Stimmt der 1914er Wert Ihres Hauses noch?

Beim eigenen Heim handelt es sich um eine der der größten Investitionen, die ein Normalbürger in seinem ganzen Leben tätigt. Folglich braucht jeder, der ein Haus hat selbstverständlich auch eine Versicherung. Neben einem umfangreichen Versicherungsschutz, der die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und mindestens auch eine Deckung für Elementarschäden beinhalten sollte, ist vor allem die Versicherungssumme ein essentieller Punkt Ihrer Police.

Wie Sie eventuell bereits wissen, wird dieser in der Regel als 1914er Wert ausgewiesen. Das liegt daran, weil 1914 das letzte Jahr mit linearer Preisentwicklung war. Um eine gemeinsame Berechnungsgrundlage für die verschiedenen Gebäude im Land zu bieten, wurde dieses heute historisch anmutende Jahr gewählt. Bei neueren Häusern muss auf diesen Wert umgerechnet werden. Dies ist auf verschiedene Arten möglich. Im Laufe der Jahre verändern sich Häuser üblicherweise: Nebengebäude, Anbauten, Umbauten, qualitative Verbesserungen… Schnell stimmt der irgendwann berechnete 1914er Wert schon nicht mehr. Damit ist dann auch die  Basis gelegt, dass Sie im Schadensfall nicht mehr ausreichend, sondern nur noch anteilig entschädigt werden. Es ist nämlich nur ein Teil des Gesamtwertes versichert worden.
Daher empfehlen wir, den 1914er Wert regelmäßig zu überprüfen. Wir nehmen gerne eine aktuelle Einwertung Ihres Eigenheims vor. Wenn Sie daran interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte. Somit gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Lohnt sich eine Fahrrad-Versicherung überhaupt?

Auch trotz einer Fahrrad-Versicherung kann man am Ende böse überrascht werde. Wenn der Drahtesel mal geklaut werden sollte, zahlt nicht jede Versicherung. Denn manche Versicherer schreiben sogar vor, mit welchem Schloss Sie Ihr Fahrrad abschließen müssen und wo Sie es abstellen müssen.

Vor allem bei älteren Hausrat-Versicherungen sind Fahrräder kostenlos mitversichert. Doch Sie sollten das unbedingt nachprüfen lassen. Denn bei neueren Hausrat-Versicherungen ist es meistens anders und sie schließen eine Fahrrad-Versicherung nicht mehr automatisch ein. Hier sollte man am im besten Fall prüfen, ob sich die Hausrat-Versicherung um eine Fahrrad-Versicherung erweitern lässt.

Je nach Wohnort können die Kosten für ein etwa 1300 Euro teures Fahrrad je nach Wohnort zwischen 10 und 180 Euro variieren. Das Fahrrad ist meist aber nur in abgeschlossenen Räumen mitversichert. Das gilt für beide Varianten. Ein Nachteil der Hausrat-Versicherungen mit Fahrrad-Versicherung ist jedoch, dass damit nur rund fünf Prozent des Wertes einer Wohnung abgedeckt sind. Auch wenn Ihr Fahrrad aus einem abgeschlossenem Raum gestohlen wird bekommen Sie unter Umständen den kompletten Wert nicht erstattet. Daher kann sich gerade bei Fahrrädern gehobener Preisklassen eine spezielle Fahrrad-Versicherung rentieren.

Jedoch sollte erwähnt werden, dass spezielle Fahrrad-Versicherungen teuer sind. Wenn Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl vom Laternenpfahl oder vom Gartenzaun sichern wollen, sollten Sie sich dennoch eine gesonderte Fahrrad-Versicherung abschließen. Es gibt Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben und sogar Teil- und Vollkaskoschutz anbieten. Die Kosten unterscheiden sich von Wohnort zu Wohnort und können teils recht teuer sein. Bei einem Wert Ihres Fahrrads bis zu 500 Euro kann die Fahrrad-Versicherung jährlich 45 Euro kosten. Bei einem Kaufpreis bis 800 Euro kann die Versicherung 77 Euro koste. Die Prämie der Fahrrad-Versicherung kann auch auf 180 bis 200 Euro im Jahr steigen, wenn Ihr Rad in der Luxusklasse ab 1200 Euro liegt.

