Da ja bekanntlich noch kein Profi vom Himmel gefallen ist, aber schon viele auf dem Weg dahin von ihrem Pferd, möchte ich heute mal ein Thema ansprechen, mit dem ich mich zur Zeit aus eigenem Interesse heraus sehr viel beschäftige…
In den meisten Fällen kommen wir beim Sturz vom Pferd mit einem blauen Auge (oder Fleck…) davon, dann kann man später darüber lachen und alles ist gut. Wenn man aber doch mal ungünstig stürzt, oder sich das Pferd dabei verletzt, lauern schnell finanzielle Folgen und irgendwer muss dafür aufkommen.
Dann geht es ans Prüfen. Wer haftet denn nun? Wer trägt die Schuld für den Sturz und sollte dafür auch die Kosten übernehmen?
Eine Sache ist dabei vielen nicht bewusst: Passiert dieser Sturz während dem Reitunterricht, kann unter entsprechenden Umständen der Reitlehrer dafür haftbar gemacht werden. Und dafür muss dieser kein hoch professioneller voll-beruflicher Reitlehrer sein. Schon ein gut gemeinter Tipp von jemandem ganz ohne Trainerschein kann hierfür ausreichen. Bei Privatpersonen sollte in der Regel die Privat-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Diese wird jedoch genau prüfen, ob sie das denn muss. Denn wer regelmäßig Unterricht erteilt, völlig egal ob mit oder ohne Trainerschein, bei dem wird eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt. Hierfür muss die Privat-Haftpflichtversicherung nicht aufkommen.
Daher: Wer regelmäßig Unterricht oder „Tipps“ gibt, sollte sich unbedingt zusätzlich absichern! Hierfür gibt es eine sog. Reitlehrer-Haftpflichtversicherung. Habt Ihr Euch mit dem Thema schon beschäftigt? Lasst doch mal einen Kommentar dazu da.
Wer sich mehr Informationen zu dem Thema wünscht, darf sehr gerne auf mich zukommen. Ich freue mich von Euch zu hören!
LG Simone
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