Risiko Brustkrebs – fast jede achte Frau erkrankt daran

Vergangener Donnerstag, am 8. März, war Weltfrauentag. Unabhängig von mehr oder weniger geglückten Werbemaßnahmen anderer Firmen heute ein Thema, das wirklich nur Frauen betrifft*. Statistisch erkrankt damit fast jede achte Frau irgendwann in ihrem Leben einmal an Brustkrebs – in rund 30 % aller Fälle ist die Betroffene noch keine 55 Jahre alt.

Risiko Brustkrebs

Die Behandlungsmöglichkeiten sind – auch dank Früherkennung durch Vorsorgeuntersuchungen – sehr gut, so dass weit über 80 % der Erkrankten überleben. Hierfür ist nicht selten aber die Amputation der erkrankten Brust nötig. Dieser drastische Schritt gibt vielen Betroffenen – gänzlich unabhängig vom Alter – das Gefühl, als Frau nicht mehr komplett und attraktiv zu sein.

Zwar kommt die Krankenversicherung in den Fällen für eine Rekonstruktion der Brust auf, in denen sie als medizinisch indiziert eingestuft wird, aber eben nur dann. Auch kann es, abhängig vom individuellen Fall, unterschiedlich schwer sein, eine Rekonstruktion mit gutem Ergebnis vorzunehmen, so dass sich der Gang zu einem Spezialisten empfiehlt.

Thema Kostenrisiko

Hinsichtlich der Übernahme anfallender Kosten besteht also ein relativ hohes Streitpotential. Dies in einer Phase, in der man als Betroffene sicher nicht in der belastbarsten Konstitution ist. Daher kann es überlegenswert sein selbst dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, wenn es nötig ist. Dies ist neben frühzeitigem Sparen natürlich auch über spezielle Versicherungsstarife möglich. Sollten Sie besonders gut abgesichert sein kommt möglicherweise auch Ihre Unfallversicherung bis zu fünfstellige Summen für kosmetische Behandlungen auf. Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

PS: Ja, auch Männer können an Brustkrebs erleiden. Jährlich gibt es ca. 600 – 700 Fälle in Deutschland. Dennoch ist Brustkrebs ein Thema, das insbesondere Frauen betrifft.


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Wenn der Chef ausfällt

Pflegeversicherung Frühpensionierung

In manchen Betrieben führt bereits der Ausfall einer Person zum Stillstand. Daraus ergeben sich persönliche und betriebliche Schwierigkeiten. Heute mehr dazu…

Zugegeben, es erscheint uns allen wohl etwas befremdlich, sich mit der eigenen Gesundheit bzw. einer eintretenden Krankheit auseinanderzusetzen. Wir sind doch von Natur aus gesund. Aber was is wenn…?

Besonders dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens von einer einzelnen Person abhängig ist, ist diese Absicherung von besonderer Bedeutung, um im Krankheitsfall den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Das private Risiko des Ausfallenden lässt sich einfach durch eine Krankentagegeldversicherung abdecken. Die ist kostengünstig und deckt die persönlichen Verbindlichkeiten ab.

Aber was ist mit dem Betrieb?

Um sämtliche Fixkosten (Lohn/Gehalt der Angestellten, Leasingraten, Finanzierungskosten, Miete, Auftragsfertigstellung, Managementkosten usw.) abdecken zu können und eine Existenzbedrohung des Betriebs und dessen Mitarbeiter zu vermeiden muss eine andere Lösung her:

Diese Lösung trägt den Namen Betriebsausfallversicherung (oder Betriebsunterbrechungsversicherung). Ausschließlich sie gleicht den finanziellen Verlust, der durch den gesundheitsbedingten Ausfall des Firmeninhabers entsteht, aus und leistet nach einer Karenzzeit Kapitalentschädigung zur Verwendung der beispielshaft oben aufgeführten Kosten.
Darüber hinaus sind Ausfallschäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser und Sturm/Hagel grundsätzlich versichert.


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Details: Die Betriebsausfallversicherung
Privat: Absicherung über Krankentagegeld
Wikipedia: Eine zweite Meinung zum Thema

Bereit für den Urlaub – Ihre Versicherung auch?

In den Sommerferien fahren oder fliegen die meisten Leute in den Urlaub. Wenn Sie in den Urlaub möchten ist nicht nur die richtige Wahl des Hotels und Fluges wichtig. Es gibt noch viele weitere Sachen, die Sie unbedingt beachten sollten, damit Sie sich im Urlaub wirklich richtig entspannen und die Seele baumeln lassen können. Haben Sie sich bereits Gedanken über Ihren Versicherungsschutz während Ihres Aufenthaltes im Urlaub gemacht?

