Elementarschäden sind IHR Problem!

Zugegeben, der heutige Titel ist reißerisch, doch der bayerische Finanzminister Markus Söder kündigte an, dass Bayern ab dem 1. Juli 2019 keine Soforthilfe für Hochwasseropfer (Elementarschäden) mehr leisten wird. Was in Bayern anfängt kann bald das ganze Bundesgebiet betreffen.

Bayern war auch eines der Bundesländer gewesen, das seine betroffenen Bürger bisher am unkompliziertesten und großzügigsten mit Hilfszahlungen unterstützte. Da die Millionen auch in Süddeutschland nicht auf den Bäumen wachsen, wird bereits seit einigen Jahren für mehr Eigenverantwortung bei der Absicherung gegen Elementarschäden geworben. Mit der Ankündigung soll wohl eindeutig klargestellt werden, dass Elementarschäden das Problem eines jeden Einzelnen sind.

Das trifft natürlich nicht nur auf Bayern, sondern auf ganz Deutschland zu. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Kraft der Natur sehr zerstörerisch sein kann. Sie erinnern sich sicher noch an die Bilder der Überschwemmung von Simbach am Inn. Neben Privathaushalten finden sich unter den Geschädigten natürlich auch viele Gewerbetreibende aus den unterschiedlichsten Branchen.

Der finanzielle Schaden ist meist gewaltig: Addiert man den Sachschaden an Gebäude und Betriebseinrichtung, die Betriebsunterbrechung, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, kann man schon verstehen, weshalb die Bundesländer nicht dauerhaft für diese Kosten einspringen können. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt regelmäßig, dass gut 99 % der Gebäude im Land ohne Probleme gegen Elementarschäden versichert werden können. Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss der Gebäude- bzw. Inhaltsversicherung) für alle anfallenden Kosten aufkommen. Diese sinnvollen Leistungserweiterungen kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämie.

Elementarschäden, das ist natürlich nicht nur Überschwemmung. Mit dem Einschluss sichern Sie Ihr Hab und Gut auch gegen die nachstehenden Schadensursachen ab: Starkregen/Überschwemmung/Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Es steckt also jede Menge Schutz in dieser sinnvollen Erweiterung. Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus, bevor aus „ich könnte…“ ein „ach, hätte ich nur…!“ geworden ist.

Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Entscheidung treffen können. Gehen Sie kein Risiko ein, das so einfach vermieden werden kann!

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Artikel: Bayern will Hochwasseropfer nicht mehr unterstützen

Wikipedia: Elementarschaden

Frühlingszeit ist auch Zeckenzeit

Im Frühjahr beginnt die Zeckenzeit. Die kleinen Plagegeister sorgen als potenzielle Überträger von Krankheiten seit vielen Jahren für Schrecken. Daher erklären wir Ihnen, warum besonders in diesem Fall die Unfallversicherung von großer Bedeutung ist.

Vor allem Borreliose und Meningoenzephalitis (FSME) tauchen als Krankheits-Schreckgespenster alljährlich in den Medien auf und können zu bleibenden Schäden führen. Besonders schlimm: Durch Ausbreitung der Auwaldzecke in Deutschland gibt es eine weitere Gattung, die Krankheiten übertragen kann.

Die „Chance“ auf eine Infektion steigt also. Einen wirklich zuverlässigen Schutz vor Zecken gibt es nicht, daher ist ein Abtasten des Körpers nach den anfangs sehr kleinen Tieren im Grunde die einzige ernsthafte Präventionsmaßnahme vor einer Infektion.

Nach einem Waldspaziergang mögen hieran noch viele denken – gerade aber der Aufenthalt im heimischen Garten wird meist zu locker gesehen. Zecken können überall lauern: In Hecken, in Büschen, im Gras und selbst in der Stadt leben sie. Erwischt einen die Zecke, kann dies vor allem für Kinder ernste gesundheitliche Konsequenzen haben.

Zumindest gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung können Sie aber mit einer Unfallversicherung vorsorgen. Viele Tarife am Markt bieten für zeckenbedingte Infektionen und deren dauerhafte Folgen Versicherungsschutz. Hierbei sollte tunlichst aufs Kleingedruckte geachtet werden, denn die Zecke selbst nennen nur recht wenige Anbieter auch beim Namen.

