Der erste Schnee ist schon fast wieder weg

Winter

Weihnachten und Silvester war wieder schön mild, aber jetzt ist der Winter da. Temperaturen um und unter dem Gefrierpunkt bringen Gefahren und Pflichten mit sich. Heute geht es darum, auf was Sie achten können, um ohne Schaden durch die kalte Zeit zu kommen.

Selbstredend ist jedem bekannt, dass im Winter das Auto nur mit geeigneter Bereifung gefahren werden darf. Auch andere Pflichten, wie der Schneeräumdienst sind allgemein bekannt. Zu diesen Pflichten kommen allerdings auch noch einige Handlungsempfehlungen hinzu um einen möglichen Schaden oder Verwarnungsgelder zu vermeiden. Mehr dazu im heutigen Blogpost. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir für Sie unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de erreichbar.

 

1. Winterreifenpflicht

Wer noch mit Sommerreifen fährt und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sollte aufgrund der Sommerreifen der Verkehr behindert werden fallen sogar 20 Euro Bußgeld extra an. Bei einer Verkehrsgefährdung oder gar einem Unfall steigt das Bußgeld noch weiter.

Hinzu kommt, dass möglicherweise die Kfz-Versicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht bezahlt und nur manche Kaskotarifen regulierten wenigstens den verursachten Haftpflichtschaden.

Sind Schneeketten vorgeschrieben, dann sollten auch bei Allradfahrzeugen wenigstens auf einer Antriebsachse Schneeketten aufgezogen werden, denn sonst droht auch hier ein Verwarnungsgeld.

 

2. Weitere Pflichten rund ums Auto

Wer bei Minustemperaturen ohne Frostschutzmittel unterwegs ist oder die Schreiben nicht ordentlich frei kratzt, läuft Gefahr, dass Bußgelder ab 10 Euro fällig werden. Zum ordentlich frei kratzen gehören auch Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten.

Ein verschneites Kennzeichen dagegen kostet nur 5 Euro, während die wohl bekannteste „Wintersünde“, das warmlaufen lassen des Motors und Heizen des Innenraumes, 10 Euro kostet.

Auch ein Schneedach auf dem Auto sollten entfernt werden, denn hierfür werden sogar 25 Euro fällig.

 

 3. Räumdienst und Winterunfälle

Es gehört zu den Pflichten von Hausbewohner, Gehtwege von Eis und Schnee zu befreien. Informieren Sie sich, für welche Flächen Sie zuständig sind, denn manchmal sind auch für vermeindlich öffentliche Flächen, wie Bushaltestellen, die Anwohner und nicht die Stadtwerke zuständig. Den Winterdienst haben nicht nur Hauseigentümer zu übernehmen, denn üblicherweise haben diese die Räumpflichten im Mietvertrag an die Mieter abgegeben.

Rutscht ein Passant auf einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus, für den Sie die Räumfpflicht haben und verletzt sich dabei auch noch, so können auf Sie Schadensersatzansprüche zukommen. Ohne eine passende Haftpflichtversicherung kann das sehr teuer werden.

Passende Haftpflichtversicherungen finden Sie auf aloga24.de.

Als Streumittel werden übrigens umweltverträgliche Stoffe wie Kalkstein, Sand oder Quarz empfohlen.

 

 4. Wasserrohre absperren

Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann so leicht Rohre sprengen. Noch größer wird der Schaden, wenn später aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in das Haus fließt.

In der Regel übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden – vorausgesetzt, dieser spezielle Versicherungsschutz ist im Vertrag enthalten. Gerade in Baden Württemberg haben viele Hausbesitzer noch ältere Verträge der Württembergischen Gebäudeversicherung (heute Sparkassen Versicherung), die keinen Versicherungsschutz bei Schäden an und durch Leitungswasserrohre haben.

Passende Wohngebäude- und Hausratversicherungen finden Sie auf aloga24.de.


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Darum dürfen Versicherungen weniger bezahlen!

Versicherungen

Kaum einer kennt alle in Deutschland gültigen Vorschriften. Versicherungen berufen sich im Schadensfall aber genau auf diese, wenn sie etwas zahlen sollen. Natürlich mit der Absicht weniger bezahlen zu müssen. Heute mehr dazu, wie Sie vorsorgen können, dass Ihre Versicherung kaum eine Chance hat sich auf solche Schlupflöcher zu berufen.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungen regeln unser aller Miteinander und grundsätzlich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeit allerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt.  Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift – wie soll sich „Otto Normalbürger“ da stets korrekt verhalten? Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands? Die BGV A3-Prüfung? Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften? Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes „Jawohl!“ von sich geben können.

