Winterzeit ist Unfallzeit

Unfallzeit

Viele von Ihnen gehen wahrscheinlich gerne Skifahren oder Snowboarden. Jedoch bringen viele winterliche Freizeitaktivitäten einige Gefahren mit sich. Diese kann man leicht mit einem Unfallversicherungsschutz versichern lassen. Damit haben Sie eine Sorge weniger.

Im Winter nutzt man die Zeit, um Freizeitaktivitäten nachzugehen. Schnee und Glätte sorgen dabei jedoch im Straßenverkehr für Probleme und verursachen auch für Fußgänger Beeinträchtigungen. Es wäre also sinnvoll, sich genau jetzt im Winter Gedanken über einen Unfallversicherungsschutz zu machen.

Ein wichtiges Thema, über das es sich lohnt Gedanken zu machen, ist die Absicherung von Bergungskosten.

Unter Bergungskosten versteht man die Aufwendungen, die bei einem Unfall durch die Maßnahmen zur Rettung des Verunglückten entstehen. Die Kosten ergeben sich durch Rettungsdienste, beispielsweise durch den Einsatz von Suchhunden oder Bergungsarbeiten. Eine Suchaktion im Schneegebiet kann mehrere Tage dauern. Da können Sie sich die hohe Summe an Bergungskosten selbst vorstellen.

Die Bergungskosten sind bei einigen Versicherungsgesellschaften beitragsfrei in derprivaten Unfallversicherung mitversichert. Jedoch überwiegen die Gesellschaften, bei denen die Bergungskosten als eine zusätzliche Leistung zur privaten Unfallversicherung berechnet wird. Diese können gegen einen Mehrbetrag mitversichert werden. Vor allem für diejenigen, die gerne Wandern, Skifahren oder Segeln gehen, machen die Bergungskosten Sinn.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter der  Telefonnummer 07181 98540 erreichen. Oder Sie schauen auf unserer Website willkommen@aloga.de vorbei.


Mehr zum Thema:

Beitrag teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.