Hier ist trotzdem äußerste Vorsicht geboten. Denn manche Anbieter schreiben die Marke des Fahrradschlosses vor, das Sie verwenden müssen, damit Sie im Schadenfall Ihr Geld bekommen. Damit die Versicherung einen Verlust ersetzt, müssen Sie teilweise Ihr Fahrrad in geschlossenen Räumen abstellen. Wichtig ist also immer das Kleingedruckte zu lesen. Übrigens gilt als preisliche Faustregel dür ein gutes Schloss, dass es fünf Prozent des Fahrradwertes kosten sollte. Dennoch können auch gute Schlösser geknackt werden. Somit ist eine Fahrrad-Versicherung gar keine schlechte Idee.

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Bereit für den Urlaub – Ihre Versicherung auch?

In den Sommerferien fahren oder fliegen die meisten Leute in den Urlaub. Wenn Sie in den Urlaub möchten ist nicht nur die richtige Wahl des Hotels und Fluges wichtig. Es gibt noch viele weitere Sachen, die Sie unbedingt beachten sollten, damit Sie sich im Urlaub wirklich richtig entspannen und die Seele baumeln lassen können. Haben Sie sich bereits Gedanken über Ihren Versicherungsschutz während Ihres Aufenthaltes im Urlaub gemacht?

Beim Versicherungsschutz ist es besonders wichtig, dass Sie nicht alles dem Reisebüro überlassen. Werden Sie selbst aktiv und kümmern Sie sich um den für Sie passenden Versicherungsschutz, damit Sie im „Schadensfall“ auch wirklich Ihr Geld erhalten.

Mit einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchsversicherung können Sie nie etwas falsch machen. Denn bei einer Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Verspätungen im Nah- und Fernverkehr oder gar einer plötzlichen Erkrankung können Sie Ihre Reise nicht antreten. In einem solchen Fall gilt: Je später Sie die Reise stornieren, desto höher fallen die Kosten für Sie aus. Die Versicherung bewahrt Sie vor dem Stress und den immensen Kosten, da Sie für die auftretenden Kosten aufkommt.

Durch eine plötzlich eintretende Krankheit oder durch Krankheit oder Tod eines Angehörigen kann es zu einer vorzeitigen oder verspäteten Rückreise kommen. In dem Fall brauchen Sie sich auch keine Gedanken oder weiteren Stress zu machen, da glücklicherweise die Reiseabbruchversicherung die anfallenden Extrakosten übernimmt. Zu den Kosten zählen zusätzlich entstandene Hotelkosten, Umbuchungsgebühren oder sonstige Kosten.

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Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge

Zurzeit hört man viel von Nachhaltigkeit, denn sie ist sehr wichtig. Doch was ist Nachhaltigkeit überhaupt? Die am weitesten verbreitete Definition ist: „Nachhaltigkeit gewährt, dass künftige Generationen nicht schlechter gestellt sind, ihre Bedürfnisse zu befriedigen als gegenwärtig lebende.“ Damit sind nicht nur umweltpolitische Angelegenheiten gemeint. Inzwischen bieten auch immer mehr Versicherungsgesellschaften ökologisch vertretbare Investments an.

Gesellschaften geben ihren Kunden die Möglichkeit, zwei wichtige Dinge zu verbinden: Zum einen ihre eigene Altersvorsorge „grün“ zu gestalten und zum anderem so zu handeln, dass das Prinzip zur Ressourcennutzung im Vordergrund steht. Momentan weisen die „grünen“ Fonds eine hohe Rendite auf. Jedoch werden ausschließlich Aktien gewählt, die ökologisch und ethisch sind. Länder oder Branchen, die ethische Grundsätze missachten, werden ausgeschlossen. Außerdem wird Wert darauf gelegt, dass Unternehmen und Fonds, in die investiert wird, sozialen Kriterien gerecht werden. Daher werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die ihren Mitarbeitern gute Arbeitsbedingungen bieten.

Insbesondere die Krankenversicherungen arbeiten nachhaltig. Dazu gehören alternative und naturheilkundliche Behandlungsmethoden, sowie die Berücksichtigung von nachhaltigem Verhalten des Kunden (z. B. vegane Ernährung).

