahl bereits darauf geachtet, Produkte anzubieten, die auch bei chronischen Erkrankungen leisten.

Hier geht es zur Produktauswahl: Reise-Versicherungen