Weihnachtszeit

In vielen Firmen ist in der Weihnachtszeit so manches los. Diesen Umstand möchten wir gerne zum Anlass nehmen, mögliche Probleme zu durchleuchten, die sich in der wohl hektischsten Zeit des Jahres ergeben können und Ihnen Verbesserungsvorschläge für die Zukunft bieten.

Beginnen wir gleich mit dem, worauf sich sicher auch in Ihrem Unternehmen schon viele Mitarbeiter gefreut haben: die Weihnachtsfeier und ähnliche Betriebsfeiern. Wir hoffen natürlich, dass bei Ihren Weihnachtsfeiern und sonstigen betrieblichen Feiern alles gut gelaufen ist und Sie eine schöne Zeit mir Ihrer Belegschaft verbringen konnten. Nichtsdestotrotz möchten wir Ihnen gerne für die Zukunft ein paar Ratschläge mitgeben, damit Sie die Weihnachtszeit ohne Stress genießen können.

Davon ausgehend, dass Sie nur Betriebsangehörige einladen, ist Ihre Feier im Rahmen der Betriebshaftpflicht bereits mit abgesichert. Für das Wegerisiko und den Besuch der Feier greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Grundsätzlich besteht also zumindest dieser Basisschutz, wenn einem Ihrer Arbeitnehmer etwas passiert. Ist jedoch Alkoholkonsum Hauptursache eines Unfalls, kann der Schutz der Berufsgenossenschaft entfallen. Auch wird von Gerichten sehr unterschiedlich entschieden, wann diese Feier (und damit der Schutz der GUV) endet.

Sicherer hingegen ist der Schutz Ihrer Belegschaft durch eine Gruppenunfallversicherung. Hier sind in zeitgemäßen Tarifen auch solche Unfälle mit gedeckt, die ein Mitarbeiter in alkoholisiertem Zustand erleidet – lediglich bei der aktiven Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr kann es hier Ausnahmen oder Einschränkungen (z. B. nur bis zu einem bestimmten Promillesatz) geben.

Nicht nur für solche Fälle untermauert eine Gruppenunfallversicherung für überschaubare Beiträge, dass Sie Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommen. Nicht wenige Mitarbeiter machen sich die Winterzeit am Arbeitsplatz etwas besinnlicher und zünden Kerzen an. Leider führt auch das immer wieder zu Problemen. Offenes Feuer – so klein die Flammen auch sein mögen – erhöht die Brandgefahr. „Gesteck mal eben ungünstig verschoben, in Besprechung gerufen worden und die Kerze unbeaufsichtigt brennen lassen.“ So beginnen Schadensmeldungen…

Leider kann diese Brandursache auch als Verstoß gegen Brandbestimmungen oder zumindest als grob fahrlässige Begünstigung des Schadens gewertet werden. Viele Versicherer haben in diesem Fall die grundsätzliche Möglichkeit, die Entschädigungsleistung zu kürzen. Sowohl Inhalts- wie ggf. auch Gebäudeversicherung sollten daher über entsprechende Klauseln verfügen, die den Versicherungsschutz bestmöglich sichern. So können Sie auch Ihren Kunden ein wenig schöne Stimmung im Betrieb bieten, ohne ständig an die Versicherung denken zu müssen.

Wir wünschen Ihnen bereits jetzt schon schöne Weihnachtsfeiertage und ein erfolgreiches neues Jahr!

Cyber-Kriminalität bei kleinen und mittelständischen Betrieben

Cyber-Kriminalität

Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Cyber-Angriffen sollten sich vor allem kleine und mittelständische Unternehmen besser schützen. Diese sind oftmals von diesen Angriffen betroffen. Sie wollen wissen, wie Sie sich davor schützen können? Dann sollten Sie unbedingt weiter lesen.

Es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis etwas passiert. So oder so ähnlich könnte es dann geschehen:

Ein Mitarbeiter Ihrer Firma öffnet die „Versandbestätigung“ von DHL.ru oder die „Rechnung“ der Telecom.com. Aus dem Nichts ist Ihr ganzes Netzwerk lahmgelegt. Möglicherweise passiert im ersten Moment gar nichts bzw. sie bemerken die Folgen erst gar nicht.

