Veränderungen immer im Voraus mitteilen

Veränderungen Pflegevorsorge Pflege

Wir als Versicherungsmakler sind als einzige alleine im Auftrag des Kunden verpflichtet. Um Ihren Betrieb auch im Fall einer überraschenden, länger anhaltenden Erkrankung bzw. Genesungsphase funktionsfähig zu halten, empfehlen wir mit einer Unternehmensvollmacht vorzusorgen. Hierbei können wir Ihnen helfen. Damit wir Ihnen bei allen Angelegenheiten behilflich sein können, ist es notwendig, dass Sie uns Veränderungen zeitnah mitteilen.

Es ist unsere Pflicht Versicherungslösungen für Sie zu finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Geben Sie uns bitte daher immer umgehend Nachricht, wenn sich etwas ändert. Beispielsweise sollten Sie uns Bescheid geben, wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen, Ihr Jahresumsatz steigt, Sie neue Betriebseinrichtung anschaffen, Sie einen weiteren Standort beziehen, Sie bauen, Sie die Rechtsform wechseln, Sie Ihr Angebot um neue Dienstleistungen erweitern, etc. Diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen können wir das aber eben nur, wenn Sie uns dies schon im Vorfeld mitteilen.

Demnach können Sie uns dabei helfen, dass wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um den Versicherungsschutz zur Verfügung.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Betriebliche Altersversicherung

Betriebliche

Es ist sehr schwierig geworden geeignete Fachkräfte zu finden. Ein weiteres Problem in vielen Firmen ist die Last hoher Krankenbestände. Wussten Sie, dass die betriebliche Krankenversicherung ein recht gutes und neues Mittel ist, Sie als Arbeitgeber attraktiv zu machen?

Zunehmend sind es freiwillige Sozialleistungen, die positiv in die Entscheidung eines Mitarbeiters hineinspielen, sich für einen neuen Arbeitsgeber zu entscheiden. Dies kann auch dazu führen, dass die Mitarbeiter trotz anderer Angebote dem alten Arbeitgeber treu bleiben.

Es handelt sich hierbei um eine kollektive Krankenzusatzversicherung, die teilweise auch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist. Das hängt von dem Versicherungsunternehmen, Tarif und Ihrer Mitarbeiterzahl ab. Da diese Tarife in der Regel ohne Altersrückstellung kalkuliert sind, fallen die Beiträge relativ niedrig aus.
Mit sehr überschaubarem Aufwand können Sie Ihre Mitarbeiter so zum Beispiel in den Genuss privatärztlicher Leistungen bringen. Das führt zu kürzeren Verweilzeiten im Krankenstand, da man üblicherweise eine bessere medizinische Versorgung erhält. Auf diese Weise können Sie die Krankheitstage Ihrer Belegschaft möglichst niedrig halten.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Richtige Absicherung in der Ausbildung

Ausbildung

Ein Auszubildender darf maximal vier Monate Probezeit haben – die sind jetzt um! Zumindest für die nächsten zweieinhalb bzw. drei Jahre ist sein Weg recht klar vorgegeben: Ausbildung erfolgreich abschließen! Und die meisten schaffen das auch. Jedenfalls ist das Ende der Probezeit doch ein sehr schöner Anlass, spätestens jetzt als Azubi (oder dessen Eltern) darüber nachzudenken, was man in Sachen Absicherung machen könnte oder sollte.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann man gar nicht früh genug starten. Laut Statistik werden über 40% der Arbeitnehmer vor Erreichen des Regelrentenalters berufsunfähig und können ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Bei Auszubildenden kann eine Berufsunfähigkeit doppelt schwer wiegen. Denn ist die fünfjährige Wartezeit für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt, werden hieraus im Ernstfall auch keine Leistungen erbracht.
Durch den meist guten Gesundheitszustand  und das junge Eintrittsalter kann die Absicherung der Fähigkeit einen Beruf auszuüben meist zu relativ günstigen Prämien umgesetzt werden – auch bei vielen handwerklichen Berufen!
Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir für Sie unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de erreichbar.

