Die Haftung von Vereinsvorständen

In diesem Artikel wird es über das Haftungsrisiko von Vereinsvorständen handeln. Viele sind sich nicht darüber bewusst, wie die Haftung wirklich geregelt ist. Wir möchten Sie daher darüber informieren.

Ein wenig stolz darf man schon sein, wenn man in den Vorstand eines Vereins gewählt wird. Es zeugt doch davon, dass einem die anderen Mitglieder ein hohes Maß an Vertrauen entgegenbringen. Meist sind sich Vereinsvorstände dabei aber nicht bewusst, welches persönliche Haftungsrisiko sie mit dem Amt übernommen haben.

Spricht man Betroffene auf das Thema an, erntet man meist blankes Erstaunen – auch bei „alten“ Vorständen, die ihre Position bereits seit vielen Jahren innehaben. Machen Sie als Vorstandsmitglied nämlich einen Fehler, der Ihrem Verein einen Vermögensschaden zufügt, haften Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen dafür. Basis dieser Haftung ist der im Jahr 2009 eingeführte § 31a BGB. Demnach werden Sie bei grob fahrlässigen Fehlern dem Verein gegenüber schadenersatzpflichtig: Das kann ein Kassenfehlbetrag sein, der durch zu oberflächliche Kontrolle von Abbuchungen zustande kam. Oder wenn überhöhte Rechnungen ohne Prüfung gezahlt wurden.

Auch wenn Sie vergessen haben Fördermittel zu beantragen oder die Gemeinnützigkeit verloren geht, können Sie zur Rechenschaft gezogen werden. Verschwundene Vorschusszahlungen an beauftragte Handwerker, die dann in der Insolvenz verschwinden, sind ebenfalls keine Seltenheit.

Daher empfehlen wir zur normalen Haftpflicht immer auch eine D & O Versicherung für den Verein abzuschließen. Diese schützt die gesamte Vorstandschaft vor der Haftungsfalle und erstattet ggf. die Schadenssumme an den Verein. Da haben dann wirklich alle etwas davon! Gerne beraten wir Sie dabei.

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07181 9854-0.


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Artikel: Haftung Vereinsvorstände
aloga24: D&O-Versicherungen
Wikipedia: D&O-Versicherungen

Mehr als jemals zuvor: Datenschutz ist Chefsache!

Am 25. Mai ist Stichtag! Ab dann hat ausnahmslos jedes Unternehmen in Deutschland die Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) zu erfüllen. Bei Verstößen muss mit erheblichen Bußgeldern gerechnet werden. Hier sind bereits bei leichten Verstößen bis zu 10 Mio. Euro (oder 2 % des weltweiten Konzern-Jahresumsatzes) vorgesehen. Bei schwerwiegenderen Verstößen sogar das Doppelte (z. B. Missachtung der Grundprinzipien der DSVGO).

Die Verordnung macht es grundsätzlich bereits nötig, das Thema Datenschutz quer durch alle Abteilungen Ihres Betriebs neu zu bewerten. Zudem sollte wirklich jeder Mitarbeiter bzgl. der hohen Bedeutung, die dem Datenschutz beizumessen ist, sensibilisiert werden. Jedes Unternehmen, das mehr als neun Mitarbeiter hat und in dem personenbezogene Daten IT-gestützt verarbeitet werden, muss laut DSGVO einen Datenschutzbeauftragten vorweisen können.

Damit eine Firma unter diese Vorschrift fällt, genügt bereits die Verwendung von E-Mails! Als Datenschutzbeauftragter kann ein Mitarbeiter eingesetzt werden – allerdings ist auch ein externer Datenschutzbeauftragter eine erlaubte Lösung. Dass die Inhalte der DSGVO den Nerv der Zeit treffen, muss von einem sehr konsequenten Vorgehen der Aufsichtsbehörden ausgegangen werden. Entsprechend hoch werden Bußgelder bei Verstößen künftig ausfallen.

Ein Abwälzen der Bußgelder auf eine Haftpflichtversicherung ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Lediglich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sind rechtliche Auseinandersetzungen beinhaltet. Hierüber können Sie sich aber „nur“ gegen Vorwürfe verteidigen. Im Falle eines Schuldspruchs müssen Sie das Bußgeld dennoch selbst aufbringen. Wir empfehlen daher, den Lösungsweg über einen externen Datenschutzbeauftragten zu wählen, an den man sich im Fall der Fälle dann mit den eigenen Ansprüchen richten kann. Für Ihre Fragen sind wir sehr gerne da!

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07181 9854-0. Auf unserer Website www.aloga.de finden Sie weitere wichtige Themen.