Beim Versicherungsschutz ist es besonders wichtig, dass Sie nicht alles dem Reisebüro überlassen. Werden Sie selbst aktiv und kümmern Sie sich um den für Sie passenden Versicherungsschutz, damit Sie im „Schadensfall“ auch wirklich Ihr Geld erhalten.

Mit einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchsversicherung können Sie nie etwas falsch machen. Denn bei einer Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Verspätungen im Nah- und Fernverkehr oder gar einer plötzlichen Erkrankung können Sie Ihre Reise nicht antreten. In einem solchen Fall gilt: Je später Sie die Reise stornieren, desto höher fallen die Kosten für Sie aus. Die Versicherung bewahrt Sie vor dem Stress und den immensen Kosten, da Sie für die auftretenden Kosten aufkommt.

Durch eine plötzlich eintretende Krankheit oder durch Krankheit oder Tod eines Angehörigen kann es zu einer vorzeitigen oder verspäteten Rückreise kommen. In dem Fall brauchen Sie sich auch keine Gedanken oder weiteren Stress zu machen, da glücklicherweise die Reiseabbruchversicherung die anfallenden Extrakosten übernimmt. Zu den Kosten zählen zusätzlich entstandene Hotelkosten, Umbuchungsgebühren oder sonstige Kosten.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Im Frühjahr beginnt die Zeckenzeit

Zeckenzeit

Wie wir alle bereits schon wissen hat im Frühjahr die Zeckenzeit begonnen. Schon seit vielen Jahren sorgen die kleinen Plagegeister als potentielle Überträger von Krankheiten für Schrecken. Besonders schlimm ist die Ausbreitung der Auwaldzecke in Deutschland. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit auf eine Infektion.

Einen wirklich zuverlässigen Schutz vor Zecken gibt es nicht. Die einzig ernsthafte Präventionsmaßnahme vor einer Infektion ist daher ein Abtasten des Körpers nach den anfangs sehr kleinen Tieren. Nach einem Waldspaziergang mögen hieran noch viele denken – gerade aber der Aufenthalt im heimischen Garten wird meist zu locker gesehen. Zecken lauern überall: in Hecken, in Büschen, im Gras und selbst in der Stadt leben sie. Vor allem für Kinder kann es ernste gesundheitliche Konsequenzen haben, wenn die Zecke sie erwischt.

Sie können zumindest gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung vorsorgen, indem Sie eine Unfallversicherung abschließen. Viele Tarife am Markt bieten für zeckenbedingte Infektionen und deren dauerhafte Folgen Versicherungsschutz. Dabei sollten Sie ausdrücklich auf das Kleingedruckte achten, denn die Zecke selbst nennen nur recht wenige Anbieter auch bei Namen. Oftmals ist von Insektenstichen und/oder Insektenbissen die Rede. Die Zecke allerdings ist kein Insekt, sondern ein Spinnentier (Arachnid). Daraus folgt, dass es keinen entsprechenden Versicherungsschutz gibt.

Andere Anbieter sprechen von Tierbissen. Allerdings beißt die Zecke nur umgangssprachlich. In Wahrheit sticht sie eher, da sie die Haut erst aufritzt und dann sticht. Infolgedessen ist dies wieder ein weiterer guter Ansatzpunkt für den Versicherer, die Leistung zu verweigern. Lediglich bei korrekter Definition der Infektionsursache (inklusive des umgangssprachlichen Zeckenbisses als solchem) können Sie sicher sein, dass die böse Überraschung im Schadensfall ausbleibt. Für Ihre Angehörigen und auch für sich selbst sollten Sie hier kein unnötiges Risiko eingehen. Kinder können bereits bei deutlich niedrigerer Virenlast erkranken als Erwachsene.

Wir überprüfen gerne Ihren bereits bestehenden Versicherungsschutz auf diesen wichtigen Deckungsinhalt. Falls Sie noch ungeschützt sind, zeigen wir Ihnen gerne, wie preiswert hochwertiger Versicherungsschutz sein kann.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Mitarbeiter im Ausland einsetzen

Geschäftsführer Mitarbeiter Ausland

In unserer zunehmend globalisierten Welt ist es mittlerweile alles andere als außergewöhnlich, dass Mitarbeiter für eine befristete Zeit im Ausland eingesetzt werden. Beispielsweise kommen Facharbeiter in anderen Ländern bei Montagearbeiten zum Einsatz. „Made in Germany“ wird immer noch von Menschen gemacht. Für den Arbeitgeber stellt sich jedoch die Frage: Wie ist  die Haftungssituation?

