Berufsstart nach dem Schulabschluss

Wenn Sie ein Kind haben, dass wie viele andere junge Leute dieses Jahr eine Ausbildung beginnt, dann gratulieren wir Ihnen. Denn eine gute Ausbildung ist noch immer ein ganz wesentlicher Baustein für eine gesunde berufliche Zukunft. Bei aller Freude über die ersten Schritte im Berufsleben Ihres Nachwuchses sollten Sie nicht übersehen, dass sich nun auch der Absicherungsbedarf Ihres Kindes ändert.

In aller Regel ist Ihr Kind in gängigen Versicherungssparten wie z. B. Privathaftpflicht und Rechtsschutz für die Dauer der Berufsausbildung noch mitversichert, es entstehen jedoch neue Problem, die nun noch preiswert gelöst werden können. Vor allem die Absicherung der Arbeitskraft stellt eine unglaublich wichtige Aufgabe dar. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Ihr Kind derzeit für alles andere mehr interessieren dürfte als für notwendigen Versicherungsschutz. Daher sind Sie gefragt, die Weichen rechtzeitig zu stellen, bevor es durch Krankheit oder Unfall schwierig wird, diesen wertvollen Berufsunfähigkeitsschutz ohne Einschränkungen zu erhalten.

Ob es da nicht auch eine gesetzliche Absicherung gibt? Jein, es gibt die Erwerbsminderungsrente, deren Leistungen aber winzig sind. Selbst in der maximalen Stufe werden nur rund 40 % des letzten Nettoeinkommens gezahlt. Dieser Betrag wird bei den meisten Menschen hinten und vorne nicht ausreichen. Allerdings muss man mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rente gezahlt haben, bevor dieser Schutz überhaupt greift. Ein Auszubildender wird normalerweise

also noch keinen Schutz genießen. Daher gilt speziell bei Auszubildenden, dass sie sich selber schützen sollten – und der Schutz ist zudem auch ausreichend hoch. Außerdem wird hochwertiger Schutz für Ihr Kind nie mehr so preiswert zu haben sein wie heute. Gehen Sie hier nicht leichtsinnig ein unnötiges Risiko ein!

Gerne besprechen wir mit Ihnen und Ihrem Kind, welche Absicherungen getroffen werden sollten und welche staatlichen Fördermöglichkeiten Ihrem Kind nun offen stehen. Kontaktieren Sie uns bitte, damit wir gemeinsam an der finanziellen Zukunft Ihres Kindes bauen können.


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Schäden immer unverzüglich melden – Auch Leasingfahrzeuge!

Auto-Versicherung Grüne Karte

Selbständige brauchen im Normalfall auch ein oder mehrere Fahrzeuge. Man muss schließlich zum Kunden kommen, Waren transportieren oder aus anderen Gründen mobil sein. Fahrzeuge zu leasen kann eine angenehme kostengünstige Lösung sein, den eigenen Fuhrpark jung, sparsam und auch ökologisch auf der Höhe der Zeit zu halten.

Läuft die Leasingzeit aus, wird der Wagen bewertet und auf mögliche Mängel hin untersucht. Mängel, die nicht nur dem oder der vereinbartet Laufleistung entsprechenden Verschleiß zuzuordnen sind, müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür werden dann meist an den Leasingnehmer, also vielleicht auch Sie, weitergereicht. „Kein Problem!“ denkt sich da mancher, „Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung!“ Und ja, Mängel wie Lackschäden, Dellen, Kratzer etc. können tatsächlich unter den Schutz der Vollkasko oder auch Teilkasko fallen. Diese würden dann ggf. den Schaden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen.

Und an dieser Stelle gibt es in der letzten Zeit immer wieder einmal Probleme und Unmut bei Kunden, die Schäden ihrer Leasingrückläufer über die Kaskoversicherung regulieren wollten uns nicht mit ins Boot geholt haben. Damit ein Schaden vom Versicherer reguliert werden kann, muss dieser einige Informationen haben. Dafür müssen Fragen wie „Was ist passiert?“, „Wann ist es passiert?“ und „Was wird es kosten?“ beantwortet werden können. Man muss seinem Versicherer schließlich die Möglichkeit geben, auch prüfen zu können, ob ein Schaden überhaupt versichert gewesen ist, und welche nächsten Schritte er einleiten will.

