Auch Gesellschafter-Geschäftsführer haften privat

Geschäftsführer Mitarbeiter Ausland

Viele  Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Deutschland sind ausschließlich inhabergeführt. Die GmbHs werden im Normalfall hauptsächlich dafür gegründet, dass die persönliche Haftung des Selbstständigen außen vor ist. Laut § 13 Abs. 2 GmbH-Gesetz ist die Haftung im Außenverhältnis auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Jedoch kommt hier die Frage auf: Wie ist die Haftung im Innerverhältnis geregelt?

„Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entsprechenden Schaden.“ Das besagt § 43 Abs. 2 GmbH. Als eigenständige juristische Person kann die Gesellschaft also Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen. Das Gesetz kennt keine Unterscheidung zwischen angestelltem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Rechtsprechung in den letzten Jahren tendiert stark dazu, Gläubigern der GmbH eine direkte Inanspruchnahme des Geschäftsführers zu ermöglichen, wenn dessen Fehler ursächlich für z.B. einen Forderungsfall war. Ein Widerspruch zur beschränkten Haftung des Unternehmens ist dies natürlich nicht, da das Vermögen des Verantwortlichen herangezogen wird.

Im schlimmsten Fall muss sich ein Insolvenzverwalter der weiteren Geschicke der Firma annehmen und dieser wird selbstverständlich alle Möglichkeiten ausnutzen, an die nötigen Finanzmittel zu kommen. Der ursprüngliche Zweck der GmbH, das private Vermögen zu schützen, kann somit dahin sein. Diese Problematik ist vielen Gesellschafter-Geschäftsführern nicht bewusst!  Für einen solchen Fall kann eine D & O Versicherung („Directors & Officers“) die Rettung sein. Dieser Haftpflichtschutz prüft, ob ein rechtlicher Anspruch gegen den Geschäftsführer besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme ggf. dafür auf. Damit bleibt bei ausreichend hoher Versicherungssumme das Privatvermögen verschont.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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