Grundunfähigkeitsversicherung – Wenn nichts anderes möglich ist

Grundunfähigkeitsversicherung

Um problemlos durch den Alltag zu kommen, bedarf es einer ganzen Reihe von Fähigkeiten. Sie müssen Dinge anfassen, vor dem Schreibtisch sitzen, dorthin laufen, Verkehrszeichen sehen, die Kollegen hören usw. Der Verlust bereits nur einer dieser Fähigkeiten schränkt uns spürbar ein. Im Extremfall können wir nicht mehr arbeiten.

Bereits jeder fünfte scheidet vor Rentenbeginn gesundheitlich bedingt aus dem Berufsleben aus. Dies kann immense finanzielle Folgen mit sich ziehen. Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft sollte daher eine hohe Priorität im Leben eines jeden darstellen, der Geld verdient. Gerade auch im Blick auf die eher magere Untersetzung, die vom Staat gewährt wird, wenn man tatsächlich berufsunfähig werden sollte. Ohne private Vorsorge wird man daher schnell zum Sozialhilfefall.

Um sich abzusichern stellt der Berufsunfähigkeitsschutz sicherlich die Krönung und erste Wahl dar. Nun hat aber nicht jeder die Chance eine Berufsunfähigkeitsversicheurung abzuschließen – oder nur unter erschwerten Bedingungen.

Gehören Sie einer risikoreicher Berufsgruppen an? Sind Sie vielleicht Sprengmeister, Musiker oder ein anderer Künstler? Oder leiden Sie bereits an Vorerkrankungen? Dann ist es tatsächlich sehr schwierig guten Schutz zum guten Preis zu bekommen. Im „worst case“ werden Sie, wie die Überschrift schon titelte, überhaupt keinen Schutz erhalten.

Auch für diesen Fall gibt es natürlich – wie für nahezu jeden denkbaren Bereich im Leben – eine Möglichkeit der Versicherung: Seit etwa 15 Jahren werden hierzulande sogenannte Grundunfähigkeitsversicherungen angeboten. Das Prinzip ist einfach: Verliert die versicherte Person spezielle elementare Fähigkeiten (z.B. Sehen, Greifen, Laufen, Orientierungssinn, Intellekt,…), erhält dieser eine monatliche Rente.

Faktencheck – Pro und Contra einer Grundunfähigkeitsabsicherung

niedrige monatliche Kosten
einfache Beweisbarkeit und Eindeutigkeit der eingeschränkten Grundfähigkeit
Leistungsauszahlung auch, wenn der Beruf noch ausgeführt werden kann

oftmals keine Berücksichtigung von psychologischen Erkrankungen
Voraussetzung ist der Wegfall der betreffenden Fähigkeit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Grundunfähigkeitsversicherung insbesondere für diejenigen in Frage kommt, die keine adäquate Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder deren Grundfähigkeiten stark gefährdet sind. Zusätzlich sollte in jedem Fall an weitere Absicherung gedacht werden!


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