Wenn Sie sich bei der Planung der Urlaubsfahrt auch Ihren Versicherungsschutz betrachteten und sich z.B. über das Internet weiter informieren werden Sie früher oder später auf die „Grüne Karte“ stoßen.
Was hat es mit der „Grünen Karte“ auf sich?
Die „Grüne Karte“, offiziell „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“, ist Bestand eines überwiegend europäischen Systems und bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen. Sie wird gewöhnlich vom Versicherer bei Sendung der Police mitgeschickt.
Bevor die „Grüne Karte“ im Jahr 1949 eingeführt wurde, mussten Fahrzeughalter an jeder Grenze eine dem Land entsprechende KFZ-Haftpflichtversicherung nachkaufen. Dies fiel somit weg. 1974 wurde das Kennzeichenabkommen geschlossen, nach dem in Ländern die das Abkommen unterschrieben hatten, keine „Grüne Karte“ mehr erforderlich war.