 

Altersvorsorge

Je früher man dieses Thema angeht, desto besser. In jungen Jahren muss man noch deutlich weniger Geld für ein gewünschtes Sparziel ausgeben, als mit einem höheren Eintrittsalter. Möchte man beispielsweise bis zur Rente 60.000 Euro sparen, dann müsste ein 17-jähriger jeden Monat 100 Euro auf die Seite legen. Ein 30-jähriger bereits 135 Euro und ein 40-jähriger 185 Euro. Nimmt man an, dass für das gesparte Geld noch Zinsen (2,5% p.a.) bezahlt werden, reichen dem 17-jährigen bereit 50 Euro monatlich.

Wie und wo ein Auszubildender oder vielleicht auch die Eltern des Auszubildenden sein Geld spart, kann je nach Persönlichkeitstyp, Lebenszielen und aktuellen Begebenheiten ganz unterschiedliche sein. Nicht immer ist ein Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung das geeignete Mittel um seine Zeile zu erreichen. Ob eine in Aussicht gestellte Förderung unter dem Strich die gewünschten Ergebnisse erzielt sollte regelmäßig hinterfragt werden.

Sprechen Sie uns einfach an unter 07181 9854-0 oder schreiben Sie eine Mail an willkommen@aloga.de.

 

Hausratversicherung

Mit Beginn einer Ausbildung steht für viele Berufsanfänger auch der Umzug in eine neue Stadt an. Bei vielen Versicherern ist der Hausrat des Auszubildenden noch über die Außenversicherung mitversichert, wenn der Versicherer die neue Wohnsituation noch nicht als eigenen Hausstand wertet. Zur Sicherheit sollten Sie aber dennoch auf Ihren Versicherer zugehen und eine schriftliche Bestätigung anfordern.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie aktuelle Versicherer aufaloga24.de vergleichen. Wählen Sie im Detailcheck „Außenversicherung“ (und andere Details, die Ihnen wichtig sind) aus um sicher zu sein, dass diese auch im Vertrag enthalten ist.

Achtung: Oft gilt die Außenversicherung nur für einen begrenzten Zeitraum und es ist eine geringere Summe versichert. Soll die Wohnung länger als 3 Monate versichert sein, sollten Sie darüber nachdenken, eine eigenständige Versicherung abzuschließen.

 


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Pflegeversicherung im Wandel

Pflegeversicherung Frühpensionierung

Zum 01.01.2017 tritt die neue Pflegereform in Kraft: Die Pflegestärkungsgesetze. Mehr darüber, was das genau für Sie bedeutet und ob der gesetzliche Schutz künftig ausreichend ist erfahren sie heute.

Bis ins hohe Alter selbstständig bleiben, dabei finanziell unabhängig sein, einfach das Leben genießen – diese Wünsche hat wohl jeder für seine Zukunft. Seltener dagegen denkt man dabei an die Kehrseite der Medaille. Dazu gehört unter anderem auch das Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit. Das Durchschnittalter der Bevölkerung wächst stetig und auch die Anzahl der Pflegebedürftigen.

Um den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen werden zum 01.01.2017 die gesetzlichen Grundlagen zur Pflege reformiert. Ganz vorne steht der Pflegebedürftigkeitsbegriff. Ziel der Reform ist es, den tatsächlichen Pflegebedarf besser zu erfassen. Erstmals wird der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person dabei in seiner Gesamtheit betrachtet.

Die zwei maßgeblichen Faktoren bei der neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind (1) die Pflegebedürftigkeit an sich und (2) die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Durch diese Änderung geht es bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit künftig eher darum, ob eine erforderliche Fähigkeit (z.B. Anziehen, Waschen, …) grundsätzlich noch vorhanden ist und ob diese eigenständig ausgeführt werden kann. Es wird unterschieden zwischen: Selbstständig, teilweise selbstständig und unselbstständig.

Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge werden zum 01.01.2017 wirksam. Die bisherige Einteilung in Pflegestufen wird dann ersetzt durch eine Gliederung in fünf Pflegegrade.

