Darum dürfen Versicherungen weniger bezahlen!

Versicherungen

Kaum einer kennt alle in Deutschland gültigen Vorschriften. Versicherungen berufen sich im Schadensfall aber genau auf diese, wenn sie etwas zahlen sollen. Natürlich mit der Absicht weniger bezahlen zu müssen. Heute mehr dazu, wie Sie vorsorgen können, dass Ihre Versicherung kaum eine Chance hat sich auf solche Schlupflöcher zu berufen.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungen regeln unser aller Miteinander und grundsätzlich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeit allerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt.  Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift – wie soll sich „Otto Normalbürger“ da stets korrekt verhalten? Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands? Die BGV A3-Prüfung? Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften? Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes „Jawohl!“ von sich geben können.

Verständlicherweise setzen Versicherer ein regelkonformes Verhalten für die Leistung im Schadensfall voraus. Verletzen Sie also eine gesetzliche Vorschrift, so kann sich daraus für den Versicherer das Recht zur Kürzung der Schadenszahlung ergeben – im Extrem sogar bis auf 0 % des Schadens.

Bemühen wir zur Veranschaulichung eine Regel der Garagenverordnung von Baden-Württemberg. Diese besagt, dass in Kleingaragen bis 100 m² außerhalb von Fahrzeugen max. 200 l Diesel bzw. 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen. Kommt es nun zu einem Brand, der dadurch beschleunigt wird, dass Sie in Unkenntnis der Verordnung mehr als 20 Liter Benzin eingelagert haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Greift das Feuer auf benachbarte Gebäude über und die Entschädigung wird um z.B. 50 % gekürzt bzw. gequotelt, haben Sie schnell einen sechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen. Die Rechtsprechung der Vergangenheit bestätigt solches Vorgehen in ihren Entscheidungen.

Die Gefahr, aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung, Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für jeden Fall aus der Welt geschafft werden – minimiert werden kann sie aber sehr wohl. Insbesondere Top-Tarife für Privatkunden und spezielle Deckungskonzepte für Gewerbekunden bieten Schutz vor Quotelung durch die Versicherungsgesellschaft.

Die aloga (auch unter aloga24.de) kann Ihnen helfen Ihre bestehenden Versicherungen so umzustellen, dass Sie keine Angst vor Quotelung also Kürzungen von Leistungen haben müssen, denn es gilt: Möchten Sie eine Versicherung bezahlen oder versichert sein?

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