Weitere Informationen rund um den Abgasskandal

Nach dem hohen Andrang letzter Woche, geht es diese Woche nochmal um den Abgasskandal. Falls Sie unseren Newsletter vom letzten Dienstag noch nicht gelesen haben sollten, dann sollten Sie das nun machen. Es geht darum, wie Sie Schadensersatz erhalten können.

Die Konzerne VW, Porsche, Audi und Daimler sollen jahrelang bei ihren Dieselfahrzeugen geschummelt haben: Eine manipulierte Software sorgte dafür, dass Grenzwerte für Abgase nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalten werden. Um Autos nachzurüsten, starten die vier Hersteller Rückrufaktionen.

Mitte September 2015 erfährt die Öffentlichkeit von diesen Manipulationen – vorerst nur im Fall des Volkswagen-Konzerns. Allein elf Millionen Fahrzeuge von VW sind weltweit betroffen.

Auch gegen den französischen Autohersteller Renault und den italienisch-amerikanischen Konzern Fiat Chrysler werden nun Vorwürfe laut, lange Zeit Abgaswerte manipuliert zu haben.

Es ist möglich, dass Sie eine Rückzahlung bis zur Höhe Ihres Autokaufpreises erhalten. Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge und finanzierte Fahrzeuge!

Ihnen ist ein Schaden und Wertverlust entstanden! Das sollten Sie keinesfalls einfach hinnehmen, denn Sie wurden betrogen. Werden Sie jetzt tätig!

Sie können hier eine kostenlose und risikofreie Prüfung anfordern! Hierzu entstehen für Sie keine Anzahlungen, keine Gerichtskosten oder sonstige Kosten. Für Sie versuchen wir das meiste rauszuholen!

Informationen rund um den Abgasskandal

Wenn Sie im Zeitraum von 2008 bis September 2015 ein gebrauchtes oder neuwertiges Fahrzeug der unten im Artikel aufgeführten Hersteller gekauft haben, dann sind die höchstwahrscheinlich wie Millionen anderer in Deutschland durch den Abgasskandal betroffen. Natürlich lassen wir Sie damit nicht im Stich, sondern unterstützen und begleiten Sie kompetent und zuverlässig dabei.

Fahrzeuge der Hersteller VW, Seat, Audi, Skoda, Porsche und Mercedes sind aktuell betroffen. Was jedoch viele nicht wissen ist, dass Sie Schadensersatz erhalten. Es ist möglich, dass Sie eine Rückzahlung bis zur Höhe Ihres Autokaufpreises erhalten. Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge und finanzierte Fahrzeuge!

Mittels einer sogenannten „Schummel-Software“ wurde das Prüfergebnis derart manipuliert, dass der Eindruck entstand, die Werte der Abgasnorm eingehalten worden. Der CO2-Ausstoß war tatsächlich um einiges höher. Somit täuschte der Schein eines „sauberen Dieselfahrzeugs“ und selbstverständlich auch der Wert eines solchen Fahrzeugs.

Daraus lässt sich erschließen, dass Ihnen ein Schaden und Wertverlust entstanden ist! Das sollten Sie keinesfalls einfach hinnehmen, denn Sie wurden betrogen. Werden Sie jetzt tätig!

Sie können hier eine kostenlose und risikofreie Prüfung anfordern! Hierzu entstehen für Sie keine Anzahlungen, keine Gerichtskosten oder sonstige Kosten. Für Sie versuchen wir das meiste rauszuholen!


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„Riester“ und „Rürup“ – sollten Sie „auffüllen“?

Nachversicherungsgarantien

Die Riester- und die Basis- oder Rürup-Rente zeichnet eine Gemeinsamkeit besonders aus: Sie genießen ein ausgesprochen hohes Maß an staatlicher Förderung. Die Basis-Rente wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen. Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup.

Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ihr Alterssparen mindert also Ihre Steuerlast

Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2%-Punkte, bis im Jahr 2025 dann 100 % angerechnet werden (2016: 82 %). Maximal können Ledige 23.362 € und Verheiratete 46.724 € jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EstG absetzen. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen. Wenn Sie den Maximalbetrag noch nicht ausschöpfen, haben Sie die Möglichkeit, durch Sonderzahlungen noch zusätzliche Steuerersparnisse zu realisieren.