Oft ist von Insektenstichen und/oder -bissen die Rede. Nun ist die Zecke als Spinnentier (Arachnid) allerdings kein Insekt. Folge: Es gibt keinen entsprechenden Versicherungsschutz. Andere Anbieter sprechen von Tierbissen. Die Zecke beißt allerdings nur umgangssprachlich. In Wahrheit sticht sie eher (Anritzen der Haut, dann Stachel). Folge: Erneut ein guter Ansatzpunkt für den Versicherer, die Leistung zu verweigern. Nur bei korrekter Definition der Infektionsursache (inkl. des umgangssprachlichen Zeckenbisses als solchem) können Sie sicher gehen, dass die böse Überraschung im Schadensfall ausbleibt.

Gehen Sie hier für Ihre Angehörigen und auch für sich selbst kein unnötiges Risiko ein. Kinder können bereits bei deutlich niedrigerer Virenlast erkranken als Erwachsene! Gerne überprüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf diesen wichtigen Deckungsinhalt. Sie sind noch ungeschützt? Gerne zeigen wir Ihnen, wie preiswert hochwertiger Versicherungsschutz sein kann.

Unter der Telefonnummer 07181 9854-0 erhalten Sie mehr Informationen. Auf unserer Website www.aloga.de finden Sie weitere interessante Themen.


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Artikel: Haftung Vereinsvorstände
aloga24: D&O-Versicherungen
Wikipedia: D&O-Versicherungen

Die Haftung von Vereinsvorständen

In diesem Artikel wird es über das Haftungsrisiko von Vereinsvorständen handeln. Viele sind sich nicht darüber bewusst, wie die Haftung wirklich geregelt ist. Wir möchten Sie daher darüber informieren.

Ein wenig stolz darf man schon sein, wenn man in den Vorstand eines Vereins gewählt wird. Es zeugt doch davon, dass einem die anderen Mitglieder ein hohes Maß an Vertrauen entgegenbringen. Meist sind sich Vereinsvorstände dabei aber nicht bewusst, welches persönliche Haftungsrisiko sie mit dem Amt übernommen haben.

Spricht man Betroffene auf das Thema an, erntet man meist blankes Erstaunen – auch bei „alten“ Vorständen, die ihre Position bereits seit vielen Jahren innehaben. Machen Sie als Vorstandsmitglied nämlich einen Fehler, der Ihrem Verein einen Vermögensschaden zufügt, haften Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen dafür. Basis dieser Haftung ist der im Jahr 2009 eingeführte § 31a BGB. Demnach werden Sie bei grob fahrlässigen Fehlern dem Verein gegenüber schadenersatzpflichtig: Das kann ein Kassenfehlbetrag sein, der durch zu oberflächliche Kontrolle von Abbuchungen zustande kam. Oder wenn überhöhte Rechnungen ohne Prüfung gezahlt wurden.

Auch wenn Sie vergessen haben Fördermittel zu beantragen oder die Gemeinnützigkeit verloren geht, können Sie zur Rechenschaft gezogen werden. Verschwundene Vorschusszahlungen an beauftragte Handwerker, die dann in der Insolvenz verschwinden, sind ebenfalls keine Seltenheit.

Daher empfehlen wir zur normalen Haftpflicht immer auch eine D & O Versicherung für den Verein abzuschließen. Diese schützt die gesamte Vorstandschaft vor der Haftungsfalle und erstattet ggf. die Schadenssumme an den Verein. Da haben dann wirklich alle etwas davon! Gerne beraten wir Sie dabei.

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Artikel: Haftung Vereinsvorstände
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Wikipedia: D&O-Versicherungen

Mehr als jemals zuvor: Datenschutz ist Chefsache!

Am 25. Mai ist Stichtag! Ab dann hat ausnahmslos jedes Unternehmen in Deutschland die Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) zu erfüllen. Bei Verstößen muss mit erheblichen Bußgeldern gerechnet werden. Hier sind bereits bei leichten Verstößen bis zu 10 Mio. Euro (oder 2 % des weltweiten Konzern-Jahresumsatzes) vorgesehen. Bei schwerwiegenderen Verstößen sogar das Doppelte (z. B. Missachtung der Grundprinzipien der DSVGO).

Die Verordnung macht es grundsätzlich bereits nötig, das Thema Datenschutz quer durch alle Abteilungen Ihres Betriebs neu zu bewerten. Zudem sollte wirklich jeder Mitarbeiter bzgl. der hohen Bedeutung, die dem Datenschutz beizumessen ist, sensibilisiert werden. Jedes Unternehmen, das mehr als neun Mitarbeiter hat und in dem personenbezogene Daten IT-gestützt verarbeitet werden, muss laut DSGVO einen Datenschutzbeauftragten vorweisen können.

