Betriebliche Altersversicherung

Betriebliche

Es ist sehr schwierig geworden geeignete Fachkräfte zu finden. Ein weiteres Problem in vielen Firmen ist die Last hoher Krankenbestände. Wussten Sie, dass die betriebliche Krankenversicherung ein recht gutes und neues Mittel ist, Sie als Arbeitgeber attraktiv zu machen?

Zunehmend sind es freiwillige Sozialleistungen, die positiv in die Entscheidung eines Mitarbeiters hineinspielen, sich für einen neuen Arbeitsgeber zu entscheiden. Dies kann auch dazu führen, dass die Mitarbeiter trotz anderer Angebote dem alten Arbeitgeber treu bleiben.

Es handelt sich hierbei um eine kollektive Krankenzusatzversicherung, die teilweise auch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist. Das hängt von dem Versicherungsunternehmen, Tarif und Ihrer Mitarbeiterzahl ab. Da diese Tarife in der Regel ohne Altersrückstellung kalkuliert sind, fallen die Beiträge relativ niedrig aus.
Mit sehr überschaubarem Aufwand können Sie Ihre Mitarbeiter so zum Beispiel in den Genuss privatärztlicher Leistungen bringen. Das führt zu kürzeren Verweilzeiten im Krankenstand, da man üblicherweise eine bessere medizinische Versorgung erhält. Auf diese Weise können Sie die Krankheitstage Ihrer Belegschaft möglichst niedrig halten.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Die Saison der Mofas beginnt

Mofas

Im März beginnt traditionell wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder. Diese dürfen mit Versicherungszeichen bewegt werden. Aus dem Straßenverkehr waren sie diesmal wegen des milden Winters nicht komplett verschwunden, aber jetzt geht es erst richtig los. Damit Sie sorglos in den Frühling düsen können, gibt es noch einige Dinge zu beachten.

Die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist mal wieder klassisch schwarz. Wenn Sie nun aber mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs sind, genießen Sie kein Versicherungsschutz. Abgesehen davon verstoßen Sie damit gleichzeitig gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Falls Sie erwischt werden, müssen Sie mit einem Strafverfahren rechnen. Die Strafe kann ein Bußgeld oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sein. Außerdem kann auch ein Führerscheinentzug für circa drei Monate drohen. Demnach bahnt sich viel Ärger und Stress an, den Sie sich ersparen können.

Inzwischen berücksichtigt der größte Teil der Versicherer in der Prämienfindung auch das Alter der Fahrer. Dabei sollte man nicht schummeln, da sonst mindestens eine Vertragsstrafe droht!

Bitte beachten Sie, dass andere Fahrzeuge (z.B. eBikes, Buggys…), die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegt werden, versicherungspflichtig sind.

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Pflegevorsorge für die ganze Familie treffen

Veränderungen Pflegevorsorge Pflege

Nun zum Jahreswechsel griff die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes. Die Pflege ist ein Thema, das jeden von uns betrifft. Das geht nicht nur ältere Menschen etwas an, da sich die Regierung auch mit dem Problem befasst und versucht es mit Reformen in den Griff zu bekommen.

Damit die Situation im Pflegefall nicht zur finanziellen Bruchlandung für Sie wird, sollten Sie sich mit dem eher unerfreulichen Thema befassen. Es geht um das Thema Pflegevorsorge. Wenn Sie sich jetzt schon für Ihren eigenen Pflegefall kümmern, ersparen Sie sich und Ihrer Familie später mal viel Ärger. Wieso?

Mittlerweile zahlen Sie für einen Platz im Pflegeheim mit dem Pflegegrad 2 eine Eigenbeteiligung von circa 1.600 Euro. Der Betrag kann sich von Heim zu Heim unterscheiden. Einen kleinen Teil des Betrages können Sie sicherlich aus Ihrer Altersrente bezahlen. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass Sie so eine hohe Nettorente erhalten. Das bedeutet, dass Sie das Geld anders bezahlen müssen. Sie müssen Vermögenswerte verkaufen oder – wie in den meisten Fällen – müssen Ihre Kinder Unterhalt für Sie zahlen.

