Im Herbst wird es eher dunkel, bleibt es länger dunkel. Wind, Wetter und Finsternis treiben die Menschen von der Straße in ihre warmen Stuben. Das sind perfekte Bedingungen für Einbrecher! Im Schutz der Dunkelheit können sie in aller Ruhe und ungestört nach Schwachstellen an Fenstern und Türen suchen, durch die sie ins Haus gelangen können. Deshalb ist der Herbst auch die typische Einbruchszeit. Wie Sie hierbei beachten sollte finden Sie hier.
Um rund 40 % steigt die Anzahl von Einbrüchen in der Zeit von Oktober bis März gegenüber den restlichen Monaten des Jahres. Zwar wurde im vergangenen Jahr wieder etwas weniger eingebrochen als in den Vorjahren. 140.000 Einbrüche mit einem Gesamtschaden von 470 Mio. Euro sprechen aber weiterhin eine klare Sprache: Das Risiko ist real für jeden in Stadt und Land!
Den „totalen Einbruch“ wie im Film, bei dem eine komplette Wohnung ausgeräumt wird, gibt es nur selten. Zu groß ist die Gefahr, dass Nachbarn aufmerksam werden und abtransportiert werden müssen so viele Dinge ja auch irgendwie. Nein, der typische Einbrecher ist eher nach kleineren, wertvollen Dingen (Uhren, Wertsachen, Bargeld, Elektronik…) aus. Fix rein ins Haus, umschauen, greifen, was interessant wirkt, und wieder raus. Dabei wird dann je nach Mentalität mehr oder weniger viel Verwüstung angerichtet. Eine Hausratversicherung löst die finanziellen Folgen, die so ein Einbruch hat zwar, erwartet allerdings auch, dass ein paar Spielregeln eingehalten werden. Unter den Obliegenheiten, die Sie vor einem Schadensfall einhalten müssen, findet sich u. a. auch, dass Sie mögliche Sicherungen anwenden müssen, wenn Sie das Haus verlassen. Was bedeutet das?
Fenster dürfen beispielsweise nicht gekippt gelassen werden, da sie von außen so sehr leicht entriegelt werden können. Terrassentüren dürfen nicht unabgeschlossen bleiben etc. Hält man dies nicht ein, hat der Versicherer ggf. die Möglichkeit, seine Entschädigungsleistung zu kürzen oder komplett zu streichen. Wir raten daher ausdrücklich dazu, vor jedem Verlassen der Wohnung, alle Fenster und Türen zu kontrollieren, ob diese fest verschlossen sind. Natürlich kann man so was schnell vergessen. Das verstehen natürlich auch die Versicherer und einzelne davon haben begonnen, zumindest bis zu gewissen Schadenshöhen entspannter mit Obliegenheitsverletzungen umzugehen.
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