Mehr als Fachwerk! – Wenn Denkmäler auf Versicherung treffen

Denkmäler

In Deutschland gibt es rund eine Million Denkmäler. Diese Zahl schließt Einzeldenkmäler, städtebauliche Ensembles und Quartiere mit ein. Nachstehend haben wir Fragen aufgegriffen, wie ein Denkmal definiert wird, welche Unterschiede zu beachten sind und auf was bei Gebäudeversicherungen geachtet werden sollte.

Der größte Anteil der denkmalgeschützten Anlagen in Deutschland fällt auf den Süden. Ca. 200.000 dieser Anlagen sind in Bayern und Baden-Württemberg zu finden. Doch wie definiert sich ein Denkmal? Und was gibt es für Besonderheiten? Daher jetzt einige Definitionen (die sich komplizierter Lesen, als sie eigentlich sind).

Was ist ein Einzeldenkmal?

Ein Einzeldenkmal (Baudenkmal) ist eine bauliche Anlage, an deren Erhalt aufgrund z. B. einer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen, volkskundlichen oder technischen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht und die entweder durch Verwaltungsakt oder kraft Gesetzes Denkmaleigenschaft erlangt hat. Auch die Umgebung eines Einzeldenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist, darf nicht so verändert werden, dass die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden (denkmalschutzrechtlicher Umgebungsschutz).

Was ist ein Ensemble?

Unter Ensemble versteht man eine Gruppe baulicher Anlagen wie z.B. historische Stadt- und Ortskerne, Straßenzüge, Plätze und Gebäudegruppen, bei der nicht jede einzelne Anlage selbst Baudenkmal sein muss, die aber als Ganzes ein Denkmal darstellen.

Teile des Ensembles können eigenständige Baudenkmäler mit besonderer Ausstattung sein. Der Ensembleschutz zielt auf die Denkmal- und Erhaltungswürdigkeit ganzer Orts-, Platz- und Straßenbilder ab. Der denkmalschutzrechtliche Umgebungsschutz gilt für Ensembles ebenfalls.

Was müssen Eigentümer beachten?

Eigentümer einer als Einzeldenkmal geschützten Immobilie müssen sämtliche Baumaßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen und genehmigen lassen.

Das gilt sowohl für Arbeiten im Inneren des Gebäudes als auch an der Außenfassade und am Dach. Unterliegt die Immobilie ausschließlich dem Ensembleschutz, sind nur Baumaßnahmen genehmigungspflichtig, die das Äußere des Gebäudes betreffen.

Zu beachten ist ebenfalls, dass nach einem Brandschaden die Denkmalschutzbehörde vorschreiben kann, wie der Wiederaufbau zu erfolgen hat. Die Kosten hierfür trägt der Eigentümer, weshalb auch die Gesellschaften höhere Versicherungssummen ansetzen bzw. Zuschläge erheben.

Was muss bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz beachtet werden?

Grundsätzlich muss man sagen, dass das Risiko fast immer mit einem Mehraufwand bei der Suche nach einem geeigneten Versicherungsschutz verbunden ist. Die meisten Versicherer benötigen hierfür weitere Unterlagen (spezielle Fragebögen/Fotos) und dann gibt es natürlich auch Gesellschaften die solche Gebäude gar nicht absichern.

Aus diesen Gründen ist es gerade für die Absicherung von denkmalgeschützen Objekten sinnvoll einen Partner an der Seite zu haben, der Ihnen hilft die richtigen Fragen zu stellen. Denn gerade Mehrkosten durch behördliche Auflagen können dem stolzen Besitzer einer wunderschönen, denkmalgeschützen Immobilie die Sorgenfalten auf die Stirn treiben.


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