Wenn Sie frühzeitig an Ihre Zukunft denken und Vorsorge schaffen, müssen Sie sich später darüber keine Gedanken mehr machen.
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Richtig abgesichert gegen Elementarschäden

Elementarschäden Überschwemmung

In den nächsten Jahren wird die Absicherung Ihres Hab und Guts immer wichtiger. Denn Naturgewalten, wie beispielsweise Überschwemmungen, können jeden treffen. Die Kraft der Natur kann sehr zerstörerisch sein. Mit der richtigen Wohngebäude- und Hausratsversicherung sind Sie dagegen abgesichert.

Zu den Elementarschäden gehören Starkregen/ Überschwemmung, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/ Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Wenn Sie eine Wohngebäude- und Hausratsversicherung abschließen, sind Sie gegen diese Schadensursachen abgesichert.

Die Kosten, die bei einer Überschwemmung entstehen, können sehr hoch sein. Addiert man den Sachschaden, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, sind diese Kosten sehr schnell fünfstellig. Außerdem kann es sogar sein, dass Ihr Haus gar nicht mehr zu retten ist und deshalb abgerissen werden muss.

Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus und sichern Sie sich richtig dagegen ab.

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Auslandskrankenversicherung

Urlaub Auslandskrankenversicherung Reiosegepäckversicherung Reiseversicherung

Wenn Sie sich schon mal im Urlaub im Ausland verletzt haben oder krank geworden sind und dadurch auf ärztliche Hilfe angewiesen waren, wissen Sie, dass eine Auslandskrankenversicherung äußerst wichtig ist. Dabei gibt es viele Sachen, die Sie vielleicht noch gar nicht wissen.

Viele von Ihnen glauben fälschlicherweise, dass man bei Auslandsaufenthalten bereits durch die gesetzliche Krankenkasse versichert ist. Das stimmt leider nicht so ganz. Denn nur innerhalb der „Schengener Staaten“ übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Es besteht daher kein Versicherungsschutz außerhalb dieser Länder. Daher benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Aber auch, wenn man Urlaub innerhalb der „Schengener Staaten“ macht, ist ein guter Krankenversicherungsschutz aus folgenden Gründen unentbehrlich.

Sie müssen beispielsweise für dieselbe Behandlung im Ausland, für die es in Deutschland festgelegte Standardsätze gibt, mehr Geld bezahlen. Die Abrechnung erfolgt dann nach den deutschen Sätzen und ist dadurch sehr teuer.

Gewisse Krankheiten oder Verletzungen können im Ausland nicht angemessen behandelt werden. In so einem Fall gibt es ein Krankenrücktransport nach Deutschland. Die entstehenden Kosten werden weder innerhalb noch außerhalb Europas von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
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Blenden Sie den Medienlärm aus

Das Jahr 2016 war geprägt von einschneidenden Ereignissen und Veränderungen, auch auf den Märkten. Kein Wunder, dass sich Privatinvestoren mit Neuinvestments zurückhielten.

Es gibt möglicherweise viele Gründe, sein Geld lieber auf dem Sparkonto liegen zu lassen.

Abbildung 1: Weltweite Aktienmarktentwicklung 2016

Kurzfristige Schwankungen
auf den Finanzmärkten
können für viele Kunden
zum jeweiligen Zeitpunkt
unangenehm sein. Ihre
Bedeutung lässt jedoch im
Laufe der Zeit nach.


Abbildung 2: Weltweite Aktienmarktentwicklung 1989-2016

Wir können daraus die Wahrscheinlichkeit ableiten, dass sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzen wird.

Abbildung 3: Die letzten 20 Jahre

Die Abbildung bekräftigt das Argument, dass der Markt in der Vergangenheit langfristig positive Renditen lieferte – trotz hoher Ungewissheit und bedeutsamer Ereignisse in der Vergangenheit.