Dasselbe gilt auch für Banken. Gegenwärtig gibt es bereits vier „grüne“ Banken mit dem Grundsatz, auf zweifelhafte Geschäftspraktiken zu verzichten und Geld sinnvoll zu investieren. Sie als Kunde müssen keine Angst vor einem Wechsel haben, da dieser nicht aufwändiger als bei konventionellen Banken ist. Das „Zahlungskontengesetz“ erlegt den Banken auf, dem Kunden auf dessen Wunsch hin beim Wechsel zu helfen.

Bei der ökologischen Altersvorsorge müssen Sie sich jedoch etwas mehr mühen. Wenn Sie hier gute Rendite erzielen möchten, müssen Sie sich noch mehr als sonst mit den verschiedenen Produkten auseinandersetzen.

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Oldtimer und Youngtimer

Oldtimer und Youngtimer

In letzter Zeit spürt man wieder einen anhaltenden Trend zur Nostalgie. Vieles ist wieder etwas mehr „retro“. Die Verkaufszahlen für die Schallplatten steigen, immer mehr Möbel werden aus „richtigem“ Holz gebaut und auch auf den Straßen zeigen sie sich, die letzten Überlebenden ihrer Art: Oldtimer und Youngtimer.

Sie stellen eine willkommene Abwechslung im Alltag und ein Stück weit Erinnerung an die eigene Jugend dar. Erinnern Sie sich noch an Ihren ersten Wagen? Es wäre sicherlich schön wieder so einen zu haben. Für wenig tausen Euro bekommen Sie sicher ein gutes Exemplar. Wenn Sie sich mit einem BMW 635 CSi Ihren Jugendtraum erfüllen möchten, müssen Sie auch hierfür nicht wohlhabend sein.

Wegen der Marktpreise und der immer noch sehr guten Ersatzteilversorgung sind besonders Youngtimer ein sehr bezahlbares Hobby. Grundsätzlich steht die Zulassung mit H-Kennzeichen offen, wenn der Wagen ein Alter von 30 Jahren erreicht hat. Dies beschränkt die jährliche Steuer auch ohne Kat auf angenehme 198 Euro. Dieser Steuersatz ist pauschal und für alle „H-Fahrzeuge“ identisch. Somit ist auch Versicherungsschutz äußerst preiswert erhältlich. Für Haftpflicht und Vollkasko für z.B. einen Opel Ascona B zahlen Sie je nach Anbieter um 200 Euro im Jahr! Frei von Schadenfreiheitsklassen bleibt der Beitrag grundsätzlich von Jahr zu Jahr gleich.  Einige Anbieter von Old- und Youngtimerversicherungen verlangen ein Gutachten sogar erst dann, wenn der Wagen einen höheren fünfstelligen Wert hat. Das macht es für Sie noch unkomplizierter und einfacher.

Gerne zeigen wir Ihnen, wie Ihr versicherungstechnischer Einstieg in dieses schöne Hobby aussehen kann.

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Die Kosten verstehen

Auf die Kosten kommt es an. Ganz gleich, ob Sie sich ein Auto kaufen oder eine Investmentstrategie auswählen – die Kosten, die auf Sie zukommen werden, dürften ein wichtiger Faktor bei jeder größeren finanziellen Entscheidung sein.

Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, verlassen sich die Menschen dabei auf zahlreiche unterschiedliche Informationen über die Kosten. Wenn Sie beispielsweise ein Auto kaufen, sagt Ihnen der Listenpreis in etwa, was Sie wahrscheinlich für das Auto selbst zahlen müssen. Der Listenpreis ist jedoch nur ein Teil der Gesamtkosten, die durch den Besitz eines Autos auf Sie zukommen.

Andere Faktoren wie Mehrwertsteuer, Versicherungskosten, erwartete Wartungskosten sowie mögliche Kosten durch unerwartete Reparaturen müssen ebenfalls unbedingt berücksichtigt werden. Einige dieser Kosten lassen sich leicht ermitteln, andere sind schwieriger zu beurteilen. In gleicher Weise müssen bei Investments in Fonds verschiedene Variablen berücksichtigt werden, um zu beurteilen, wie kostengünstig eine Strategie für einen bestimmten Anleger sein kann.