Mehr zum Thema

Artikel: Rechtsberatung
aloga24: RechtsschutzversicherungenWikipedia: Rechtsschutzversicherung

Wie der Frühjahrsputz nicht im Krankenhaus endet

Jetzt wird es wieder wärmer und wir somit auch wieder aktiver. So steht auch in vielen Haushalten auch der Frühjahrsputz an. Dieser birgt jedoch einige Gefahren, denn es gibt keinen Ort an dem mehr Unfälle passieren als im Haushalt. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie beachten sollen, damit der Frühjahrsputz nicht im Krankenhaus endet.

Sich Zeit lassen.
Sie sollten sich nicht so viel auf einmal vornehmen, denn die meisten Unfälle geschehen, wenn man zu hektisch ist und alles schnell und auf einmal machen möchte. Das gilt besonders für den Staubsauger: Will man die komplette Wohnung auf einmal saugen, so wird das Kabel schnell zu einer Stolperfalle.

Das richtige Schuhwerk.
Da will man schnell etwas aus dem anderen Zimmer holen, da rutscht man mit den FlipFlops auf dem frisch gewischten Boden aus.
Da kann es schonmal vorkommen das man sich schnell einen Knöchel bricht oder
die Bänder angerissen sind. Mit festen Schuhen hingegen wäre diese Gefahr geringer und die Folgen weniger schlimm.

Leichtsinn.
Man möchte eine bestimmte Stelle ein Regal oder an der Decke etwas putzen und klettert auf einen (Dreh-)Stuhl oder den Hocker. Das ist jedoch meist keine gute Idee, denn die Abrutsch- und Sturzgefahr ist ziemlich hoch. Hier kann der Leichtsinn schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Private Unfallversicherung.
Passiert trotz allem etwas, ist man mit einer privaten Unfallversicherung auf der sichersten Seite. Jedoch sollte man darauf achten das der Vertrag nicht zu alt ist, da einige Merkmale bei älteren Tarifen nicht mitversichert sind.
Diese ist notwendig, denn für Unfälle, die im Haushalt passieren, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf.

Um nähere Informationen zu erhalten, können Sie uns unter der Telefonnummer 07181 9854-0 erreichen. Im Blog finden Sie noch weitere wichtige Themen.


Mehr zum Thema

Einfacher Vergleich und mehr Infos: Die Unfallversicherung
Wikipedia: Unfallversicherung, privat und gesetzlich
Im Detail: Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung

Wechseln der Hausratversicherung kann sich lohnen

Eine Hausratversicherung ist ein sinnvoller Schutz. Doch das kommt immer ganz darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei älteren Verträgen besteht die Gefahr, dass Sie unterversichert sind. Im schlimmsten Fall würde die Versicherungsgesellschaft den Schaden daher nicht übernehmen.

Der Grund dafür ist, dass sich im Laufe der Jahre der Wert des Hausrates ändert. Es kommen hochwertigere Anschaffungen hinzu. Daher lohnt es sich seinen Vertrag zu überprüfen.

Sie sollten alte Verträge noch aus anderen Gründen auf den Prüfstand stellen. Jede Versicherungsgesellschaft ändern seine Versicherungsbedingungen (das „Kleingedruckte“), deshalb kann es gut sein das verschiedene Bausteine hinzukommen die in älteren Verträgen nicht mitversichert sind.

Ein Beispiel dafür ist (Thema „grobe Fahrlässigkeit“) wenn Sie ihr Fenster gekippt haben und eingebrochen wird. In solchen Fällen wird die Versicherungsgesellschaft zum Teil oder gar nicht zahlen. Daher kann sich eine Umstellung in ein aktuelles Bedingungswerk lohnen.

Eine wichtige Frage ist außerdem, ob auch sogenannte Elementarschäden versichert sind. Dieser Schutz gilt vor allem bei Hochwasser, wenn bei starken Regen der Keller vollläuft. Das kann nach einem straken Regen auch dort passieren, wo kein Fluss oder Bach in der Nähe ist.

Eine Vertragsumstellung kann sich also aufgrund vieler Gründe lohnen. Und das Beste zu Schluss: Meist wird der Vertrag nicht teurer, oft sogar günstiger…

Um nähere Informationen zu erhalten, können Sie uns unter der Telefonnummer 07181 9854-0 erreichen. Auf unserer Website www.aloga.de finden Sie weitere wichtige Themen.


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Einfacher Vergleich: Hausratversicherung
Wikipedia: Hausratversicherung
Blog: Weitere Themen zum Schutz des Eigentums