Abbildung 4: Medianlärm führt zu pseudo-faktischen Betrachtungen

Vorhersagen und Prognosen sind ein gefundenes Fressen für die Medien. Dabei sind die meisten reine Marketinggags und niemand kann sich hinterher an die falschen Vorhersagen erinnern. Selbst fundierte Vermutungen sind immer reine Vermutungen und sind keine Basis für eine nachhaltige Investmentstrategie.

Fazit

Renditen entstehen durch Märkte und nicht durch Prognosen oder Meinungen. Die einzig sichere Möglichkeit, immer richtig investiert zu sein, besteht darin, immer im gesamten Markt investiert zu sein.


Wichtige Hinweise:

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Die aloga finance gmbh ist ein inhabergeführtes Unternehmen und bietet Privatinvestoren Anlagemöglichkeiten, die für gewöhnlich institutionellen Anlegern vorbehalten sind. Modernste technologische Werkzeuge helfen bei der Produktprüfung und Auswahl genauso, wie bei der Ausrichtung und Überwachung individuell ausgestalteter Portfolios.

aloga finance gmbh ist zugelassener Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 Nr. 1,2,3 der Gewerbeordnung. Das Unternehmen wurde 1985 gegründet und beschäftigt sich seit Beginn mit nationalen und internationalen Anlageformen für Privat- und Geschäftskunden.

Fasching – Was Sie beachten sollten

Fasching

Es wieder so weit: Die Faschingszeit steht vor der Tür. Konfetti fliegt, Bonbons regnen, Musik wummert durch die Straßen. Der Höhepunkt der fünften Jahreszeit steht bevor. Doch genau jetzt sollten Sie sich über eine Privathaftpflichtversicherung Gedanken machen, da eben auch an Fasching viel passieren kann.

Wenn Sie beim Faschingsumzug eine andere Person zu Fall bringen, so dass sich diese schwer verletzt, kann das schlimme Folgen haben. Die Person könnte sich so schwer verletzen, dass sie auf eine lebenslange Rente angewiesen ist. Sie als Verursacher müssten die entstehenden Kosten dafür tragen.

Um das zu vermeiden gibt es die Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt die kompletten Kosten, die Sie verursacht haben. Außerdem kommt die Versicherung auch für Sachschäden auf, wenn Sie beispielsweise das hochwertige Kostüm eines anderen ruinieren oder stark verschmutzen.

Sinnvoll ist auch eine Unfallversicherung. Damit können Narren sich selbst  absichern. Es könnte passieren, dass sie durch einen Unfall dauerhaft invalide werden, beispielsweise infolge des Rangelns um die besten Plätze beim Karnevalsumzug.

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Reisegepäckversicherung

Urlaub Auslandskrankenversicherung Reiosegepäckversicherung Reiseversicherung
Nehmen wir mal an Sie kommen im Urlaub an – aber Ihr Reisegepäck ist abhanden gekommen. Der Urlaub ist ruiniert, Sie sind gestresst und Sie bleiben auf vielen Kosten sitzen. Damit Sie sich diese schlimme Situation ersparen können, sollten Sie sich über eine Reisegepäckversicherung Gedanken machen.

Letzte Woche haben wir darüber berichtet, welche Versicherungen es gibt, falls man eine Reise nicht antreten kann oder auch frühzeitig abreisen muss. Es war von der Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung die Rede.

Nun gibt es aber noch viele weitere Versicherungen, die von größter Bedeutung sind, wenn es um das Thema Reisen geht.

Was ist, wenn ihr Gepäck verloren geht, zerstört oder beschädigt wird? Wer kommt für die entstandenen Kosten auf? Beim Nachdenken an diese Frage schwindet die Urlaubsfreude allmählich. Damit Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen, ist eineReisegepäckversicherung von Vorteil.

Diese erstattet Ihnen die Kosten bis zur vereinbarten Höchstgrenze, die durch Abhandenkommen, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks entstehen können. Daher kommt die Versicherung auch für Aufwendungen auf, falls Ihr Gepäck verspätet am Urlaubsort eintrifft. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Reisegepäck aufgeben oder mitgeführt haben.

Mit der Reisegepäckversicherung brauchen Sie sich in Zukunft keine Sorgen mehr machen!