Bei der Riester-Rente müssen in der Summe 4 % Ihres zu versteuernden Vorjahreseinkommens durch Beiträge und Förderung in Ihren Vertrag fließen, um die volle Zulagenförderung zu erhalten. Für eine zusätzliche, maximale Steuerförderung müssen in der Summe 2.100 Euro pro Jahr im Vertrag landen.

Falls sich Ihr Einkommen geändert hat, sollte Ihr regelmäßiger Beitrag entsprechend angepasst werden bzw. für dieses Jahr noch eine Sonderzahlung geleistet werden, um nichts zu verschenken. Gerne prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen, ob Bedarf zum Handeln besteht, wenn Sie es wünschen.


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Auf den Straßen Eis und Schnee…

Bei dem momentanen Wetter kann schnell mal ein Autounfall passieren. Vor allem, wenn es regnet oder bei Eis und Schnee kann es auf den Straßen sehr gefährlich werden. Kaum ein Unternehmen macht sich Gedanken darüber, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf die Firma zukommen, wenn ein Mitarbeiter auf der Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug einen Unfall hat. Doch das sollten Sie unbedingt. Wer im Voraus nachdenkt, kann sich im Nachhinein viel Ärger und Geld einsparen.

Im oben genannten Fall ist die rechtliche Lage eindeutig. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den Schaden ersetzen – und zwar unabhängig von einer Schuldfrage. Zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigten dies. Lediglich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer selbst tragen. Die Erstattung einer üblichen Kilometergeldpauschale befreit den Arbeitgeber nicht von der Haftung.

Für Firmen gibt es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, sich vor solchen Schadenersatzansprüchen zu schützen: Entweder stellt man den Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug zur Verfügung oder man schließt eineDienstreisekaskoversicherung ab. Ein solcher Vertrag übernimmt im Umfang der bekannten Vollkaskoversicherung die Kosten für fahrlässig erlittene Schäden an den Fahrzeugen Ihrer Mitarbeiter auf Dienstfahrten. 

Beachten Sie bitte, dass nicht jeder Versicherer dieses Risiko zeichnet. Weiterhin ist die Vergabe einer Dienstreisekaskoversicherung in aller Regel auch an die Bedingung geknüpft, dass auch reguläre Firmenfahrzeuge beim jeweiligen Anbieter versichert sind oder künftig versichert werden.


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Vorsätze für das neue Jahr – Hab und Gut gegen Elementarschäden absichern!

Elementarschäden Überschwemmung

Wir hoffen, dass Sie einen guten Start ins neue Jahr hatten! So ein Jahreswechsel ist ja immer ein willkommener Anlass, Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man schon viel zu lange vor sich her schiebt. Wir haben uns auch mal so unsere Gedanken gemacht und Ihnen Anregungen für einen guten Vorsatz erstellt.

Der Vorsatz lautet: Absicherung Ihres Hab und Guts gegen Elementarschäden. Dieses Thema liegt uns sehr am Herzen, da die Gefahr immer noch von vielen unterschätzt wird. In den nächsten Jahren wird diese Form der Absicherung aus unserer Sicht noch wichtiger, denn die Naturgewalten können jeden treffen.

Gerade jetzt zeigt uns die Natur wieder, wie unberechenbar sie ist. Nach wenigen Wochen mit Schnee setzt plötzlich Tauwetter mit starken Regenfällen ein. DieFolge: Wieder einmal Überschwemmungen. Auch ohne Katastrophen wie 2015 in Simbach entstehen schnell Schäden an der Bausubstanz und an Hausrat, die gestemmt werden wollen. Die meisten Regierungen der verschiedenen Bundesländer äußerten sich bereits sinngemäß, dass man künftig nur noch dann unterstützen wird, wenn man sich nicht gegen Elementarschäden hat absichern können, weil die Lage des Gebäudes es nicht zuließ. Im Klartext bedeutet dies: Sie müssen sich selbst um dieses Problem kümmern, es geht ja schließlich auch um Ihr Eigentum.

