Vergangene Woche haben wir uns mit der Immobilien-Rechtsschutz beschäftigt. Heute werfen wir einen Blick auf weitere Versicherungen, die für Vermieter sinnvoll sein könnten.
Für Eigentümer von Wohnungen und Häusern gibt es neben der Rechtsschutzversicherung natürlich noch eine ganze Reihe von Versicherungen – die Auswahl ist groß, die Anbieter sind zahlreich. Es lassen sich so gut wie alle Risiken absichern (besonders bekannt ist die Wohngebäude- und die Hausratversicherung). Wir zeigen Ihnen, welche Absicherung darüber hinaus noch möglich sind:
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Nach dem Bundesgesetzbuch (BGB) ist der Vermieter verantwortlich für dein Hab und Gut und hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Haus und Grundstück gefahrenfrei und in sicherem Zustand ist. Vermieter müssen sich gesondert versichern, da im Vergleich zu einem Immobilienbesitzer, der sein Eigentum selbst bewohnt, eine Privathaftpflicht nicht ausreicht.
Hier ein paar Beispiele für die ein Vermieter haftbar gemacht werden könnte:
- Eine Person wird durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt.
- Ein Baum kippt um und richtet auf dem Nachbargrundstück einen Schaden an.
- Die Räumpflicht wird im Winter nicht eingehalten und ein Spaziergänger kommt zu Fall und verletzt sich.
- Als Vermieter einer Wohnung können Sie für Schäden haftbar gemacht werden, die Ihr Mieter anderen Eigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zufügt.
Mietnomaden
Der Horror eines jeden Vermieters! Sie hinterlassen eine Spur der Verwüstung im Wohneigentum des Vermieters, nicht selten mit der Einbürgerung von Ungeziefer, zahlen keine Miete und sind schwer loszuwerden – oder sie sind über Nacht plötzlich verschwunden.
Die Mietnomadenversicherung soll diesen Schrecken nehmen und setzt genau dort an, wo Vermieter verzweifeln. Sie erstattet Mietausfälle und leistet finanzielle Hilfe bei Sachschäden, die die Mietnomaden durch Verwahrlosung, Verschmutzung oder Zerstörung anrichten.
Was es sonst noch gibt…
- Möblierte Wohnungen
Vermieten Sie eine möblierte Wohnung, sind diese nicht über die Gebäudeversicherung mit abgesichert. Die Absicherung ist über verschiedene Arten möglich. Entweder über eine separate Inhalts- oder Hausratversicherung oder Sie wälzen das Risiko vertraglich an den Mieter ab. Diese kann die Möbel dann selbst über eine Hausratversicherung absichern. - Mietkautionsversicherung
Früher oder später werden Vermieter damit konfrontiert werden, dass ein Mieter eine Mietkautionsversicherung statt einer Mietkaution hinterlegen möchte. Die Vorteile für den Mieter liegen auf der Hand: Geld wird nicht gebunden und steht zur freien Verfügung. Eine Kautionsversicherung kann auch für einen Vermieter von Vorteil sein. Die Sicherheit ist identisch und bemängelte Punkten bei der Wohnungsübergabe können darüber meist entspannter abgewickelt werden, als wenn es „um das Geld“ des Mieters geht.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie vom Team der aloga unter 07181 9854-0 und per Email an willkommen@aloga.de oder folgend bei den weiterführenden Links.