Pflegegrade in der Übersicht:
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WICHTIG:
Trotz der Pflegereform bleibt es dabei, dass die gesetzlichen Leistungen nur eine Grundabsicherung bieten. Nach wie vor empfiehlt sich eine zusätzliche private Pflegevorsorge.

Mehr als die Hälfte der Versicherten zahlen Ihre Versicherung beinahe umsonst

umsonst

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt und in der Freizeit – diese Tatsache ist längt bekannt. Doch dann gibt es tatsächlich Versicherer, die gerade für Haushalt und Freizeitbereich eine große Einschränkung im Kleingedruckten haben. Dazu heute mehr.

Eigentlich ist es ganz einfach. Sie haben eine Unfallversicherung, Ihnen passiert ein Unfall und der Versicherer bezahlt Ihnen Geld, damit Sie die Folgen des Unfalls ausgleichen können.

So zumindest die gängige Meinung bei diesem Thema. Doch es lohnt sich ein Blick in die zweite Ebene. Schauen wir uns zuerst die Definition eines Unfalles an. Hierfür gilt das Merkwort: PAUKE! Die Buchstaben stehen für ein Plötzlich von Außen Unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis.

Diese Definition ist soweit nachvollziehbar. Doch manche Versicherer haben diese mit diesem Satz eingeschränkt:

„…sofern die Unfallursache durch eine willensgesteuerte Eigenbewegung ausgelöst wurde, ist ein Unfallereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen zu verneinen.“

Was sich im ersten Moment seltsam verklausuliert liest, heißt im Klartext folgendes: Eigenbewegung wird nicht als von außen auf den Körper einwirkende Kraft eingestuft und damit ist kein Unfall gemäß der PAUKE-Definition gegeben. Der Versicherer müsste nicht bezahlen.

Zur Klarstellung ein paar Beispiele, was nicht versichert ist:

  • Bei Gartenarbeiten hebt Frau N. eine bepflanzte Schale hoch und erleidet einen Bandscheibenvorfall.
    ~edit~ Bandscheibenvorfälle sind in den meisten Fällen nicht versichert. Selbst wenn Eigenbewegung mitversichert ist.
  • Herr W. knickt beim Spaziergang im Wald um und bricht sich den Fuß
  • Frau M. stolpert beim Joggen über einen offenen Schnürsenkel, stürzt und bricht sich das Schlüsselbein.
  • Beim Stadtspaziergang rennt Frau L. ein herrenloser Hund entgegen, worauf diese erschrickt und auf die Bordsteinkante stürzt. Ihre Schulter erleidet eine komplizierte Fraktur mit bleibenden Schäden.

Laut Gesellschaft für Konsumforschung (GfK, Studie aus 2012, beauftragt von der Gothaer Versicherung) enthielten etwa 60% der rund 30 Millionen bestehenden Unfallversicherungen nicht den Einschluss der Eigenbewegung. Überspitz gesprochen:

Mehr als die Hälfte der Versicherten zahlen Ihre Versicherung beinahe umsonst.

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Fast jedem Zweiten droht eine Armutsrente

Armutsrente

„Altersarmut“, „Kalte Progression“, “ Rente unterhalb der Armutsgrenze“, „Armutsrente“ … diese und weitere Begriffe geistern nun schon Jahre durch die Medienlandschaft. Doch was bedeutet das für Sie genau? Dazu heute mehr in Text und Ton.

Natürlich bezieht sich die im Titel genannte Aussage lediglich auf eine Prognose. Letztendlich heißt es doch: „Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.“ Sie wird es bestimmt nicht treffen, doch lesen Sie einfach weiter.

Laut einer Studie des WDR droht eine gesetzliche Rente auf Hartz IV Niveau in Deutschland künftig vielen. Den ganzen Bericht können Sie sich in der Mediathek des WDR anhören.

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Hier geht es zum Audio Beitrag des WDR

 

Anders herum betrachtet: Wer erhält der Statistik nach eine Rente die über dem Grundsicherungsniveau (ca. 770 – 850 € Rente monatlich) liegt? Hier zitieren wir gerne das Ergebnis des WDR: „Um 2030 eine Rente über dem Grundsicherungsniveau zu erhalten, müssen Arbeitnehmer 40 Jahre lang ununterbrochen mindestens 2.097 Euro brutto monatlich verdienen.“

Nach der Prognose des WDR liegen immerhin der 53,7 Millionen heute Beschäftigten über dieser Grenze.