Damit eine Firma unter diese Vorschrift fällt, genügt bereits die Verwendung von E-Mails! Als Datenschutzbeauftragter kann ein Mitarbeiter eingesetzt werden – allerdings ist auch ein externer Datenschutzbeauftragter eine erlaubte Lösung. Dass die Inhalte der DSGVO den Nerv der Zeit treffen, muss von einem sehr konsequenten Vorgehen der Aufsichtsbehörden ausgegangen werden. Entsprechend hoch werden Bußgelder bei Verstößen künftig ausfallen.

Ein Abwälzen der Bußgelder auf eine Haftpflichtversicherung ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Lediglich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sind rechtliche Auseinandersetzungen beinhaltet. Hierüber können Sie sich aber „nur“ gegen Vorwürfe verteidigen. Im Falle eines Schuldspruchs müssen Sie das Bußgeld dennoch selbst aufbringen. Wir empfehlen daher, den Lösungsweg über einen externen Datenschutzbeauftragten zu wählen, an den man sich im Fall der Fälle dann mit den eigenen Ansprüchen richten kann. Für Ihre Fragen sind wir sehr gerne da!

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Artikel: Rechtsberatung
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Wie der Frühjahrsputz nicht im Krankenhaus endet

Jetzt wird es wieder wärmer und wir somit auch wieder aktiver. So steht auch in vielen Haushalten auch der Frühjahrsputz an. Dieser birgt jedoch einige Gefahren, denn es gibt keinen Ort an dem mehr Unfälle passieren als im Haushalt. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie beachten sollen, damit der Frühjahrsputz nicht im Krankenhaus endet.

Sich Zeit lassen.
Sie sollten sich nicht so viel auf einmal vornehmen, denn die meisten Unfälle geschehen, wenn man zu hektisch ist und alles schnell und auf einmal machen möchte. Das gilt besonders für den Staubsauger: Will man die komplette Wohnung auf einmal saugen, so wird das Kabel schnell zu einer Stolperfalle.

Das richtige Schuhwerk.
Da will man schnell etwas aus dem anderen Zimmer holen, da rutscht man mit den FlipFlops auf dem frisch gewischten Boden aus.
Da kann es schonmal vorkommen das man sich schnell einen Knöchel bricht oder
die Bänder angerissen sind. Mit festen Schuhen hingegen wäre diese Gefahr geringer und die Folgen weniger schlimm.

Leichtsinn.
Man möchte eine bestimmte Stelle ein Regal oder an der Decke etwas putzen und klettert auf einen (Dreh-)Stuhl oder den Hocker. Das ist jedoch meist keine gute Idee, denn die Abrutsch- und Sturzgefahr ist ziemlich hoch. Hier kann der Leichtsinn schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Private Unfallversicherung.
Passiert trotz allem etwas, ist man mit einer privaten Unfallversicherung auf der sichersten Seite. Jedoch sollte man darauf achten das der Vertrag nicht zu alt ist, da einige Merkmale bei älteren Tarifen nicht mitversichert sind.
Diese ist notwendig, denn für Unfälle, die im Haushalt passieren, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf.

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Einfacher Vergleich und mehr Infos: Die Unfallversicherung
Wikipedia: Unfallversicherung, privat und gesetzlich
Im Detail: Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung

Wechseln der Hausratversicherung kann sich lohnen

Eine Hausratversicherung ist ein sinnvoller Schutz. Doch das kommt immer ganz darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei älteren Verträgen besteht die Gefahr, dass Sie unterversichert sind. Im schlimmsten Fall würde die Versicherungsgesellschaft den Schaden daher nicht übernehmen.

Der Grund dafür ist, dass sich im Laufe der Jahre der Wert des Hausrates ändert. Es kommen hochwertigere Anschaffungen hinzu. Daher lohnt es sich seinen Vertrag zu überprüfen.

Sie sollten alte Verträge noch aus anderen Gründen auf den Prüfstand stellen. Jede Versicherungsgesellschaft ändern seine Versicherungsbedingungen (das „Kleingedruckte“), deshalb kann es gut sein das verschiedene Bausteine hinzukommen die in älteren Verträgen nicht mitversichert sind.

Ein Beispiel dafür ist (Thema „grobe Fahrlässigkeit“) wenn Sie ihr Fenster gekippt haben und eingebrochen wird. In solchen Fällen wird die Versicherungsgesellschaft zum Teil oder gar nicht zahlen. Daher kann sich eine Umstellung in ein aktuelles Bedingungswerk lohnen.