Im Hintergrund werden aber Ihre Cookies mit den gespeicherten Passwörtern ausgelesen, TANs beim Onlinebanking abgefischt oder die Bankdaten Ihrer Kunden aus Ihrer Buchhaltung abgelesen. Ein paar Wochen später könnten sich nun die Anrufe häufen, weshalb Sie 10 Euro vom Konto Ihres Kunden abgebucht haben und dass offenbar von jedem Kunden. Nun müsste Ihnen dämmern, dass irgendetwas nicht stimmen kann.

So oder so ähnlich kann es sich zutragen. Vielleicht auch ganz anders, die von Jahr zu Jahr zunehmende Anzahl von Cyber-Angriffen gibt aber wenig Anlass, optimistisch zu sein. Speziell kleinere und mittelständische Unternehmen rücken zunehmend in den Fokus von Hakern und Cyber-Kriminellen.

In der Regel schlecht geschützt und wenig für die Gefahren sensibilisiert, sind sie meist leichte Beute. Ob letztlich Ihr Unternehmen selbst oder aber Ihre Geschäftspartner die Geschädigten sind, das ist fast egal. So oder so bedeutet es Kosten! Kosten, die Sie auf eine Cyber-Versicherung auslagern können.19

Die Winterreifen müssen jetzt drauf!

Auto-Versicherung Grüne Karte

Wie Sie bereits selber schon wissen, müssen Sie spätestens jetzt die Winterreifen aufziehen. Darauf möchten wir Sie nochmal hinweisen, damit es zu kleinen Komplikationen auf den Straßen kommt und Sie sicher Ihr Ziel erreichen!

Ihr Pkw hat nur vier postkartengroße Kontaktflächen zur Straße, da sollte der Kontakt möglichst auch bei Minustemperaturen erhalten bleiben. Das ermöglicht einzig die Gummimischung der Winterreifen. Auch Ganzjahresreifen sind nur ein halbherziger Kompromiss, den Sie bei schlechter Witterung bereuen können.

Der Gesetzgeber schreibt der Witterung angemessene Bereifung vor. Aus gutem Grund! Nichts verursacht in der kalten Jahreszeit mehr Unfälle als falsche Bereifung. Ein Bremsen kann genügen, um die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren.

Falsche Bereifung gefährdet daher auch den Versicherungsschutz! Gehen Sie bitte kein unnötiges Risiko ein. Sie können nie wissen, wie derWinter wird oder wie der Straßendienst funktioniert. Nehmen Sie das bitte nicht auf die leichte Schulter.


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Herbstzeit ist Einbruchszeit!

Im Herbst wird es eher dunkel, bleibt es länger dunkel. Wind, Wetter und Finsternis treiben die Menschen von der Straße in ihre warmen Stuben. Das sind perfekte Bedingungen für Einbrecher! Im Schutz der Dunkelheit können sie in aller Ruhe und ungestört nach Schwachstellen an Fenstern und Türen suchen, durch die sie ins Haus gelangen können. Deshalb ist der Herbst auch die typische Einbruchszeit. Wie Sie hierbei beachten sollte finden Sie hier.

Um rund 40 % steigt die Anzahl von Einbrüchen in der Zeit von Oktober bis März gegenüber den restlichen Monaten des Jahres. Zwar wurde im vergangenen Jahr wieder etwas weniger eingebrochen als in den Vorjahren. 140.000 Einbrüche mit einem Gesamtschaden von 470 Mio. Euro sprechen aber weiterhin eine klare Sprache: Das Risiko ist real für jeden in Stadt und Land!

Den „totalen Einbruch“ wie im Film, bei dem eine komplette Wohnung ausgeräumt wird, gibt es nur selten. Zu groß ist die Gefahr, dass Nachbarn aufmerksam werden und abtransportiert werden müssen so viele Dinge ja auch irgendwie. Nein, der typische Einbrecher ist eher nach kleineren, wertvollen Dingen (Uhren, Wertsachen, Bargeld, Elektronik…) aus. Fix rein ins Haus, umschauen, greifen, was interessant wirkt, und wieder raus. Dabei wird dann je nach Mentalität mehr oder weniger viel Verwüstung angerichtet. Eine Hausratversicherung löst die finanziellen Folgen, die so ein Einbruch hat zwar, erwartet allerdings auch, dass ein paar Spielregeln eingehalten werden. Unter den Obliegenheiten, die Sie vor einem Schadensfall einhalten müssen, findet sich u. a. auch, dass Sie mögliche Sicherungen anwenden müssen, wenn Sie das Haus verlassen. Was bedeutet das?