DIE LAUFENDEN KOSTEN

Die Nettorendite, die Anleger erzielen können, wird durch unterschiedliche Arten von Kosten geschmälert. Eine wichtige Kostenart sind die laufenden Kosten. Ähnlich wie beim Listenpreis eines Autos sagen Ihnen die laufenden Kosten viel darüber, was Sie voraussichtlich für eine Investmentstrategie zahlen müssen.

Abbildung 1 verdeutlicht, warum die angegebenen Kosten wichtig sind und wie sehr sich die Kosten auf die Wertentwicklung auswirken können.

Abbildung 1: Hohe Kosten können die Wertentwicklung schmälern

Diese Daten zeigen, dass Fonds, die US-Anlegern zur Verfügung stehen und bei denen höhere Durchschnittskosten (Kostenquoten) anfielen, in geringerem Maße eine überdurchschnittliche Wertentwicklung aufwiesen. Im Zeitraum von 15 Jahren bis 2016 entwickelten sich nur 9% der Aktienfonds mit den höchsten Kosten besser als ihre Benchmarks.

Diese Daten weisen darauf hin, dass eine hohe Kostenquote häufig eine schwierige Hürde ist, die Fonds vor allem über einen längeren Horizont überwinden müssen. Aus Sicht des Anlegers belaufen sich die Einsparungen durch eine Kostenquote von 0,25% gegenüber 0,75% bei einem Depot von 1 Mio. EUR auf 5.000 EUR pro Jahr. Wie Abbildung 2 deutlich macht, kann das über einen längeren Zeitraum eine erhebliche Summe ergeben.

Abbildung 2: Hypothetisches Wachstum von 1 Mio EUR

Die laufenden Kosten sind zwar wichtige Informationen, die ein Anleger beurteilen muss. Am wichtigsten bei der Beurteilung der wahren Kosteneffizienz einer Investmentstrategie sind jedoch die Gesamtkosten.

Ähnlich wie beim Beispiel mit dem Auto sind die Gesamtkosten umfassender als einzelne Kostenaspekte. Sie beinhalten Faktoren, die einfach zu beobachten sind, wie etwa die laufenden Kosten. Aber sie beziehen sich auch auf Faktoren, die schwieriger zu beurteilen sind, wie etwa die Handelskosten und steuerliche Auswirkungen. Anleger müssen sich dieser und anderer Kosten unbedingt bewusst sein und erkennen, dass die laufenden Kosten zwar eine hilfreiche Kenngröße sind, aber keine allumfassende Kennzahl für die Gesamtkosten darstellen.

HANDELSKOSTEN

Die laufenden Kosten beinhalten zwar die Investmentmanagementgebühr und die Aufwendungen für Kontoführung und Berichterstattung an die Aktionäre des Fonds und dergleichen. Sie umfassen jedoch nicht die möglicherweise erheblichen Kosten für den Wertpapierhandel innerhalb des Fonds. Die allgemeinen Handelskosten sind eine Funktion des Handelsumfangs bzw. Kapitalumschlags und der Kosten der jeweiligen Transaktionen. Tätigt ein Investmentmanager zu viele Handelsgeschäfte, können Kosten wie Provisionen und handelsbedingte Preiseffekte die Renditen aufzehren.

Betrachtet man dies aus Sicht unseres Beispiels mit dem Auto, entsprechen diese Auswirkungen dem ständigen übermäßigen Bremsen oder dem raschen Beschleunigen. Da aber ständiges Bremsen und Beschleunigen nicht immer unbedingt nötig sind, verschleißt Ihr Auto schneller, und Sie verbrauchen mehr Kraftstoff. Dadurch können Ihre Gesamtbetriebskosten steigen.