Eine wichtige Frage ist außerdem, ob auch sogenannte Elementarschäden versichert sind. Dieser Schutz gilt vor allem bei Hochwasser, wenn bei starken Regen der Keller vollläuft. Das kann nach einem straken Regen auch dort passieren, wo kein Fluss oder Bach in der Nähe ist.

Eine Vertragsumstellung kann sich also aufgrund vieler Gründe lohnen. Und das Beste zu Schluss: Meist wird der Vertrag nicht teurer, oft sogar günstiger…

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Einfacher Vergleich: Hausratversicherung
Wikipedia: Hausratversicherung
Blog: Weitere Themen zum Schutz des Eigentums

Risiko Brustkrebs – fast jede achte Frau erkrankt daran

Vergangener Donnerstag, am 8. März, war Weltfrauentag. Unabhängig von mehr oder weniger geglückten Werbemaßnahmen anderer Firmen heute ein Thema, das wirklich nur Frauen betrifft*. Statistisch erkrankt damit fast jede achte Frau irgendwann in ihrem Leben einmal an Brustkrebs – in rund 30 % aller Fälle ist die Betroffene noch keine 55 Jahre alt.

Risiko Brustkrebs

Die Behandlungsmöglichkeiten sind – auch dank Früherkennung durch Vorsorgeuntersuchungen – sehr gut, so dass weit über 80 % der Erkrankten überleben. Hierfür ist nicht selten aber die Amputation der erkrankten Brust nötig. Dieser drastische Schritt gibt vielen Betroffenen – gänzlich unabhängig vom Alter – das Gefühl, als Frau nicht mehr komplett und attraktiv zu sein.

Zwar kommt die Krankenversicherung in den Fällen für eine Rekonstruktion der Brust auf, in denen sie als medizinisch indiziert eingestuft wird, aber eben nur dann. Auch kann es, abhängig vom individuellen Fall, unterschiedlich schwer sein, eine Rekonstruktion mit gutem Ergebnis vorzunehmen, so dass sich der Gang zu einem Spezialisten empfiehlt.

Thema Kostenrisiko

Hinsichtlich der Übernahme anfallender Kosten besteht also ein relativ hohes Streitpotential. Dies in einer Phase, in der man als Betroffene sicher nicht in der belastbarsten Konstitution ist. Daher kann es überlegenswert sein selbst dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, wenn es nötig ist. Dies ist neben frühzeitigem Sparen natürlich auch über spezielle Versicherungsstarife möglich. Sollten Sie besonders gut abgesichert sein kommt möglicherweise auch Ihre Unfallversicherung bis zu fünfstellige Summen für kosmetische Behandlungen auf. Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

PS: Ja, auch Männer können an Brustkrebs erleiden. Jährlich gibt es ca. 600 – 700 Fälle in Deutschland. Dennoch ist Brustkrebs ein Thema, das insbesondere Frauen betrifft.


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Unfallfrei durch die Motorradsaison

Jetzt geht es wieder los, die Motorradsaison ist seit diesem Monat wieder eröffnet. Jährlich werden rund 30.000 Motorradfahrer- und Mitfahrer bei Verkehrsunfällen mit dem Bike verletzt, 600 sogar tödlich. Doch mit einigen einfachen Tipps können Motorradfahrer ihr Unfallrisiko minimieren.

Vorbereiten und trainieren

Aufgrund mangelnder Fahrroutine während der langen Winterpause ereignen sich oft schwere Unfälle. Um sich wieder mit dem Motorrad vertraut zu machen, kann man zum Beispiel an einem Sicherheitstraining teilnehmen. Dabei übt man das Kurvenfahren, Überholen und Bremsen und frischt so die Fahrpraxis wieder auf. Das Trainings gibt so wieder ein Gefühl für das Motorradfahren, was einiges an Sicherheit bringt.

Kürzer treten

Gerade wegen der mangelnden Fahrpraxis nach der Winterpause sollte man nicht all zu große und anpruchsvolle Strecken fahren. Sinnvoll ist es sich mit jeder Ausfahrt langsam zu steigern, was Anspruch und Länge der Strecke angeht. So entsteht wieder ein Gefühl für Motorrad und Straße aufzubauen, was das Unfallrisiko stark minimiert.

Zurückhaltend fahren

Auch für die Autofahrer ist es nach der Winterpause noch ungewohnt wieder den Zweiradfahrern auf der Straße zu begegnen. Daher sollte man als Biker besonders aufmerksam sein und eher zurückhaltend fahren. Das Abblendlicht ist sowieso eingeschaltet um besser gewesehn zu werden, aber auch helle Motorradkleidung und Reflektoren helfen bei der Sicherheit.