Fenster dürfen beispielsweise nicht gekippt gelassen werden, da sie von außen so sehr leicht entriegelt werden können. Terrassentüren dürfen nicht unabgeschlossen bleiben etc. Hält man dies nicht ein, hat der Versicherer ggf. die Möglichkeit, seine Entschädigungsleistung zu kürzen oder komplett zu streichen. Wir raten daher ausdrücklich dazu, vor jedem Verlassen der Wohnung, alle Fenster und Türen zu kontrollieren, ob diese fest verschlossen sind. Natürlich kann man so was schnell vergessen. Das verstehen natürlich auch die Versicherer und einzelne davon haben begonnen, zumindest bis zu gewissen Schadenshöhen entspannter mit Obliegenheitsverletzungen umzugehen.


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Wenn die einzige Hilfe ein Anwalt ist…

umsonst

Im Geschäftsleben sind rechtliche Auseinandersetzungen unausweichlich. Es kann sich dabei um Probleme mit Mitarbeitern, zahlfaule Kunden oder Ärger mit Ämtern handeln. Das spielt keine Rolle, denn in jedem Fall stärkt Ihnen im Fall der Fälle ein Rechtsschutzvertrag den Rücken, damit Sie Ihrem Streitgegner mindestens auf Augenhöhe begegnen können.

Etwa 15 % aller Leistungen, die Gewerbetreibende aus Ihren Rechtsschutzverträgen beziehen, fallen auf die Beratung in Folge eines Verkehrsunfalls. Darunter kann auch die Verteidigung eines Mitarbeiters fallen, dem ein Fahrverbot droht. Es ist sicherlich in Ihrem Interesse, dass Ihre Mitarbeiter möglichst einsatzfähig bleiben.

Nicht immer ist es möglich, die Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter harmonisch zu beenden. Daher nimmt auch hier die Zahl der Fälle zu, die vor dem Gericht landen. Selbst bei einfach gelagerten Fällen laufen hier schnell Kosten von 1.000 Euro und mehr auf. In der ersten Instanz zahlt jeder Streitgegner seine eigenen Kosten. Hierbei könnte der Rechtsschutzvertrag für Sie einspringen.

Zahlungsfaule Kunden, die Ihre Rechnungen nicht bezahlen wollen, können für jedes Unternehmen existenzbedrohend sein. Jeder Rechtsschutzversicherer kooperiert mit Inkassodienstleistern, über die Ihnen ein kostenfreier Inkassoservice an die Hand gegeben wird.

Künftig sollten Sie das alles die Profis machen lassen. Ihr Privatleben und das Ihrer Familie sind in aller Regel ebenfalls über so einen Vertrag abgesichert. Wer Kinder hat, die auf einer Klassenfahrt durch die Unachtsamkeit der begleitenden Lehrkraft zu Schaden kommen, wird froh sein, sich vom Anwalt gegen die Diensthaftpflicht der Lehrkraft vertreten zu lassen. Das spart nicht nur Ärger, sondern auch Zeit und vermeidet Kompromisse. Falls Sie vermieten, ist auch ein Viermieter-RS einschließbar. Diese hilft, wenn eine Wohnungsräumung nicht zu vermeiden ist. Für Gericht, Gerichtsvollzieher und Einlagerung kommt schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen. Dieser Betrag bleibt erst einmal bei Ihnen hängen, wenn Ihr Mieter nicht zahlungsfähig ist.

In der Summe bietet Ihnen ein moderner Rechtsschutzvertrag sehr viel und erspart Ihnen unnötigen Stress und Zeit.