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Welche Fragen kommen nun als nächstes auf? Werde ich 40 Jahre ununterbrochen arbeiten? Grundsicherungsniveau bei ca. 800 € und vorher fast 2.100 €, wo bleiben die anderen 1.300 €? Reichen mir 800 € monatlich aus?

Auch die aloga beschäftigt sich mit diesen Fragen. Das Team der aloga nimmt sich gerne Zeit um mit Ihnen diese Fragen zu Ergründen und mögliche Lösungswege zu finden. Anrufen können Sie die aloga unter 07181 9854-0 oder senden Sie eine E-Mail an willkommen@aloga.de.
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Was bringt eigentlich eine Vorsorgeversicherung?

Vorsorgeversicherung

Im Großen und Ganzen sind die Menschen recht gerne gesund. Sie hören mit dem Rauchen auf, achten bewusster auf Ihre Ernährung und betätigen sich körperlich. Nicht umsonst wurden alleine in 2015 rund 1,07 Mio. Fitnessarmbänder verkauft – Tendenz steigend.

Früher oder später gehört auch der Arztbesuch zur Vorsorge-Untersuchung dazu. Dafür gibt es Krankenzusatzversicherungen um die anfallenden Kosten zu decken. Doch was bringen diese?

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Vorsorge-Untersuchungen für Chance auf optimale Behandlung und Gesundheit!

Vorab: Welche Vorsorge-Untersuchungen gibt es eigentlich?

Bei Neugeborenen gibt es die U-Untersuchungen und bei Heranwachsenden die J-Untersuchungen. Damit sollen frühzeitig gesundheitliche Probleme erkannt werden um diesen entgegenzutreten.

Im Erwachsenenalter – also dann, wenn man für sich selbst verantwortlich ist – lässt man es dann meist etwas schleifen, dabei übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bereits eine ganze Reihe solcher Untersuchungen. Dennoch ist die Quote der regelmäßigen Krebsvorsorge-Untersuchung eher gering: Bei Frauen ca. 50 Prozent und bei Männern gar unter 20 Prozent.

Weniger bekannte Vorsorge-Untersuchungen (gesetzlich Versicherte erhalten ab 35. alle 2 Jahre einen ausführlichen Gesundheits-Check-Up) werden noch weniger in Anspruch genommen.

Das Bundesgesundheitsministerium listet auf Ihrer Homepage auf, welche Vorsorge-Untersuchungen derzeit von den Kassen getragen werden.

Jetzt zum eigentlichen Thema zurück: Wie steht es da mit Vorsorge-Versicherungen, wo doch scheinbar das meiste von den Kassen bezahlt wird?

Vorsorge-Versicherungen bieten auf die Leistungen der Kassen einen Schutz „On-Top“.
So bieten manche Tarife beispielsweise einen Gesundheitscheck bereits ab dem 18. und nicht erst ab dem 35. Lebensjahr. Andere Tarife steigern die Leistung bei den U-Untersuchungen von Kindern, so werden ausführlichere Untersuchungen der Augen und Ohren sowie zusätzlich auch die U9a und U9b Untersuchungen bezahlt.

Eine Vorsorge-Versicherung liegt preislich zwischen 2 und 15 Euro, je nach Alter. Gesundheitsprüfung gibt es meistens keine und auch Wartezeiten fallen meist weg.

Das Fazit überlassen wir Ihnen. Vorsorge-Versicherungen bieten insbesondere in einer immer gesundheitsbewusteren Gesellschaft eine Möglichkeit auf Nummer sicher zu gehen. Gleichzeitig ist diese natürlich auch mit Kosten verbunden, wenn die Versicherungsleistungen nicht beansprucht werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von Ihrem persönlichen Berater bei der aloga unter 07181 9854-0 und per Email an willkommen@aloga.de


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