Weiterhin gelten zwischen Vertragspartnern immer gewisse Spielregeln. Sie zahlen Beiträge, der Versicherer zahlt versicherte Schäden. Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen, der Versicherer korrekte Angaben zur Nutzung usw. Auch die unverzügliche Meldung von Schäden zählt zu diesen Spielregeln. Dies soll vor allem dazu dienen, dass ein Schaden möglichst frisch begutachtet werden kann und der Schaden über die Zeit nicht noch schlimmer wird. Die „Fahrpatina“ der Jahre, die so mancher Leasingrückläufer angesammelt hat, stammt selten von nur einem Ereignis. Meist können Beschädigungen nicht konkret zugeordnet werden und liegen für sich genommen kaum über der Selbstbeteiligung.

Daher unser Rat: Melden Sie Schäden immer direkt nach dem Eintritt über uns. Wir helfen Ihnen gerne, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen. Unser Job ist es auch, Sachverhalte zu erklären.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter der  Telefonnummer
07181 98540 erreichen. Oder Sie schauen auf unserer Website wilkommen@aloga.de vorbei.


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Veränderungen früh genug mitteilen

Versicherungen

Unser Berufsstand als Versicherungsmakler ist als einziger alleine dem Auftrag des Kunden verpflichtet. Um Ihren Betrieb auch im Falle einer überraschenden, längerfristigen Erkrankung oder Genesungsphase funktionsfähig zu erhalten, empfehlen wir mit einer Unternehmensvollmacht vorzusorgen. Hierbei können wir Ihnen helfen. Damit wir Ihnen bei allen Angelegenheiten helfen können, ist es notwendig, dass Sie uns Veränderungen zeitnah mitteilen. 

Es ist unsere Pflicht Versicherungslösungen für Sie zu finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Geben Sie uns daher bitte umgehend Bescheid, wenn sich etwas ändert. Beispielsweise sollten Sie uns melden, wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen, einen weiteren Standort beziehen, neue Betriebseinrichtung anschaffen, die Rechtsform wechseln, bauen, Ihr Angebot um neue Dienstleistungen erweitern und Ihr Jahresumsatz steigt. Diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen können wir das aber eben nur, wenn Sie uns dies schon um Vorfeld mitteilen.

Demnach können Sie uns dabei helfen, dass wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir stehen Ihnen gern für alle Fragen rund um den Versicherungsschutz zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter der  Telefonnummer
07181 98540 erreichen. Oder Sie schauen auf unserer Website wilkommen@aloga.de vorbei.


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Mietnomadenversicherung

Als Vermieter steht man schnell blöd da, wenn die Miete plötzlich ausbleibt und die vermietete Wohung oder Haus in einem  völlig zerstörten und verrumpelten Zustand hinterlassen wird. Außerdem hat man als Vermieter neben den Schäden und Ärger auch die Kosten dafür zu tragen. Sie können sich den Ärger ersparen und sich davor schützen.

Wenn Sie sich vor den Kosten und dem Ärger schützen wollen, sollten Sie eine Mietnomadenversicherung abschließen. Diese bietet einen innovativen Versicherungsschutz für Vermieter.

Das neuartige Deckungskonzept gewährleistet Ihnen Ersatz bei laufenden Miet- und Mietnebenkosten. Bei Sachschäden durch mutwillige Beschädigung oder bei Abhandenkommen infolge eines ersatzpflichtigen Mietausfallschadens hilft die Versicherung auch. Hier können Sie eine Versicherungssumme von entweder 10.000, 20.000 oder 30.000 € wählen.

Außerdem übernimmt die Versicherung die Ausfräumungs- und Abbruchkosten und erstattet Reinigungs- und Renovierungskosten. Die Mietnomadenversicherung hilft auch bei einer Dekontaminierung bei behörderlicher Anordnung und Ungezieferbefall. Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung können beispielsweise durch unterlassenes Lüften oder Säubern oder Tod des Mieters entstehen. In solchen Fällen steht Ihnen die Versicherung auch zur Seite.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter der  Telefonnummer
07181 98540 erreichen. Oder Sie schauen auf unserer Website wilkommen@aloga.de vorbei.

Stimmt der 1914er Wert Ihres Hauses noch?

Beim eigenen Heim handelt es sich um eine der der größten Investitionen, die ein Normalbürger in seinem ganzen Leben tätigt. Folglich braucht jeder, der ein Haus hat selbstverständlich auch eine Versicherung. Neben einem umfangreichen Versicherungsschutz, der die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und mindestens auch eine Deckung für Elementarschäden beinhalten sollte, ist vor allem die Versicherungssumme ein essentieller Punkt Ihrer Police.