Es kann bei der Betriebshaftpflicht bereits Einschränkungen in der Leistung geben, wenn man mal den Versicherungsaspekt bei einer Mitarbeiterentsendung  betrachtet.  Daher sollten Sie uns bitte rechtzeitig vor einer Entsendung kontaktieren. Wir prüfen gerne für Sie, ob eventuell Lücken auftreten und können diese vorzeitig schließen.

Den Krankenversicherungsschutz Ihres Mitarbeiters sollten Sie auch unbedingt beachten, denn laut Gesetz steht dem Arbeitnehmer bei einem Einsatz im Ausland eine Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber zu. Gegenüber der Krankenkasse des Arbeitnehmers besteht außerdem noch ein Erstattungsanspruch, da im Ausland oft deutlich höhere Behandlungskosten auftreten. Sie als Arbeitgeber würden Sie demnach auf respektablen Restkosten sitzen bleiben. Im Normalfall decken vorhandene Auslandskrankenversicherungen Ihrer Arbeitnehmer nur Urlaubsreisen.

Daher empfehlen wir Ihnen eine spezielle Krankenversicherung abzuschließen. So sichern Sie sich mit kleiner Prämie gegen möglicherweise hohe Forderungen ab.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Patientenverfügung

Patientenverfügung

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, was Sie nach einem schweren Unfall, einem Schlaganfall oder bei lebensgefährlichen Verletzungen an Behandlungen wünschen bzw. nicht möchten? Dann sollten Sie darüber mit Ihrer Familie reden. Bei der Patientenverfügung gibt es einige Dinge, auf die Sie achten sollten.

Die Patientenverfügung soll Klarheit über den Willen des Patienten bringen. Aber es kann schwer sein mit einem kühlen Kopf Extremsituationen durchzuspielen. Trotzdem ist es äußerst wichtig, dass  man seine Patientenverfügung so genau wie möglich formuliert. Aussagen wie „Im Falle eines schweren Dauerschadens des Gehirns, wünsche ich keine lebensverlängernden Maßnahmen.“ oder „Ich wünsche keine Schläuche an mir.“ Diese Sätze könnten problematisch werden, da sie für die Ärzte zu ungenau sind. Außerdem weiß der Arzt dann nicht, ob Sie mit intensivmedizinische lebenserhaltende Maßnahmen generell oder nur für bestimmte Situationen ablehnen. Sie müssen konkreter auf die Belegungssituationen und Maßnahmen eingehen, die vorzunehmen oder zu unterlassen sind.

Es sind aktuell circa 260 unterschiedliche Muster-Patientenverfügungen im Umlauf. Bedenklich ist nur, ob sie alle den medizinischen und juristischen Ansprüchen gerecht werden. Daher sollten Sie dies überprüfen lassen. Zusätzlich ist es ratsam, möglichst viele Regelbeispiele zu nennen, damit im Ernstfall keine Missverständnisse auftreten.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Betriebliche Altersversicherung

Betriebliche

Es ist sehr schwierig geworden geeignete Fachkräfte zu finden. Ein weiteres Problem in vielen Firmen ist die Last hoher Krankenbestände. Wussten Sie, dass die betriebliche Krankenversicherung ein recht gutes und neues Mittel ist, Sie als Arbeitgeber attraktiv zu machen?

Zunehmend sind es freiwillige Sozialleistungen, die positiv in die Entscheidung eines Mitarbeiters hineinspielen, sich für einen neuen Arbeitsgeber zu entscheiden. Dies kann auch dazu führen, dass die Mitarbeiter trotz anderer Angebote dem alten Arbeitgeber treu bleiben.

Es handelt sich hierbei um eine kollektive Krankenzusatzversicherung, die teilweise auch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist. Das hängt von dem Versicherungsunternehmen, Tarif und Ihrer Mitarbeiterzahl ab. Da diese Tarife in der Regel ohne Altersrückstellung kalkuliert sind, fallen die Beiträge relativ niedrig aus.
Mit sehr überschaubarem Aufwand können Sie Ihre Mitarbeiter so zum Beispiel in den Genuss privatärztlicher Leistungen bringen. Das führt zu kürzeren Verweilzeiten im Krankenstand, da man üblicherweise eine bessere medizinische Versorgung erhält. Auf diese Weise können Sie die Krankheitstage Ihrer Belegschaft möglichst niedrig halten.

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Pflegevorsorge für die ganze Familie treffen

Veränderungen Pflegevorsorge Pflege

Nun zum Jahreswechsel griff die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes. Die Pflege ist ein Thema, das jeden von uns betrifft. Das geht nicht nur ältere Menschen etwas an, da sich die Regierung auch mit dem Problem befasst und versucht es mit Reformen in den Griff zu bekommen.