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Berufsstart nach dem Schulabschluss

Wenn Sie ein Kind haben, dass wie viele andere junge Leute dieses Jahr eine Ausbildung beginnt, dann gratulieren wir Ihnen. Denn eine gute Ausbildung ist noch immer ein ganz wesentlicher Baustein für eine gesunde berufliche Zukunft. Bei aller Freude über die ersten Schritte im Berufsleben Ihres Nachwuchses sollten Sie nicht übersehen, dass sich nun auch der Absicherungsbedarf Ihres Kindes ändert.

In aller Regel ist Ihr Kind in gängigen Versicherungssparten wie z. B. Privathaftpflicht und Rechtsschutz für die Dauer der Berufsausbildung noch mitversichert, es entstehen jedoch neue Problem, die nun noch preiswert gelöst werden können. Vor allem die Absicherung der Arbeitskraft stellt eine unglaublich wichtige Aufgabe dar. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Ihr Kind derzeit für alles andere mehr interessieren dürfte als für notwendigen Versicherungsschutz. Daher sind Sie gefragt, die Weichen rechtzeitig zu stellen, bevor es durch Krankheit oder Unfall schwierig wird, diesen wertvollen Berufsunfähigkeitsschutz ohne Einschränkungen zu erhalten.

Ob es da nicht auch eine gesetzliche Absicherung gibt? Jein, es gibt die Erwerbsminderungsrente, deren Leistungen aber winzig sind. Selbst in der maximalen Stufe werden nur rund 40 % des letzten Nettoeinkommens gezahlt. Dieser Betrag wird bei den meisten Menschen hinten und vorne nicht ausreichen. Allerdings muss man mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rente gezahlt haben, bevor dieser Schutz überhaupt greift. Ein Auszubildender wird normalerweise

also noch keinen Schutz genießen. Daher gilt speziell bei Auszubildenden, dass sie sich selber schützen sollten – und der Schutz ist zudem auch ausreichend hoch. Außerdem wird hochwertiger Schutz für Ihr Kind nie mehr so preiswert zu haben sein wie heute. Gehen Sie hier nicht leichtsinnig ein unnötiges Risiko ein!

Gerne besprechen wir mit Ihnen und Ihrem Kind, welche Absicherungen getroffen werden sollten und welche staatlichen Fördermöglichkeiten Ihrem Kind nun offen stehen. Kontaktieren Sie uns bitte, damit wir gemeinsam an der finanziellen Zukunft Ihres Kindes bauen können.


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Schäden immer unverzüglich melden – Auch Leasingfahrzeuge!

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Selbständige brauchen im Normalfall auch ein oder mehrere Fahrzeuge. Man muss schließlich zum Kunden kommen, Waren transportieren oder aus anderen Gründen mobil sein. Fahrzeuge zu leasen kann eine angenehme kostengünstige Lösung sein, den eigenen Fuhrpark jung, sparsam und auch ökologisch auf der Höhe der Zeit zu halten.

Läuft die Leasingzeit aus, wird der Wagen bewertet und auf mögliche Mängel hin untersucht. Mängel, die nicht nur dem oder der vereinbartet Laufleistung entsprechenden Verschleiß zuzuordnen sind, müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür werden dann meist an den Leasingnehmer, also vielleicht auch Sie, weitergereicht. „Kein Problem!“ denkt sich da mancher, „Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung!“ Und ja, Mängel wie Lackschäden, Dellen, Kratzer etc. können tatsächlich unter den Schutz der Vollkasko oder auch Teilkasko fallen. Diese würden dann ggf. den Schaden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen.

Und an dieser Stelle gibt es in der letzten Zeit immer wieder einmal Probleme und Unmut bei Kunden, die Schäden ihrer Leasingrückläufer über die Kaskoversicherung regulieren wollten uns nicht mit ins Boot geholt haben. Damit ein Schaden vom Versicherer reguliert werden kann, muss dieser einige Informationen haben. Dafür müssen Fragen wie „Was ist passiert?“, „Wann ist es passiert?“ und „Was wird es kosten?“ beantwortet werden können. Man muss seinem Versicherer schließlich die Möglichkeit geben, auch prüfen zu können, ob ein Schaden überhaupt versichert gewesen ist, und welche nächsten Schritte er einleiten will.

