Versicherungen gegen Regen?

Regen im Freizeitpark

Geregnet hat es die letzten Tage selten, aber dafür umso stärker. Über Sinn und Zweck einer Wohngebäudeversicherung haben wir schon oft berichtet. Heute eine etwas andere Betrachtungsweise: Dauer Regen im Sommerurlaub oder ein verregneter Hochzeitstag ist für viele ein Albtraum. Da wünschen sich die eine Versicherung gegen das schlechte Wetter. Doch gibt es so etwas überhaupt? Auch wenn es komisch klingt, die Antwortdarauf ist ja.

Mittlerweile gibt es immer mehr Freizeitparks, Bootsverleiher und sogar Badeorte, die eine Versicherung gegen das schlechte Wetter anbieten. Dabei bekommt man eine Entschädigung, wenn es regnen sollte und das gute Wetter einfach ausbleibt. Es gibt hierbei jedoch strenge Bedingungen. Ist so eine Versicherung sinnvoll, sodass man sich in Zukunft keine Sorgen mehr über schlechtes Wetter machen muss?

Zum besseren Verständnis hier ein kleines Beispiel: Für zwei Euro zusätzlich im Fort Fun Park (Tagesticket: 27 Euro) und für einen Euro zusätzlich in Hellendoorn (Tagesticket: 22,50 Euro) lässt sich die Versicherung beim Kauf des Tickets im Internet oder am Eingang des Parks dazu buchen.

Dabei ist „Regenwetter“ genau definiert: Fallen zwischen 10 und 16 Uhr mindestens vier Millimeter Niederschlag – was etwa einer Stunde Dauerregen entspricht – gibt es eine Tageskarte gratis. So kann man während der Saison noch einmal bei besserem Wetter wiederkommen.

Wer auch eine Versicherung gegen Regen für den Strandurlaub möchte, kann nach Italien fahren. An der italienischen Adriaküste hat sich der Bürgermeister des Badeorts Pesaro etwas Außergewöhnliches ausgedacht. Mit dem Spruch: „Bei uns ist die Sonne garantiert“ wirbt er. Denn wenn die Sonne mal doch wegbleibt, erhalten die Gäste Entschädigung. Sie dürfen an einem Wochenende in der Nebensaison wiederkommen. Dabei erhalten die drei Nächte all-inclusive. Jedoch ist auch hier genau geregelt, was unter schlechtem Wetter zu verstehen ist.

Das Ungewöhnliche daran ist, dass es die Versicherung kostenlos gibt. Dadurch entsteht für niemanden ein Nachteil. Damit man eine Entschädigung erhält, muss man den Aufenthalt eine Woche im Voraus buchen.

Anders ist die Sache dagegen im Freizeitpark. Hier kann der Besucher noch am Parkeingang kurzfristig entscheiden, ob er die zusätzliche Versicherung abschließen möchte. Möchte man den Besuch also nicht absagen, trotz der schlechten Wettervorhersagen, kann sich die Investition von ein oder zwei Euro durchaus lohnen. Jedoch muss man sagen, dass ein ordentlicher Schauer entstehen müsst, um die geforderte Regenmenge zu erreichen. Letzten Endes bringt ein stundenlanger Nieselregen nichts, auch wenn dieser besonders stören mag.

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