Sicherheitscheck für das Motorrad

Da das Motorrad lange gestanden ist, könnten einige wichtige Funktionen ausgefallen sein: Lichter sind defekt, der Reifendruck ist zu gering oder Rost an gefährlichen Stellen sind nur einige wenige Beispiele.
Unter „Mehr zum Thema“  haben wir einen Link für Sie mit einer „Checkliste Saisoneröffnung“ vom ADAC um kein technisches Detail zu vergessen.

Die Motorradsaison kann starten

Wenn alles in Ordnung ist und Sie sich fit fühlen kann die Motorradsaison starten. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und eine gute Fahrt.


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Der Wagen ist versichert – aber was ist mit der Ladung?

Fahrerschutzversicherung Insassenunfallversicherung

Meist gilt nach einem Unfall der erste Blick dem Wagen. Oft ist aber auch die Ladung durch den Zusammenstoß beschädigt oder sogar zerstört worden…

Gehuldigt sei derjenige, der diese Situation nicht kennt: Man fährt Auto, ist gerade mit dem Kopf bei etwas anderem und plötzlich knallt’s. Der Schock! Kann das Auto noch gerettet werden oder ist es ganz hinüber?

Was ist aber mit der Ladung? Diese ist oft auch durch den Zusammenstoß beschädigt oder sogar zerstört.

Das ist besonders für Selbstständige und kleine Betriebe ein riesen Thema. Wer eigene Waren transportiert oder Kundenbesuche mit eigenem Werkzeug unternimmt, bringt schnell große Werte auf die Straße. Werden diese Werte z. B. bei einem Verkehrsunfall beschädigt oder das noch beladene Transportfahrzeug gestohlen, sind sie nicht Teil der Erstattung. Nicht einmal durch die Kaskoversicherung! Sie wissen selbst am besten, wie hoch in einem solchen Fall Ihr Schaden ausfallen kann.

Eine Werkverkehrsversicherung schafft hier Abhilfe. Die Bezeichnung mag seltsam klingen, aber es geht dabei um den Transport von Waren, also dem „Werk“ das man im „Verkehr“ transportiert. Sie kommt u. a. für die genannten Schadensereignisse auf, deckt darüber auch den Einbruchdiebstahl ins Fahrzeug, Elementarereignisse, Raub und weitere Risiken ab. Versicherungsschutz besteht erst einmal in Deutschland. Je nach Bedarf kann der Geltungsbereich auf weitere Länder erweitert werden.

Eine Werkverkehrsversicherung schließt eine wesentliche Lücke in der Absicherung Ihrer betrieblichen Sachwerte.


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Wenn der Chef ausfällt

Pflegeversicherung Frühpensionierung

In manchen Betrieben führt bereits der Ausfall einer Person zum Stillstand. Daraus ergeben sich persönliche und betriebliche Schwierigkeiten. Heute mehr dazu…

Zugegeben, es erscheint uns allen wohl etwas befremdlich, sich mit der eigenen Gesundheit bzw. einer eintretenden Krankheit auseinanderzusetzen. Wir sind doch von Natur aus gesund. Aber was is wenn…?

Besonders dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens von einer einzelnen Person abhängig ist, ist diese Absicherung von besonderer Bedeutung, um im Krankheitsfall den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Das private Risiko des Ausfallenden lässt sich einfach durch eine Krankentagegeldversicherung abdecken. Die ist kostengünstig und deckt die persönlichen Verbindlichkeiten ab.

Aber was ist mit dem Betrieb?

Um sämtliche Fixkosten (Lohn/Gehalt der Angestellten, Leasingraten, Finanzierungskosten, Miete, Auftragsfertigstellung, Managementkosten usw.) abdecken zu können und eine Existenzbedrohung des Betriebs und dessen Mitarbeiter zu vermeiden muss eine andere Lösung her:

Diese Lösung trägt den Namen Betriebsausfallversicherung (oder Betriebsunterbrechungsversicherung). Ausschließlich sie gleicht den finanziellen Verlust, der durch den gesundheitsbedingten Ausfall des Firmeninhabers entsteht, aus und leistet nach einer Karenzzeit Kapitalentschädigung zur Verwendung der beispielshaft oben aufgeführten Kosten.
Darüber hinaus sind Ausfallschäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser und Sturm/Hagel grundsätzlich versichert.


Mehr zum Thema

Details: Die Betriebsausfallversicherung
Privat: Absicherung über Krankentagegeld
Wikipedia: Eine zweite Meinung zum Thema