Weihnachtszeit

In vielen Firmen ist in der Weihnachtszeit so manches los. Diesen Umstand möchten wir gerne zum Anlass nehmen, mögliche Probleme zu durchleuchten, die sich in der wohl hektischsten Zeit des Jahres ergeben können und Ihnen Verbesserungsvorschläge für die Zukunft bieten.

Beginnen wir gleich mit dem, worauf sich sicher auch in Ihrem Unternehmen schon viele Mitarbeiter gefreut haben: die Weihnachtsfeier und ähnliche Betriebsfeiern. Wir hoffen natürlich, dass bei Ihren Weihnachtsfeiern und sonstigen betrieblichen Feiern alles gut gelaufen ist und Sie eine schöne Zeit mir Ihrer Belegschaft verbringen konnten. Nichtsdestotrotz möchten wir Ihnen gerne für die Zukunft ein paar Ratschläge mitgeben, damit Sie die Weihnachtszeit ohne Stress genießen können.

Davon ausgehend, dass Sie nur Betriebsangehörige einladen, ist Ihre Feier im Rahmen der Betriebshaftpflicht bereits mit abgesichert. Für das Wegerisiko und den Besuch der Feier greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Grundsätzlich besteht also zumindest dieser Basisschutz, wenn einem Ihrer Arbeitnehmer etwas passiert. Ist jedoch Alkoholkonsum Hauptursache eines Unfalls, kann der Schutz der Berufsgenossenschaft entfallen. Auch wird von Gerichten sehr unterschiedlich entschieden, wann diese Feier (und damit der Schutz der GUV) endet.

Sicherer hingegen ist der Schutz Ihrer Belegschaft durch eine Gruppenunfallversicherung. Hier sind in zeitgemäßen Tarifen auch solche Unfälle mit gedeckt, die ein Mitarbeiter in alkoholisiertem Zustand erleidet – lediglich bei der aktiven Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr kann es hier Ausnahmen oder Einschränkungen (z. B. nur bis zu einem bestimmten Promillesatz) geben.

Nicht nur für solche Fälle untermauert eine Gruppenunfallversicherung für überschaubare Beiträge, dass Sie Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommen. Nicht wenige Mitarbeiter machen sich die Winterzeit am Arbeitsplatz etwas besinnlicher und zünden Kerzen an. Leider führt auch das immer wieder zu Problemen. Offenes Feuer – so klein die Flammen auch sein mögen – erhöht die Brandgefahr. „Gesteck mal eben ungünstig verschoben, in Besprechung gerufen worden und die Kerze unbeaufsichtigt brennen lassen.“ So beginnen Schadensmeldungen…

Leider kann diese Brandursache auch als Verstoß gegen Brandbestimmungen oder zumindest als grob fahrlässige Begünstigung des Schadens gewertet werden. Viele Versicherer haben in diesem Fall die grundsätzliche Möglichkeit, die Entschädigungsleistung zu kürzen. Sowohl Inhalts- wie ggf. auch Gebäudeversicherung sollten daher über entsprechende Klauseln verfügen, die den Versicherungsschutz bestmöglich sichern. So können Sie auch Ihren Kunden ein wenig schöne Stimmung im Betrieb bieten, ohne ständig an die Versicherung denken zu müssen.

Wir wünschen Ihnen bereits jetzt schon schöne Weihnachtsfeiertage und ein erfolgreiches neues Jahr!

Cyber-Kriminalität bei kleinen und mittelständischen Betrieben

Cyber-Kriminalität

Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Cyber-Angriffen sollten sich vor allem kleine und mittelständische Unternehmen besser schützen. Diese sind oftmals von diesen Angriffen betroffen. Sie wollen wissen, wie Sie sich davor schützen können? Dann sollten Sie unbedingt weiter lesen.

Es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis etwas passiert. So oder so ähnlich könnte es dann geschehen:

Ein Mitarbeiter Ihrer Firma öffnet die „Versandbestätigung“ von DHL.ru oder die „Rechnung“ der Telecom.com. Aus dem Nichts ist Ihr ganzes Netzwerk lahmgelegt. Möglicherweise passiert im ersten Moment gar nichts bzw. sie bemerken die Folgen erst gar nicht.

Im Hintergrund werden aber Ihre Cookies mit den gespeicherten Passwörtern ausgelesen, TANs beim Onlinebanking abgefischt oder die Bankdaten Ihrer Kunden aus Ihrer Buchhaltung abgelesen. Ein paar Wochen später könnten sich nun die Anrufe häufen, weshalb Sie 10 Euro vom Konto Ihres Kunden abgebucht haben und dass offenbar von jedem Kunden. Nun müsste Ihnen dämmern, dass irgendetwas nicht stimmen kann.

So oder so ähnlich kann es sich zutragen. Vielleicht auch ganz anders, die von Jahr zu Jahr zunehmende Anzahl von Cyber-Angriffen gibt aber wenig Anlass, optimistisch zu sein. Speziell kleinere und mittelständische Unternehmen rücken zunehmend in den Fokus von Hakern und Cyber-Kriminellen.

In der Regel schlecht geschützt und wenig für die Gefahren sensibilisiert, sind sie meist leichte Beute. Ob letztlich Ihr Unternehmen selbst oder aber Ihre Geschäftspartner die Geschädigten sind, das ist fast egal. So oder so bedeutet es Kosten! Kosten, die Sie auf eine Cyber-Versicherung auslagern können.19