Bewohner höherer Lagen fühlen sich beim Thema Elementarschutz oft sehr sicher. „Wenn wir überschwemmt sind, haben wir ganz andere Probleme…“, hört man da. Das mag für Überschwemmungen schon stimmen. Googeln Sie aber doch z. B. mal „Erdrutsch durch Starkregen“ oder „Reichenhall Schneelast“. Jede Region hat ihre eigenen Elementarprobleme. Daher darf dieses Thema von niemandem auf die leichte Schulter genommen werden. Egal, ob Sie ein Eigenheim haben oder Mieter sind. Im Schadensfall sind Sie der Betroffene, der zumindest den finanziellen Schaden hätte absichern können. 

Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Absicherung haben. Wir helfen gerne!

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Weihnachtszeit

In vielen Firmen ist in der Weihnachtszeit so manches los. Diesen Umstand möchten wir gerne zum Anlass nehmen, mögliche Probleme zu durchleuchten, die sich in der wohl hektischsten Zeit des Jahres ergeben können und Ihnen Verbesserungsvorschläge für die Zukunft bieten.

Beginnen wir gleich mit dem, worauf sich sicher auch in Ihrem Unternehmen schon viele Mitarbeiter gefreut haben: die Weihnachtsfeier und ähnliche Betriebsfeiern. Wir hoffen natürlich, dass bei Ihren Weihnachtsfeiern und sonstigen betrieblichen Feiern alles gut gelaufen ist und Sie eine schöne Zeit mir Ihrer Belegschaft verbringen konnten. Nichtsdestotrotz möchten wir Ihnen gerne für die Zukunft ein paar Ratschläge mitgeben, damit Sie die Weihnachtszeit ohne Stress genießen können.

Davon ausgehend, dass Sie nur Betriebsangehörige einladen, ist Ihre Feier im Rahmen der Betriebshaftpflicht bereits mit abgesichert. Für das Wegerisiko und den Besuch der Feier greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Grundsätzlich besteht also zumindest dieser Basisschutz, wenn einem Ihrer Arbeitnehmer etwas passiert. Ist jedoch Alkoholkonsum Hauptursache eines Unfalls, kann der Schutz der Berufsgenossenschaft entfallen. Auch wird von Gerichten sehr unterschiedlich entschieden, wann diese Feier (und damit der Schutz der GUV) endet.

Sicherer hingegen ist der Schutz Ihrer Belegschaft durch eine Gruppenunfallversicherung. Hier sind in zeitgemäßen Tarifen auch solche Unfälle mit gedeckt, die ein Mitarbeiter in alkoholisiertem Zustand erleidet – lediglich bei der aktiven Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr kann es hier Ausnahmen oder Einschränkungen (z. B. nur bis zu einem bestimmten Promillesatz) geben.

Nicht nur für solche Fälle untermauert eine Gruppenunfallversicherung für überschaubare Beiträge, dass Sie Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommen. Nicht wenige Mitarbeiter machen sich die Winterzeit am Arbeitsplatz etwas besinnlicher und zünden Kerzen an. Leider führt auch das immer wieder zu Problemen. Offenes Feuer – so klein die Flammen auch sein mögen – erhöht die Brandgefahr. „Gesteck mal eben ungünstig verschoben, in Besprechung gerufen worden und die Kerze unbeaufsichtigt brennen lassen.“ So beginnen Schadensmeldungen…

Leider kann diese Brandursache auch als Verstoß gegen Brandbestimmungen oder zumindest als grob fahrlässige Begünstigung des Schadens gewertet werden. Viele Versicherer haben in diesem Fall die grundsätzliche Möglichkeit, die Entschädigungsleistung zu kürzen. Sowohl Inhalts- wie ggf. auch Gebäudeversicherung sollten daher über entsprechende Klauseln verfügen, die den Versicherungsschutz bestmöglich sichern. So können Sie auch Ihren Kunden ein wenig schöne Stimmung im Betrieb bieten, ohne ständig an die Versicherung denken zu müssen.

Wir wünschen Ihnen bereits jetzt schon schöne Weihnachtsfeiertage und ein erfolgreiches neues Jahr!

Cyber-Kriminalität bei kleinen und mittelständischen Betrieben

Cyber-Kriminalität

Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Cyber-Angriffen sollten sich vor allem kleine und mittelständische Unternehmen besser schützen. Diese sind oftmals von diesen Angriffen betroffen. Sie wollen wissen, wie Sie sich davor schützen können? Dann sollten Sie unbedingt weiter lesen.