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Weil immer etwas dazwischen kommen kann

Urlaub Auslandskrankenversicherung Reiosegepäckversicherung Reiseversicherung

Sind Sie auch schon urlaubsreif? Bei den momentanen winterlichen Temperaturen will man wieder in Sonne und am Strand die Seele baumeln lassen. Damit Sie sorgenfrei in Ihren wohlverdienten Urlaub starten können, ist ein Versicherungsschutz unerlässlich.

Kaum wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt, wird man mit dem unangenehmen Winterwetter in Deutschland konfrontiert. Bei grauem Himmel, Nieselregen und Temperaturen um den Gefrierpunkt will man schnell wieder zurück in die Sonne. Vor allem nachdem man in dem Arbeitsalltag drinnen ist, fängt man an von der letzten Reise zu träumen. Geleitet vom Fernweh, plant man schon den nächsten Sommerurlaub.

Bereit für den Urlaub – Ihre Versicherung auch?

Dabei ist nicht nur die richtige Wahl des Hotels und Fluges von Bedeutung. Der Versicherungsschutz sollte niemals vergessen werden. Außerdem ist es wichtig, selbst aktiv zu werden und nicht alles dem Reisebüro zu überlassen.

Eine Reiserücktritts-/abbruchversicherung ist in allen Fällen von Vorteil. Bei einer Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Verspätungen im Nah- und Fernverkehr oder gar einer plötzlichen Erkrankung können Sie Ihre Reise verständlicherweise nicht antreten. Es gilt: Je später die Reise storniert wird, desto höher fallen die Kosten aus. Die Versicherung bewahrt Sie vor dem Stress und den immensen Kosten.

Zusätzlich erstatten die Reiseabbruchversicherung Ihnen die Kosten, die durch eine vorzeitige oder verspätete Rückreise anfallen. Das kann durch eine plötzlich eintretende Krankheit oder durch Krankheit oder Tod eines Angehörigen der Fall sein. Zu den Kosten zählen zusätzlich entstandene Hotelkosten, Umbuchungsgebühren oder sonsige Kosten.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Winterzeit ist Unfallzeit

Unfallzeit

Viele von Ihnen gehen wahrscheinlich gerne Skifahren oder Snowboarden. Jedoch bringen viele winterliche Freizeitaktivitäten einige Gefahren mit sich. Diese kann man leicht mit einem Unfallversicherungsschutz versichern lassen. Damit haben Sie eine Sorge weniger.

Im Winter nutzt man die Zeit, um Freizeitaktivitäten nachzugehen. Schnee und Glätte sorgen dabei jedoch im Straßenverkehr für Probleme und verursachen auch für Fußgänger Beeinträchtigungen. Es wäre also sinnvoll, sich genau jetzt im Winter Gedanken über einen Unfallversicherungsschutz zu machen.

Ein wichtiges Thema, über das es sich lohnt Gedanken zu machen, ist die Absicherung von Bergungskosten.

Unter Bergungskosten versteht man die Aufwendungen, die bei einem Unfall durch die Maßnahmen zur Rettung des Verunglückten entstehen. Die Kosten ergeben sich durch Rettungsdienste, beispielsweise durch den Einsatz von Suchhunden oder Bergungsarbeiten. Eine Suchaktion im Schneegebiet kann mehrere Tage dauern. Da können Sie sich die hohe Summe an Bergungskosten selbst vorstellen.

Die Bergungskosten sind bei einigen Versicherungsgesellschaften beitragsfrei in derprivaten Unfallversicherung mitversichert. Jedoch überwiegen die Gesellschaften, bei denen die Bergungskosten als eine zusätzliche Leistung zur privaten Unfallversicherung berechnet wird. Diese können gegen einen Mehrbetrag mitversichert werden. Vor allem für diejenigen, die gerne Wandern, Skifahren oder Segeln gehen, machen die Bergungskosten Sinn.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter der  Telefonnummer 07181 98540 erreichen. Oder Sie schauen auf unserer Website willkommen@aloga.de vorbei.


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