Wie Sie eventuell bereits wissen, wird dieser in der Regel als 1914er Wert ausgewiesen. Das liegt daran, weil 1914 das letzte Jahr mit linearer Preisentwicklung war. Um eine gemeinsame Berechnungsgrundlage für die verschiedenen Gebäude im Land zu bieten, wurde dieses heute historisch anmutende Jahr gewählt. Bei neueren Häusern muss auf diesen Wert umgerechnet werden. Dies ist auf verschiedene Arten möglich. Im Laufe der Jahre verändern sich Häuser üblicherweise: Nebengebäude, Anbauten, Umbauten, qualitative Verbesserungen… Schnell stimmt der irgendwann berechnete 1914er Wert schon nicht mehr. Damit ist dann auch die  Basis gelegt, dass Sie im Schadensfall nicht mehr ausreichend, sondern nur noch anteilig entschädigt werden. Es ist nämlich nur ein Teil des Gesamtwertes versichert worden.
Daher empfehlen wir, den 1914er Wert regelmäßig zu überprüfen. Wir nehmen gerne eine aktuelle Einwertung Ihres Eigenheims vor. Wenn Sie daran interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte. Somit gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Lohnt sich eine Fahrrad-Versicherung überhaupt?

Auch trotz einer Fahrrad-Versicherung kann man am Ende böse überrascht werde. Wenn der Drahtesel mal geklaut werden sollte, zahlt nicht jede Versicherung. Denn manche Versicherer schreiben sogar vor, mit welchem Schloss Sie Ihr Fahrrad abschließen müssen und wo Sie es abstellen müssen.

Vor allem bei älteren Hausrat-Versicherungen sind Fahrräder kostenlos mitversichert. Doch Sie sollten das unbedingt nachprüfen lassen. Denn bei neueren Hausrat-Versicherungen ist es meistens anders und sie schließen eine Fahrrad-Versicherung nicht mehr automatisch ein. Hier sollte man am im besten Fall prüfen, ob sich die Hausrat-Versicherung um eine Fahrrad-Versicherung erweitern lässt.

Je nach Wohnort können die Kosten für ein etwa 1300 Euro teures Fahrrad je nach Wohnort zwischen 10 und 180 Euro variieren. Das Fahrrad ist meist aber nur in abgeschlossenen Räumen mitversichert. Das gilt für beide Varianten. Ein Nachteil der Hausrat-Versicherungen mit Fahrrad-Versicherung ist jedoch, dass damit nur rund fünf Prozent des Wertes einer Wohnung abgedeckt sind. Auch wenn Ihr Fahrrad aus einem abgeschlossenem Raum gestohlen wird bekommen Sie unter Umständen den kompletten Wert nicht erstattet. Daher kann sich gerade bei Fahrrädern gehobener Preisklassen eine spezielle Fahrrad-Versicherung rentieren.

Jedoch sollte erwähnt werden, dass spezielle Fahrrad-Versicherungen teuer sind. Wenn Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl vom Laternenpfahl oder vom Gartenzaun sichern wollen, sollten Sie sich dennoch eine gesonderte Fahrrad-Versicherung abschließen. Es gibt Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben und sogar Teil- und Vollkaskoschutz anbieten. Die Kosten unterscheiden sich von Wohnort zu Wohnort und können teils recht teuer sein. Bei einem Wert Ihres Fahrrads bis zu 500 Euro kann die Fahrrad-Versicherung jährlich 45 Euro kosten. Bei einem Kaufpreis bis 800 Euro kann die Versicherung 77 Euro koste. Die Prämie der Fahrrad-Versicherung kann auch auf 180 bis 200 Euro im Jahr steigen, wenn Ihr Rad in der Luxusklasse ab 1200 Euro liegt.

Hier ist trotzdem äußerste Vorsicht geboten. Denn manche Anbieter schreiben die Marke des Fahrradschlosses vor, das Sie verwenden müssen, damit Sie im Schadenfall Ihr Geld bekommen. Damit die Versicherung einen Verlust ersetzt, müssen Sie teilweise Ihr Fahrrad in geschlossenen Räumen abstellen. Wichtig ist also immer das Kleingedruckte zu lesen. Übrigens gilt als preisliche Faustregel dür ein gutes Schloss, dass es fünf Prozent des Fahrradwertes kosten sollte. Dennoch können auch gute Schlösser geknackt werden. Somit ist eine Fahrrad-Versicherung gar keine schlechte Idee.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Bereit für den Urlaub – Ihre Versicherung auch?