Zudem kann ein übermäßiger Handel auch negative steuerliche Auswirkungen für den Fonds haben. Dadurch können wiederum die Betriebskosten für Anleger steigen, die Fonds in steuerpflichtigen Konten halten. Die beste Möglichkeit, um die Auswirkungen von Handelskosten zu senken, ist, dass Fonds übermäßigen Handel vermeiden und sorgsam darauf achten, die Kosten pro Transaktion effektiv zu verringern. Eine Option, dieses Ziel leichter zu erreichen, ist, einen flexiblen Investmentansatz zu verfolgen, sodass man opportunistisch handeln kann.

Wenn Sie den Kapitalumschlag niedrig halten, flexibel bleiben und nur dann Transaktionen ausführen, wenn die möglichen Vorteile eines Handelsgeschäfts dessen Kosten aufwiegen, können Sie Ihre allgemeinen Handelskosten niedrig halten und dazu beitragen, die Gesamtkosten zu verringern. Die britische Aufsichtsbehörde hat dies erkannt und die Investmentmanagementbranche jüngst dazu aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Gesamtkosten vollständig offen gelegt werden.

FAZIT

Die Gesamtkosten eines Fonds lassen sich möglicherweise nur schwer beurteilen. Zudem benötigen Sie ein eingehendes Verständnis der Kosten, das über die Bedeutung der Kostenquote allein hinausgeht. Ein guter Berater kann Anleger dabei unterstützen, nicht nur eine Kostenkennzahl zu verstehen, sondern die Gesamtkosten eines Investmentprogramms zu beurteilen. So kann er den Kunden letztlich bei der Entscheidung helfen, ob eine bestimmte Strategie für Sie die richtige ist.


Wichtige Hinweise:

Die vorangegangenen Informationen stellen keine Empfehlung und kein Angebot zum Kauf von Produkten oder Dienstleistungen dar. Die dargebotenen Informationen bieten keine ausreichenden Informationen für Anlageentscheidungen. Die aloga finance gmbh übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste, resultierend aus der Verwendung dieses Materials. Angaben über frühere Wertentwicklungen sind kein Indikator für künftige Wertentwicklungen. Wenn Sie irgendwelche Zweifel hinsichtlich der auf dieser Webseite dargestellten Informationen haben, rufen Sie uns unter +49 (0) 71814050 an oder konsultieren Sie einen professionellen Anlageberater.

Die aloga finance gmbh ist ein inhabergeführtes Unternehmen und bietet Privatinvestoren 19Anlagemöglichkeiten, die für gewöhnlich institutionellen Anlegern vorbehalten sind. Modernste technologische Werkzeuge helfen bei der Produktprüfung und Auswahl genauso, wie bei der Ausrichtung und Überwachung individuell ausgestalteter Portfolios.

aloga finance gmbh ist zugelassener Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 Nr. 1,2,3 der Gewerbeordnung. Das Unternehmen wurde 1985 gegründet und beschäftigt sich seit Beginn mit nationalen und internationalen Anlageformen für Privat- und Geschäftskunden.

Überspannungsschäden oftmals nicht mitversichert

Überspannungsschäden

Diese Woche erwarten uns in Deutschland wieder Höchsttemperaturen bis zu 35 Grad. Jedoch kann dies auch seine Schattenseiten haben. Besonders dann, wenn die feucht warme Luft nach oben steigt und sich wieder abkühlt. Der Himmel zieht sich dann nämlich zusammen und es fängt an zu blitzen und zu krachen.

Überwiegend in der heißen Sommerzeit kommt es statisch gesehen häufiger zu Gewittern. Teilweise bringen diese böse Überraschungen für den Verbraucher mit sich: Alleine im letzten Jahr regulierten die deutschen Sachversicherer über 300.000 Blitz- und Überspannungsschäden. Haushalts- und Elektrogeräte werden dadurch oftmals beschädigt. Doch ob ein solcher Schaden versichert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Überwiegend in Altverträgen der Wohngebäude- und Hausratversicherungen wird häufig der Zusatz „Überspannungsschäden“ vermisst.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen: Prüfen Sie in Ihren Policen, ob Schäden bei Überspannung versichert sind. Darüber hinaus sollten Sie schauen, in welcher Höhe die Schäden versichert sind. Außerdem lohnt sich in diesem Zusammenhang auch eine Prüfung der Versicherungssumme!