Verständlicherweise setzen Versicherer ein regelkonformes Verhalten für die Leistung im Schadensfall voraus. Verletzen Sie also eine gesetzliche Vorschrift, so kann sich daraus für den Versicherer das Recht zur Kürzung der Schadenszahlung ergeben – im Extrem sogar bis auf 0 % des Schadens.

Bemühen wir zur Veranschaulichung eine Regel der Garagenverordnung von Baden-Württemberg. Diese besagt, dass in Kleingaragen bis 100 m² außerhalb von Fahrzeugen max. 200 l Diesel bzw. 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen. Kommt es nun zu einem Brand, der dadurch beschleunigt wird, dass Sie in Unkenntnis der Verordnung mehr als 20 Liter Benzin eingelagert haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Greift das Feuer auf benachbarte Gebäude über und die Entschädigung wird um z.B. 50 % gekürzt bzw. gequotelt, haben Sie schnell einen sechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen. Die Rechtsprechung der Vergangenheit bestätigt solches Vorgehen in ihren Entscheidungen.

Die Gefahr, aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung, Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für jeden Fall aus der Welt geschafft werden – minimiert werden kann sie aber sehr wohl. Insbesondere Top-Tarife für Privatkunden und spezielle Deckungskonzepte für Gewerbekunden bieten Schutz vor Quotelung durch die Versicherungsgesellschaft.

Die aloga (auch unter aloga24.de) kann Ihnen helfen Ihre bestehenden Versicherungen so umzustellen, dass Sie keine Angst vor Quotelung also Kürzungen von Leistungen haben müssen, denn es gilt: Möchten Sie eine Versicherung bezahlen oder versichert sein?

Als Vermieter lässt sich so gut wie alles absichern

Vermieter Immobilie

Vergangene Woche haben wir uns mit der Immobilien-Rechtsschutz beschäftigt. Heute werfen wir einen Blick auf weitere Versicherungen, die für Vermieter sinnvoll sein könnten.

Für Eigentümer von Wohnungen und Häusern gibt es neben der Rechtsschutzversicherung natürlich noch eine ganze Reihe von Versicherungen – die Auswahl ist groß, die Anbieter sind zahlreich. Es lassen sich so gut wie alle Risiken absichern (besonders bekannt ist die Wohngebäude- und die Hausratversicherung). Wir zeigen Ihnen, welche Absicherung darüber hinaus noch möglich sind:

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Nach dem Bundesgesetzbuch (BGB) ist der Vermieter verantwortlich für dein Hab und Gut und hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Haus und Grundstück gefahrenfrei und in sicherem Zustand ist. Vermieter müssen sich gesondert versichern, da im Vergleich zu einem Immobilienbesitzer, der sein Eigentum selbst bewohnt, eine Privathaftpflicht nicht ausreicht.

Hier ein paar Beispiele für die ein Vermieter haftbar gemacht werden könnte:

  • Eine Person wird durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt.
  • Ein Baum kippt um und richtet auf dem Nachbargrundstück einen Schaden an.
  • Die Räumpflicht wird im Winter nicht eingehalten und ein Spaziergänger kommt zu Fall und verletzt sich.
  • Als Vermieter einer Wohnung können Sie für Schäden haftbar gemacht werden, die Ihr Mieter anderen Eigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zufügt.

Mietnomaden

Der Horror eines jeden Vermieters! Sie hinterlassen eine Spur der Verwüstung im Wohneigentum des Vermieters, nicht selten mit der Einbürgerung von Ungeziefer, zahlen keine Miete und sind schwer loszuwerden – oder sie sind über Nacht plötzlich verschwunden.

Die Mietnomadenversicherung soll diesen Schrecken nehmen und setzt genau dort an, wo Vermieter verzweifeln. Sie erstattet Mietausfälle und leistet finanzielle Hilfe bei Sachschäden, die die Mietnomaden durch Verwahrlosung, Verschmutzung oder Zerstörung anrichten.