Damit die Situation im Pflegefall nicht zur finanziellen Bruchlandung für Sie wird, sollten Sie sich mit dem eher unerfreulichen Thema befassen. Es geht um das Thema Pflegevorsorge. Wenn Sie sich jetzt schon für Ihren eigenen Pflegefall kümmern, ersparen Sie sich und Ihrer Familie später mal viel Ärger. Wieso?

Mittlerweile zahlen Sie für einen Platz im Pflegeheim mit dem Pflegegrad 2 eine Eigenbeteiligung von circa 1.600 Euro. Der Betrag kann sich von Heim zu Heim unterscheiden. Einen kleinen Teil des Betrages können Sie sicherlich aus Ihrer Altersrente bezahlen. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass Sie so eine hohe Nettorente erhalten. Das bedeutet, dass Sie das Geld anders bezahlen müssen. Sie müssen Vermögenswerte verkaufen oder – wie in den meisten Fällen – müssen Ihre Kinder Unterhalt für Sie zahlen.

Wenn Sie frühzeitig an Ihre Zukunft denken und Vorsorge schaffen, müssen Sie sich später darüber keine Gedanken mehr machen.
Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Auslandskrankenversicherung

Urlaub Auslandskrankenversicherung Reiosegepäckversicherung Reiseversicherung

Wenn Sie sich schon mal im Urlaub im Ausland verletzt haben oder krank geworden sind und dadurch auf ärztliche Hilfe angewiesen waren, wissen Sie, dass eine Auslandskrankenversicherung äußerst wichtig ist. Dabei gibt es viele Sachen, die Sie vielleicht noch gar nicht wissen.

Viele von Ihnen glauben fälschlicherweise, dass man bei Auslandsaufenthalten bereits durch die gesetzliche Krankenkasse versichert ist. Das stimmt leider nicht so ganz. Denn nur innerhalb der „Schengener Staaten“ übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Es besteht daher kein Versicherungsschutz außerhalb dieser Länder. Daher benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Aber auch, wenn man Urlaub innerhalb der „Schengener Staaten“ macht, ist ein guter Krankenversicherungsschutz aus folgenden Gründen unentbehrlich.

Sie müssen beispielsweise für dieselbe Behandlung im Ausland, für die es in Deutschland festgelegte Standardsätze gibt, mehr Geld bezahlen. Die Abrechnung erfolgt dann nach den deutschen Sätzen und ist dadurch sehr teuer.

Gewisse Krankheiten oder Verletzungen können im Ausland nicht angemessen behandelt werden. In so einem Fall gibt es ein Krankenrücktransport nach Deutschland. Die entstehenden Kosten werden weder innerhalb noch außerhalb Europas von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Pflegeversicherung im Wandel

Pflegeversicherung Frühpensionierung

Zum 01.01.2017 tritt die neue Pflegereform in Kraft: Die Pflegestärkungsgesetze. Mehr darüber, was das genau für Sie bedeutet und ob der gesetzliche Schutz künftig ausreichend ist erfahren sie heute.

Bis ins hohe Alter selbstständig bleiben, dabei finanziell unabhängig sein, einfach das Leben genießen – diese Wünsche hat wohl jeder für seine Zukunft. Seltener dagegen denkt man dabei an die Kehrseite der Medaille. Dazu gehört unter anderem auch das Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit. Das Durchschnittalter der Bevölkerung wächst stetig und auch die Anzahl der Pflegebedürftigen.

Um den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen werden zum 01.01.2017 die gesetzlichen Grundlagen zur Pflege reformiert. Ganz vorne steht der Pflegebedürftigkeitsbegriff. Ziel der Reform ist es, den tatsächlichen Pflegebedarf besser zu erfassen. Erstmals wird der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person dabei in seiner Gesamtheit betrachtet.

Die zwei maßgeblichen Faktoren bei der neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind (1) die Pflegebedürftigkeit an sich und (2) die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Durch diese Änderung geht es bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit künftig eher darum, ob eine erforderliche Fähigkeit (z.B. Anziehen, Waschen, …) grundsätzlich noch vorhanden ist und ob diese eigenständig ausgeführt werden kann. Es wird unterschieden zwischen: Selbstständig, teilweise selbstständig und unselbstständig.

Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge werden zum 01.01.2017 wirksam. Die bisherige Einteilung in Pflegestufen wird dann ersetzt durch eine Gliederung in fünf Pflegegrade.

Pflegegrade in der Übersicht:
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WICHTIG:
Trotz der Pflegereform bleibt es dabei, dass die gesetzlichen Leistungen nur eine Grundabsicherung bieten. Nach wie vor empfiehlt sich eine zusätzliche private Pflegevorsorge.