Weiterhin gelten zwischen Vertragspartnern immer gewisse Spielregeln. Sie zahlen Beiträge, der Versicherer zahlt versicherte Schäden. Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen, der Versicherer korrekte Angaben zur Nutzung usw. Auch die unverzügliche Meldung von Schäden zählt zu diesen Spielregeln. Dies soll vor allem dazu dienen, dass ein Schaden möglichst frisch begutachtet werden kann und der Schaden über die Zeit nicht noch schlimmer wird. Die „Fahrpatina“ der Jahre, die so mancher Leasingrückläufer angesammelt hat, stammt selten von nur einem Ereignis. Meist können Beschädigungen nicht konkret zugeordnet werden und liegen für sich genommen kaum über der Selbstbeteiligung.

Daher unser Rat: Melden Sie Schäden immer direkt nach dem Eintritt über uns. Wir helfen Ihnen gerne, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen. Unser Job ist es auch, Sachverhalte zu erklären.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter der  Telefonnummer
07181 98540 erreichen. Oder Sie schauen auf unserer Website wilkommen@aloga.de vorbei.


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Veränderungen früh genug mitteilen

Versicherungen

Unser Berufsstand als Versicherungsmakler ist als einziger alleine dem Auftrag des Kunden verpflichtet. Um Ihren Betrieb auch im Falle einer überraschenden, längerfristigen Erkrankung oder Genesungsphase funktionsfähig zu erhalten, empfehlen wir mit einer Unternehmensvollmacht vorzusorgen. Hierbei können wir Ihnen helfen. Damit wir Ihnen bei allen Angelegenheiten helfen können, ist es notwendig, dass Sie uns Veränderungen zeitnah mitteilen. 

Es ist unsere Pflicht Versicherungslösungen für Sie zu finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Geben Sie uns daher bitte umgehend Bescheid, wenn sich etwas ändert. Beispielsweise sollten Sie uns melden, wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen, einen weiteren Standort beziehen, neue Betriebseinrichtung anschaffen, die Rechtsform wechseln, bauen, Ihr Angebot um neue Dienstleistungen erweitern und Ihr Jahresumsatz steigt. Diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen können wir das aber eben nur, wenn Sie uns dies schon um Vorfeld mitteilen.

Demnach können Sie uns dabei helfen, dass wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir stehen Ihnen gern für alle Fragen rund um den Versicherungsschutz zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter der  Telefonnummer
07181 98540 erreichen. Oder Sie schauen auf unserer Website wilkommen@aloga.de vorbei.


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Mietnomadenversicherung

Als Vermieter steht man schnell blöd da, wenn die Miete plötzlich ausbleibt und die vermietete Wohung oder Haus in einem  völlig zerstörten und verrumpelten Zustand hinterlassen wird. Außerdem hat man als Vermieter neben den Schäden und Ärger auch die Kosten dafür zu tragen. Sie können sich den Ärger ersparen und sich davor schützen.

Wenn Sie sich vor den Kosten und dem Ärger schützen wollen, sollten Sie eine Mietnomadenversicherung abschließen. Diese bietet einen innovativen Versicherungsschutz für Vermieter.

Das neuartige Deckungskonzept gewährleistet Ihnen Ersatz bei laufenden Miet- und Mietnebenkosten. Bei Sachschäden durch mutwillige Beschädigung oder bei Abhandenkommen infolge eines ersatzpflichtigen Mietausfallschadens hilft die Versicherung auch. Hier können Sie eine Versicherungssumme von entweder 10.000, 20.000 oder 30.000 € wählen.

Außerdem übernimmt die Versicherung die Ausfräumungs- und Abbruchkosten und erstattet Reinigungs- und Renovierungskosten. Die Mietnomadenversicherung hilft auch bei einer Dekontaminierung bei behörderlicher Anordnung und Ungezieferbefall. Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung können beispielsweise durch unterlassenes Lüften oder Säubern oder Tod des Mieters entstehen. In solchen Fällen steht Ihnen die Versicherung auch zur Seite.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter der  Telefonnummer
07181 98540 erreichen. Oder Sie schauen auf unserer Website wilkommen@aloga.de vorbei.