Uhren sind keine Wertsachen … eigentlich

Uhren

Klischees: Frauen sammeln Handtaschen und Schuhe – vor allem Schuhe! Männer dagegen Schallplatten, Comics, Lego und nicht wenige auch Uhren!

Um Uhren geht es heute, denn auch bei wenigen (Sammler-)Stücken kann durchaus ein beträchtlicher Wert zusammenkommen. Versichert ist dieser Wert in der Hausratversicherung. Warum Uhren (eigentlich) nicht als Wertsachen gelten spielt dabei eine Rolle.

Wenn Sammler von Uhren sprechen, dann geht es meist weniger um Modelle der Marken Casio oder Meister Anker. Breitling, Glashütte oder – natürlich – auch Rolex zählen hier zu den begehrten Herstellern.

Der Einstieg bei hochwertigen Chronographen beginnt bereits bei rund 2.000 Euro und ist damit auch für den „Otto Normalverbraucher“ ersparbar. Wurde das Uhren-Gen vom Vater und/oder Großvater weitergegeben, kommen durch Geschenke oder Erbschaft recht große Werte zusammen. Werte, die natürlich über die Hausratversicherungen versichert sind. Oder?

Vom Gefühl her stuft man eine Uhr für 2.000 Euro schnell als Wertgegenstand ein. Sei es nun, weil man sie mehr als Schmuckstück, denn als Zeitmesser ansieht oder aber, weil 2.000 Euro einfach sehr viel Geld für einen so kleinen Gegenstand sind.

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in seinem Beschluss vom 10. November 2011 jedoch, dass es sich bei Uhren nicht um Wertsachen handle, selbst wenn diese mit Gold- oder Platin verziert oder besetzt sind. Grundsätzlich gehören Uhren damit zu Ihrem „normalen“ Hausrat – außer natürlich Ihr Versicherer erwähnt in seinen Bedingungen (das Kleingedruckte) explizit, dass auch Uhren zu Wertsachen zählen.

Warum ist das wichtig? Für Wertsachen gelten in den meisten Fällen Obergrenzen die nur einem Prozentsatz (z.B. 30%) der gesamten Versicherungssumme entsprechen. Wenn Sie also eine Hausratversicherung abgeschlossen haben bei der Uhren zu Wertgegenständen gehören und Sie besitzen eine Uhrensammlung im Wert mehreren Tausend Euro ist es möglich, dass Sie im Schadensfall nicht den gesamten Wert ihrer Wert- und Schmucksachen ersetzt bekommen. Bedenken Sie, dann zählen nicht nur Ihre Uhren zu den Wertsachen, sondern auch Ohringe, Ringe und Ketten.

Dabei sei gesagt, dass sich die Obergrenzen noch weiter verringern, wenn die Wertsachen nicht in verschlossenen Wertschutzschränken befinden.

Fazit: Für Sie als Uhrensammler ist es am besten, wenn bei Ihrer Hausratversicherung Uhren nicht als Wertsachen, sondern als normaler Hausrat zählen. Dennoch sollten Sie sich überlegen, ob Sie eine besonders große Sammlung separat versichern möchten.

Wissenswert: Unabhängig vom bisher genannten gelten „Gegenstände aus Gold und Platin“ meist als Wertsachen. Besteht eine Uhr überwiegend aus Gold oder Platin, dann kann man begründet an der Primäraufgabe des Zeitmessens zweifeln. Dann ist es wohl schon eher ein Schmuckgegenstand.

Beitrag teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.