Was es sonst noch gibt…

  • Möblierte Wohnungen
    Vermieten Sie eine möblierte Wohnung, sind diese nicht über die Gebäudeversicherung mit abgesichert. Die Absicherung ist über verschiedene Arten möglich. Entweder über eine separate Inhalts- oder Hausratversicherung oder Sie wälzen das Risiko vertraglich an den Mieter ab. Diese kann die Möbel dann selbst über eine Hausratversicherung absichern.
  • Mietkautionsversicherung
    Früher oder später werden Vermieter damit konfrontiert werden, dass ein Mieter eine Mietkautionsversicherung statt einer Mietkaution hinterlegen möchte. Die Vorteile für den Mieter liegen auf der Hand: Geld wird nicht gebunden und steht zur freien Verfügung. Eine Kautionsversicherung kann auch für einen Vermieter von Vorteil sein. Die Sicherheit ist identisch und bemängelte Punkten bei der Wohnungsübergabe können darüber meist entspannter abgewickelt werden, als wenn es „um das Geld“ des Mieters geht.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie vom Team der aloga unter 07181 9854-0 und per Email an willkommen@aloga.de oder folgend bei den weiterführenden Links.

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„Schaffa, schaffa, Häusle (um)baua…“

Häusle

5 Punkte auf die Sie versicherungstechnisch achten sollten, wenn Sie Ihr Häusle oder Ihre Wohnung umbauen.

Der Umbau eines Hauses kostet nicht nur Zeit, sondern auch Kraft, Nerven und Geld. Verwandte und Freunde sind günstige Mitarbeiter, die bei einem solchen Vorhaben unter die Arme greifen können.

Damit die Risiken während er Bauphase verringert werden und Sie nicht für eventuell Unfälle der Helfer finanziell gerade stehen müssen jetzt ein Blick auf die Lösungsmöglichkeiten:

1. Bauhelfer-Unfallversicherung

Spätestens 5 Tage nach Beginn der Bauarbeiten sind sämtliche Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG-Bau) anzumelden und es ist für sie eine Bauhelferversicherung abzuschließen. Ob diese bezahlt werden oder freiwillig helfen spielt keine Rolle. Wenn die Meldung ausbleibt, wird ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro fällig. Der Beitrag für diese Unfallversicherung variiert je nach Bundesland. Darüber hinaus macht es Sinn, sich auch über eine private Bauhelfer-Unfallversicherung Gedanken zu machen.

2. HaftpflichtversicherungPrüfen sie ob das Bauvorhaben in Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Wenn nicht empfiehlt es sich eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

3. Bauleistungsversicherung

Mit dieser Versicherung können unvorhersehbare Schäden wie z.B. Schäden durch höhere Gewalt, Konstruktionsfehler, Vandalismus oder Fahrlässigkeit abgesichert werden. Vorsicht ist geboten bei der Dauer des Versicherungsschutzes. Meist endet die Versicherung mit Abschluss des Bauvorhabens. Da Schäden oft später auffallen macht es Sinn eine Nachversicherungszeit nach Abschluss der Bauarbeiten zu vereinbaren.

4. Gebäudeversicherung

Meist sind Gebäude bereits versichert. Sollten Sie ein Haus gekauft haben, dass Sie umbauen möchten, sollten Sie den bestehenden Vertrag nicht ungeprüft übernehmen. Sehr viele Verträge decken nur ein Minimum des empfohlenen Versicherungsschutzes ab um im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die Versicherung überhaupt nicht bezahlt. Auch wollten eventuell Wertsteigerungen der Immobilie bei der Versicherung gemeldet werden.5. Rechtsschutzversicherung

Ärger ist bei Bauvorhaben ist meist die bittere Realität. Seien es Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten oder Bauunternehmern. Daher ist bei vielen privaten Rechtsschutzversicherungen ein Bauvorhaben nicht abgesichert. Prüfen Sie daher vorher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch hilft, wenn Sie im Rahmen von (Um)Bautätigkeiten Hilfe benötigen.

Urlaubsreif?

Urlaubsreif

Heutzutage ist es für viele schon fast normal im Internet die Urlaubsreise zu buchen. Dabei werden üblicherweise verschiedene Versicherungen angeboten: Reisegepäckversicherung Urlaubs-Haftpflicht, Reisekrankenpolice um nur ein paar wenige zu nennen. Welche von diesen Versicherungen benötigen Sie wirklich, welche sind eher Geldmacherei? Friederike Krieger von der Süddeutschen Zeitung frägt im Interview mit Bianca Boss (Bund der Versicherten) welche Versicherungen sinnvoll sind und auf welche Sie getrost verzichten können. Lesen Sie mehr auf der Seite der Süddeutschen Zeitung