Im März beginnt traditionell wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder. Diese dürfen mit Versicherungszeichen bewegt werden. Aus dem Straßenverkehr waren sie diesmal wegen des milden Winters nicht komplett verschwunden, aber jetzt geht es erst richtig los. Damit Sie sorglos in den Frühling düsen können, gibt es noch einige Dinge zu beachten.
Die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist mal wieder klassisch schwarz. Wenn Sie nun aber mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs sind, genießen Sie kein Versicherungsschutz. Abgesehen davon verstoßen Sie damit gleichzeitig gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Falls Sie erwischt werden, müssen Sie mit einem Strafverfahren rechnen. Die Strafe kann ein Bußgeld oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sein. Außerdem kann auch ein Führerscheinentzug für circa drei Monate drohen. Demnach bahnt sich viel Ärger und Stress an, den Sie sich ersparen können.
Inzwischen berücksichtigt der größte Teil der Versicherer in der Prämienfindung auch das Alter der Fahrer. Dabei sollte man nicht schummeln, da sonst mindestens eine Vertragsstrafe droht!
Bitte beachten Sie, dass andere Fahrzeuge (z.B. eBikes, Buggys…), die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegt werden, versicherungspflichtig sind.