Urlaub auf vier Rädern – KFZ-Versicherungsschutz im Ausland

Auto-Versicherung Grüne Karte
Bereits in den 1960er Jahren war die Urlaubsfahrt mit dem Auto eine beliebte Alternative zu den damals noch recht teuren Flugreisen. Heute denkt man anders: Durch die Öffnung der Grenzen und die moderne Technik der Navigationsgeräte, Routenplaner usw. wird das Reisen mit dem Auto noch einfacher und nach 50 Jaren fortschreitender Automobiltechnik natürlich auch immer komfortabler mit einem Hauch Freiheit.

Wenn Sie sich bei der Planung der Urlaubsfahrt auch Ihren Versicherungsschutz betrachteten und sich z.B. über das Internet weiter informieren werden Sie früher oder später auf die „Grüne Karte“ stoßen.

Was hat es mit der „Grünen Karte“ auf sich?

Die „Grüne Karte“, offiziell „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“, ist Bestand eines überwiegend europäischen Systems und bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen. Sie wird gewöhnlich vom Versicherer bei Sendung der Police mitgeschickt.

Bevor die „Grüne Karte“ im Jahr 1949 eingeführt wurde, mussten Fahrzeughalter an jeder Grenze eine dem Land entsprechende KFZ-Haftpflichtversicherung nachkaufen. Dies fiel somit weg. 1974 wurde das Kennzeichenabkommen geschlossen, nach dem in Ländern die das Abkommen unterschrieben hatten, keine „Grüne Karte“ mehr erforderlich war.

Das Mitführen der „Grünen Karte“ kann aber auch heute noch nützlich sein. Am besten führen Sie auch noch eine Kopie mit, die Sie dem Unfallgegner aushändigen können, sowie den Europäischen Unfallbericht. Der Aufwand ist nicht erwähnenswert, doch der Nutzen im Schadenfall kann groß sein!
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