Es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis etwas passiert. So oder so ähnlich könnte es dann geschehen:

Ein Mitarbeiter Ihrer Firma öffnet die „Versandbestätigung“ von DHL.ru oder die „Rechnung“ der Telecom.com. Aus dem Nichts ist Ihr ganzes Netzwerk lahmgelegt. Möglicherweise passiert im ersten Moment gar nichts bzw. sie bemerken die Folgen erst gar nicht.

Im Hintergrund werden aber Ihre Cookies mit den gespeicherten Passwörtern ausgelesen, TANs beim Onlinebanking abgefischt oder die Bankdaten Ihrer Kunden aus Ihrer Buchhaltung abgelesen. Ein paar Wochen später könnten sich nun die Anrufe häufen, weshalb Sie 10 Euro vom Konto Ihres Kunden abgebucht haben und dass offenbar von jedem Kunden. Nun müsste Ihnen dämmern, dass irgendetwas nicht stimmen kann.

So oder so ähnlich kann es sich zutragen. Vielleicht auch ganz anders, die von Jahr zu Jahr zunehmende Anzahl von Cyber-Angriffen gibt aber wenig Anlass, optimistisch zu sein. Speziell kleinere und mittelständische Unternehmen rücken zunehmend in den Fokus von Hakern und Cyber-Kriminellen.

In der Regel schlecht geschützt und wenig für die Gefahren sensibilisiert, sind sie meist leichte Beute. Ob letztlich Ihr Unternehmen selbst oder aber Ihre Geschäftspartner die Geschädigten sind, das ist fast egal. So oder so bedeutet es Kosten! Kosten, die Sie auf eine Cyber-Versicherung auslagern können.19

Die Winterreifen müssen jetzt drauf!

Auto-Versicherung Grüne Karte

Wie Sie bereits selber schon wissen, müssen Sie spätestens jetzt die Winterreifen aufziehen. Darauf möchten wir Sie nochmal hinweisen, damit es zu kleinen Komplikationen auf den Straßen kommt und Sie sicher Ihr Ziel erreichen!

Ihr Pkw hat nur vier postkartengroße Kontaktflächen zur Straße, da sollte der Kontakt möglichst auch bei Minustemperaturen erhalten bleiben. Das ermöglicht einzig die Gummimischung der Winterreifen. Auch Ganzjahresreifen sind nur ein halbherziger Kompromiss, den Sie bei schlechter Witterung bereuen können.

Der Gesetzgeber schreibt der Witterung angemessene Bereifung vor. Aus gutem Grund! Nichts verursacht in der kalten Jahreszeit mehr Unfälle als falsche Bereifung. Ein Bremsen kann genügen, um die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren.

Falsche Bereifung gefährdet daher auch den Versicherungsschutz! Gehen Sie bitte kein unnötiges Risiko ein. Sie können nie wissen, wie derWinter wird oder wie der Straßendienst funktioniert. Nehmen Sie das bitte nicht auf die leichte Schulter.


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Herbstzeit ist Einbruchszeit!

Im Herbst wird es eher dunkel, bleibt es länger dunkel. Wind, Wetter und Finsternis treiben die Menschen von der Straße in ihre warmen Stuben. Das sind perfekte Bedingungen für Einbrecher! Im Schutz der Dunkelheit können sie in aller Ruhe und ungestört nach Schwachstellen an Fenstern und Türen suchen, durch die sie ins Haus gelangen können. Deshalb ist der Herbst auch die typische Einbruchszeit. Wie Sie hierbei beachten sollte finden Sie hier.

Um rund 40 % steigt die Anzahl von Einbrüchen in der Zeit von Oktober bis März gegenüber den restlichen Monaten des Jahres. Zwar wurde im vergangenen Jahr wieder etwas weniger eingebrochen als in den Vorjahren. 140.000 Einbrüche mit einem Gesamtschaden von 470 Mio. Euro sprechen aber weiterhin eine klare Sprache: Das Risiko ist real für jeden in Stadt und Land!