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Auch Gesellschafter-Geschäftsführer haften privat

Geschäftsführer Mitarbeiter Ausland

Viele  Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Deutschland sind ausschließlich inhabergeführt. Die GmbHs werden im Normalfall hauptsächlich dafür gegründet, dass die persönliche Haftung des Selbstständigen außen vor ist. Laut § 13 Abs. 2 GmbH-Gesetz ist die Haftung im Außenverhältnis auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Jedoch kommt hier die Frage auf: Wie ist die Haftung im Innerverhältnis geregelt?

„Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entsprechenden Schaden.“ Das besagt § 43 Abs. 2 GmbH. Als eigenständige juristische Person kann die Gesellschaft also Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen. Das Gesetz kennt keine Unterscheidung zwischen angestelltem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Rechtsprechung in den letzten Jahren tendiert stark dazu, Gläubigern der GmbH eine direkte Inanspruchnahme des Geschäftsführers zu ermöglichen, wenn dessen Fehler ursächlich für z.B. einen Forderungsfall war. Ein Widerspruch zur beschränkten Haftung des Unternehmens ist dies natürlich nicht, da das Vermögen des Verantwortlichen herangezogen wird.

Im schlimmsten Fall muss sich ein Insolvenzverwalter der weiteren Geschicke der Firma annehmen und dieser wird selbstverständlich alle Möglichkeiten ausnutzen, an die nötigen Finanzmittel zu kommen. Der ursprüngliche Zweck der GmbH, das private Vermögen zu schützen, kann somit dahin sein. Diese Problematik ist vielen Gesellschafter-Geschäftsführern nicht bewusst!  Für einen solchen Fall kann eine D & O Versicherung („Directors & Officers“) die Rettung sein. Dieser Haftpflichtschutz prüft, ob ein rechtlicher Anspruch gegen den Geschäftsführer besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme ggf. dafür auf. Damit bleibt bei ausreichend hoher Versicherungssumme das Privatvermögen verschont.

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Nachversicherungsgarantien nutzen

Nachversicherungsgarantien

Bei Versicherungen handelt man meist wie bei Autos. Denn irgendwann mal orientiert man sich am eigenen Bedarf und legt sich einen entsprechenden fahrbaren Untersatz bzw. Schutz zu. Jedoch bleibt das Leben eines Menschen nur in den seltensten Fällen über Jahrzehnte frei von Veränderungen.

Die Veränderungen am Bedarf oder Anspruch an Absicherung und Fahrzeug können durch viele verschiedene Ereignisse geschehen. Ein Smart mit drei Kindern wird beispielsweise einfach zu klein sein und daher muss man etwas ändern. Ganz ähnlich ist es mit Versicherungen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, in regelmäßigen Abständen jeglichen Schutz zu überprüfen. Dabei können wir Ihnen selbstverständlich helfen.

Besonders Einkommensabsicherungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Hinterbliebenenversorgung werden zunächst meist so abgeschlossen, dass sie für die aktuelle Situation zum Zeitpunkt des Abschlusses passen. Heirat, Kind, Immobilienerwerb,… – und schon genügt die ursprünglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr. Denn diese kann nicht mehr alle Verpflichtungen abdecken und das gewohnte Leben weiterhin ermöglichen. Beim Todesfallschutz wird oft zunächst für die Absicherung der Familie abgeschlossen. Doch, wenn später die Absicherung einer Immobilienfinanzierung hinzukommt, verzichten viele auf zusätzlichen Schutz. Lediglich mit einer bezahlten Immobile ist es für die Angehörigen dabei eben nicht getan.

Versicherungen bieten Ihnen in aller Regel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit, Ihre Absicherung zu bestimmten Lebensereignissen, wie z.B. Heirat, Kind, Haus und Karrieresprung, zumindest innerhalb bestimmter Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Es gibt solche Möglichkeiten vereinzelt auch bei der Risikolebensversicherung.

Diese wertvollen Möglichkeiten sollten Sie nicht verschenken. Wir schauen sehr gerne für Sie nach, welche Nachversicherung bei Ihrem nächsten Lebensereignis möglich ist. Auf diese Weise ist bereits alles in der Zukunft gut und Sie haben bereits jetzt schon umfassend vorgesorgt.

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