In den Sommerferien fahren oder fliegen die meisten Leute in den Urlaub. Wenn Sie in den Urlaub möchten ist nicht nur die richtige Wahl des Hotels und Fluges wichtig. Es gibt noch viele weitere Sachen, die Sie unbedingt beachten sollten, damit Sie sich im Urlaub wirklich richtig entspannen und die Seele baumeln lassen können. Haben Sie sich bereits Gedanken über Ihren Versicherungsschutz während Ihres Aufenthaltes im Urlaub gemacht?

Beim Versicherungsschutz ist es besonders wichtig, dass Sie nicht alles dem Reisebüro überlassen. Werden Sie selbst aktiv und kümmern Sie sich um den für Sie passenden Versicherungsschutz, damit Sie im „Schadensfall“ auch wirklich Ihr Geld erhalten.

Mit einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchsversicherung können Sie nie etwas falsch machen. Denn bei einer Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Verspätungen im Nah- und Fernverkehr oder gar einer plötzlichen Erkrankung können Sie Ihre Reise nicht antreten. In einem solchen Fall gilt: Je später Sie die Reise stornieren, desto höher fallen die Kosten für Sie aus. Die Versicherung bewahrt Sie vor dem Stress und den immensen Kosten, da Sie für die auftretenden Kosten aufkommt.

Durch eine plötzlich eintretende Krankheit oder durch Krankheit oder Tod eines Angehörigen kann es zu einer vorzeitigen oder verspäteten Rückreise kommen. In dem Fall brauchen Sie sich auch keine Gedanken oder weiteren Stress zu machen, da glücklicherweise die Reiseabbruchversicherung die anfallenden Extrakosten übernimmt. Zu den Kosten zählen zusätzlich entstandene Hotelkosten, Umbuchungsgebühren oder sonstige Kosten.

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Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge

Zurzeit hört man viel von Nachhaltigkeit, denn sie ist sehr wichtig. Doch was ist Nachhaltigkeit überhaupt? Die am weitesten verbreitete Definition ist: „Nachhaltigkeit gewährt, dass künftige Generationen nicht schlechter gestellt sind, ihre Bedürfnisse zu befriedigen als gegenwärtig lebende.“ Damit sind nicht nur umweltpolitische Angelegenheiten gemeint. Inzwischen bieten auch immer mehr Versicherungsgesellschaften ökologisch vertretbare Investments an.

Gesellschaften geben ihren Kunden die Möglichkeit, zwei wichtige Dinge zu verbinden: Zum einen ihre eigene Altersvorsorge „grün“ zu gestalten und zum anderem so zu handeln, dass das Prinzip zur Ressourcennutzung im Vordergrund steht. Momentan weisen die „grünen“ Fonds eine hohe Rendite auf. Jedoch werden ausschließlich Aktien gewählt, die ökologisch und ethisch sind. Länder oder Branchen, die ethische Grundsätze missachten, werden ausgeschlossen. Außerdem wird Wert darauf gelegt, dass Unternehmen und Fonds, in die investiert wird, sozialen Kriterien gerecht werden. Daher werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die ihren Mitarbeitern gute Arbeitsbedingungen bieten.

Insbesondere die Krankenversicherungen arbeiten nachhaltig. Dazu gehören alternative und naturheilkundliche Behandlungsmethoden, sowie die Berücksichtigung von nachhaltigem Verhalten des Kunden (z. B. vegane Ernährung).

Dasselbe gilt auch für Banken. Gegenwärtig gibt es bereits vier „grüne“ Banken mit dem Grundsatz, auf zweifelhafte Geschäftspraktiken zu verzichten und Geld sinnvoll zu investieren. Sie als Kunde müssen keine Angst vor einem Wechsel haben, da dieser nicht aufwändiger als bei konventionellen Banken ist. Das „Zahlungskontengesetz“ erlegt den Banken auf, dem Kunden auf dessen Wunsch hin beim Wechsel zu helfen.

Bei der ökologischen Altersvorsorge müssen Sie sich jedoch etwas mehr mühen. Wenn Sie hier gute Rendite erzielen möchten, müssen Sie sich noch mehr als sonst mit den verschiedenen Produkten auseinandersetzen.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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