Den „totalen Einbruch“ wie im Film, bei dem eine komplette Wohnung ausgeräumt wird, gibt es nur selten. Zu groß ist die Gefahr, dass Nachbarn aufmerksam werden und abtransportiert werden müssen so viele Dinge ja auch irgendwie. Nein, der typische Einbrecher ist eher nach kleineren, wertvollen Dingen (Uhren, Wertsachen, Bargeld, Elektronik…) aus. Fix rein ins Haus, umschauen, greifen, was interessant wirkt, und wieder raus. Dabei wird dann je nach Mentalität mehr oder weniger viel Verwüstung angerichtet. Eine Hausratversicherung löst die finanziellen Folgen, die so ein Einbruch hat zwar, erwartet allerdings auch, dass ein paar Spielregeln eingehalten werden. Unter den Obliegenheiten, die Sie vor einem Schadensfall einhalten müssen, findet sich u. a. auch, dass Sie mögliche Sicherungen anwenden müssen, wenn Sie das Haus verlassen. Was bedeutet das?

Fenster dürfen beispielsweise nicht gekippt gelassen werden, da sie von außen so sehr leicht entriegelt werden können. Terrassentüren dürfen nicht unabgeschlossen bleiben etc. Hält man dies nicht ein, hat der Versicherer ggf. die Möglichkeit, seine Entschädigungsleistung zu kürzen oder komplett zu streichen. Wir raten daher ausdrücklich dazu, vor jedem Verlassen der Wohnung, alle Fenster und Türen zu kontrollieren, ob diese fest verschlossen sind. Natürlich kann man so was schnell vergessen. Das verstehen natürlich auch die Versicherer und einzelne davon haben begonnen, zumindest bis zu gewissen Schadenshöhen entspannter mit Obliegenheitsverletzungen umzugehen.


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Wenn die einzige Hilfe ein Anwalt ist…

umsonst

Im Geschäftsleben sind rechtliche Auseinandersetzungen unausweichlich. Es kann sich dabei um Probleme mit Mitarbeitern, zahlfaule Kunden oder Ärger mit Ämtern handeln. Das spielt keine Rolle, denn in jedem Fall stärkt Ihnen im Fall der Fälle ein Rechtsschutzvertrag den Rücken, damit Sie Ihrem Streitgegner mindestens auf Augenhöhe begegnen können.

Etwa 15 % aller Leistungen, die Gewerbetreibende aus Ihren Rechtsschutzverträgen beziehen, fallen auf die Beratung in Folge eines Verkehrsunfalls. Darunter kann auch die Verteidigung eines Mitarbeiters fallen, dem ein Fahrverbot droht. Es ist sicherlich in Ihrem Interesse, dass Ihre Mitarbeiter möglichst einsatzfähig bleiben.

Nicht immer ist es möglich, die Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter harmonisch zu beenden. Daher nimmt auch hier die Zahl der Fälle zu, die vor dem Gericht landen. Selbst bei einfach gelagerten Fällen laufen hier schnell Kosten von 1.000 Euro und mehr auf. In der ersten Instanz zahlt jeder Streitgegner seine eigenen Kosten. Hierbei könnte der Rechtsschutzvertrag für Sie einspringen.

Zahlungsfaule Kunden, die Ihre Rechnungen nicht bezahlen wollen, können für jedes Unternehmen existenzbedrohend sein. Jeder Rechtsschutzversicherer kooperiert mit Inkassodienstleistern, über die Ihnen ein kostenfreier Inkassoservice an die Hand gegeben wird.

Künftig sollten Sie das alles die Profis machen lassen. Ihr Privatleben und das Ihrer Familie sind in aller Regel ebenfalls über so einen Vertrag abgesichert. Wer Kinder hat, die auf einer Klassenfahrt durch die Unachtsamkeit der begleitenden Lehrkraft zu Schaden kommen, wird froh sein, sich vom Anwalt gegen die Diensthaftpflicht der Lehrkraft vertreten zu lassen. Das spart nicht nur Ärger, sondern auch Zeit und vermeidet Kompromisse. Falls Sie vermieten, ist auch ein Viermieter-RS einschließbar. Diese hilft, wenn eine Wohnungsräumung nicht zu vermeiden ist. Für Gericht, Gerichtsvollzieher und Einlagerung kommt schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen. Dieser Betrag bleibt erst einmal bei Ihnen hängen, wenn Ihr Mieter nicht zahlungsfähig ist.

In der Summe bietet Ihnen ein moderner Rechtsschutzvertrag sehr viel und erspart Ihnen unnötigen Stress und Zeit.


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