Die Winterreifen müssen jetzt drauf!

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Wie Sie bereits selber schon wissen, müssen Sie spätestens jetzt die Winterreifen aufziehen. Darauf möchten wir Sie nochmal hinweisen, damit es zu kleinen Komplikationen auf den Straßen kommt und Sie sicher Ihr Ziel erreichen!

Ihr Pkw hat nur vier postkartengroße Kontaktflächen zur Straße, da sollte der Kontakt möglichst auch bei Minustemperaturen erhalten bleiben. Das ermöglicht einzig die Gummimischung der Winterreifen. Auch Ganzjahresreifen sind nur ein halbherziger Kompromiss, den Sie bei schlechter Witterung bereuen können.

Der Gesetzgeber schreibt der Witterung angemessene Bereifung vor. Aus gutem Grund! Nichts verursacht in der kalten Jahreszeit mehr Unfälle als falsche Bereifung. Ein Bremsen kann genügen, um die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren.

Falsche Bereifung gefährdet daher auch den Versicherungsschutz! Gehen Sie bitte kein unnötiges Risiko ein. Sie können nie wissen, wie derWinter wird oder wie der Straßendienst funktioniert. Nehmen Sie das bitte nicht auf die leichte Schulter.


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Herbstzeit ist Einbruchszeit!

Im Herbst wird es eher dunkel, bleibt es länger dunkel. Wind, Wetter und Finsternis treiben die Menschen von der Straße in ihre warmen Stuben. Das sind perfekte Bedingungen für Einbrecher! Im Schutz der Dunkelheit können sie in aller Ruhe und ungestört nach Schwachstellen an Fenstern und Türen suchen, durch die sie ins Haus gelangen können. Deshalb ist der Herbst auch die typische Einbruchszeit. Wie Sie hierbei beachten sollte finden Sie hier.

Um rund 40 % steigt die Anzahl von Einbrüchen in der Zeit von Oktober bis März gegenüber den restlichen Monaten des Jahres. Zwar wurde im vergangenen Jahr wieder etwas weniger eingebrochen als in den Vorjahren. 140.000 Einbrüche mit einem Gesamtschaden von 470 Mio. Euro sprechen aber weiterhin eine klare Sprache: Das Risiko ist real für jeden in Stadt und Land!

Den „totalen Einbruch“ wie im Film, bei dem eine komplette Wohnung ausgeräumt wird, gibt es nur selten. Zu groß ist die Gefahr, dass Nachbarn aufmerksam werden und abtransportiert werden müssen so viele Dinge ja auch irgendwie. Nein, der typische Einbrecher ist eher nach kleineren, wertvollen Dingen (Uhren, Wertsachen, Bargeld, Elektronik…) aus. Fix rein ins Haus, umschauen, greifen, was interessant wirkt, und wieder raus. Dabei wird dann je nach Mentalität mehr oder weniger viel Verwüstung angerichtet. Eine Hausratversicherung löst die finanziellen Folgen, die so ein Einbruch hat zwar, erwartet allerdings auch, dass ein paar Spielregeln eingehalten werden. Unter den Obliegenheiten, die Sie vor einem Schadensfall einhalten müssen, findet sich u. a. auch, dass Sie mögliche Sicherungen anwenden müssen, wenn Sie das Haus verlassen. Was bedeutet das?

Fenster dürfen beispielsweise nicht gekippt gelassen werden, da sie von außen so sehr leicht entriegelt werden können. Terrassentüren dürfen nicht unabgeschlossen bleiben etc. Hält man dies nicht ein, hat der Versicherer ggf. die Möglichkeit, seine Entschädigungsleistung zu kürzen oder komplett zu streichen. Wir raten daher ausdrücklich dazu, vor jedem Verlassen der Wohnung, alle Fenster und Türen zu kontrollieren, ob diese fest verschlossen sind. Natürlich kann man so was schnell vergessen. Das verstehen natürlich auch die Versicherer und einzelne davon haben begonnen, zumindest bis zu gewissen Schadenshöhen entspannter mit Obliegenheitsverletzungen umzugehen.


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Wenn die einzige Hilfe ein Anwalt ist…

umsonst

Im Geschäftsleben sind rechtliche Auseinandersetzungen unausweichlich. Es kann sich dabei um Probleme mit Mitarbeitern, zahlfaule Kunden oder Ärger mit Ämtern handeln. Das spielt keine Rolle, denn in jedem Fall stärkt Ihnen im Fall der Fälle ein Rechtsschutzvertrag den Rücken, damit Sie Ihrem Streitgegner mindestens auf Augenhöhe begegnen können.

Etwa 15 % aller Leistungen, die Gewerbetreibende aus Ihren Rechtsschutzverträgen beziehen, fallen auf die Beratung in Folge eines Verkehrsunfalls. Darunter kann auch die Verteidigung eines Mitarbeiters fallen, dem ein Fahrverbot droht. Es ist sicherlich in Ihrem Interesse, dass Ihre Mitarbeiter möglichst einsatzfähig bleiben.

Nicht immer ist es möglich, die Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter harmonisch zu beenden. Daher nimmt auch hier die Zahl der Fälle zu, die vor dem Gericht landen. Selbst bei einfach gelagerten Fällen laufen hier schnell Kosten von 1.000 Euro und mehr auf. In der ersten Instanz zahlt jeder Streitgegner seine eigenen Kosten. Hierbei könnte der Rechtsschutzvertrag für Sie einspringen.

Zahlungsfaule Kunden, die Ihre Rechnungen nicht bezahlen wollen, können für jedes Unternehmen existenzbedrohend sein. Jeder Rechtsschutzversicherer kooperiert mit Inkassodienstleistern, über die Ihnen ein kostenfreier Inkassoservice an die Hand gegeben wird.

Künftig sollten Sie das alles die Profis machen lassen. Ihr Privatleben und das Ihrer Familie sind in aller Regel ebenfalls über so einen Vertrag abgesichert. Wer Kinder hat, die auf einer Klassenfahrt durch die Unachtsamkeit der begleitenden Lehrkraft zu Schaden kommen, wird froh sein, sich vom Anwalt gegen die Diensthaftpflicht der Lehrkraft vertreten zu lassen. Das spart nicht nur Ärger, sondern auch Zeit und vermeidet Kompromisse. Falls Sie vermieten, ist auch ein Viermieter-RS einschließbar. Diese hilft, wenn eine Wohnungsräumung nicht zu vermeiden ist. Für Gericht, Gerichtsvollzieher und Einlagerung kommt schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen. Dieser Betrag bleibt erst einmal bei Ihnen hängen, wenn Ihr Mieter nicht zahlungsfähig ist.

In der Summe bietet Ihnen ein moderner Rechtsschutzvertrag sehr viel und erspart Ihnen unnötigen Stress und Zeit.


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